Video- und Kameratechnik samt Zubehör
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024-11V-55-4veröffentlicht 25.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
- Systemerweiterung motorisierte Rotations- und TranslationstischeUniversität Stuttgart · StuttgartFrist 27.11.2026
- ParkautomatenLandeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt, Abt. Allgemeiner Service, Zentraler Einkauf · StuttgartFrist 20.11.2026
- Quantum Orchestration PlatformUniversität Stuttgart · StuttgartFrist 12.11.2026
Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Baden-Württemberg (22 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 3 Lose · in 5 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Stuttgart70372, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (57 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag über die Lieferung von Systemkameras mit Zubehör, Multipurpose Slings und Stirnlampen in drei Losen
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Systemkameras samt Zubehör Der Auftragnehmer hat die folgenden Lieferleistungen zu erbringen: Im Los 1 die Lieferung von folgender garantierter Mindestabnahmemenge: 65 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 130 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 65 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 32 Blitze gem. Anlage 2.1 32 Kameragurte gem. Anlage 2.1 65 UV Filter gem. Anlage2.1 26 Kartenleser gem. Anlage 2.1 130 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Im Los 2 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Im Los 3 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen hierbei zur Lieferung zur folgender weiterer Abnahmemenge: Los 1: 206 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 412 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 206 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 103 Blitze gem. Anlage 2.1 103 Kameragurte gem. Anlage 2.1 206 UV Filter gem. Anlage 2.1 30 Kartenleser gem. Anlage 2.1 412 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Los 2: 103 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Los 3: 103 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Es handelt sich bei den Mehrabnahmemengen im Rahmen des Rahmenvertrags lediglich um geschätzte Mengen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Abnahme der Mehrmengen. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, dass bei Abrufen die nachfolgenden Mindestmengen nicht unterschritten und Höchstmengen nicht überschritten werden. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer. | 2 Jahre | – |
| 2 | Multipurpose Sling Der Auftragnehmer hat die folgenden Lieferleistungen zu erbringen: Im Los 1 die Lieferung von folgender garantierter Mindestabnahmemenge: 65 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 130 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 65 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 32 Blitze gem. Anlage 2.1 32 Kameragurte gem. Anlage 2.1 65 UV Filter gem. Anlage2.1 26 Kartenleser gem. Anlage 2.1 130 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Im Los 2 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Im Los 3 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen hierbei zur Lieferung zur folgender weiterer Abnahmemenge: Los 1: 206 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 412 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 206 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 103 Blitze gem. Anlage 2.1 103 Kameragurte gem. Anlage 2.1 206 UV Filter gem. Anlage 2.1 30 Kartenleser gem. Anlage 2.1 412 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Los 2: 103 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Los 3: 103 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Es handelt sich bei den Mehrabnahmemengen im Rahmen des Rahmenvertrags lediglich um geschätzte Mengen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Abnahme der Mehrmengen. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, dass bei Abrufen die nachfolgenden Mindestmengen nicht unterschritten und Höchstmengen nicht überschritten werden. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer. | 2 Jahre | – |
| 3 | Stirnlampen Der Auftragnehmer hat die folgenden Lieferleistungen zu erbringen: Im Los 1 die Lieferung von folgender garantierter Mindestabnahmemenge: 65 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 130 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 65 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 32 Blitze gem. Anlage 2.1 32 Kameragurte gem. Anlage 2.1 65 UV Filter gem. Anlage2.1 26 Kartenleser gem. Anlage 2.1 130 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Im Los 2 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Im Los 3 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen hierbei zur Lieferung zur folgender weiterer Abnahmemenge: Los 1: 206 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 412 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 206 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 103 Blitze gem. Anlage 2.1 103 Kameragurte gem. Anlage 2.1 206 UV Filter gem. Anlage 2.1 30 Kartenleser gem. Anlage 2.1 412 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Los 2: 103 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Los 3: 103 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Es handelt sich bei den Mehrabnahmemengen im Rahmen des Rahmenvertrags lediglich um geschätzte Mengen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Abnahme der Mehrmengen. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, dass bei Abrufen die nachfolgenden Mindestmengen nicht unterschritten und Höchstmengen nicht überschritten werden. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- KaufpreisRangfolge 1Durchschnittspreis der Positionen 1-16 gem. Anlage 03- Angebotsschreiben.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch N … ganz lesenkürzer
Auszug aus dem GWB § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB Form, Inhalt (1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDYM4Q
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | FotoProfi GmbH, Reutlingen | 8 |
| 2 | Fotohaus J. Zacharias GmbH&Co.KG, Regensburg | 3 |
| 3 | K&K Tech Systems GmbH, Zürich | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Nauheimer Straße 101, 70372 Stuttgart
- Website
- pptls.polizei-bw.de
- Kontakt
- polizei.bw.vergabestelle@
polizei.bwl.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 386 (Optische Instrumente) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Baden-Württemberg (22 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Single Quantum B.V.2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 28.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5eec18db-bef1-4114-9813-57b17cc7d364.