Zum Inhalt
Menü

Vertrauensstelle des Transplantationsregisters

Bundesärztekammer · Berlin, Berlin

Aktenzeichen SV 23-26veröffentlicht 10.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 1055 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 32 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10623, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualifikation des vorgesehenen Personals20 %
  • Qualität des Realisierungskonzeptes50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der GKV-Spitzenverband, die Bundesärztekammer und die Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (TPG-Auftraggeber) sind durch die §§ 15a bis h TPG beauftragt, ein zentrales Transplantationsregister (Tx-Register) zu betreiben. Das Tx-Register wird von der Tx-Registerstelle geführt, zusätzlich wird eine unabhängige Vertrauensstelle eingerichtet. Für die Tx-Registerstelle wird ein gesondertes Vergabeverfahren durchgeführt. Bieter können den Zuschlag nur für den hiesigen Ausschreibungsgegenstand oder die Tx-Registerstelle erhalten (Zuschlagslimitierung). Die unabhängige Vertrauensstelle ist die Stelle, die die Daten der Datenlieferanten nach § 15e Absatz 1 TPG annimmt, die unmittelbar personenbeziehbaren Daten pseudonymisiert und die ungelesenen medizinischen Nutzdaten mit den Pseudonymen an die Tx-Registerstelle übermittelt. Zu bestimmten, im TPG definierten Anlässen muss auch eine Wiederherstellung des Personenbezugs erfolgen unter Anwendung einer Depseudonymisierung. Auftragsgegenstand ist die sichere und fehlerfreie Bereitstellung der Funktionalität der Vertrauensstelle einschließlich des laufenden Betriebs. Der exakte Aufgabenumfang und die Anforderungen an die Leistung ergeben sich aus dem beigefügten Lastenheft und dem Vertrag, die Bestandteile der Vergabeunterlagen sind. Die Auftraggeber weisen bereits jetzt darauf hin, dass der zukünftige Vertragspartner in der Auftragsdurchführung weisungsfrei, organisatorisch und wirtschaftlich unabhängig sein und frei von Interessenkollisionen handeln muss. Eine vorformulierte Erklärung mit den genauen Inhalten und Anforderungen an die Unabhängigkeit des Vertragspartners findet sich in Formblatt 7 und ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Kann der Bewerber eine Erklärung zur Unabhängigkeit nicht oder nur eingeschränkt abgeben, hat er darzulegen, worin eine Abhängigkeit, Einflussnahme, bzw. ein Interessenskonflikt besteht und zu erläutern, welche Maßnahmen bzw. Vorkehrungen er treffen wird, um die Unabhängigkeit im Sinne der Anforderungen aus Formblatt 7 zu erfüllen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis30 %
Qualifikation des vorgesehenen Personals20 %
Qualität des Realisierungskonzeptes50 %
Preis
Preis mit nachfolgender Untergewichtung: 30 % Pauschale für Leistungen zur Übernahme des Gesamtsystems 40 % Jährlicher Pauschalpreis für den Betrieb des Gesamtsystems 10 % Tagessatz Leitung Koordinierung 10% Tagessatz Entwicklung Programmierung/Technik 10 % Festpreis je Auskunftsersuchen bei mehr als 50 Anfragen/Jahr gem. Kapitel 3.3 des Lastenheftes
Qualität
Qualifikation des vorgesehenen PersonalsAnhand der Ausführungen und Nachweise zur Qualifikation und Erfahrung bewerten die Auftraggeber die Fachkunde der Personen, die für die Projektleitung und deren Stellvertretung vorgesehen sind. Ausschlaggebend für die Bewertung ist die jeweilige einschlägige Qualifikation und spezifische, mehrjährige Berufserfahrung anhand der eingereichten Formblätter M mit weiteren Nachweisen in Ziffer 7.10 der Verfahrensbedingungen benanntem Umfang. Das vorgestellte Personal wird gesamthaft bewertet.
Qualität
Qualität des RealisierungskonzeptesQualität des Realisierungskonzeptes mit nachfolgender Gewichtung: 30 % Aufbau und Migration 50 % Laufender Betrieb 20 % Datenschutz- und IT-Sicherheit/Datenschutz- und Sicherheitskonzept Die Wertung der Qualität des Realisierungskonzepts in Bezug auf die einzelnen Unterkriterien erfolgt nach folgenden Maßgaben: a) Unterkriterium „Aufbau und Migration" Es erfolgt eine gesamthafte Wertung des Teilkonzepts zur Vorgehensweise zum Aufbau und der Migration der Vertrauensstelle. Für die Bewertung ist entscheidend, inwieweit die Ausführungen die unter Ziffer 7.9 (Realisierungskonzept) genannten Punkte nachvollziehbar und vollständig erläutern und erkennen lassen, dass der Bieter für die Erbringung der zu vergebenden Leistungen und unter Berücksichtigung der nach den Vergabeunterlagen vorgegeben Ausführungsfristen einen realistischen und durchführbaren Ablauf (Projektablaufplan) vorgesehen hat und die geplanten Leistungen qualitativ hochwertig erbracht werden. b) Unterkriterium „Laufender Betrieb“ Es erfolgt eine Wertung der Ausführungen zum Betriebskonzept, zum fachlichen Support und zum Qualitätsmanagement im Hinblick auf die Ausführungen zur Vorgehensweise in technischer, personeller und organisatorischer Hinsicht. Für die Bewertung ist entscheidend, inwieweit die Ausführungen die unter Ziffer 7.9 (Realisierungskonzept) genannten Punkte nachvollziehbar und vollständig erläutern und erkennen lassen, dass der Bieter einen reibungslosen und fristgerechten Ablauf sicherstellen wird. c) Unterkriterium „Datenschutz und IT-Sicherheit“ Es erfolgt eine gesamthafte Wertung des Teilkonzepts "Datenschutz und IT-Sicherheit“ zur Organisation des Umgangs mit Daten. Für die Bewertung ist entscheidend, inwieweit die Ausführungen erkennen lassen, dass der Bieter die Anforderungen für den Datenschutz (DS-GVO) und die IT-Sicherheit (ISMS) im Rahmen der Auftragserfüllung erfüllt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: einmalig um zwei Jahre
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühe … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Nortal AG, Berlin2

Auftraggeber

Name
Bundesärztekammer
Anschrift
10623 Berlin
Kontakt
info@baek.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 723 (Datendienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

22vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Berlin (47 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 18.12.2023

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0dcc79f7-364a-4c08-a853-0fda4c6ca816.