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Vertrag über die Durchführung von verhaltensbezogenen BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Suchtprävention bei Firmenkunden der AOK Bayern nach § 20b SGB V

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München, Bayern

Aktenzeichen 1veröffentlicht 15.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
6
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München81379, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 13 Angebote je Los (95 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Erfüllung der Anforderung an inhaltliche Gestaltung48 %
  • Erfüllung der Anforderung an visuelle Gestaltung12 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 35 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Bekanntmachung eines vergebenen Auftrags.

Gegenstand nach CPV

Lose6 Lose

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Oberfranken und Unterfranken

Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung von verhaltensbezogenen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb bei Firmenkunden der AOK Bayern gemäß § 20b SGB V und der aktuellen Fassung des GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. Von dieser Ausschreibung betroffen sind aus-schließlich Sachleistungen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst ausschließlich die Formate Vortrag, Workshop und Trainingsmaßnahme im oben genannten Präventionsprinzip. Ausge-schlossen sind weitere Maßnahmen aus dem Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb, die nicht den in der Leistungsbeschreibung genannten Formaten entsprechen. Maßnahmen, die im Rahmen eines finanziellen Förderprojekts gefördert werden oder im Wege einer Kostenerstattung erbracht werden, sind nicht einbezogen. Verhaltensbezogene BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb haben zum Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Hierzu organisiert die AOK Bayern auf Wunsch und in Absprache mit Firmenkunden, die von der AOK Bayern betreut werden, Maß-nahmen für die Zielgruppe der Beschäftigten im Setting Arbeitswelt. Teilnehmen können alle dem Firmenkunden zugehörigen Personen, unabhängig davon ob sie Versicherte der AOK Bayern sind. Ebenso können die Maßnahmen auch für die Beschäftigten der AOK Bayern im Rahmen des internen Gesundheitsmanagements (IGM) gebucht werden. Die Maßnahmen haben das Ziel, allgemein zum Thema Sucht zu sensibilisieren und aufzuzeigen, welche unterschiedlichen stoffgebundenen und stoffungebundenen Süchte es gibt und welche Auswirkungen sie im beruflichen Kontext auf die individuelle Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Arbeitssicherheit und-qualität haben. Aufgrund des hohen Verbreitungsgrads wird dabei ein Schwerpunkt auf den Konsum von Alkohol und Nikotin gesetzt. Die Maßnahmen hierzu sollen für einen verantwortlichen Konsum von Alkohol sensibilisieren und das Nichtrauchen fördern. Hierzu werden Vorträge, Workshops und Trainingsmaßnahmen durchgeführt, die die Teilnehmenden zum Thema sensibilisieren und ihre individuellen Bewältigungskompetenzen stärken sollen. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) beim Firmenkunden wird von der AOK Bayern geplant und im Bedarfsfall beim Auftragnehmer beauftragt. Die Beauftragung, Organisation und Absprachen erfolgen zwischen der jeweiligen Unternehmenseinheit der AOK Bayern (Direktion, zentraler Bereich Gesundheitsförderung, internes Gesundheitsmanagement) und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen auf Abruf durch die AOK Bayern nach den im Rahmenvertrag vereinbarten Bedingungen. Die exakte Zielsetzung, Umfang der Leistungen und Vorgehensweisen sind in der Leistungsbeschreibung definiert.

