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Verwertung von Altpapier (PPK) für den Kreis Mettmann

Kreis Mettmann - Die Landrätin, Amt 10 -Zentrale Vergabestelle- · Mettmann, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen KME-VA-2026.04.95.47329veröffentlicht 10.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 165 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Mettmann.

Alle Ausschreibungen: Abfallentsorgung in Nordrhein-Westfalen (18 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 38 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre01.01.2027 – 31.12.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Heute
  3. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    in 54 Tagen

Beschreibung

Verwertung von Altpapier (PPK) für den Kreis Mettmann im Zeitraum 01.01.2027 - 31.12.2029

Beschreibung des Loses

Der Kreis Mettmann hat zum 01.01.2027 die Verwertung von Altpapier aus Privathaushalten zu vergeben. Dabei handelt es sich um ein Sammelgemisch von Verpackungen und Nichtverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK). Im Folgenden wird dieses Gemisch nur noch "Altpapier" genannt.

Die Leistung wird für den Zeitraum 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 (drei Jahre) in einem Los ausgeschrieben.

Das Altpapier aus dem Kreis Mettmann ist an folgenden Umschlagstellen / Umschlaganlagen zu übernehmen: - REMONDIS Rhein-Wupper GmbH & Co. KG, Schneiderstr. 52, 40764 Langenfeld - KDM GmbH, Lintorfer Weg 83, 40885 Ratingen - Drekopf Recyclingzentrum Essen GmbH, Haberstr. 16-20, 42551 Velbert

Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung jährlich zwischen 18.000 Mg/a und 30.000 Mg/a gemischtes Altpapier zu übernehmen und zu verwerten. Die in den Jahren 2022 bis 2024 verwerteten Altpapiermengen sowie die Auswertungsgrößen sind in den Ausschreibungs-unterlagen aufgeführt.

Der Auftragnehmer hat ab dem 01.01.2027 alle zwischen der Übernahme an den vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestellen und der abschließenden Verwertung des Altpapiers notwendigen Zwischen- bzw. Weitertransporte durchzuführen. Alle vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung eingesetzten Transportfahrzeuge müssen mindestens die Abgaswerte der EURO-VI-Norm einhalten.

Nach Ablauf jeweils eines Kalenderjahres, erstmals zum 01.01.2028, können die im Angebot vereinbarten Entgelte nach Maßgabe der besonderen vertraglichen Bedingungen sowohl vom Auftragnehmer als auch von Auftraggeber angepasst werden. Sollten sich die Abfallmengen wesentlich ändern (Unter-/Überschreitung der vereinbarten Jahres-Mengenspannbreite gemäß den Preisblättern des Angebotsvordruckes) kann unter Berücksichtigung der Regelungen der besonderen vertraglichen Bedingungen eine Anpassung der Einzelentgelte ermittelt werden.

Das Zuschlagskriterium ist zu 100% der Preis. Der Anbieter mit dem höchsten Punktwert erhält den Zuschlag.

