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VgV-Verfahren Fachplanung TGA (ELT) - Bildungscampus Weiherbach, Aichtal

Stadt Aichtal · Aichtal, Baden-Württemberg

Aktenzeichen E34222127veröffentlicht 04.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 774 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Landkreis Esslingen.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.

  • Projektorganisation20 %
  • Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter35 %
  • Projektmanagement35 %
  • Honorarangebot10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−0,9 Punkte
25 % teurer−2 Punkte
50 % teurer−3,3 Punkte
100 % teurer−5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Aichtal beabsichtigt den Umbau und Erweiterung der Weiherbachschule in Aichtal-Grötzingen in einen „Bildungscampus“ mit bedarfsgerechter Betreuung für 320 Kinder zwischen 1 – 10 Jahre. Avisiert ist eine zwei-zügige Grundschule mit 200 Kindern in vier Clustergruppen im Bestandsgebäude und den Umbau oder Neubau einer Kindertageseinrichtung mit zwei U3 und vier Ü3 Gruppen. Zusätzlich soll eine Aula für bis zu 190 Kinder entstehen. Das Vorhaben soll in Bauabschnitten realisiert werden, um den Umbau der Grundschule zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen. Das ca. 6.600 m² große Plangebiet liegt östlich des Ortskerns von Grötzingen-Aichtal nördlich der Schulstraße.

Hierzu führte die Stadt Aichtal einen Wettbewerb für Architekten und Landschaftsarchitekten mit anschließendem Vergabeverfahren mit den Preisträgern des Wettbewerbs durch. Der Gemeinderat hat beschlossen den 1. Preisträger, Cheret Bozic Architekten BDA DWB mit Luz Landschaftsarchitektur Planungsgesellschaft mbh zu beauftragen.

Gebäudebestand: Die Weiherbachschule besteht aus vier Gebäudeteilen, die für die anstehende Bauaufgabe zur Verfügung stehen. Das Ensemble besteht aus einem historischen denkmalgeschützten Gebäude von 1914 bis 1920 (Bauteil A), der weitgehend erhalten bleiben soll, einem Verbindungsbau von 1990 (Bauteil B), einem Anbau von 1960 (Bauteil C) und einem Schulkindbetreuungsgebäude (Bauteil D).

Bauteil A: Die Grundschule und die Erweiterungsflächen der Schulkindbetreuung werden im historischen Bestandsgebäude untergebracht.

Bauteil B: Der Bauteil B aus dem Jahr 1990 steht weitgehend unter Bestandschutz. Da die Wände des Verbindungsbaus alle tragend sind, können sie nur mit erhöhtem Aufwand versetzt werden. Ein Statikbericht steht momentan nicht zur Verfügung.

Bauteil C: Bei dem Bauteil C handelt es sich um ein viergeschossiges Schulgebäude (UG, EG, 1. OG und 2. OG) aus dem Jahr 1960, das im Zuge der Maßnahme rückgebaut wird. An seiner Stelle wird ein kompakter 3-geschossiger Neu- und Anbau mit Aula, Bibliothek, Kita sowie Teilen der Schulkindbetreuung errichtet.

Bauteil D: Der Schulkindbetreuungsbereich von 2005 (Bauteil D) bleibt im Bestand erhalten. Hier sind die Räumlichkeiten der Mensa im Erdgeschoss untergebracht. Die Schulkindbetreuung befindet sich im Obergeschoss.

Raumprogramm: Das Raumprogramm der zukünftigen Weiherbachschule mit insgesamt ca. 3.600 m² NUF berücksichtigt den allgemeinen Unterrichtsbereich der Grundschule mit Fachräumen, Personal- und Verwaltungsbereich mit insgesamt 1.175 m² NUF (Bestand). Weiterhin den Ganztags- und Aufenthaltsbereich mit ca. 310 m² NUF (Bestand). Zusätzlich berücksichtigt sind der Kitabereich mit Aula für 190 Personen (ca. 300 m²) mit ca. 1.330 m² NUF (Neubau), ein Bereich für Vereine mit ca. 540 m² (Bestand und Neubau) und die Stadtbücherei mit Nebenräumen mit ca. 250 m² NUF (Neubau). Insgesamt beträgt die BGF für den Neubau ca. 3.720m², für den Umbau im Bestand ca. 3.190m².

Kosten: Die Kosten für den Umbau und die Erweiterung werden auf ca. 17,1 Mio € netto (KG 300+400) Stand 2. Quartal 2023 geschätzt.

Zeitlicher Ablauf: Die Planung erfolgt für beide Bauteile gemeinsam (Neubau Kita und Sanierung Schule) bis einschl. LPH 4. Die Planung und Realisierung für die Kita wird direkt weitergeführt. Anschließend erfolgt, ggf. mit einer zeitlichen Verzögerung, die Planung und Realisierung der Schule.

Es ist geplant Fördermittel zu beantragen.

Die Nachhaltigkeitskriterien gemäß Nachhaltiges Bauen in Baden-Württemberg (NBBW) vom Landesministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg sind in der weiteren Planung zu berücksichtigen.

Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4-6 (Elektro), LPH 1-8, +9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro möglichst mit Erfahrungen im Holz-/Holzhybridbau gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Die Fachplanung TGA (HLS) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung.

Die Verhandlungsgespräche finden voraussichtlich am 27.11.2024 statt.

Weitere Informationen siehe Ziffer 5.1.

Beschreibung des Loses

Schallschutz: Die Bauteilaufbauten (siehe Tragwerk) über den Geschossdecken sorgen für den erforderlichen Schallschutz. In allen Räumen der Kindertagesstätte und im sanierten Altbau wird Linoleum verlegt - im Neubau auf Fußbodenheizung.