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3
Mittelfranken

Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung von verhaltensbezogenen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb bei Firmenkunden der AOK Bayern gemäß § 20b SGB V und der aktuellen Fassung des GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. Von dieser Ausschreibung betroffen sind aus-schließlich Sachleistungen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst ausschließlich die Formate Vortrag, Workshop und Trainingsmaßnahme im oben genannten Präventionsprinzip. Ausge-schlossen sind weitere Maßnahmen aus dem Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb, die nicht den in der Leistungsbeschreibung genannten Formaten entsprechen. Maßnahmen, die im Rahmen eines finanziellen Förderprojekts gefördert werden oder im Wege einer Kostenerstattung erbracht werden, sind nicht einbezogen. Verhaltensbezogene BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb haben zum Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Hierzu organisiert die AOK Bayern auf Wunsch und in Absprache mit Firmenkunden, die von der AOK Bayern betreut werden, Maß-nahmen für die Zielgruppe der Beschäftigten im Setting Arbeitswelt. Teilnehmen können alle dem Firmenkunden zugehörigen Personen, unabhängig davon ob sie Versicherte der AOK Bayern sind. Ebenso können die Maßnahmen auch für die Beschäftigten der AOK Bayern im Rahmen des internen Gesundheitsmanagements (IGM) gebucht werden. Die Maßnahmen haben das Ziel, allgemein zum Thema Sucht zu sensibilisieren und aufzuzeigen, welche unterschiedlichen stoffgebundenen und stoffungebundenen Süchte es gibt und welche Auswirkungen sie im beruflichen Kontext auf die individuelle Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Arbeitssicherheit und-qualität haben. Aufgrund des hohen Verbreitungsgrads wird dabei ein Schwerpunkt auf den Konsum von Alkohol und Nikotin gesetzt. Die Maßnahmen hierzu sollen für einen verantwortlichen Konsum von Alkohol sensibilisieren und das Nichtrauchen fördern. Hierzu werden Vorträge, Workshops und Trainingsmaßnahmen durchgeführt, die die Teilnehmenden zum Thema sensibilisieren und ihre individuellen Bewältigungskompetenzen stärken sollen. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) beim Firmenkunden wird von der AOK Bayern geplant und im Bedarfsfall beim Auftragnehmer beauftragt. Die Beauftragung, Organisation und Absprachen erfolgen zwischen der jeweiligen Unternehmenseinheit der AOK Bayern (Direktion, zentraler Bereich Gesundheitsförderung, internes Gesundheitsmanagement) und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen auf Abruf durch die AOK Bayern nach den im Rahmenvertrag vereinbarten Bedingungen. Die exakte Zielsetzung, Umfang der Leistungen und Vorgehensweisen sind in der Leistungsbeschreibung definiert.

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4
Oberpfalz und Niederbayern

Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung von verhaltensbezogenen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb bei Firmenkunden der AOK Bayern gemäß § 20b SGB V und der aktuellen Fassung des GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. Von dieser Ausschreibung betroffen sind aus-schließlich Sachleistungen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst ausschließlich die Formate Vortrag, Workshop und Trainingsmaßnahme im oben genannten Präventionsprinzip. Ausge-schlossen sind weitere Maßnahmen aus dem Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb, die nicht den in der Leistungsbeschreibung genannten Formaten entsprechen. Maßnahmen, die im Rahmen eines finanziellen Förderprojekts gefördert werden oder im Wege einer Kostenerstattung erbracht werden, sind nicht einbezogen. Verhaltensbezogene BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb haben zum Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Hierzu organisiert die AOK Bayern auf Wunsch und in Absprache mit Firmenkunden, die von der AOK Bayern betreut werden, Maß-nahmen für die Zielgruppe der Beschäftigten im Setting Arbeitswelt. Teilnehmen können alle dem Firmenkunden zugehörigen Personen, unabhängig davon ob sie Versicherte der AOK Bayern sind. Ebenso können die Maßnahmen auch für die Beschäftigten der AOK Bayern im Rahmen des internen Gesundheitsmanagements (IGM) gebucht werden. Die Maßnahmen haben das Ziel, allgemein zum Thema Sucht zu sensibilisieren und aufzuzeigen, welche unterschiedlichen stoffgebundenen und stoffungebundenen Süchte es gibt und welche Auswirkungen sie im beruflichen Kontext auf die individuelle Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Arbeitssicherheit und-qualität haben. Aufgrund des hohen Verbreitungsgrads wird dabei ein Schwerpunkt auf den Konsum von Alkohol und Nikotin gesetzt. Die Maßnahmen hierzu sollen für einen verantwortlichen Konsum von Alkohol sensibilisieren und das Nichtrauchen fördern. Hierzu werden Vorträge, Workshops und Trainingsmaßnahmen durchgeführt, die die Teilnehmenden zum Thema sensibilisieren und ihre individuellen Bewältigungskompetenzen stärken sollen. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) beim Firmenkunden wird von der AOK Bayern geplant und im Bedarfsfall beim Auftragnehmer beauftragt. Die Beauftragung, Organisation und Absprachen erfolgen zwischen der jeweiligen Unternehmenseinheit der AOK Bayern (Direktion, zentraler Bereich Gesundheitsförderung, internes Gesundheitsmanagement) und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen auf Abruf durch die AOK Bayern nach den im Rahmenvertrag vereinbarten Bedingungen. Die exakte Zielsetzung, Umfang der Leistungen und Vorgehensweisen sind in der Leistungsbeschreibung definiert.

