Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR (VBL): CO2-neutrale Erdgaslieferung für den Lieferzeitraum 2025 ff.
VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR · Karlsruhe, Baden-Württemberg
Aktenzeichen VBL_2024_IM20_02veröffentlicht 03.06.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Karlsruhe76133, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 29 Monaten
- Fragen bis 00:00 Uhrvor 28 Monatenan VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 28 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 12:01 Uhrvor 28 MonatenDie Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
- Heute
Beschreibung
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine von Bund und Ländern gemeinsam getragene rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihr Zweck ist es, den versicherten Arbeitnehmern eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die VBL ist eine der größten institutionellen Kapitalanleger Deutschlands. Ein Teil der Kapitalanlagen besteht in direkt gehaltenen Wohnimmobilien mit regionalen Schwerpunkten in Hamburg, Berlin, Hannover, Düsseldorf, Karlsruhe, Frankfurt / Main und München. Die VBL schreibt die zukünftig benötigten Gasmengen für die Bewirtschaftung dieser hauptsächlich wohnwirtschaftlich genutzten Immobilien im Direktbestand aus. Es handelt sich um Abnahmestellen mit zentralen Kesselanlagen in Mehrfamilienhäusern, einige davon mit kleineren Gewerbeeinheiten. Auftraggeber und damit Vertragspartner für die in der Verbrauchstellenübersicht (Anlage 1) aufgeführten Liegenschaften ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) in 76133 Karlsruhe, vertreten durch von ihr beauftragte Immobilienverwaltungen in Hamburg, Berlin, Karlsruhe, Frankfurt / Main und München. Die Weiterberechnung des Gasverbrauches an die jeweiligen Mieter erfolgt durch die Hausverwaltung bzw. über einen Messdienstleister.
Beschreibung des Loses
Ausgeschrieben wird die CO2-neutrale Erdgaslieferung einschließlich Netznutzung frei Betrieb für den Lieferzeitraum 01.01.2025, 06:00 Uhr bis 01.01.2027, 06:00 Uhr mit der einseitigen Option auf einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr für 156 Abnahmestellen durch den Auftraggeber. Die vertraglichen Regelungen des Netzzuganges obliegen dem Lieferanten. Der Jahresgasverbrauch aller aufgeführten Liegenschaften in verschiedenen Netzgebieten beträgt im Verbrauchsjahr ca. 25 GWh. Es handelt sich um 153 SLP-Lieferstellen mit einem Gasbedarf zwischen ca. 20.000 kWh/a und 1.250.000 kWh/a und drei RLM-Lieferstellen mit einem Gasbedarf von ca. 950.000 kWh, 1.100.000 kWh/a bzw. 1.400.000 kWh/a. Der geplante Lieferbeginn für 156 Abnahmestellen mit einer Liefermenge von ca. 25 GWh/a ist der 01.01.2025. Die bestehenden Lieferverträge für die Lieferstandorte Hamburg, Berlin, Hannover, Düsseldorf, Karlsruhe, Frankfurt / Main und München enden zum 01.01.2025, 06:00 Uhr und müssen durch den neuen Lieferanten nach Zuschlagerteilung bei den jeweiligen Netzbetreibern neu zur Belieferung angemeldet werden. Der Auftraggeber deckt den gesamten Erdgasbedarf für die gelisteten Abnahmestellen durch den Erdgasbezug vom Auftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die benötigten Erdgasmengen bereitzustellen. Geliefert wird Erdgas der jeweiligen Gruppe, wie es der Netzbetreiber an den Netzanschlusspunkten bereitstellt. Der tatsächliche Erdgasbezug 2023 ist für jede Abnahmestelle in der Verbrauchsstellenübersicht (Anlage 1 zur Leistungsbeschreibung) aufgeführt. Angefragt wird eine CO2-freie Lieferung von Erdgas. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die bei der Verbrennung des gelieferten Erdgases entstehenden CO2-Emissionen durch Unterstützung von anerkannten, zertifizierten und registrierten Klimaschutzprojekten, die die Kriterien des Gold Standard erfüllen, zu kompensieren. Die Kompensation der CO2-Emissionen weist der Auftragnehmer dem Auftraggeber jeweils bis zum 30.06. des Jahres, das auf das Lieferjahr folgt, durch Vorlage von anerkannten Zertifikaten nach. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.
