Vertrag über die Durchführung von verhaltensbezogenen BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Suchtprävention bei Firmenkunden der AOK Bayern nach § 20b SGB V
AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München, Bayern
Aktenzeichen 1veröffentlicht 15.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
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- SBK VeranstaltungenEinkauf und Vergabemanagement der SBK · MünchenFrist 04.12.2026
- 099_26B451_Simulator, Ausbildung (Combat Medics)-Bundeswehr-Dienstleistungszentrum München · MünchenFrist 02.12.2026
- Rahmenvereinbarung für Umzugsleistungen von Lager- und Archivflächen (Unternehmens- und Notenarchiv) für den Bayerischen Rundfunk (BR)Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. · MünchenFrist 04.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 13 Angebote je Los (95 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Erfüllung der Anforderung an inhaltliche Gestaltung48 %
- Erfüllung der Anforderung an visuelle Gestaltung12 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Heute
Beschreibung
Bekanntmachung eines vergebenen Auftrags.
Gegenstand nach CPV
- 85147000Betriebliche GesundheitsfürsorgeHauptgegenstand
Lose6 Lose
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 2 | Oberfranken und Unterfranken Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung von verhaltensbezogenen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb bei Firmenkunden der AOK Bayern gemäß § 20b SGB V und der aktuellen Fassung des GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. Von dieser Ausschreibung betroffen sind aus-schließlich Sachleistungen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst ausschließlich die Formate Vortrag, Workshop und Trainingsmaßnahme im oben genannten Präventionsprinzip. Ausge-schlossen sind weitere Maßnahmen aus dem Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb, die nicht den in der Leistungsbeschreibung genannten Formaten entsprechen. Maßnahmen, die im Rahmen eines finanziellen Förderprojekts gefördert werden oder im Wege einer Kostenerstattung erbracht werden, sind nicht einbezogen. Verhaltensbezogene BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb haben zum Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Hierzu organisiert die AOK Bayern auf Wunsch und in Absprache mit Firmenkunden, die von der AOK Bayern betreut werden, Maß-nahmen für die Zielgruppe der Beschäftigten im Setting Arbeitswelt. Teilnehmen können alle dem Firmenkunden zugehörigen Personen, unabhängig davon ob sie Versicherte der AOK Bayern sind. Ebenso können die Maßnahmen auch für die Beschäftigten der AOK Bayern im Rahmen des internen Gesundheitsmanagements (IGM) gebucht werden. Die Maßnahmen haben das Ziel, allgemein zum Thema Sucht zu sensibilisieren und aufzuzeigen, welche unterschiedlichen stoffgebundenen und stoffungebundenen Süchte es gibt und welche Auswirkungen sie im beruflichen Kontext auf die individuelle Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Arbeitssicherheit und-qualität haben. Aufgrund des hohen Verbreitungsgrads wird dabei ein Schwerpunkt auf den Konsum von Alkohol und Nikotin gesetzt. Die Maßnahmen hierzu sollen für einen verantwortlichen Konsum von Alkohol sensibilisieren und das Nichtrauchen fördern. Hierzu werden Vorträge, Workshops und Trainingsmaßnahmen durchgeführt, die die Teilnehmenden zum Thema sensibilisieren und ihre individuellen Bewältigungskompetenzen stärken sollen. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) beim Firmenkunden wird von der AOK Bayern geplant und im Bedarfsfall beim Auftragnehmer beauftragt. Die Beauftragung, Organisation und Absprachen erfolgen zwischen der jeweiligen Unternehmenseinheit der AOK Bayern (Direktion, zentraler Bereich Gesundheitsförderung, internes Gesundheitsmanagement) und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen auf Abruf durch die AOK Bayern nach den im Rahmenvertrag vereinbarten Bedingungen. Die exakte Zielsetzung, Umfang der Leistungen und Vorgehensweisen sind in der Leistungsbeschreibung definiert. | – | – |
| 3 | Mittelfranken Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung von verhaltensbezogenen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb bei Firmenkunden der AOK Bayern gemäß § 20b SGB V und der aktuellen Fassung des GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. Von dieser Ausschreibung betroffen sind aus-schließlich Sachleistungen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst ausschließlich die Formate Vortrag, Workshop und Trainingsmaßnahme im oben genannten Präventionsprinzip. Ausge-schlossen sind weitere Maßnahmen aus dem Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb, die nicht den in der Leistungsbeschreibung genannten Formaten entsprechen. Maßnahmen, die im Rahmen eines