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5
Oberbayern (ohne München Stadt und Landkreis)

Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung von verhaltensbezogenen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb bei Firmenkunden der AOK Bayern gemäß § 20b SGB V und der aktuellen Fassung des GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. Von dieser Ausschreibung betroffen sind aus-schließlich Sachleistungen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst ausschließlich die Formate Vortrag, Workshop und Trainingsmaßnahme im oben genannten Präventionsprinzip. Ausge-schlossen sind weitere Maßnahmen aus dem Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb, die nicht den in der Leistungsbeschreibung genannten Formaten entsprechen. Maßnahmen, die im Rahmen eines finanziellen Förderprojekts gefördert werden oder im Wege einer Kostenerstattung erbracht werden, sind nicht einbezogen. Verhaltensbezogene BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb haben zum Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Hierzu organisiert die AOK Bayern auf Wunsch und in Absprache mit Firmenkunden, die von der AOK Bayern betreut werden, Maß-nahmen für die Zielgruppe der Beschäftigten im Setting Arbeitswelt. Teilnehmen können alle dem Firmenkunden zugehörigen Personen, unabhängig davon ob sie Versicherte der AOK Bayern sind. Ebenso können die Maßnahmen auch für die Beschäftigten der AOK Bayern im Rahmen des internen Gesundheitsmanagements (IGM) gebucht werden. Die Maßnahmen haben das Ziel, allgemein zum Thema Sucht zu sensibilisieren und aufzuzeigen, welche unterschiedlichen stoffgebundenen und stoffungebundenen Süchte es gibt und welche Auswirkungen sie im beruflichen Kontext auf die individuelle Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Arbeitssicherheit und-qualität haben. Aufgrund des hohen Verbreitungsgrads wird dabei ein Schwerpunkt auf den Konsum von Alkohol und Nikotin gesetzt. Die Maßnahmen hierzu sollen für einen verantwortlichen Konsum von Alkohol sensibilisieren und das Nichtrauchen fördern. Hierzu werden Vorträge, Workshops und Trainingsmaßnahmen durchgeführt, die die Teilnehmenden zum Thema sensibilisieren und ihre individuellen Bewältigungskompetenzen stärken sollen. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) beim Firmenkunden wird von der AOK Bayern geplant und im Bedarfsfall beim Auftragnehmer beauftragt. Die Beauftragung, Organisation und Absprachen erfolgen zwischen der jeweiligen Unternehmenseinheit der AOK Bayern (Direktion, zentraler Bereich Gesundheitsförderung, internes Gesundheitsmanagement) und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen auf Abruf durch die AOK Bayern nach den im Rahmenvertrag vereinbarten Bedingungen. Die exakte Zielsetzung, Umfang der Leistungen und Vorgehensweisen sind in der Leistungsbeschreibung definiert.

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6
München (Stadt und Landkreis)

Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung von verhaltensbezogenen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb bei Firmenkunden der AOK Bayern gemäß § 20b SGB V und der aktuellen Fassung des GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. Von dieser Ausschreibung betroffen sind aus-schließlich Sachleistungen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst ausschließlich die Formate Vortrag, Workshop und Trainingsmaßnahme im oben genannten Präventionsprinzip. Ausge-schlossen sind weitere Maßnahmen aus dem Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb, die nicht den in der Leistungsbeschreibung genannten Formaten entsprechen. Maßnahmen, die im Rahmen eines finanziellen Förderprojekts gefördert werden oder im Wege einer Kostenerstattung erbracht werden, sind nicht einbezogen. Verhaltensbezogene BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb haben zum Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Hierzu organisiert die AOK Bayern auf Wunsch und in Absprache mit Firmenkunden, die von der AOK Bayern betreut werden, Maß-nahmen für die Zielgruppe der Beschäftigten im Setting Arbeitswelt. Teilnehmen können alle dem Firmenkunden zugehörigen Personen, unabhängig davon ob sie Versicherte der AOK Bayern sind. Ebenso können die Maßnahmen auch für die Beschäftigten der AOK Bayern im Rahmen des internen Gesundheitsmanagements (IGM) gebucht werden. Die Maßnahmen haben das Ziel, allgemein zum Thema Sucht zu sensibilisieren und aufzuzeigen, welche unterschiedlichen stoffgebundenen und stoffungebundenen Süchte es gibt und welche Auswirkungen sie im beruflichen Kontext auf die individuelle Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Arbeitssicherheit und-qualität haben. Aufgrund des hohen Verbreitungsgrads wird dabei ein Schwerpunkt auf den Konsum von Alkohol und Nikotin gesetzt. Die Maßnahmen hierzu sollen für einen verantwortlichen Konsum von Alkohol sensibilisieren und das Nichtrauchen fördern. Hierzu werden Vorträge, Workshops und Trainingsmaßnahmen durchgeführt, die die Teilnehmenden zum Thema sensibilisieren und ihre individuellen Bewältigungskompetenzen stärken sollen. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) beim Firmenkunden wird von der AOK Bayern geplant und im Bedarfsfall beim Auftragnehmer beauftragt. Die Beauftragung, Organisation und Absprachen erfolgen zwischen der jeweiligen Unternehmenseinheit der AOK Bayern (Direktion, zentraler Bereich Gesundheitsförderung, internes Gesundheitsmanagement) und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen auf Abruf durch die AOK Bayern nach den im Rahmenvertrag vereinbarten Bedingungen. Die exakte Zielsetzung, Umfang der Leistungen und Vorgehensweisen sind in der Leistungsbeschreibung definiert.

