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vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe von Planung und Überwachung von Bauunterhaltungsmaßnahmen (Generalplanung) in 2 Losen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Potsdam (VOEK 164-25)

DE Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 164-25veröffentlicht 18.06.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 380 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 55 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
5 Jahrebis zu 3 Verlängerungen
Lose
2
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität (eine präzise Darlegung der diesbezüglichen Anforderungen und die Auswertung wird den ausgewählten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung kommuniziert)60 %
  • Preis (eine präzise Darlegung der diesbezüglichen Anforderungen und die Auswertung wird den ausgewählten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung kommuniziert)40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen in der Region Berlin und Brandenburg. Die hier ausgeschriebenen Rahmenverträge über die Planung und Überwachung von Einfachen Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für bestimmte Dienstliegenschaften im Eigentum der Auftraggeberin sowie von der Auftraggeberin bei Dritten angemieteten Objekten im Bundesland Brandenburg umfassen jeweils 1 Los (Los 1: Nord oder Los 2: Süd). Die je Los zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen insbesondere folgende Leistungen: • Objektplanung für Gebäude in Anlehnung an § 34 HOAI • Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI • Planung der Technischen Ausrüstung in Anlehnung an § 55 HOAI • Bauphysik in Anlehnung an Anlage 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI • Brandschutz in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 17

Je Los ist der Abschluss eines Rahmenvertrags geplant, aus denen die Auftraggeberin sukzessiv Einzelverträge abrufen wird. Der Auftragnehmer hat weder einen Anspruch auf Abruf von Einzelaufträgen noch innerhalb eines vergebenen Einzelauftrags auf den Abruf aller ausgeschriebenen Leistungen. Die konkreten Einzelheiten der Beauftragung werden im Einzelauftrag geregelt. Der jeweilige Rahmenvertrag wird eine Laufzeit von 2 Jahren haben, wobei die Auftraggeberin optional den Vertrag 3-mal um jeweils 1 Jahr verlängern kann. Das jeweilige Ende der Laufzeit eines Einzelauftrags bleibt vom Ende der Rahmenvertragslaufzeit unberührt, dies bedeutet insbesondere, dass Einzelaufträge nur während der Rahmenvertragslaufzeit generell abgerufen werden können, sofern sie abgerufen sind, jedoch auch über die Rahmenvertragslaufzeit hinaus Geltung haben und dann auch noch – sofern im Einzelabruf angelegt – optional die dort vereinbarten Leistungen weiter abgerufen werden können Der geschätzte Auftragswert (Honorar) ist derzeitig schwer bezifferbar, da sich die zu erbringenden Bauleistungen erst aus der Planungsleistung des Auftragnehmers und den Abstimmungen mit der Auftraggeberin ergeben werden. Nach derzeitigem Stand wird von einer Honorarschätzung für das Los 1 Nord in Höhe von 2,4 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro (netto) ausgegangen. Mit Blick auf die Angabe einer Höchstmenge für das Vergabeverfahren wird diese für das Los 1 Nord mit 5 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd mit 4 Mio. Euro (netto) beziffert. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angaben sicherheitshalber erfolgen und grundsätzlich nicht davon ausgegangen wird, dass diese Höchstmengen auch erreicht werden. Bei der Ausführung der Leistung darf zu keinem Zeitpunkt ein Interessenkonflikt vorliegen. In diesem Zusammenhang darf insbesondere kein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse des Bewerbers dahingehend bestehen, dass dessen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gegenüber an den Vergabeverfahren für Bauleistungen teilnehmenden Unternehmen beeinträchtigen könnte. Eine Teilnahme des Auftragnehmers für die dann korrespondierenden Bauleistungen ist ausgeschlossen.