finanziellen Förderprojekts gefördert werden oder im Wege einer Kostenerstattung erbracht werden, sind nicht einbezogen. Verhaltensbezogene BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb haben zum Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Hierzu organisiert die AOK Bayern auf Wunsch und in Absprache mit Firmenkunden, die von der AOK Bayern betreut werden, Maß-nahmen für die Zielgruppe der Beschäftigten im Setting Arbeitswelt. Teilnehmen können alle dem Firmenkunden zugehörigen Personen, unabhängig davon ob sie Versicherte der AOK Bayern sind. Ebenso können die Maßnahmen auch für die Beschäftigten der AOK Bayern im Rahmen des internen Gesundheitsmanagements (IGM) gebucht werden. Die Maßnahmen haben das Ziel, allgemein zum Thema Sucht zu sensibilisieren und aufzuzeigen, welche unterschiedlichen stoffgebundenen und stoffungebundenen Süchte es gibt und welche Auswirkungen sie im beruflichen Kontext auf die individuelle Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Arbeitssicherheit und-qualität haben. Aufgrund des hohen Verbreitungsgrads wird dabei ein Schwerpunkt auf den Konsum von Alkohol und Nikotin gesetzt. Die Maßnahmen hierzu sollen für einen verantwortlichen Konsum von Alkohol sensibilisieren und das Nichtrauchen fördern. Hierzu werden Vorträge, Workshops und Trainingsmaßnahmen durchgeführt, die die Teilnehmenden zum Thema sensibilisieren und ihre individuellen Bewältigungskompetenzen stärken sollen. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) beim Firmenkunden wird von der AOK Bayern geplant und im Bedarfsfall beim Auftragnehmer beauftragt. Die Beauftragung, Organisation und Absprachen erfolgen zwischen der jeweiligen Unternehmenseinheit der AOK Bayern (Direktion, zentraler Bereich Gesundheitsförderung, internes Gesundheitsmanagement) und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen auf Abruf durch die AOK Bayern nach den im Rahmenvertrag vereinbarten Bedingungen. Die exakte Zielsetzung, Umfang der Leistungen und Vorgehensweisen sind in der Leistungsbeschreibung definiert. | – | – |
| 4 | Oberpfalz und Niederbayern Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung von verhaltensbezogenen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb bei Firmenkunden der AOK Bayern gemäß § 20b SGB V und der aktuellen Fassung des GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. Von dieser Ausschreibung betroffen sind aus-schließlich Sachleistungen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst ausschließlich die Formate Vortrag, Workshop und Trainingsmaßnahme im oben genannten Präventionsprinzip. Ausge-schlossen sind weitere Maßnahmen aus dem Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb, die nicht den in der Leistungsbeschreibung genannten Formaten entsprechen. Maßnahmen, die im Rahmen eines finanziellen Förderprojekts gefördert werden oder im Wege einer Kostenerstattung erbracht werden, sind nicht einbezogen. Verhaltensbezogene BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb haben zum Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Hierzu organisiert die AOK Bayern auf Wunsch und in Absprache mit Firmenkunden, die von der AOK Bayern betreut werden, Maß-nahmen für die Zielgruppe der Beschäftigten im Setting Arbeitswelt. Teilnehmen können alle dem Firmenkunden zugehörigen Personen, unabhängig davon ob sie Versicherte der AOK Bayern sind. Ebenso können die Maßnahmen auch für die Beschäftigten der AOK Bayern im Rahmen des internen Gesundheitsmanagements (IGM) gebucht werden. Die Maßnahmen haben das Ziel, allgemein zum Thema Sucht zu sensibilisieren und aufzuzeigen, welche unterschiedlichen stoffgebundenen und stoffungebundenen Süchte es gibt und welche Auswirkungen sie im beruflichen Kontext auf die individuelle Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Arbeitssicherheit und-qualität haben. Aufgrund des hohen Verbreitungsgrads wird dabei ein Schwerpunkt auf den Konsum von Alkohol und Nikotin gesetzt. Die Maßnahmen hierzu sollen für einen verantwortlichen Konsum von Alkohol sensibilisieren und das Nichtrauchen fördern. Hierzu werden Vorträge, Workshops und Trainingsmaßnahmen durchgeführt, die die Teilnehmenden zum Thema sensibilisieren und ihre individuellen Bewältigungskompetenzen stärken sollen. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) beim Firmenkunden wird von der AOK Bayern geplant und im Bedarfsfall beim Auftragnehmer beauftragt. Die Beauftragung, Organisation und Absprachen erfolgen zwischen der jeweiligen Unternehmenseinheit der AOK Bayern (Direktion, zentraler Bereich Gesundheitsförderung, internes Gesundheitsmanagement) und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen auf Abruf durch die AOK Bayern nach den im Rahmenvertrag vereinbarten Bedingungen. Die exakte Zielsetzung, Umfang der Leistungen und Vorgehensweisen sind in der Leistungsbeschreibung definiert. | – | – |
