Zum Inhalt
Menü
Zuschlagsempfänger

Badenova Energie GmbH

79108 FreiburgUSt-ID DE358006595Zuschläge 20.07.2026 bis 18.08.2026

Aufträge4Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose8gewonnene Lose
Zuschlagswert6,29 Mio. €Summe aus 3 von 8 Losen mit Wert
Auftraggeber3verschiedene Vergabestellen

Angaben aus den Bekanntmachungen

Name
Badenova Energie GmbH
Auch geschrieben
badenova Energie GmbH
Ort
79108 Freiburg, DEU
USt-ID
DE358006595
Größe
–
Zuordnung
USt-ID aus der Bekanntmachung

Zuschläge8 Lose

Zuschläge an diesen Anbieter
DatumAuftragAuftraggeberAngeboteWert
18.08.2026Lieferung von Ökostrom für städtische Einrichtungen · Los 1Große Kreisstadt Bad Krozingen1–
18.08.2026Lieferung von Ökostrom für städtische Einrichtungen · Los 2Große Kreisstadt Bad Krozingen1–
18.08.2026Lieferung von Ökostrom für städtische Einrichtungen · Los 3Große Kreisstadt Bad Krozingen1–
18.08.2026Lieferung von Ökostrom für städtische Einrichtungen · Los 4Große Kreisstadt Bad Krozingen1–
18.08.2026Lieferung von Erdgas für städtische EinrichtungenGroße Kreisstadt Bad Krozingen1–
24.07.202625. Bündelausschreibung Strom 2027-2029 Graustrom · Los 5Gt-service Dienstleistungs GmbH des Gemeindetags Baden-Württemberg namens u. i. A. der Teilnehmer41,04 Mio. €
24.07.202625. Bündelausschreibung Strom 2027-2029 Graustrom · Los 6Gt-service Dienstleistungs GmbH des Gemeindetags Baden-Württemberg namens u. i. A. der Teilnehmer45,13 Mio. €
20.07.2026Lieferung von Erdgas an die Abnahmestellen der Stadt LahrStadt Lahr4114.790 €

Umfeldvon uns ausgewertet

Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)

Regionen der Aufträge

Aufträge je Jahr

  • 20264 · 6,29 Mio. €

Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.