Eignung5 von 5 angegeben
- Kriterium
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bieter seinem Angebot beizufügen hat. Hierzu hat er die von der VBL über die Vergabeplattform bereitgestellten Vordrucke und Formulare (Angebotsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderung … ganz lesenkürzer
Nachfolgend sind die Erklärungen und Nachweise genannt, die der Bieter seinem Angebot beizufügen hat. Hierzu hat er die von der VBL über die Vergabeplattform bereitgestellten Vordrucke und Formulare (Angebotsunterlagen) zu verwenden. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig sein; soweit Anforderungen an die Aktualität gestellt werden, bezieht sich der Zeitpunkt auf den Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Mit ihrem Angebot haben die Bieter folgende Dokumente bzw. Unterlagen vorzulegen: PL1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL2. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Rechtsform, Sitz, Gegenstand, Geschäftsleitung des Unternehmens, Unternehmensstruktur (z. B. Muttergesellschaften, Konzernzugehörigkeit, Niederlassungen, Organigramm), mit Darstellung der Gesellschafts- und Kapitalverhältnisse des Bieters sowie ggf. zur zuständigen Niederlassung. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL3. Bescheinigung über das Bestehen einer Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 1.000.000,- oder Eigenerklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. PL4. Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket (RUS-Sanktionen). Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, d.h. der Nachweis ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen.- Kriterium
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Mindestanforderung zu WL1. Der Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss jeweils minde … ganz lesenkürzer
WL1. Eigenerklärung über den jährlichen Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Mindestanforderung zu WL1. Der Gesamtumsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss jeweils mindestens 2,5 Mio. Euro netto betragen haben. WL2. Eigenerklärung über den jährlichen Umsatz des Bieters für mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (kein Konzernumsatz). Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Vergleichbar sind Umsätze aus der Gaslieferung für die Wohnungswirtschaft oder aus dem Bereich der öffentlichen Auftraggeber. Mindestanforderung zu WL2. Der vergleichbare Umsatz des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss jeweils mindestens 2,5 Mio. Euro netto betragen haben. Im Fall von Bietergemeinschaften gelten die hier aufgeführten Eignungsanforderungen entsprechend für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, d.h. der Nachweis ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer geeigneter Belege nachweisen. Die VBL behält sich vor, vom Bieter zusätzliche Nachweise zu verlangen, die ihr zur Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit geeignet erscheinen. Dies können insbesondere folgende Unterlagen sein: - Auszug aus dem Handelsregister - Aktueller Jahresabschluss mit Lage- und Geschäftsbericht - Bankauskünfte - Bescheinigung des Finanzamts über Zahlung von Steuern und Abgaben - Bescheinigung über die Zahlung von Sozialabgaben - Bescheinigung der Berufsgenossenschaft Ergänzend zur vorzulegenden Eigenerklärung behält sich die VBL vor, eine Bonitätsauskunft zu dem Bieter bei einer etablierten Wirtschaftsauskunftei abzufragen. Geeignet sind dabei nur Unternehmen, denen mindestens eine gute Bonität bescheinigt wird.- Kriterium
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. TL2. Referenzen des Unternehmens über die Ausführung von vergleichbaren Leis … ganz lesenkürzer
TL1. Eigenerklärung über das jährliche Mittel der Beschäftigten für den maßgeblichen Bereich bzw. Geschäftsbereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. TL2. Referenzen des Unternehmens über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag in den letzten maximal drei Jahren. Ein Formblatt ist in den Angebotsunterlagen enthalten. Vergleichbar sind Referenzen, die die Belieferung mit Gas aus der Wohnungswirtschaft oder aus dem Bereich der öffentlichen Auftraggeber. Die Referenzen sind gemäß Formblatt aus den Bewerbungsunterlagen mit den dort genannten Angaben einzureichen. Im Fall von Bietergemeinschaften können entsprechende Angaben für die Bietergemeinschaft insgesamt abgegeben werden. Die VBL kann in Einzelfällen die Vorlage von Referenzbescheinigungen des Referenzauftraggebers verlangen. Mindestanforderung zu TL2. Angabe von mindestens drei Referenzen aus der Wohnungswirtschaft oder aus dem Bereich der öffentlichen Auftraggeber mit mindestens 100 Lieferstellen und einem Gesamterdgasbedarf von mindestens 20 GWh je Lieferjahr, die in den letzten drei Jahren beliefert wurden. Die VBL behält sich vor, ggf. die jeweiligen Referenzen zu verifizieren. Sollte eine inhaltliche Prüfung der Referenzen nicht möglich sein, wird diese ggf. nicht gewertet.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Es besteht die einseitige Option auf eine einmalige Verlängerung der Vertragslaufzeit um 1 Jahr für 156 Abnahmestellen durch den Auftraggeber.
- Optionen
- Vergaben nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 VgV (zusätzliche Lieferungen des ursprünglichen Auftragnehmers) bleiben ausdrücklich vorbehalten.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 1 MONTHS
- Angebotsöffnung
- 04.07.2024, 12:01 Uhr. Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind in der Leistungsbeschreibung enthalten, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Ta … ganz lesenkürzer
- § 134 Abs. 2 GWB - Informations- und Wartepflicht: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der vorstehende Satz gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGHZRV 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Angebotsunterlagen (Formblätter) ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der VBL erforde … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMGHZRV 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der dort erhältlichen Angebotsunterlagen (Formblätter) ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens der VBL erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls unter der dort genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob unter der dort genannten Internetadresse weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis sieben Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform an die VBL adressiert werden. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass die VBL keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Die VBL kann Ausnahmen zulassen. Technische Dokumente und Zertifizierungen dürfen grundsätzlich in englischer Sprache vorgelegt werden. 5. Die VBL behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 6. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Die VBL ihrerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden. 7. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene rechtsverbindliche Erklärung gemäß dem entsprechenden Formblatt der Angebotsunterlagen abzugeben und die dort genannten Anforderungen zu beachten. 8. Die Bieter werden aufgefordert, die Teile ihres Angebots, die berechtigterweise Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen (§ 165 Abs. 2, 3 GWB). Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer/ die Rechtsbehelfsinstanz im Falle eines Vergabenachprüfungsverfahrens von der Zustimmung des jeweiligen Bieters auf Einsicht durch andere Verfahrensbeteiligte ausgehen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder AöR
- Anschrift
- Hans-Thoma-Straße 19, 76133 Karlsruhe
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 090 (Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Strom und Gas in Baden-Württemberg (9 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- enercity AG5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6abf0d17-52ca-4b3e-8809-32687db731fe.