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vergebenEU-weitLabor- und MessgeräteLieferleistungenRahmenvereinbarung

Abgabe eines Angebots für Video- und Kameratechnik samt Zubehör

Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2024-11V-55-4veröffentlicht 19.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 648 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.

Alle Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Baden-Württemberg (22 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
Ort der Leistung
Stuttgart70372, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (57 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
    vor 21 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
    vor 21 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:05 Uhr
    vor 21 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 18 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag über die Lieferung von Systemkameras mit Zubehör, Multipurpose Slings und Stirnlampen in drei Losen

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Systemkameras samt Zubehör

Der Auftragnehmer hat die folgenden Lieferleistungen zu erbringen: Im Los 1 die Lieferung von folgender garantierter Mindestabnahmemenge: 65 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 130 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 65 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 32 Blitze gem. Anlage 2.1 32 Kameragurte gem. Anlage 2.1 65 UV Filter gem. Anlage2.1 26 Kartenleser gem. Anlage 2.1 130 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Im Los 2 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Im Los 3 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen hierbei zur Lieferung zur folgender weiterer Abnahmemenge: Los 1: 206 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 412 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 206 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 103 Blitze gem. Anlage 2.1 103 Kameragurte gem. Anlage 2.1 206 UV Filter gem. Anlage 2.1 30 Kartenleser gem. Anlage 2.1 412 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Los 2: 103 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Los 3: 103 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Es handelt sich bei den Mehrabnahmemengen im Rahmen des Rahmenvertrags lediglich um geschätzte Mengen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Abnahme der Mehrmengen. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, dass bei Abrufen die nachfolgenden Mindestmengen nicht unterschritten und Höchstmengen nicht überschritten werden. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer.

2 Jahre–
2
Multipurpose Sling

Der Auftragnehmer hat die folgenden Lieferleistungen zu erbringen: Im Los 1 die Lieferung von folgender garantierter Mindestabnahmemenge: 65 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 130 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 65 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 32 Blitze gem. Anlage 2.1 32 Kameragurte gem. Anlage 2.1 65 UV Filter gem. Anlage2.1 26 Kartenleser gem. Anlage 2.1 130 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Im Los 2 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Im Los 3 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen hierbei zur Lieferung zur folgender weiterer Abnahmemenge: Los 1: 206 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 412 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 206 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 103 Blitze gem. Anlage 2.1 103 Kameragurte gem. Anlage 2.1 206 UV Filter gem. Anlage 2.1 30 Kartenleser gem. Anlage 2.1 412 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Los 2: 103 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Los 3: 103 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Es handelt sich bei den Mehrabnahmemengen im Rahmen des Rahmenvertrags lediglich um geschätzte Mengen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Abnahme der Mehrmengen. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, dass bei Abrufen die nachfolgenden Mindestmengen nicht unterschritten und Höchstmengen nicht überschritten werden. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer.

2 Jahre–
3
Stirnlampen

Der Auftragnehmer hat die folgenden Lieferleistungen zu erbringen: Im Los 1 die Lieferung von folgender garantierter Mindestabnahmemenge: 65 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 130 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 65 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 32 Blitze gem. Anlage 2.1 32 Kameragurte gem. Anlage 2.1 65 UV Filter gem. Anlage2.1 26 Kartenleser gem. Anlage 2.1 130 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Im Los 2 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Im Los 3 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen hierbei zur Lieferung zur folgender weiterer Abnahmemenge: Los 1: 206 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 412 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 206 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 103 Blitze gem. Anlage 2.1 103 Kameragurte gem. Anlage 2.1 206 UV Filter gem. Anlage 2.1 30 Kartenleser gem. Anlage 2.1 412 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Los 2: 103 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Los 3: 103 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Es handelt sich bei den Mehrabnahmemengen im Rahmen des Rahmenvertrags lediglich um geschätzte Mengen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Abnahme der Mehrmengen. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, dass bei Abrufen die nachfolgenden Mindestmengen nicht unterschritten und Höchstmengen nicht überschritten werden. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer.

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
KaufpreisRangfolge 1Durchschnittspreis der Positionen 1-16 gem. Anlage 03- Angebotsschreiben.

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem … ganz lesenWenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Fall ist neben der Anlage "Erklärung Unterauftragnehmer" auch die Anlage " Erklärung Eignungsleihe" auszfüllen. - Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - Erklärung zur Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit - Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind oder - Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden - Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.landbw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
28.01.2025, 10:05 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference … ganz lesenLeistung: Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY51F

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Nauheimer Straße 101, 70372 Stuttgart
Kontakt
polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de

Bei uns erfasst

179Bekanntmachungen
93Zuschlagsmeldungen

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 386 (Optische Instrumente) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

21vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (19 Lose mit Angabe)
79.840 €Zuschlagswert im Median
65.700 € – 152.931 €mittlere Hälfte, 10 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 30e12e37-bc03-4fc8-bc02-95ebd6136b40.