| 5 | Oberbayern (ohne München Stadt und Landkreis) Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung von verhaltensbezogenen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb bei Firmenkunden der AOK Bayern gemäß § 20b SGB V und der aktuellen Fassung des GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. Von dieser Ausschreibung betroffen sind aus-schließlich Sachleistungen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst ausschließlich die Formate Vortrag, Workshop und Trainingsmaßnahme im oben genannten Präventionsprinzip. Ausge-schlossen sind weitere Maßnahmen aus dem Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb, die nicht den in der Leistungsbeschreibung genannten Formaten entsprechen. Maßnahmen, die im Rahmen eines finanziellen Förderprojekts gefördert werden oder im Wege einer Kostenerstattung erbracht werden, sind nicht einbezogen. Verhaltensbezogene BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb haben zum Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Hierzu organisiert die AOK Bayern auf Wunsch und in Absprache mit Firmenkunden, die von der AOK Bayern betreut werden, Maß-nahmen für die Zielgruppe der Beschäftigten im Setting Arbeitswelt. Teilnehmen können alle dem Firmenkunden zugehörigen Personen, unabhängig davon ob sie Versicherte der AOK Bayern sind. Ebenso können die Maßnahmen auch für die Beschäftigten der AOK Bayern im Rahmen des internen Gesundheitsmanagements (IGM) gebucht werden. Die Maßnahmen haben das Ziel, allgemein zum Thema Sucht zu sensibilisieren und aufzuzeigen, welche unterschiedlichen stoffgebundenen und stoffungebundenen Süchte es gibt und welche Auswirkungen sie im beruflichen Kontext auf die individuelle Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Arbeitssicherheit und-qualität haben. Aufgrund des hohen Verbreitungsgrads wird dabei ein Schwerpunkt auf den Konsum von Alkohol und Nikotin gesetzt. Die Maßnahmen hierzu sollen für einen verantwortlichen Konsum von Alkohol sensibilisieren und das Nichtrauchen fördern. Hierzu werden Vorträge, Workshops und Trainingsmaßnahmen durchgeführt, die die Teilnehmenden zum Thema sensibilisieren und ihre individuellen Bewältigungskompetenzen stärken sollen. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) beim Firmenkunden wird von der AOK Bayern geplant und im Bedarfsfall beim Auftragnehmer beauftragt. Die Beauftragung, Organisation und Absprachen erfolgen zwischen der jeweiligen Unternehmenseinheit der AOK Bayern (Direktion, zentraler Bereich Gesundheitsförderung, internes Gesundheitsmanagement) und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen auf Abruf durch die AOK Bayern nach den im Rahmenvertrag vereinbarten Bedingungen. Die exakte Zielsetzung, Umfang der Leistungen und Vorgehensweisen sind in der Leistungsbeschreibung definiert. | – | – |
| 6 | München (Stadt und Landkreis) Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung von verhaltensbezogenen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb bei Firmenkunden der AOK Bayern gemäß § 20b SGB V und der aktuellen Fassung des GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. Von dieser Ausschreibung betroffen sind aus-schließlich Sachleistungen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst ausschließlich die Formate Vortrag, Workshop und Trainingsmaßnahme im oben genannten Präventionsprinzip. Ausge-schlossen sind weitere Maßnahmen aus dem Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb, die nicht den in der Leistungsbeschreibung genannten Formaten entsprechen. Maßnahmen, die im Rahmen eines finanziellen Förderprojekts gefördert werden oder im Wege einer Kostenerstattung erbracht werden, sind nicht einbezogen. Verhaltensbezogene BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb haben zum Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Hierzu organisiert die AOK Bayern auf Wunsch und in Absprache mit Firmenkunden, die von der AOK Bayern betreut werden, Maß-nahmen für die Zielgruppe der Beschäftigten im Setting Arbeitswelt. Teilnehmen können alle dem Firmenkunden zugehörigen Personen, unabhängig davon ob sie Versicherte der AOK Bayern sind. Ebenso können die Maßnahmen auch für die Beschäftigten der AOK Bayern im Rahmen des internen Gesundheitsmanagements (IGM) gebucht werden. Die Maßnahmen haben das Ziel, allgemein zum Thema Sucht zu sensibilisieren und aufzuzeigen, welche unterschiedlichen stoffgebundenen und stoffungebundenen Süchte es gibt und welche Auswirkungen sie im beruflichen Kontext auf die individuelle Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Arbeitssicherheit und-qualität haben. Aufgrund des hohen Verbreitungsgrads wird dabei ein Schwerpunkt auf den Konsum von Alkohol und Nikotin gesetzt. Die Maßnahmen hierzu sollen für einen verantwortlichen Konsum von Alkohol sensibilisieren und das Nichtrauchen fördern. Hierzu werden Vorträge, Workshops und Trainingsmaßnahmen durchgeführt, die die Teilnehmenden zum Thema sensibilisieren und ihre individuellen Bewältigungskompetenzen stärken sollen. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) beim Firmenkunden wird von der AOK Bayern geplant und im Bedarfsfall beim Auftragnehmer beauftragt. Die Beauftragung, Organisation und Absprachen erfolgen zwischen der jeweiligen Unternehmenseinheit der AOK Bayern (Direktion, zentraler Bereich Gesundheitsförderung, internes Gesundheitsmanagement) und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen auf Abruf durch die AOK Bayern nach den im Rahmenvertrag vereinbarten Bedingungen. Die exakte Zielsetzung, Umfang der Leistungen und Vorgehensweisen sind in der Leistungsbeschreibung definiert. | – | – |
| 7 | Schwaben Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung von verhaltensbezogenen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb bei Firmenkunden der AOK Bayern gemäß § 20b SGB V und der aktuellen Fassung des GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. Von dieser Ausschreibung betroffen sind aus-schließlich Sachleistungen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst ausschließlich die Formate Vortrag, Workshop und Trainingsmaßnahme im oben genannten Präventionsprinzip. Ausge-schlossen sind weitere Maßnahmen aus dem Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb, die nicht den in der Leistungsbeschreibung genannten Formaten entsprechen. Maßnahmen, die im Rahmen eines finanziellen Förderprojekts gefördert werden oder im Wege einer Kostenerstattung erbracht werden, sind nicht einbezogen. Verhaltensbezogene BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb haben zum Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Hierzu organisiert die AOK Bayern auf Wunsch und in Absprache mit Firmenkunden, die von der AOK Bayern betreut werden, Maß-nahmen für die Zielgruppe der Beschäftigten im Setting Arbeitswelt. Teilnehmen können alle dem Firmenkunden zugehörigen Personen, unabhängig davon ob sie Versicherte der AOK Bayern sind. Ebenso können die Maßnahmen auch für die Beschäftigten der AOK Bayern im Rahmen des internen Gesundheitsmanagements (IGM) gebucht werden. Die Maßnahmen haben das Ziel, allgemein zum Thema Sucht zu sensibilisieren und aufzuzeigen, welche unterschiedlichen stoffgebundenen und stoffungebundenen Süchte es gibt und welche Auswirkungen sie im beruflichen Kontext auf die individuelle Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Arbeitssicherheit und-qualität haben. Aufgrund des hohen Verbreitungsgrads wird dabei ein Schwerpunkt auf den Konsum von Alkohol und Nikotin gesetzt. Die Maßnahmen hierzu sollen für einen verantwortlichen Konsum von Alkohol sensibilisieren und das Nichtrauchen fördern. Hierzu werden Vorträge, Workshops und Trainingsmaßnahmen durchgeführt, die die Teilnehmenden zum Thema sensibilisieren und ihre individuellen Bewältigungskompetenzen stärken sollen. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) beim Firmenkunden wird von der AOK Bayern geplant und im Bedarfsfall beim Auftragnehmer beauftragt. Die Beauftragung, Organisation und Absprachen erfolgen zwischen der jeweiligen Unternehmenseinheit der AOK Bayern (Direktion, zentraler Bereich Gesundheitsförderung, internes Gesundheitsmanagement) und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen auf Abruf durch die AOK Bayern nach den im Rahmenvertrag vereinbarten Bedingungen. Die exakte Zielsetzung, Umfang der Leistungen und Vorgehensweisen sind in der Leistungsbeschreibung definiert. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 40
- Qualität
- Erfüllung der Anforderung an inhaltliche GestaltungGewichtung (Punkte, genau) 48
- Qualität
- Erfüllung der Anforderung an visuelle GestaltungGewichtung (Punkte, genau) 12
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 2 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, 53123 Bonn
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6YHHN9
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 3 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
| 4 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
| 5 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
| 6 | kein Zuschlag angegeben | 2 |
| 7 | kein Zuschlag angegeben | 3 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Carl-Wery-Str. 28, 81379 München
- Kontakt
- vergabestelle1@
by.aok.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BG prevent GmbH6 Zuschläge
- Dres. Dietlmeier & Hohmann GbR3 Zuschläge
- Tresec Medical GmbH3 Zuschläge
- Argumed GmbH2 Zuschläge
- PIMA Health & Safety GmbH2 Zuschläge
- SYNLAB Medizinisches Versorgungszentrum Weiden GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e22c09c9-8910-4ce4-a740-a64cc67101ba.