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Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR (VBL): Strombeschaffung für die Liegenschaften der VBL in mehreren Bundesländern im Zeitraum 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 plus Option

VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR · Karlsruhe, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 2025/002veröffentlicht 11.08.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 460 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Baden-Württemberg (9 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 9 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Karlsruhe76133, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ("VBL") ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Zweck ist es, den versicherten Arbeitnehmern eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die VBL ist eine der größten institutionellen Kapitalanleger Deutschlands. Ein Teil der Kapitalanlagen besteht in direkt gehaltenen Wohnimmobilien mit regionalen Schwerpunkten in Hamburg, Berlin, Hannover, Düsseldorf, Karlsruhe, Frankfurt / Main und München. Die VBL schreibt die zukünftig benötigten Strommengen für den Allgemeinstrom dieser hauptsächlich wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien im Direktbestand aus. Es handelt sich um Lieferstellen in Mehrfamilienhäusern, einige davon mit kleineren Gewerbeeinheiten. Auftraggeber und damit Vertragspartner für in den Vergabeunterlagen aufgeführten Liegenschaften ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in Karlsruhe, vertreten durch von ihr beauftragte Immobilienverwaltungen in Hamburg, Berlin, Karlsruhe, Frankfurt / Main und München.

Beschreibung des Loses

Ausgeschrieben wird die Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien (Grünstrom) für den Lieferzeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2027 mit der Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr. Die Lieferung erfolgt einschließlich Netznutzung frei Betrieb. Die vertraglichen Regelungen des Netzzuganges obliegen dem Lieferanten. Der Jahresstromverbrauch aller aufgeführten Liegenschaften in verschiedenen Netzgebieten beträgt im Verbrauchsjahr ca. 2,60 GWh. Es handelt sich um 1.179 SLP-Lieferstellen und eine RLM-Lieferstelle. Die energiewirtschaftlich relevanten Daten der Lieferstellen sowie die jeweiligen Bezugsdaten aus dem Jahr 2024 sind in den Vergabeunterlagen aufgeführt. Geplanter Lieferbeginn ist für alle Lieferstellen der 01.01.2026. Die bestehenden Lieferverträge enden zum 31.12.2025. Nach Zuschlagerteilung meldet der neue Lieferant die Lieferstellen bei den jeweiligen Netzbetreibern neu zur Belieferung an. Die VBL deckt den gesamten Strombedarf für die gelisteten Lieferstellen durch den Strombezug vom Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die benötigten Strommengen bereitzustellen. Die Vergabe erfolgt in einem Los. Der Messstellenbetrieb der Liegenschaften ist nicht im Ausschreibungsumfang enthalten. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots werden für alle Bieter beispielhaft gleiche Handelspreise für die Produkte DE Baseload und DE Peakload herangezogen und in die angebotenen Preisformeln im Preisblatt eingesetzt. Das Angebot, welches auf dieser Basis zum niedrigsten durchschnittlichen Energiepreis und damit zu den niedrigsten Kosten führt, ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Es besteht die einseitige Option auf eine einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr durch die Auftraggeber.
Optionen
1. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) bleiben ausdrücklich vorbehalten. 2. Sofern Objekte in einen Fond eingebracht werden, dessen Anteile zu mindestens 80 % im Eigentum der VBL stehen, wird der mit dieser Ausschreibung geschlossene Vertr … ganz lesen1. Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) bleiben ausdrücklich vorbehalten. 2. Sofern Objekte in einen Fond eingebracht werden, dessen Anteile zu mindestens 80 % im Eigentum der VBL stehen, wird der mit dieser Ausschreibung geschlossene Vertrag mit dem Fond für diese Objekte weitergeführt. Die VBL behält sich somit vor, den geschlossenen Vertrag an einen Fond, ein Sondervermögen oder einen mit der VBL verbundenen Rechtsträger zu übertragen. Auftraggeber für den übertragenen Teil des Auftrags wäre sodann der Fond, das Sondervermögen oder der verbundene Rechtsträger. Entsprechend notwendige Änderungen im Portal werden durch den Auftragnehmer kostenfrei umgesetzt. 3. Zu den Verlängerungsoptionen siehe unter "Laufzeit".
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesen- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMG57S7 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Angebotsunterlagen (Formblätter) ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der VBL erforde … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YMG57S7 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Angebotsunterlagen (Formblätter) ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der VBL erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform an die VBL adressiert werden. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die VBL keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die VBL kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden. 5. Die VBL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 6. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die VBL ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 7. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. 8. Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Angebots, die berechtigterweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/ die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Vergabenachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des jeweiligen Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH, Berlin–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR
Anschrift
Hans-Thoma-Straße 19, 76133 Karlsruhe
Website
vbl.de
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

95vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (166 Lose mit Angabe)
2,49 Mio. €Zuschlagswert im Median
676.615 € – 13,61 Mio. €mittlere Hälfte, 39 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 653642c1-ea4d-4fbf-bb0b-260ecbd38147.