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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Versichertenzufriedenheitsbefragung - Fragebogenannahme und -verarbeitung, Datensatzerstellung und Datenübermittlung

AOK Bayern - Die Gesundheitskasse · München, Bayern

Aktenzeichen 2024-12-30-MEH-DRA_BüvAveröffentlicht 14.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 646 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Bayern (183 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 4 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.03.2025 – 28.02.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München81739, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 76 Tage (21 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 13 Angebote je Los (95 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Konzept40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.02.2027
    vor 20 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Bedeutung von Patientenerfahrungen als Qualitätsmerkmal in der Gesundheitsversorgung wächst stetig. Um vergleichbare Informationen zur Patientenzufriedenheit abbilden zu können, wurde im Rahmen eines Projektes der AOKs mit der Universität Witten/Herdecke der Kurzfragebogen Versichertenzufriedenheitsbefragung (VeZuF) entwickelt, mit dem die Erfahrungen akutstationär versorgter Patienten nach einem Krankenhausaufenthalt und Mütter nach der Entbindung nach einem einheitlichen Standard ermittelt werden können. Ziel der Durchführung der Patientenbefragung mit VeZuF und VeZuF-Geburt ist die Befragung von Versicherten nach einem Krankenhausaufenthalt mit einem einheitlichen Fragebogen und nach einer standardisierten Methodik sowie Darstellung der Ergebnisse im AOK-Gesundheitsnavigator. Damit soll den Versicherten und ihren behandelnden Ärzten eine informierte Entscheidung bei der Wahl einer für sie geeigneten Klinik ermöglicht werden. Gegenstand der Ausschreibung sind nur die Leistungen der Fragebogenannahme und -verarbeitung, die Erstellung und Plausibilitätsprüfung des Datensatzes mit den Rückmeldungen sowie die Übermittlung der anonymisierten Daten an die zentrale Stelle der Datenannahme sowie an die jeweilige AOK. Zusätzlich ist optional jeweils eine Liste der Pseudo-IDs zu einem vorgegebenen Zeitpunkt zu erstellen und der jeweiligen AOK zu übermitteln. Dies kann die jeweilige AOK gesondert beauftragen.

Beschreibung des Loses

Versicherte werden in fünf Befragungswellen pro Jahr jeweils 2 bis 10 Wochen nach ihrem stationären Aufenthalt (VeZuF) bzw. 6 bis ca. 21 Wochen nach Krankenhausentlassung bei Entbindung (VeZuF-Geburt) angeschrieben. Die AOKs können optional nach 4 Wochen ein Erinnerungsschreiben inklusive Fragebogen versenden lassen. Versicherte haben die Möglichkeit, digital oder mittels Zurücksendung des Fragebogens zu antworten. Die digitale Befragung ist nicht Teil der Ausschreibung und für den weiteren Prozess benötigte Daten werden durch die jeweilige AOK zur Verfügung gestellt. Die postalischen und digitalen Antworten werden von dem zu beauftragenden Dienstleister um Doppelantworten bereinigt und zusammengeführt. Die Gesamtergebnisse zu den 39 Kernfragen (VeZuF) bzw. 37 Kernfragen (VeZuF-Geburt) und die soziodemographischen Angaben sind gemäß den Schnittstellenbeschreibungen für VeZuF und VeZuF-Geburt und den in Kapitel 6 der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalten an die Datenannahmestelle und die jeweilige Auftraggeberin zu übermitteln. Leistungsgegenstand ist die Fragebogenannahme, elektronische Datenerfassung, ggf. Erstellung von Pseudo-ID-Listen, Datenannahme der Ergebnisse aus der digitalen Befragung, bereinigte Datensatzerstellung der Rückmeldungen mit Plausibilitätsprüfung, Datensatzerstellung zur Nutzung der Antwortoptionen und Versendung an die Datenannahmestelle sowie an die jeweilige Auftraggeberin.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (dezimal, genau) 0,6Der günstigste Gesamtpreis erhält den höchsten Punktwert von 100 Punkten. Alle weiteren Bieter erhalten eine Punktzahl mit einem prozentualen Abschlag. Dieser Abschlag ergibt sich aus der Differenz vom gewichteten Preis und dem des günstigsten Anbieters.
Qualität
KonzeptGewichtung (dezimal, genau) 0,4Die Wertung der Angebote erfolgt nach vorgegebenen Wertungskriterien mit jeweiliger Gewichtung. Die einzelnen Qualitätskriterien werden mit je maximal 3 Punkten bewertet. Die erreichten Punkte werden anteilsmäßig gewichtet und zu einem Gesamtergebnis Qualität (maximal 9 Punkte) addiert.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.03.2025
Vertragsende
28.02.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Auftraggeberinnen haben das Recht, diesen Rahmenvertrag gemeinsam, vertreten durch den AOK-Bundesverband, zweimal jeweils um ein Jahr zu verlängern (längstens bis zum 28.02.2029). Die Option ist spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit schriftlich auszuüben.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den früh … ganz lesen§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK59MR (I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunter … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YDK59MR (I) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberinnen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet die Auftraggeberin die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Vergabeunterlagen sind unter dem o.g. Link dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Vergabeunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
management consult Dr. Eisele & Dr. Noll GmbH, Mannheim2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

63vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (51 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.01.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 83924d00-1a47-4e8b-8e00-b448f51ca5a0.