Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR (VBL): CO2-neutrale Erdgaslieferung für den Lieferzeitraum 2025 ff.
VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen VBL_2024_IM20_02veröffentlicht 23.07.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 1 Verlängerung
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Baden-Württemberg (9 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76133, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Zweck ist es, den versicherten Arbeitnehmern eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die VBL ist eine der größten institutionellen Kapitalanleger Deutschlands. Ein Teil der Kapitalanlagen besteht in direkt gehaltenen Wohnimmobilien mit regionalen Schwerpunkten in Hamburg, Berlin, Hannover, Düsseldorf, Karlsruhe, Frankfurt / Main und München. Die VBL schreibt die zukünftig benötigten Gasmengen für die Bewirtschaftung dieser hauptsächlich wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien im Direktbestand aus. Es handelt sich um Abnahmestellen mit zentralen Kesselanlagen in Mehrfamilienhäusern, einige davon mit kleineren Gewerbeeinheiten. Auftraggeber und damit Vertragspartner für die in der Verbrauchstellenübersicht (Anlage 1) aufgeführten Liegenschaften ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in 76133 Karlsruhe, vertreten durch von ihr beauftragte Immobilienverwaltungen in Hamburg, Berlin, Karlsruhe, Frankfurt / Main und München. Die Weiterberechnung des Gasverbrauches an die jeweiligen Mieter erfolgt durch die Hausverwaltung bzw. über einen Messdienstleister.
Beschreibung des Loses
Ausgeschrieben wird die CO2-neutrale Erdgaslieferung einschließlich Netznutzung frei Betrieb für den Lieferzeitraum 01.01.2025, 06:00 Uhr bis 01.01.2027, 06:00 Uhr mit der einseitigen Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr für 156 Abnahmestellen durch den Auftraggeber. Die vertraglichen Regelungen des Netzzuganges obliegen dem Lieferanten. Der Jahresgasverbrauch aller aufgeführten Liegenschaften in verschiedenen Netzgebieten beträgt im Verbrauchsjahr ca. 25 GWh. Es handelt sich um 153 SLP-Lieferstellen mit einem Gasbedarf zwischen ca. 20.000 kWh/a und 1.250.000 kWh/a und drei RLM-Lieferstellen mit einem Gasbedarf von ca. 950.000 kWh, 1.100.000 kWh/a bzw. 1.400.000 kWh/a. Der geplante Lieferbeginn für 156 Abnahmestellen mit einer Liefermenge von ca. 25 GWh/a ist der 01.01.2025. Die bestehenden Lieferverträge für die Lieferstandorte Hamburg, Berlin, Hannover, Düsseldorf, Karlsruhe, Frankfurt / Main und München enden zum 01.01.2025, 06:00 Uhr und müssen durch den neuen Lieferanten nach Zuschlagerteilung bei den jeweiligen Netzbetreibern neu zur Belieferung angemeldet werden. Der Auftraggeber deckt den gesamten Erdgasbedarf für die gelisteten Abnahmestellen durch den Erdgasbezug vom Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die benötigten Erdgasmengen bereitzustellen. Geliefert wird Erdgas der jeweiligen Gruppe, wie es der Netzbetreiber an den Netzanschlusspunkten bereitstellt. Der tatsächliche Erdgasbezug 2023 ist für jede Abnahmestelle in der Verbrauchsstellenübersicht (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) aufgeführt. Angefragt wird eine CO2-freie Lieferung von Erdgas. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die bei der Verbrennung des gelieferten Erdgases entstehenden CO2-Emissionen durch Unterstützung von anerkannten, zertifizierten und registrierten Klimaschutzprojekten, die die Kriterien des Gold Standard erfüllen, zu kompensieren. Die Kompensation der CO2-Emissionen weist der Auftragnehmer dem Auftraggeber jeweils bis zum 30.06. des Jahres, das auf das Lieferjahr folgt, durch Vorlage von anerkannten Zertifikaten nach. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Es besteht die einseitige Option auf eine einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr für 156 Abnahmestellen durch den Auftraggeber.
- Optionen
- Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesenkürzer
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Der EU-Schwellenwert wurde überschritten.
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGHGXK
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Vattenfall Real Estate Energy Sales GmbH, Berlin | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR
- Anschrift
- Hans-Thoma-Straße 19, 76133 Karlsruhe
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 090 (Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Strom und Gas in Baden-Württemberg (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- enercity AG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 04.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Lieferung von Kraftstoffen für den HafenStadt PapenburgFrist 12.11.2026
- Lieferung von Strom 2027Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)Frist 27.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 68177849-c5c4-4f4b-8ca6-b58d9feada62.