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Nord

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen in der Region Berlin und Brandenburg. Die hier ausgeschriebenen Rahmenverträge über die Planung und Überwachung von Einfachen Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für bestimmte Dienstliegenschaften im Eigentum der Auftraggeberin sowie von der Auftraggeberin bei Dritten angemieteten Objekten im Bundesland Brandenburg umfassen jeweils 1 Los (Los 1: Nord oder Los 2: Süd). Die je Los zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen insbesondere folgende Leistungen: • Objektplanung für Gebäude in Anlehnung an § 34 HOAI • Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI • Planung der Technischen Ausrüstung in Anlehnung an § 55 HOAI • Bauphysik in Anlehnung an Anlage 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI • Brandschutz in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 17 Je Los ist der Abschluss eines Rahmenvertrags geplant, aus denen die Auftraggeberin sukzessiv Einzelverträge abrufen wird. Der Auftragnehmer hat weder einen Anspruch auf Abruf von Einzelaufträgen noch innerhalb eines vergebenen Einzelauftrags auf den Abruf aller ausgeschriebenen Leistungen. Die konkreten Einzelheiten der Beauftragung werden im Einzelauftrag geregelt. Der jeweilige Rahmenvertrag wird eine Laufzeit von 2 Jahren haben, wobei die Auftraggeberin optional den Vertrag 3-mal um jeweils 1 Jahr verlängern kann. Das jeweilige Ende der Laufzeit eines Einzelauftrags bleibt vom Ende der Rahmenvertragslaufzeit unberührt, dies bedeutet insbesondere, dass Einzelaufträge nur während der Rahmenvertragslaufzeit generell abgerufen werden können, sofern sie abgerufen sind, jedoch auch über die Rahmenvertragslaufzeit hinaus Geltung haben und dann auch noch – sofern im Einzelabruf angelegt – optional die dort vereinbarten Leistungen weiter abgerufen werden können. Der geschätzte Auftragswert (Honorar) ist derzeitig schwer bezifferbar, da sich die zu erbringenden Bauleistungen erst aus der Planungsleistung des Auftragnehmers und den Abstimmungen mit der Auftraggeberin ergeben werden. Nach derzeitigem Stand wird von einer Honorarschätzung für das Los 1 Nord in Höhe von 2,4 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro (netto) ausgegangen. Mit Blick auf die Angabe einer Höchstmenge für das Vergabeverfahren wird diese für das Los 1 Nord mit 5 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd mit 4 Mio. Euro (netto) beziffert. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angaben sicherheitshalber erfolgen und grundsätzlich nicht davon ausgegangen wird, dass diese Höchstmengen auch erreicht werden. Bei der Ausführung der Leistung darf zu keinem Zeitpunkt ein Interessenkonflikt vorliegen. In diesem Zusammenhang darf insbesondere kein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse des Bewerbers dahingehend bestehen, dass dessen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gegenüber an den Vergabeverfahren für Bauleistungen teilnehmenden Unternehmen beeinträchtigen könnte. Eine Teilnahme des Auftragnehmers für die dann korrespondierenden Bauleistungen ist ausgeschlossen.

5 Jahre–
2
Los 2: Süd

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen in der Region Berlin und Brandenburg. Die hier ausgeschriebenen Rahmenverträge über die Planung und Überwachung von Einfachen Bau- bzw. Bauunterhaltungsmaßnahmen für bestimmte Dienstliegenschaften im Eigentum der Auftraggeberin sowie von der Auftraggeberin bei Dritten angemieteten Objekten im Bundesland Brandenburg umfassen jeweils 1 Los (Los 1: Nord oder Los 2: Süd). Die je Los zu vergebenden Generalplanerleistungen umfassen insbesondere folgende Leistungen: • Objektplanung für Gebäude in Anlehnung an § 34 HOAI • Tragwerksplanung in Anlehnung an § 51 HOAI • Planung der Technischen Ausrüstung in Anlehnung an § 55 HOAI • Bauphysik in Anlehnung an Anlage 1.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI • Brandschutz in Anlehnung an AHO-Heft Nr. 17 Je Los ist der Abschluss eines Rahmenvertrags geplant, aus denen die Auftraggeberin sukzessiv Einzelverträge abrufen wird. Der Auftragnehmer hat weder einen Anspruch auf Abruf von Einzelaufträgen noch innerhalb eines vergebenen Einzelauftrags auf den Abruf aller ausgeschriebenen Leistungen. Die konkreten Einzelheiten der Beauftragung werden im Einzelauftrag geregelt. Der jeweilige Rahmenvertrag wird eine Laufzeit von 2 Jahren haben, wobei die Auftraggeberin optional den Vertrag 3-mal um jeweils 1 Jahr verlängern kann. Das jeweilige Ende der Laufzeit eines Einzelauftrags bleibt vom Ende der Rahmenvertragslaufzeit unberührt, dies bedeutet insbesondere, dass Einzelaufträge nur während der Rahmenvertragslaufzeit generell abgerufen werden können, sofern sie abgerufen sind, jedoch auch über die Rahmenvertragslaufzeit hinaus Geltung haben und dann auch noch – sofern im Einzelabruf angelegt – optional die dort vereinbarten Leistungen weiter abgerufen werden können. Der geschätzte Auftragswert (Honorar) ist derzeitig schwer bezifferbar, da sich die zu erbringenden Bauleistungen erst aus der Planungsleistung des Auftragnehmers und den Abstimmungen mit der Auftraggeberin ergeben werden. Nach derzeitigem Stand wird von einer Honorarschätzung für das Los 1 Nord in Höhe von 2,4 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd in Höhe von ca. 1,8 Mio. Euro (netto) ausgegangen. Mit Blick auf die Angabe einer Höchstmenge für das Vergabeverfahren wird diese für das Los 1 Nord mit 5 Mio. Euro (netto) und für das Los 2 Süd mit 4 Mio. Euro (netto) beziffert. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Angaben sicherheitshalber erfolgen und grundsätzlich nicht davon ausgegangen wird, dass diese Höchstmengen auch erreicht werden. Bei der Ausführung der Leistung darf zu keinem Zeitpunkt ein Interessenkonflikt vorliegen. In diesem Zusammenhang darf insbesondere kein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse des Bewerbers dahingehend bestehen, dass dessen Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gegenüber an den Vergabeverfahren für Bauleistungen teilnehmenden Unternehmen beeinträchtigen könnte. Eine Teilnahme des Auftragnehmers für die dann korrespondierenden Bauleistungen ist ausgeschlossen.

