VGV nach Planungswettbewerb Stadteingang Künzelsau
Stadtverwaltung Künzelsau · Künzelsau, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 5272veröffentlicht 19.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Künzelsau74653, Hohenlohekreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.
- Platzierung50 %
- Weiterentwicklung30 %
- Honorar10 %
- Personalkonzept und konzeptionelle Herangehensweise10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −0,9 Punkte |
| 25 % teurer | −2 Punkte |
| 50 % teurer | −3,3 Punkte |
| 100 % teurer | −5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Künzelsau beabsichtigt die Vergabe der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 Nummer 11.1 zu § 39 Absatz 4 HOAI für die "neue Stadtachse" in Künzelsau.
Beschreibung des Loses
Die Freianlagen stehen im Kontext der neuen Stadtachse als zentrales Bindeglied zwischen den neuen Gebäuden und den angrenzenden Straßen. Der städtebauliche Gedanke der neuen Verbindung zwischen Taläckerstation und der Innenstadt über die Stadtachse steht im Fokus. Entlang dieser künftigen Achse entstehen eine Vielzahl von neuen Gebäuden, welche unter dem Projekttitel Stadteingang Künzelsau geplant werden. Die zu beplanende Fläche umfasst ca. 10.500 m². Zu der Planungsgrundlage gehören die Umfänge der angrenzenden Straße, die Vorgaben aus dem Bebauungsplan Entwurf sowie jegliche bereits entwickelten Planungen aus Hochbau, Infrastruktur, Mobilität und ergänzende Gutachten.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag4 von 4 angegeben
- Qualität
- PlatzierungPlatzierung erfolgte im bereits durchgeführtem Wettbewerbsverfahren.
- Qualität
- WeiterentwicklungWertung erfolgte im bereits durchgeführtem Wettbewerbsverfahren.
- Preis
- HonorarBezüglich der preislichen Bewertung erhält der Bieter mit dem günstigsten Honorar (Gesamtangebotssumme EUR brutto des Angebotsformulars) die höchste Punktzahl.Angebote, deren Gesamtangebotssumme mindestens doppelt so hoch ist wie das günstigste Angebot, erhalten jeweils null Punkte. Die Honorarangebote der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet.
- Qualität
- Personalkonzept und konzeptionelle HerangehensweiseSchriftliches Konzept und Präsentation zum Personalkonzept und zur Herangehensweise. - Die Bürostruktur bzw. die Organisation des Unternehmens und die Position des Teams im Unternehmen ist anhand eines Organigramms darzustellen. - Das vorgesehene Projektteam ist vorzustellen. Dabei sind die Verantwortlichkeiten bzw. Aufgaben und die Kernkompetenzen der jeweiligen Teammitglieder sowie ihre Erfahrung und Qualifikationen aufzuzeigen. - Es sind jeweils zwei personenspezifische Referenzprojekte von der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung darzulegen. Dabei sollen die Parallelen zum bevorstehenden Projekt ersichtlich werden. - Es sind die vorgesehenen, kalkulierten Personalkapazitäten über die gesamte Projektzeit darzustellen. - Es ist aufzuzeigen, wie vor allem die Verfügbarkeit der Projektleitung über die gesamte Projektlaufzeit gewährleistet wird. - Anhand eines Organigramms soll das Personalkonzept für das Projekt mit der Vertretungsregelung aufgeführt werden. Es soll ersichtlich sein, wie sich das Team im Falle von Urlaub, Krankheit etc. organisiert und die vollumfängliche Vertragsleistung gewährleistet wird. - Es soll die Präsenz beim Auftraggeber und auf der Baustelle sowie auf die Erreichbarkeit der Projektleitung eingegangen werden. - Es ist das Schnittstellenmanagement im Projekt mit internen und externen Projektbeteiligten darzustellen.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Leistungen werden nach Maßgabe des Folgenden beauftragt (Leistungsstufen): Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI für die Bauabschnitte 1, 2 und 3, Leistungsstufe 2: Leistungsphase 3 und 4 nach HOAI für den Bauabschnitt 1, Leistungsstufe 3: Le … ganz lesenkürzer
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Leistungen werden nach Maßgabe des Folgenden beauftragt (Leistungsstufen): Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI für die Bauabschnitte 1, 2 und 3, Leistungsstufe 2: Leistungsphase 3 und 4 nach HOAI für den Bauabschnitt 1, Leistungsstufe 3: Leistungsphase 5 nach HOAI für den Bauabschnitt 1, Leistungsstufe 4: Leistungsphase 6 und 7 nach HOAI für den Bauabschnitt 1, Leistungsstufe 5: Leistungsphase 8 und 9 nach HOAI für den Bauabschnitt 1, Leistungsstufe 6: Leistungsphase 3 und 4 nach HOAI für den Bauabschnitt 2, Leistungsstufe 7: Leistungsphase 5 nach HOAI für den Bauabschnitt 2, Leistungsstufe 8: Leistungsphase 6 und 7 nach HOAI für den Bauabschnitt 2, Leistungsstufe 9: Leistungsphase 8 und 9 nach HOAI für den Bauabschnitt 2, Leistungsstufe 10: Leistungsphase 3 und 4 nach HOAI für den Bauabschnitt 3, Leistungsstufe 11: Leistungsphase 5 nach HOAI für den Bauabschnitt 3, Leistungsstufe 12: Leistungsphase 6 und 7 nach HOAI für den Bauabschnitt 3, Leistungsstufe 13: Leistungsphase 8 und 9 nach HOAI für den Bauabschnitt 3. Die Leistungsstufen der Bauabschnitte müssen nicht parallel oder in einer gewissen Reihenfolge abgerufen werden. Es hängt davon ab, welcher Bauabschnitt zuerst baulich fertiggestellt wird. Der AG hat das einseitige Recht, den AN entweder einmalig oder sukzessive mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen oder (Teil-)Leistungen daraus (z.B. einzelnen Leistungsphasen oder einzelnen Leistungen aus den einzelnen Leistungsphasen) zu beauftragen. Die weitere Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des AG. Die Beauftragung weiterer Leistungen steht dem AG frei. Dem AN steht kein Rechtsanspruch hierauf zu. Zunächst soll Leistungsstufe 1 beauftragt werden.