Im stärker beanspruchten Erdgeschoss ist Bituterrazzo vorgesehen. Als Deckenverkleidung werden Akustikelemente vorgeschlagen, die zwischen die Holzrippen montiert werden, z.B. Ligno oder studioline.

Licht, Raumklima, Akustik: Durch großzügig dimensionierte Fensterelemente werden die Innenräume ausreichend mit Tageslicht versorgt. Der außen liegende Sonnenschutz schützt vor sommerlicher Überhitzung.

Für alle Klassen- und Gruppenräume ist eine mechanische Be- und Entlüftung mit Wärmerückgewinnung vorgesehen.

Alle Räume erhalten schallabsorbierende Deckenverkleidungen. In den Klassenräumen wird empfohlen, auch die Wand gegenüber der Schultafel schallabsorbierend auszuführen. Ressourcen, Energie, Nachhaltigkeit: Alle Dachflächen werden extensiv begrünt. Der zukünftige Schulhof wird mit einem Klimastein befestigt. Er kann Oberflächenwasser aufnehmen, verzögert in den Untergrund ableiten und durch Verdunstung die Außentemperaturen senken.

Letzteres sorgt dafür, dass ein Großteil des Oberflächenwassers auf dem Grundstück verbleibt. Überschüssiges Wasser kann in Zisternen zur Bewässerung der Außenanlagen gesammelt werden.

Energiebedarfsdeckung: Der Neubau soll an die bereits bestehende bzw. geplante Versorgung des Grundstücks (Wasser/ Abwasser, Gas und Strom) angeschlossen werden. In der Schulstraße liegt eine Gasversorgungsleitung mit Anschlüssen bestehender Gebäude. Die Erdgasleitung liegt im Bereich des Mittelbaus (Bauteil C) an der nördlichen Fassade und muss abgeändert werden. Die Zuleitung kommt von der Straße am Weiherbach. Eine Abstimmung bezüglich einer möglichen Gasversorgung des Neubaubereiches erfolgt im Zuge der Erschließungsplanung.

Denkbar sollte eine Anbindung der nördlichen Siedlungsfläche an die Wärmeerzeugung des Campus Weiherbach sein. Die bisherigen Wärmeerzeuger (2 KWK-Anlagen + Gasbrennwertgeräte) stehen im UG des Altbaus.

Mindestanforderungen an eine möglichst CO2-neutrale Energieversorgung stellt das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) dar.

Um die Verbrennung fossiler Energieträger zu reduzieren, wird die Wärmeerzeugung über Luft-Wasser-Wärmepumpen empfohlen. Die dafür benötigte elektrische Energie kann über Photovoltaik-Elemente (ca. 360qm) auf dem Flachdach mit Salzwasserspeicher bereitgestellt werden. Der Vorteil dieses Systems liegt in der Temperierung der Fußböden, im Winter als Heizung und im Sommer als Kühlung.

Beide Systeme, die bestehende Gasheizung und die neue nachhaltige Wärmeerzeugung, können kombiniert werden.

Für die Leistungen der Fachplanung TGA gem. §§ 53, 55 HOAI ALG 4-6 (Elektro), LPH 1-8, +9, wird ein geeignetes Ingenieurbüro möglichst mit Erfahrungen im Holz-/Holzhybridbau gesucht. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe werden die Leistungsphasen 1-3 beauftragt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die weitere Beauftragung der jeweils nachfolgenden Leistungsstufe. Die Fachplanung TGA (HLS) ist Gegenstand einer separaten Auftragsbekanntmachung. Weitere Informationen siehe Ziffer 2.1.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Projektorganisation20 %
Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter35 %
Projektmanagement35 %
Honorarangebot10 %
Qualität
Projektorganisation
Qualität
Projekteinschätzung und Vorgehensweise durch den Projektleiter
Qualität
Projektmanagement
Kosten
Honorarangebot

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach 3 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind ( §§134,135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichend des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für: selbst#
Hinweis
Die für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter 5.1.11 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform in Textfor … ganz lesenDie für die Abgabe eines Teilnahmeantrags erforderlichen Unterlagen können mit und ohne Registrierung unter dem unter 5.1.11 angegebenen Link kostenlos angesehen und heruntergeladen werden. Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform in Textform i.S.v. § 53 Abs 1 VgV einzureichen. Es ist unzulässig, Teilnahmeanträge unmittelbar an die unter 8.1 angegebene Kontaktstelle zu senden. Rückfragen müssen ebenfalls über die unter 5.1.11 angegebene Vergabeplattform gestellt werden. Die - anonymisierten - Rückfragen und Antworten und etwaige Änderungen und Ergänzungen der Unterlagen für das Vergabeverfahren werden nur auf der Vergabeplattform unter dem unter 5.1.11 angegebenen Link zur Verfügung gestellt. Alle Interessenten müssen sich daher regelmäßig selbst unter dem angegebenen Link informieren, ob Rückfragen und Antworten, Änderungen oder Ergänzungen zur Verfügung eingestellt wurden, die dann bei der Erstellung der Teilnahmeanträge zu beachten sind. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge wird keine Kostenerstattung gewährt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Müller & Bleher Filderstadt GmbH & Co. KG, Filderstadt–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Aichtal
Anschrift
Waldenbucher Str. 30, 72631 Aichtal
Website
aichtal.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.408vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.254 Lose mit Angabe)
200.236 €Zuschlagswert im Median
94.368 € – 447.832 €mittlere Hälfte, 611 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 23.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e1fb9f0d-aa52-432e-8ec9-c563904d3b63.