Berechnung des Punktwerts: Das Angebot mit dem höchsten Verwertungserlös abzüglich der Kosten erhält einen Punktwert von 100. Alle anderen Angebote einen entsprechend dem Prozentwert der Abweichung vom Angebot mit dem Punktwert 100 reduzierten Punktwert.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Höchster Verwertungserlös abzgl. KostenGewichtung (Punkte, genau) 100Das Angebot mit dem höchsten Verwertungserlös abzüglich der Kosten erhält einen Punktwert von 100. Alle anderen Angebote einen entsprechend dem Prozentwert der Abweichung vom Angebot mit dem Punktwert 100 reduzierten Punktwert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gelt … ganz lesenEin zulässiger Nachprüfungsantrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1 genannten Stelle bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Auf die Rügepflichten des Bewerbers/Bieters gemäß § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; die in § 134 Abs. 2 GWB genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB gerügt oder die Vergabestelle eine Rüge mit einem Hinweis auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB zurückgewiesen hat Ferner wird auf § 135 GWB hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YT1XCTFJK# 1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristger … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXSBYY6YT1XCTFJK# 1. Angebote sind in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Abgabe des Angebotes schriftlich, per Telefax bzw. E-Mail oder die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals ist ausgeschlossen. Es werden nur Angebote berücksichtigt, die fristgerecht eingereicht wurden. 2. Macht der Bieter von einem registrierungsfreien Zugang Gebrauch, ohne seine Kontaktdaten zu registrieren, ist er verpflichtet, bis zum Termin für den Eingang der Angebote zu kontrollieren, ob die Vergabestelle eine Änderung der Vergabeunterlagen, Fragen- und Antwortenkataloge oder Terminverschiebungen mitgeteilt hat. 3. Bitte beachten Sie, dass Sie für die Abgabe aller notwendigen Erklärungen für das Angebot die bereit gestellten Musterformulare verwenden sollten. Dies erleichtert die Prüfung und stellt sicher, dass das Angebot vollständig ist. 4. Bieterfragen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal. Sämtliche Kommunikation zum Verfahren wird ausschließlich über das Vergabeportal abgewickelt. 5. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zulässig. 6. Es findet ein einstufiges offenes Verfahren statt. Es werden nur einmalig Angebote abgefragt. Es finden keine Verhandlungen über die Angebote und keine Präsentationstermine statt. 7. Bei technischen Problemen mit dem Vergabeportal wenden Sie sich bitte direkt an die Hotline des Vergabeportals bzw. den dortigen Support. 8. Während des laufenden Vergabeverfahrens sind die Bieter im Interesse der Gleichbehandlung gehalten, nicht auf andere Weise (zum Beispiel mündlich oder telefonisch) mit der Vergabestelle Kontakt aufzunehmen. 9. Weitere Informationen ergeben sich aus den übrigen zur Verfügung gestellten Unterlagen. 10. Die Vergabestelle wird ab einer Auftragssumme von mehr als EUR 30.000,00 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz ("MiLoG") einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister einholen (§ 19 Abs. 4 MiLoG). Negative Eintragungen in dem Auszug können zum Ausschluss führen. 11. Der Kreis Mettmann hat zum 01.01.2027 die Verwertung von Altpapier aus Privathaushalten zu vergeben. Dabei handelt es sich um ein Sammelgemisch von Verpackungen und Nichtverpackungen aus Papier, Pappe und Karton (PPK). Im Folgenden wird dieses Gemisch nur noch "Altpapier" genannt. 12. Die Leistung wird für den Zeitraum 01.01.2027 bis zum 31.12.2029 (drei Jahre) in einem Los ausgeschrieben. 13. Der Bieter hat im Rahmen seiner Leistungserbringung jährlich zwischen 18.000 Mg/a und 30.000 Mg/a gemischtes Altpapier zu übernehmen und zu verwerten. Die in den Jahren 2022 bis 2024 verwerteten Altpapiermengen sowie die Auswertungsgrößen sind in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt. 14. Nach Ablauf jeweils eines Kalenderjahres, erstmals zum 01.01.2028, können die im Angebot vereinbarten Entgelte nach Maßgabe der besonderen vertraglichen Bedingungen sowohl vom Auftragnehmer als auch von Auftraggeber angepasst werden. Sollten sich die Abfallmengen wesentlich ändern (Unter-/Überschreitung der vereinbarten Jahres-Mengenspannbreite gemäß den Preisblättern des Angebotsvordruckes) kann unter Berücksichtigung der Regelungen der besonderen vertraglichen Bedingungen eine Anpassung der Einzelentgelte ermittelt werden. 15. Das Zuschlagskriterium ist zu 100% der Preis. Der Anbieter mit dem höchsten Punktwert erhält den Zuschlag. Berechnung des Punktwerts: Das Angebot mit dem höchsten Verwertungserlös abzüglich der Kosten erhält einen Punktwert von 100. Alle anderen Angebote einen entsprechend dem Prozentwert der Abweichung vom Angebot mit dem Punktwert 100 reduzierten Punktwert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
REMONDIS Rhein-Wupper GmbH & Co.KG, Düsseldorf5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 905 (Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

230vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (262 Lose mit Angabe)
569.866 €Zuschlagswert im Median
147.722 € – 2,33 Mio. €mittlere Hälfte, 50 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 26.05.2026

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