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf §160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf §160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§134, 135 GWB. Nach §134 Abs.1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß §135 Abs.2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DMZ5H1B Der Bieter ist bei Angebotsabgabe verpflichtet, die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt sowie, falls bereits bekannt, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Vor Zuschlagserteilung kann die Vergabe … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4DMZ5H1B Der Bieter ist bei Angebotsabgabe verpflichtet, die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt sowie, falls bereits bekannt, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Vor Zuschlagserteilung kann die Vergabestelle von dem Bieter deren Angebot in die engere Wahl gekommen ist verlangen, dessen Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung steht und Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Einen Unterauftragnehmer, bei dem ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt, muss der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle ersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Ersetzung eines Unternehmens zu verlangen, bei welchem ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Nimmt der Bieter eine solche Ersetzung nicht oder nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vor, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Bieters. Soweit der Bieter sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen berufen hat ("Eignungsleihe"), ist ein Wechsel dieses Unterauftragnehmers bei Angebotsabgabe grundsätzlich nicht zulässig und kann den Ausschluss des Bieters aus dem Vergabeverfahren zur Folge haben. Den Bietern wird für das Erstellen und Bearbeiten des Angebots durch die Vergabestelle keine Entschädigung gewährt. Mit Ablauf der vorgenannten Frist zur Abgabe eines (letzt-)verbindlichen Angebots beginnt die Zuschlags- und Bindefrist. Durch den Bieter kann das Angebot während der Zuschlags- und Bindefrist nicht zurückgezogen oder annulliert werden. Der Bieter verpflichtet sich mit der Abgabe seines indikativen Erstangebotes zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen und zur Wahrung der Vertraulichkeit gem. § 5 VgV. Die von der Vergabestellte zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen ausschließlich an Bietergemeinschaften oder Nachunternehmer des Bieters weitergegeben werden, vorausgesetzt diese wurden nachweisbar ebenso zur Wahrung der Vertraulichkeit gem. § 5 VgV verpflichtet. Die Vergabestelle ist berechtigt das Vergabeverfahren aufzuheben. Eine Verpflichtung zur Zuschlagserteilung besteht nicht. Der Bieter erklärt sich nach Abgabe seines Angebots damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot, sein Name und der zu zahlende Auftragspreis bekannt gegeben werden. Sollten Gründe gegen eine Bekanntmachung geltend gemacht werden, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen. Nicht berücksichtigte Bieter werden durch die Vergabestelle mindestens 10 Kalendertage vor Vertragsabschluss per E-Mail oder direkt über die Online-Vergabeplattform informiert. Mit dieser Benachrichtigung erfährt der Bieter Informationen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung, den frühesten Zeitpunkt des beabsichtigten Vertragsschluss sowie den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll. Sollten Angebote nicht fristgerecht durch den Bewerber eingereicht werden, führt dies zum Ausschluss des Verfahrens, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zur vertreten. Absprachen jeglicher Art, die zu einer Wettbewerbsbeschränkung führen könnten, führen ebenfalls zum Ausschluss des Verfahrens. Die Eignung des Bieters hat während der gesamten Verfahrenslaufzeit fortzubestehen. Sofern der Auftraggeber von Sachverhalten Kenntnis erlangt, die die Eignung des Bieters für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung in Frage stellen könnte, ist die Vergabestelle zur erneuten Prüfung der Eignung des Bieters verpflichtet. Aus diesem Grund sind die Bieter dazu verpflichtet, die Vergabestelle über alle Umstände zu informieren, die eine erneute Prüfung der Eignung des Bieters begründen könnten. Die Vergabestelle ist jederzeit dazu berechtigt aktuelle Eignungsnachweise von den Bietern zu verlangen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| clubL94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Stuttgarter Straße 7, 74653 Künzelsau
- Website
- kuenzelsau.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1e23650d-fdf5-4029-ad8d-9df92c365c03.