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Beschaffung einer cloudbasierten Verkehrsplanungs- und Analysesoftware im Rahmen des Vorhabens SMOViE

Mitteldeutscher Verkehrsverbund GmbH · Leipzig, Sachsen

Aktenzeichen 01/2026_SMOViE_353Bveröffentlicht 07.05.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 252 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Leipzig.

Alle Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 38 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
45 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Leipzig04103, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.

  • Wertungspreis80 %
  • Qualität des Konzepts und Erfüllung der Anforderungen. Mit dem Angebot ist ein Konzept vorzulegen, welches die Erfüllung der Pflicht- sowie Sollanforderungen abbildet. Die eingereichten Konzepte werden hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität bewertet.20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−7,3 Punkte
25 % teurer−16 Punkte
50 % teurer−26,7 Punkte
100 % teurer−40 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung einer cloudbasierten Verkehrsplanungs- und Analysesoftware im Rahmen des Vorhabens "SMOViE". Die zu beschaffende Software soll folgende Funktionen beinhalten: - Planung des ÖPNV im gesamten Gebiet des Mitteldeutschen Verkehrsverbunds (MDV) mit Import-/Export- und Analysefähigkeiten. - Zusammenarbeit und kohärente Planung durch Mitarbeiter der MDV-Geschäftsstelle sowie der MDV-Gesellschafter durch Austausch und Teilen digitaler Projekte. - Software-as-a-Service (SaaS)-Produkt: Eine unbegrenzte Anzahl von Benutzern kann sowohl innerhalb der MDV-Geschäftsstelle als auch innerhalb der jeweiligen Organisation der MDV-Gesellschafter arbeiten. - Kurzfristige Einsatzbereitschaft (bis zu einem Monat Vorlauf) und eine direkte Weiterarbeit an bestehenden digitalen Verkehrsplanungsprojekten.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Wertungspreis80 %
Qualität des Konzepts und Erfüllung der Anforderungen. Mit dem Angebot ist ein Konzept vorzulegen, welches die Erfüllung der Pflicht- sowie Sollanforderungen abbildet. Die eingereichten Konzepte werden hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität bewertet.20 %
Preis
Wertungspreis
Qualität
Qualität des Konzepts und Erfüllung der Anforderungen. Mit dem Angebot ist ein Konzept vorzulegen, welches die Erfüllung der Pflicht- sowie Sollanforderungen abbildet. Die eingereichten Konzepte werden hinsichtlich Vollständigkeit, Nachvollziehbarkeit und Plausibilität bewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
45 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaats Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Postfach 101364, 04013 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß geg … ganz lesenStatthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Der Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
- Das Angebot sowie sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. - Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. - Die Angebote können ausschließlich von registrirerten Bietern über die Vergabeplattform www.eVergabe.de eingereicht werden. - … ganz lesen- Das Angebot sowie sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. - Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. - Die Angebote können ausschließlich von registrirerten Bietern über die Vergabeplattform www.eVergabe.de eingereicht werden. - Die Vergabeunterlagen sind unverzüglich nach Abruf auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters unklare Regelungen oder werfen sie Fragen auf, so hat der Bieter die Vergabestelle unverzüglich über die Vergabeplattform www.eVergabe.de darauf hinzuweisen. - Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unverzüglich zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Replan GmbH, Berlin3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

60vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (65 Lose mit Angabe)
530.340 €Zuschlagswert im Median
292.233 € – 841.880 €mittlere Hälfte, 18 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 019df83a-1131-4da2-9a30-c26c6eae0571.