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vergebenEU-weitDienstleistungen

Verkehrserhebung zur Ermittlung der Anteilswerte MDV-Tarif und Deutschlandticket 2027

Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH · Leipzig, Sachsen

Aktenzeichen FB M_03/2026veröffentlicht 05.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 64 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Leipzig.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
17 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Leipzig04103, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtnein
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Wertungspreis80 %
  • Mit dem Angebot ist ein fachliches Konzept vorzulegen, welches die Erfüllung der Anforderungen abbildet. Bewertet wird die methodische Eignung des Konzepts für die Durchführung der Erhebung, insbesondere die Nachvollziehbarkeit der Vorgehensweise, die Angemessenheit der Erhebungsmethode sowie die Plausibilität der vorgesehenen Umsetzung.20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe.de
    vor 2 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  4. Bindefrist endet
    57 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Tagen
  5. Heute

Beschreibung

Die Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV) GmbH beabsichtigt, im Namen und im Auftrag von sieben ÖSPV-Verkehrsunternehmen eine verbundweite Verkehrserhebung zur zonen- und unternehmensscharfen Ermittlung der Nutzung des MDV-Tarifs sowie des Deutschlandtickets im Verbundgebiet durchzuführen. Die Erhebung dient insbesondere: - der Ermittlung der Verteilung der Ticketarten, - der Bereitstellung belastbarer Datengrundlagen für Einnahmenaufteilung, Tarifanalysen, Schülerkorrekturwerte im regionalen Busverkehr und Verkehrsplanung, - der Vergleichbarkeit zwischen Verkehrsunternehmen und Tarifzonen. Gegenstand des Auftrags sind Erhebungsleistungen auf den Linien folgender Verkehrsunternehmen: - Stadtverkehr (Bus und Straßenbahn): Hallesche Verkehrs-AG (nur Straßenbahnlinie 5 in Tarifzone 233), Option: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH (nur Bereiche außerhalb der Kernzone 110) - Regionalbusverkehr: Personennahverkehrsgesellschaft Merseburg-Querfurt mbH, THÜSAC Personennahverkehrsgesellschaft mbH, Personenverkehrsgesellschaft Burgenlandkreis mbH, Nordsachsen Mobil GmbH, Regionalbus Leipzig GmbH. Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige organisatorische und fachliche Durchführung der Erhebung einschließlich Stichprobenplanung, Feldarbeit und Qualitätssicherung.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Wertungspreis80 %
Mit dem Angebot ist ein fachliches Konzept vorzulegen, welches die Erfüllung der Anforderungen abbildet. Bewertet wird die methodische Eignung des Konzepts für die Durchführung der Erhebung, insbesondere die Nachvollziehbarkeit der Vorgehensweise, die Angemessenheit der Erhebungsmethode sowie die Plausibilität der vorgesehenen Umsetzung.20 %
Preis
Wertungspreis
Qualität
Mit dem Angebot ist ein fachliches Konzept vorzulegen, welches die Erfüllung der Anforderungen abbildet. Bewertet wird die methodische Eignung des Konzepts für die Durchführung der Erhebung, insbesondere die Nachvollziehbarkeit der Vorgehensweise, die Angemessenheit der Erhebungsmethode sowie die Plausibilität der vorgesehenen Umsetzung.

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis des Eintrags in einem Handels- und Berufsregister unter Angabe der Registernummer und des Registergerichts.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Mit dem Angebot hat der Bieter die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Eigenerklärungen durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizubringen. Diese Eigenerklärungen sind auch für Nachunternehmer abzugeben.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür hat der Bieter die "Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen" auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Bietergemeinschaften und Nachunternehmer abzugeben.
Spezifischer Jahresumsatz
Mit dem Angebot hat der Bieter die Erklärung über den spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Durchführung von Befragungs- und Erhebungsleistungen im ÖPNV) in den letzten vier Geschäftsjahren vorzulegen. Die entsprechende Erklärung haben auch alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft abzugeben.
Anzahl der Führungskräfte
Mit dem Angebot hat der Bieter die Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Führungskräfte/Projektleitung, Mitarbeitende Feldkoordination, Mitarbeitende in der Qualitätssicherung) für den Auftragsfall zu benennen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Mit dem Angebot hat der Bieter die Mitarbeiter aus möglichst allen Funktionen im Tätigkeitsbereich des Auftrags für den Auftragsfall namentlich zu benennen (Projektleitung, Leitung Feldkoordination, Leitung der Qualitätssicherung). Zu den benannten Personen ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifik … ganz lesenMit dem Angebot hat der Bieter die Mitarbeiter aus möglichst allen Funktionen im Tätigkeitsbereich des Auftrags für den Auftragsfall namentlich zu benennen (Projektleitung, Leitung Feldkoordination, Leitung der Qualitätssicherung). Zu den benannten Personen ist der Nachweis ihrer fachlichen Qualifikation durch Angabe ihrer beruflichen Qualifikation, Angaben ihrer Berufserfahrung und Betriebszugehörigkeit in Jahren sowie eine personenspezifische Referenz mit Angabe der Funktion in der Referenz zu erbringen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Es sind mindestens drei aussagekräftige Referenzen vergleichbarer Art mit dem Leistungsgegenstand aus den letzten vier Jahren vorzulegen. Es werden nur Referenzen zugelassen, die vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft selbst erbracht wurden. Jede Referenz ist im Hinblick auf die Vergleichbarkeit zu … ganz lesenEs sind mindestens drei aussagekräftige Referenzen vergleichbarer Art mit dem Leistungsgegenstand aus den letzten vier Jahren vorzulegen. Es werden nur Referenzen zugelassen, die vom Bieter bzw. der Bietergemeinschaft selbst erbracht wurden. Jede Referenz ist im Hinblick auf die Vergleichbarkeit zu der ausgeschriebenen Leistung kurz vorzustellen. Bei der Beschreibung der Referenzen müssen folgende Angaben vorhanden sein: - Bezeichnung der Leistung / Titel des Projekts, - Name und Anschrift des Auftraggebers, - Ansprechpartner / Telefonnummer / E-Mail-Adresse, - Angaben zur erbrachten Leistung / Beschreibung des Projekts (stichwortartig), - Auftragserteilung und Projektabschluss, - Auftragswert.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
17 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
57 Tage
Angebotsöffnung
04.09.2026, 12:00 Uhr. Nur Vertreter des Auftraggebers.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für die Ausführung des Auftrags gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und die Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Erklärung verlangt
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaats Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Postfach 101364, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1.) der Ant … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Zusätzliche Informationen: - Das Angebot sowie sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. - Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. - Die Angebote können ausschließlich von registrirerten Bietern über die Vergabeplattform www.eVe … ganz lesenZusätzliche Informationen: - Das Angebot sowie sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. - Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. - Die Angebote können ausschließlich von registrirerten Bietern über die Vergabeplattform www.eVergabe.de eingereicht werden. - Die Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Abruf auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters unklare Regelungen oder werfen sie Fragen auf, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich über die Vergabeplattform www.eVergabe.de darauf hinzuweisen. - Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 793 (Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

21vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (20 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Korrektur – Veröffentlichung
  2. Vergabebekanntmachung
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.09.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019fb884-f365-4a51-ad0f-01b6ba6ade67.