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Verwertung von Siebüberlauf für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

Stadt Münster · Münster, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-0165-70veröffentlicht 06.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 579 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.07.2025 – 30.06.2026, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Münster48143, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (89 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Münster
    vor 19 Monaten
  3. Angebotsfrist 07:30 Uhr
    nur elektronisch über vergabe-westfalen.de
    vor 19 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 07:30 Uhr
    vor 19 Monaten
  5. Bindefrist endet
    83 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 16 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 16 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Verwertung von Siebüberlauf für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Übernahme von Siebüberlauf beim EZM ca. 2.000 - 2.500 Mg pro Jahr (ASN 19 05 03), inkl. Transport und Verwertung.

Die Dienstleistung erfolgt über den Leistungszeitraum 01.07.2025 - 30.06.2026 mit Option der Verlängerung bis 30.06.2027.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 100Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Deckungssumme für Sach- und Personenschäden muss mindestens 2,0 Mio. EUR betragen (vgl. Punkt 2.1.11 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) und fü … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Die Deckungssumme für Sach- und Personenschäden muss mindestens 2,0 Mio. EUR betragen (vgl. Punkt 2.1.11 der Bewerbungs- und Angebotsbedingungen) und für den Bieter bzw. ein Bietergemeinschaftsmitglied bestehen. - Gesamtumsatz in den Jahren 2021 bis 2023 (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2021 bis 2023 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre - (Eigen-)Erklärung zur Solvenz (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzaus-züge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steu-erberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Kalkulation zur angebotenen Leistung (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle ist bereits während der Angebotsbewer-tung die Kalkulation zur angebotenen Leistung (Angebotsteil IV) über die Vergabeplattform … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - Kalkulation zur angebotenen Leistung (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle ist bereits während der Angebotsbewer-tung die Kalkulation zur angebotenen Leistung (Angebotsteil IV) über die Vergabeplattform einzureichen. Die Kalkulation dient der Angebotsbewertung sowie der Klärung von Fragen zum Angebot. Hierbei sind u. a. die Übernahme- und Transportkosten, die Verwertungskosten/-erlöse, Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn geeignet darzustellen. Mit den Angaben der Kalkulation müs-sen die Angebotspreise rechnerisch nachvollziehbar sein. Die Kalkulation hat für die einzelnen Leistungspositionen jeweils gesondert zu erfolgen. Die Kalkulation dient unter anderem zur Überprüfung, ob die Preise des Angebotes im Verhält-nis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich sind (§ 60 Abs. 1 VgV). Die Angaben der Kalkulation werden vertraulich behandelt. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Öffnung der Kalkulation bei Unklarheiten weitere Ergänzungen nachzufordern. Die Kalkulation wird Anlage zu den besonderen vertraglichen Bedingungen und dient beiden Seiten als Grundlage für mögliche spätere Entgeltanpassungen, die sich innerhalb der Vertrags-dauer aufgrund von Leistungsänderungen ergeben können. Sofern die Kalkulation vom Auftraggeber nicht bereits während der Angebotsbewertung angefordert wurde, ist diese vom Auftrag-nehmer innerhalb von spätestens 14 Kalendertagen nach Zuschlagserteilung unaufgefordert vor-zulegen.
Kriterium
Einzureichende Unterlagen: - Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n … ganz lesenEinzureichende Unterlagen: - Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene Behandlungs-/Verwertungsanlage. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage/-n ist, kann der Nut-zungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nach-weis muss die Mindestangaben des in Anlage B der Leistungsbeschreibung beige-fügten Mustertextes beinhalten. - Referenz/-en (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): -Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 1.000 Mg Bioabfall/Grüngut/Siebüberlauf aus biogenen Fraktionen oder Altholz pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2021 bis 2023 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jewei-ligen Abfallart, Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Sum-me der Referenzen). - Nachweis über Anspruch auf Notifizierung bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland (mit dem Angebot vorzulegen): Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht (z. B. durch Zustimmung zum Abschluss eines Notifizierungsvertrages gemäß DE 1350/ 177 535). Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
bis zu 1-mal: Die zu vergebenden Leistungen werden vom 01.07.2025 bis zum 30.06.2026 (ein Jahr) ausgeschrieben. Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein weiteres Jahr (bis zum 30.06.2027), sofern dieser nicht bis zum 31.12.2025 vom Auftraggeber gekündigt wird ("Verlängerungsoption").
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
83 Tage
Angebotsöffnung
08.04.2025, 07:30 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: 513 EU Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW 512 EU 04-2016 - Vertragsbedingungen des Landes NRW.pdf
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des … ganz lesenEin zulässiger Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Diese ist erst möglich, wenn die/der Auftraggeber/in die unterlegenen Bieter/innen über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen der/des Bieters/in, deren/dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung dieser Information zehn (10) Kalendertage (bei Versand auf elektronischem Weg oder per Fax) vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit - die/der Antragsteller/in den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der/dem Auftraggeber/in nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat oder - Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Teilt die/der Auftraggeber/in einer/m Bewerber/in oder Bieter/in mit, dass sie/er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann die/der betroffene Bewerber/in oder Bieter/in wegen dieser Rüge nur innerhalb von fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYT5RD1QK1 Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXTDYYDYT5RD1QK1 Rückfragen werden durch Unternehmenskommunikation für alle Interessenten beantwortet. Die Information über vorliegende Unternehmenskommunikation werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig den Link in der Bekanntmachung zur angegebene Internetseite für das Herunterladen der Vergabeunterlagen aufzusuchen, um dort eventuelle Unternehmenskommunikationen abzurufen. Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: Vergaben@stadt-muenster.de Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter datenschutz@stadt-muenster.de Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden. Datenkategorien und Datenherkunft: - Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung - ggf. gültige E-Mail-Adresse, - Anschrift, - Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk), vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge - Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind, Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will. Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben. Rechte der betroffenen Person: Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit: 1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten; 2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten, 3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO. 4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen; 5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln 6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen. Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kava …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Verwertung von Altpapier und Wertstoffen für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM)

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 17.01.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

229vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (261 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.04.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a2a4f1de-e11d-46ae-8f1d-d6cf3ff124be.