Zum Inhalt
Menü

VGV nach Planungswettbewerb Stadteingang Künzelsau

Stadtverwaltung Künzelsau · Künzelsau, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 5272veröffentlicht 19.12.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 10 %, Leistung und Qualität 90 %.

  • Platzierung50 %
  • Weiterentwicklung30 %
  • Honorar10 %
  • Personalkonzept und konzeptionelle Herangehensweise10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 1,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−0,9 Punkte
25 % teurer−2 Punkte
50 % teurer−3,3 Punkte
100 % teurer−5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Künzelsau beabsichtigt die Vergabe der Freianlagenplanung gemäß § 39 HOAI in Verbindung mit Anlage 11 Nummer 11.1 zu § 39 Absatz 4 HOAI für die "neue Stadtachse" in Künzelsau.

Beschreibung des Loses

Die Freianlagen stehen im Kontext der neuen Stadtachse als zentrales Bindeglied zwischen den neuen Gebäuden und den angrenzenden Straßen. Der städtebauliche Gedanke der neuen Verbindung zwischen Taläckerstation und der Innenstadt über die Stadtachse steht im Fokus. Entlang dieser künftigen Achse entstehen eine Vielzahl von neuen Gebäuden, welche unter dem Projekttitel Stadteingang Künzelsau geplant werden. Die zu beplanende Fläche umfasst ca. 10.500 m². Zu der Planungsgrundlage gehören die Umfänge der angrenzenden Straße, die Vorgaben aus dem Bebauungsplan Entwurf sowie jegliche bereits entwickelten Planungen aus Hochbau, Infrastruktur, Mobilität und ergänzende Gutachten.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Platzierung50 %
Weiterentwicklung30 %
Honorar10 %
Personalkonzept und konzeptionelle Herangehensweise10 %
Qualität
PlatzierungPlatzierung erfolgte im bereits durchgeführtem Wettbewerbsverfahren.
Qualität
WeiterentwicklungWertung erfolgte im bereits durchgeführtem Wettbewerbsverfahren.
Preis
HonorarBezüglich der preislichen Bewertung erhält der Bieter mit dem günstigsten Honorar (Gesamtangebotssumme EUR brutto des Angebotsformulars) die höchste Punktzahl.Angebote, deren Gesamtangebotssumme mindestens doppelt so hoch ist wie das günstigste Angebot, erhalten jeweils null Punkte. Die Honorarangebote der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet.
Qualität
Personalkonzept und konzeptionelle HerangehensweiseSchriftliches Konzept und Präsentation zum Personalkonzept und zur Herangehensweise. - Die Bürostruktur bzw. die Organisation des Unternehmens und die Position des Teams im Unternehmen ist anhand eines Organigramms darzustellen. - Das vorgesehene Projektteam ist vorzustellen. Dabei sind die Verantwortlichkeiten bzw. Aufgaben und die Kernkompetenzen der jeweiligen Teammitglieder sowie ihre Erfahrung und Qualifikationen aufzuzeigen. - Es sind jeweils zwei personenspezifische Referenzprojekte von der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung darzulegen. Dabei sollen die Parallelen zum bevorstehenden Projekt ersichtlich werden. - Es sind die vorgesehenen, kalkulierten Personalkapazitäten über die gesamte Projektzeit darzustellen. - Es ist aufzuzeigen, wie vor allem die Verfügbarkeit der Projektleitung über die gesamte Projektlaufzeit gewährleistet wird. - Anhand eines Organigramms soll das Personalkonzept für das Projekt mit der Vertretungsregelung aufgeführt werden. Es soll ersichtlich sein, wie sich das Team im Falle von Urlaub, Krankheit etc. organisiert und die vollumfängliche Vertragsleistung gewährleistet wird. - Es soll die Präsenz beim Auftraggeber und auf der Baustelle sowie auf die Erreichbarkeit der Projektleitung eingegangen werden. - Es ist das Schnittstellenmanagement im Projekt mit internen und externen Projektbeteiligten darzustellen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Leistungen werden nach Maßgabe des Folgenden beauftragt (Leistungsstufen): Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI für die Bauabschnitte 1, 2 und 3, Leistungsstufe 2: Leistungsphase 3 und 4 nach HOAI für den Bauabschnitt 1, Leistungsstufe 3: Le … ganz lesenDie Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Leistungen werden nach Maßgabe des Folgenden beauftragt (Leistungsstufen): Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI für die Bauabschnitte 1, 2 und 3, Leistungsstufe 2: Leistungsphase 3 und 4 nach HOAI für den Bauabschnitt 1, Leistungsstufe 3: Leistungsphase 5 nach HOAI für den Bauabschnitt 1, Leistungsstufe 4: Leistungsphase 6 und 7 nach HOAI für den Bauabschnitt 1, Leistungsstufe 5: Leistungsphase 8 und 9 nach HOAI für den Bauabschnitt 1, Leistungsstufe 6: Leistungsphase 3 und 4 nach HOAI für den Bauabschnitt 2, Leistungsstufe 7: Leistungsphase 5 nach HOAI für den Bauabschnitt 2, Leistungsstufe 8: Leistungsphase 6 und 7 nach HOAI für den Bauabschnitt 2, Leistungsstufe 9: Leistungsphase 8 und 9 nach HOAI für den Bauabschnitt 2, Leistungsstufe 10: Leistungsphase 3 und 4 nach HOAI für den Bauabschnitt 3, Leistungsstufe 11: Leistungsphase 5 nach HOAI für den Bauabschnitt 3, Leistungsstufe 12: Leistungsphase 6 und 7 nach HOAI für den Bauabschnitt 3, Leistungsstufe 13: Leistungsphase 8 und 9 nach HOAI für den Bauabschnitt 3. Die Leistungsstufen der Bauabschnitte müssen nicht parallel oder in einer gewissen Reihenfolge abgerufen werden. Es hängt davon ab, welcher Bauabschnitt zuerst baulich fertiggestellt wird. Der AG hat das einseitige Recht, den AN entweder einmalig oder sukzessive mit jeweils einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen oder (Teil-)Leistungen daraus (z.B. einzelnen Leistungsphasen oder einzelnen Leistungen aus den einzelnen Leistungsphasen) zu beauftragen. Die weitere Beauftragung erfolgt jeweils durch schriftliche Mitteilung des AG. Die Beauftragung weiterer Leistungen steht dem AG frei. Dem AN steht kein Rechtsanspruch hierauf zu. Zunächst soll Leistungsstufe 1 beauftragt werden.