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7
Schwaben

Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung von verhaltensbezogenen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb bei Firmenkunden der AOK Bayern gemäß § 20b SGB V und der aktuellen Fassung des GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. Von dieser Ausschreibung betroffen sind aus-schließlich Sachleistungen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst ausschließlich die Formate Vortrag, Workshop und Trainingsmaßnahme im oben genannten Präventionsprinzip. Ausge-schlossen sind weitere Maßnahmen aus dem Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb, die nicht den in der Leistungsbeschreibung genannten Formaten entsprechen. Maßnahmen, die im Rahmen eines finanziellen Förderprojekts gefördert werden oder im Wege einer Kostenerstattung erbracht werden, sind nicht einbezogen. Verhaltensbezogene BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb haben zum Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Hierzu organisiert die AOK Bayern auf Wunsch und in Absprache mit Firmenkunden, die von der AOK Bayern betreut werden, Maß-nahmen für die Zielgruppe der Beschäftigten im Setting Arbeitswelt. Teilnehmen können alle dem Firmenkunden zugehörigen Personen, unabhängig davon ob sie Versicherte der AOK Bayern sind. Ebenso können die Maßnahmen auch für die Beschäftigten der AOK Bayern im Rahmen des internen Gesundheitsmanagements (IGM) gebucht werden. Die Maßnahmen haben das Ziel, allgemein zum Thema Sucht zu sensibilisieren und aufzuzeigen, welche unterschiedlichen stoffgebundenen und stoffungebundenen Süchte es gibt und welche Auswirkungen sie im beruflichen Kontext auf die individuelle Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Arbeitssicherheit und-qualität haben. Aufgrund des hohen Verbreitungsgrads wird dabei ein Schwerpunkt auf den Konsum von Alkohol und Nikotin gesetzt. Die Maßnahmen hierzu sollen für einen verantwortlichen Konsum von Alkohol sensibilisieren und das Nichtrauchen fördern. Hierzu werden Vorträge, Workshops und Trainingsmaßnahmen durchgeführt, die die Teilnehmenden zum Thema sensibilisieren und ihre individuellen Bewältigungskompetenzen stärken sollen. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) beim Firmenkunden wird von der AOK Bayern geplant und im Bedarfsfall beim Auftragnehmer beauftragt. Die Beauftragung, Organisation und Absprachen erfolgen zwischen der jeweiligen Unternehmenseinheit der AOK Bayern (Direktion, zentraler Bereich Gesundheitsförderung, internes Gesundheitsmanagement) und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen auf Abruf durch die AOK Bayern nach den im Rahmenvertrag vereinbarten Bedingungen. Die exakte Zielsetzung, Umfang der Leistungen und Vorgehensweisen sind in der Leistungsbeschreibung definiert.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 40
Qualität
Erfüllung der Anforderung an inhaltliche GestaltungGewichtung (Punkte, genau) 48
Qualität
Erfüllung der Anforderung an visuelle GestaltungGewichtung (Punkte, genau) 12

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YHHN9

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
2kein Zuschlag angegeben0
3kein Zuschlag angegeben1
4kein Zuschlag angegeben1
5kein Zuschlag angegeben3
6kein Zuschlag angegeben2
7kein Zuschlag angegeben3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

69vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (144 Lose mit Angabe)
675.373 €Zuschlagswert im Median
247.460 € – 1,47 Mio. €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e22c09c9-8910-4ce4-a740-a64cc67101ba.