5 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität (eine präzise Darlegung der diesbezüglichen Anforderungen und die Auswertung wird den ausgewählten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung kommuniziert)60 %
Preis (eine präzise Darlegung der diesbezüglichen Anforderungen und die Auswertung wird den ausgewählten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung kommuniziert)40 %
Qualität
Qualität (eine präzise Darlegung der diesbezüglichen Anforderungen und die Auswertung wird den ausgewählten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung kommuniziert)Das wirtschaftlichste Angebot des Ausschreibungsverfahrens wird losweise durch die Vergabestelle nach folgenden Zuschlagskriterien ermittelt (eine präzise Darlegung der diesbezüglichen Anforderungen und die Auswertung wird den ausgewählten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung kommuniziert): - Preis: 40 % - Qualität: 60 %
Preis
Preis (eine präzise Darlegung der diesbezüglichen Anforderungen und die Auswertung wird den ausgewählten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung kommuniziert)Das wirtschaftlichste Angebot des Ausschreibungsverfahrens wird losweise durch die Vergabestelle nach folgenden Zuschlagskriterien ermittelt (eine präzise Darlegung der diesbezüglichen Anforderungen und die Auswertung wird den ausgewählten Bewerbern mit der Angebotsaufforderung kommuniziert): - Preis: 40 % - Qualität: 60 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
5 Jahre
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Der jeweilige Rahmenvertrag wird eine Laufzeit von 2 Jahren haben, wobei die Auftraggeberin optional den Vertrag 3-mal um jeweils 1 Jahr verlängern kann.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: 134 … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: 134 Abs. II GWB: „Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“ § 160 GWB: (1)Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3)Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mittteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind. Aufgrund der Zeichenbegrenzung im Bekanntmachungsformular gelten hinsichtlich des genauen Wortlauts der vorbenannten gesetzlichen Regelungen im Übrigen die Verfahrensbedingungen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Kontaktdaten der Vergabestelle dürfen nur in dem hier benannten Vergabeverfahren verwendet werden, soweit eine Kommunikation über die Vergabeplattform aus von der AG zu vertretenen Gründen oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Einer Speicherung oder Verwendung der Daten für Inf … ganz lesenDie Kontaktdaten der Vergabestelle dürfen nur in dem hier benannten Vergabeverfahren verwendet werden, soweit eine Kommunikation über die Vergabeplattform aus von der AG zu vertretenen Gründen oder aus anderen rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Einer Speicherung oder Verwendung der Daten für Informationen, Newsletter oder Angebote außerhalb dieses Vergabeverfahrens wird ausdrücklich widersprochen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Die weibliche/divers Form ist der männlichen Form in dieser Ausschreibung und allen zugehörigen Vergabeunterlagen gleichgestellt; lediglich aus Gründen der Vereinfachung wurde die männliche Form gewählt. Prüfung der Teilnahmeanträge Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der eingereichten, bewertungsfähigen Teilnahmeanträge diejenigen geeigneten Bewerber losspezifisch ausgewählt, die zur Abgabe eines Erstangebotes für das konkrete Los aufgefordert werden. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren: Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Es werden nur vollständige und fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens vier Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bewerber nicht. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz gegebenenfalls erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend werden die Teilnahmeanträge, die den formalen Anforderungen genügen, auf die Erfüllung der bekanntgemachten Mindestanforderungen geprüft. Ein Bewerber, der nach dem Ergebnis dieser Prüfung als nicht geeignet angesehen wird oder die Mindestanforderungen bezüglich der Eignung nicht erfüllt, wird ausgeschlossen. Stufe 3: Die Auftraggeberin wählt nach Stufe 2 mindestens drei und höchstens fünf geeignete Bewerber je Los nach deren Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit aus. Die Auswahl erfolgt nach den in Ziffer 11 gewichteten Punkteverteilung. Allgemeine Angaben Gefordert sind Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Namen, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Umsatzsteuer-ID, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens). Hierfür stellt die Vergabestelle das Formular „Bewerberauskunft“ (Anlage_B-02_Bewerberauskunft) zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden muss. Anforderungen an die Eignung, Eignungskriterien Mit Abgabe des Teilnahmeantrags ist die Eignung je Los wie folgt nachzuweisen: Der Bewerber muss zum Nachweis seiner Eignung alle in der EU-Bekanntmachung und nachfolgend geforderten Unterlagen, insbesondere Angaben, Erklärungen oder sonstige Nachweise, mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Für die geforderten Angaben stellt die Kontaktstelle ein Formular (Anlage_B-02_Bewerberauskunft) zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll. Auf Anforderung der Auftraggeberin hat der Bewer …