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf §160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Demnach wird bezüglich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren auf §160 GWB verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Bezüglich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten §§134, 135 GWB. Nach §134 Abs.1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Nach § 134 Abs.2 GWB darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß §135 Abs.2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach §135 Absatz 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DMZ5H1B Der Bieter ist bei Angebotsabgabe verpflichtet, die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt sowie, falls bereits bekannt, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Vor Zuschlagserteilung kann die Vergabe … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4DMZ5H1B Der Bieter ist bei Angebotsabgabe verpflichtet, die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt sowie, falls bereits bekannt, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Vor Zuschlagserteilung kann die Vergabestelle von dem Bieter deren Angebot in die engere Wahl gekommen ist verlangen, dessen Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung steht und Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Einen Unterauftragnehmer, bei dem ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt, muss der Bieter auf Verlangen der Vergabestelle ersetzen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Ersetzung eines Unternehmens zu verlangen, bei welchem ein Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Nimmt der Bieter eine solche Ersetzung nicht oder nicht innerhalb der vorgegebenen Frist vor, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Bieters. Soweit der Bieter sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen berufen hat ("Eignungsleihe"), ist ein Wechsel dieses Unterauftragnehmers bei Angebotsabgabe grundsätzlich nicht zulässig und kann den Ausschluss des Bieters aus dem Vergabeverfahren zur Folge haben. Den Bietern wird für das Erstellen und Bearbeiten des Angebots durch die Vergabestelle keine Entschädigung gewährt. Mit Ablauf der vorgenannten Frist zur Abgabe eines (letzt-)verbindlichen Angebots beginnt die Zuschlags- und Bindefrist. Durch den Bieter kann das Angebot während der Zuschlags- und Bindefrist nicht zurückgezogen oder annulliert werden. Der Bieter verpflichtet sich mit der Abgabe seines indikativen Erstangebotes zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen und zur Wahrung der Vertraulichkeit gem. § 5 VgV. Die von der Vergabestellte zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen ausschließlich an Bietergemeinschaften oder Nachunternehmer des Bieters weitergegeben werden, vorausgesetzt diese wurden nachweisbar ebenso zur Wahrung der Vertraulichkeit gem. § 5 VgV verpflichtet. Die Vergabestelle ist berechtigt das Vergabeverfahren aufzuheben. Eine Verpflichtung zur Zuschlagserteilung besteht nicht. Der Bieter erklärt sich nach Abgabe seines Angebots damit einverstanden, dass im Falle der Zuschlagserteilung auf sein Angebot, sein Name und der zu zahlende Auftragspreis bekannt gegeben werden. Sollten Gründe gegen eine Bekanntmachung geltend gemacht werden, entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen. Nicht berücksichtigte Bieter werden durch die Vergabestelle mindestens 10 Kalendertage vor Vertragsabschluss per E-Mail oder direkt über die Online-Vergabeplattform informiert. Mit dieser Benachrichtigung erfährt der Bieter Informationen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung, den frühesten Zeitpunkt des beabsichtigten Vertragsschluss sowie den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll. Sollten Angebote nicht fristgerecht durch den Bewerber eingereicht werden, führt dies zum Ausschluss des Verfahrens, es sei denn, der Bewerber hat dies nicht zur vertreten. Absprachen jeglicher Art, die zu einer Wettbewerbsbeschränkung führen könnten, führen ebenfalls zum Ausschluss des Verfahrens. Die Eignung des Bieters hat während der gesamten Verfahrenslaufzeit fortzubestehen. Sofern der Auftraggeber von Sachverhalten Kenntnis erlangt, die die Eignung des Bieters für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung in Frage stellen könnte, ist die Vergabestelle zur erneuten Prüfung der Eignung des Bieters verpflichtet. Aus diesem Grund sind die Bieter dazu verpflichtet, die Vergabestelle über alle Umstände zu informieren, die eine erneute Prüfung der Eignung des Bieters begründen könnten. Die Vergabestelle ist jederzeit dazu berechtigt aktuelle Eignungsnachweise von den Bietern zu verlangen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
clubL94 Landschaftsarchitekten GmbH, Köln1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Stuttgarter Straße 7, 74653 Künzelsau
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1e23650d-fdf5-4029-ad8d-9df92c365c03.