Abgabe eines Angebots für Video- und Kameratechnik samt Zubehör
Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 2024-11V-55-4veröffentlicht 19.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahre
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Stuttgart70372, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 87 Tage (19 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (57 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 21 Monatenan Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei Baden-Württemberg
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 21 Monatennur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
- Öffnung der Angebote 10:05 Uhrvor 21 Monaten
- Bindefrist endetvor 18 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvertrag über die Lieferung von Systemkameras mit Zubehör, Multipurpose Slings und Stirnlampen in drei Losen
Gegenstand nach CPV
Lose3 Lose
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Systemkameras samt Zubehör Der Auftragnehmer hat die folgenden Lieferleistungen zu erbringen: Im Los 1 die Lieferung von folgender garantierter Mindestabnahmemenge: 65 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 130 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 65 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 32 Blitze gem. Anlage 2.1 32 Kameragurte gem. Anlage 2.1 65 UV Filter gem. Anlage2.1 26 Kartenleser gem. Anlage 2.1 130 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Im Los 2 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Im Los 3 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen hierbei zur Lieferung zur folgender weiterer Abnahmemenge: Los 1: 206 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 412 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 206 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 103 Blitze gem. Anlage 2.1 103 Kameragurte gem. Anlage 2.1 206 UV Filter gem. Anlage 2.1 30 Kartenleser gem. Anlage 2.1 412 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Los 2: 103 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Los 3: 103 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Es handelt sich bei den Mehrabnahmemengen im Rahmen des Rahmenvertrags lediglich um geschätzte Mengen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Abnahme der Mehrmengen. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, dass bei Abrufen die nachfolgenden Mindestmengen nicht unterschritten und Höchstmengen nicht überschritten werden. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer. | 2 Jahre | – |
| 2 | Multipurpose Sling Der Auftragnehmer hat die folgenden Lieferleistungen zu erbringen: Im Los 1 die Lieferung von folgender garantierter Mindestabnahmemenge: 65 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 130 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 65 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 32 Blitze gem. Anlage 2.1 32 Kameragurte gem. Anlage 2.1 65 UV Filter gem. Anlage2.1 26 Kartenleser gem. Anlage 2.1 130 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Im Los 2 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Im Los 3 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen hierbei zur Lieferung zur folgender weiterer Abnahmemenge: Los 1: 206 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 412 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 206 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 103 Blitze gem. Anlage 2.1 103 Kameragurte gem. Anlage 2.1 206 UV Filter gem. Anlage 2.1 30 Kartenleser gem. Anlage 2.1 412 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Los 2: 103 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Los 3: 103 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Es handelt sich bei den Mehrabnahmemengen im Rahmen des Rahmenvertrags lediglich um geschätzte Mengen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Abnahme der Mehrmengen. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, dass bei Abrufen die nachfolgenden Mindestmengen nicht unterschritten und Höchstmengen nicht überschritten werden. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer. | 2 Jahre | – |
| 3 | Stirnlampen Der Auftragnehmer hat die folgenden Lieferleistungen zu erbringen: Im Los 1 die Lieferung von folgender garantierter Mindestabnahmemenge: 65 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 130 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 65 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 32 Blitze gem. Anlage 2.1 32 Kameragurte gem. Anlage 2.1 65 UV Filter gem. Anlage2.1 26 Kartenleser gem. Anlage 2.1 130 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Im Los 2 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Im Los 3 beträgt die garantierte Mindestabnahmemenge: 33 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Darüber hinaus wird eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen hierbei zur Lieferung zur folgender weiterer Abnahmemenge: Los 1: 206 Betriebsbereite Systemkameras, gem. Anlage 2.1 412 Original Ersatzakkus gem. Anlage 2.1 206 Kamerakäfige gem. Anlage 2.1 103 Blitze gem. Anlage 2.1 103 Kameragurte gem. Anlage 2.1 206 UV Filter gem. Anlage 2.1 30 Kartenleser gem. Anlage 2.1 412 Speicherkarten gem. Anlage 2.1 Los 2: 103 Multipurpose Slings gem. Anlage 2.2 Los 3: 103 Stirnlampen gem. Anlage 2.3 Es handelt sich bei den Mehrabnahmemengen im Rahmen des Rahmenvertrags lediglich um geschätzte Mengen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf Abnahme der Mehrmengen. Der Auftraggeber sichert jedoch zu, dass bei Abrufen die nachfolgenden Mindestmengen nicht unterschritten und Höchstmengen nicht überschritten werden. Möglich bleiben jedoch im Rahmen des § 132 GWB zulässige Abweichungen in Absprache mit dem Auftragnehmer. | 2 Jahre | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- KaufpreisRangfolge 1Durchschnittspreis der Positionen 1-16 gem. Anlage 03- Angebotsschreiben.
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem … ganz lesenkürzer
Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leistungsfähigkeit gemäß den §§ 45 und 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden. In diesem Fall ist neben der Anlage "Erklärung Unterauftragnehmer" auch die Anlage " Erklärung Eignungsleihe" auszfüllen. - Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB - Eigenerklärung zum Nichterscheinen auf Terrorlisten der EU - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen und/oder eines Berufsverbotes/einer Gewerbeuntersagung - Erklärung zur Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit - Handelsregisterauszug (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister, in dem Sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen sind, in dem Sie bzw. Ihr Unternehmen ansässig ist/sind oder - Kopie der Gewerbeanmeldung (mit dem Angebot mittels Dritterklärung vorzulegen): Sofern kein Handelsregistereintrag besteht, muss alternativ eine Kopie der Gewerbeanmeldung vorgelegt werden - Eigenerklärung über das Nicht-Vorliegen von sonstigen Ausschlussgründen ( § 21 AentG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG)- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 2 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- ausschreibungen.landbw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 28.01.2025, 10:05 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
Leistung: Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference … ganz lesenkürzer
Leistung: Für eine elektronische Rechnungsstellung verwendet der Auftragnehmer ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg. Das Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) die Auftraggeber-Leitweg-ID aufweisen. Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 (5. EU-Sanktionspaket gegen russische Unternehmen)- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXR6YYDY51F
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Nauheimer Straße 101, 70372 Stuttgart
- Kontakt
- polizei.bw.vergabestelle@
polizei.bwl.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 386 (Optische Instrumente) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Labor- und Messgeräte in Baden-Württemberg (22 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Carl Zeiss Microscopy Deutschland GmbH2 Zuschläge
- Single Quantum B.V.2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 28.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 30e12e37-bc03-4fc8-bc02-95ebd6136b40.