Hinweis
Teilnahmeanträge und Zuschlag: Der Bewerber kann sich mit einem Teilnahmeantrag bewerben für ein Los oder alle Lose. Zu beachten ist, dass auch bei der Abgabe eines Teilnahmeantrags für alle Lose jedes Los eigenständig in der zweiten Verfahrensstufe (Angebotsphase) vom Bewerber anzubieten ist und vo … ganz lesenTeilnahmeanträge und Zuschlag: Der Bewerber kann sich mit einem Teilnahmeantrag bewerben für ein Los oder alle Lose. Zu beachten ist, dass auch bei der Abgabe eines Teilnahmeantrags für alle Lose jedes Los eigenständig in der zweiten Verfahrensstufe (Angebotsphase) vom Bewerber anzubieten ist und von der Auftraggeberin gesondert bezuschlagt wird. Die Abgabe eines Teilnahmeantrags / Angebots unter der Bedingung, den Zuschlag für alle Lose zu erhalten, ist unzulässig und führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrags / des Angebots. Es ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Dies bedeutet, dass ein zur Angebotsabgabe aufgeforderter Bewerber für diejenigen Lose, für die er zur Angebotsabgabe aufgefordert wurde, Angebote abgeben kann. Im Rahmen der Zuschlagslimitierung kann er jedoch den Zuschlag lediglich auf maximal ein Los erhalten. Einzelheiten werden im Rahmen der Angebotsaufforderung, dort unter der Rubrik „Bestimmung des wirtschaftlichsten Angebotes“ kommuniziert. Teilnehmer: Zum Vergabeverfahren werden natürliche und juristische Personen als einzelne Unternehmen (Bewerber/Bieter) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen (Bewerber-/Bietergemeinschaften) zugelassen. Teilnahmeberechtigt sind die von der öffentlichen Auftraggeberin im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen aufgeforderten Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Mit dem Teilnahmeantrag einzureichende Nachweise und Erklärungen: Mit dem Teilnahmeantrag sind die im Teilnahmeantrag unter Ziffer 2.2 als „Vom Bewerber ggf. ausgefüllt / erforderlichenfalls eigenständig erstellt mit Bewerbung zu überreichen“ aufgeführten Unterlagen einzureichen. Diese dortige Liste ist abschließend. Einreichung der Teilnahmeanträge: Die Teilnahmeanträge (Anlage_B-01.1_Teilnahmeantrag) sind fristgerecht bis zum Ende der Teilnahmefrist und ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) in Textform nach § 126b BGB elektronisch zu übermitteln. Die Teilnahmeanträge müssen nicht mit einer besonderen elektronischen Signatur versehen werden. Vor Abgabe von Teilnahmeanträgen ist jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Die Registrierung ist kostenlos. Ein elektronisches Signaturzertifikat ist nicht notwendig. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie beispielsweise durch Telefax, Telegramm, Telex oder E-Mail, sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Schriftlich eingereichte Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen und führen ebenfalls zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Teilnahmeanträge können nur in Textform über die Vergabeplattform eingereicht werden: -Teilnahmeanträge in Textform -Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrags. -Die Unternehmen übermitteln ihre Teilnahmeanträge in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs mithilfe elektronischer Mittel. -Der Textform entspricht nach § 126b BGB jede lesbare, dauerhafte Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist und erkennbar ist, dass die Erklärung abgegeben wurde. -elektronische Teilnahmeanträge mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / mit fortgeschrittenem elektronischem Siegel; -Signatur im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrages -elektronische Teilnahmeanträge mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischem Siegel; -Signatur im Unterschriftenfeld des Teilnahmeantrages. Hinweis zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients und die Webanwendung AnA-Web sowie die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Signatur-Client für Bewerber/Bieter (Sig-Client) für ele …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1RTW Generalplanungsgesellschaft mbH, Berlin–
2sta2 archtitekten ingenieure PartGmbH,, Zeuthen–

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
DE Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Anschrift
Ellerstraße 56, 53119 Bonn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.413vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 16.10.2025
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.10.2025 auf 23.10.2025 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 16.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung af294feb-5a54-4f78-8ea9-1a78de920d4a.