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Frist abgelaufenEU-weitVersicherungenDienstleistungen

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) zur Vergabe einer Baukombi-Versicherung für den Neubau Postblock Nord für die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Direktion Berlin (VOEK 037-26)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 037-26veröffentlicht 22.09.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 16 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Versicherungen in Nordrhein-Westfalen (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (418 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 65 %, Leistung und Qualität 35 %.

  • Höhe der Prämie65 %
  • Qualität Versicherungsschutz35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,9 Punkte
25 % teurer−13 Punkte
50 % teurer−21,7 Punkte
100 % teurer−32,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 46 Tagen
  2. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 16 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Ausgeschrieben wird eine kombinierte Bauleistungs- und Montageversicherung sowie Betriebs-, Umwelt- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben Postblock Nord

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 Kombinierte Bauleistungs- und Montageversicherung sowie Betriebs-, Umwelt- und Planungshaftpflichtversicherung

Kombinierte Bauleistungs- und Montageversicherung sowie Betriebs-, Umwelt- und Planungshaftpflichtversicherung für das Bauvorhaben Postblock Nord

––
2
Los 2 Haftpflicht-Excedent

Eigenständiger Vertrag (Excedentenvertrag) Die Deckungssumme beträgt EUR 20 Mio. (XS 20 Mio.). In den Bedingungen soll dieser Vertrag dem Grundvertrag folgen (Following Form).

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag2 von 2 angegeben

Höhe der Prämie65 %
Qualität Versicherungsschutz35 %
Preis
Höhe der PrämieFür das nachfolgende Verhandlungsverfahren sind folgende Zuschlagskriterien vorgesehen: Los 1: 1. Höhe der Prämie 65 % 2. Qualität des angebotenen Versicherungsschutzes 35 % Informationen, die die Zuschlagskriterien näher beschreiben sowie die Inhalte der dazu erwarteten Erklärungen näher spezifizieren, werden in den Unterlagen zum Verhandlungsverfahren enthalten sein. Den Unterlagen zum Verhandlungsverfahren wird ein Vertragstext zum ausgeschriebenen Versicherungsschutz beigefügt. Dieser Vertragstext gilt als Richtlinie für die Indikationsangebote. Bietern ist es jedoch gestattet, im Indikationsangebot sowohl einschränkend als auch erweiternd von diesem Vertragstext abzuweichen. Die Abweichungen sind im Indikationsangebot zu erläutern. Die Vergabestelle behält sich vor, für die folgende Runde des Verfahrens Änderungen des Vertragstextes vorzunehmen. Es können z. B. Erweiterungsvorschläge von Bietern aufgegriffen und diese können zum Gegenstand des Versicherungsschutzes gemacht werden. Negative Abweichungen, also Einschränkungen des Versicherungsschutzes, können zugelassen werden. In diesem Falle werden diese dann in die inhaltliche Bewertung weiterhin einbezogen, oder den Bietern wird für die Verhandlungsrunde mitgeteilt, dass diese Einschränkungen nicht zulässig sind. Ein Angebot, das in der zweiten Runde diese Einschränkungen dann immer noch enthält, ist auszuschließen. Ziel ist es, für das letztverbindliche Angebot (dieses wird nach der mündlichen Verhandlungsrunde abgegeben) möglichst inhaltlich weitestgehend übereinstimmende Angebote von sämtlichen Bietern zu erhalten. Sofern alle Angebote im letztverbindlichen Angebot inhaltlich identisch sind, erhalten diese unter dem Wertungskriterium Qualität des angebotenen Versicherungsschutzes die gleiche Punktzahl. Bei der Prämienhöhe erhält das Angebot mit der niedrigsten Prämie 100 Punkte. Ein Angebot mit einer Prämienüberschreitung, dieses Bestangebotes von z. B. 10 % erhält 90 Punkte (pro Prozentpunkt Überschreitung erfolgt ein Abzug von einem Punkt). Bei Los 1 fließt die Punktzahl der Qualität des Versicherungsschutzes zu 35 % in die Endpunktzahl ein, die Punktzahl für die angebotene Prämie fließt zu 65 % in die Endpunktzahl ein. Das Angebot mit der höchsten Endpunktzahl ist zu bezuschlagen. Es sei aber darauf hingewiesen, dass aufgrund der Struktur des Verfahrens voraussichtlich Zuschläge an mehrere Bieter erfolgen werden (Angebote auf Teilquoten sind zulässig).
Qualität
Qualität VersicherungsschutzQualität des angebotenen Versicherungsschutzes 35 %

Eignung5 von 5 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (nur bei Versicherungsvermittlern) Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 15 Mi … ganz lesenBetriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (nur bei Versicherungsvermittlern) Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 15 Mio. € (pro Schadensfall) Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz 0 Ich / Wir erklären, dass ich / wir unter Berücksichtigung der Objekte und Höchstentschädigungssummen über ausreichenden Rückversicherungsschutz verfügen. Die Versicherungsverträge sind bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen. 0 Mein / Unser Unternehmen unterliegt der deutschen Versicherungsaufsicht. 0 Mein / Unser Unternehmen unterliegt der Versicherungsaufsicht des Staates: Die Anforderungen und Grundsätze zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Rückversicherungsunternehmen ergeben sich aus folgend benannten nationalen Regelungen, die dieser Erklärung als Anhang beigefügt worden sind: 0 Ich / Wir erklären, dass wir diese Anordnungen und Grundsätze zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Rückversicherungsunternehmen seit Gültigkeit dieser Regelungen beachtet haben und zukünftig beachten werden. (zutreffendes bitte ankreuzen) Eigenerklärung zum Risikomanagement Abschnitt für Unternehmen, die der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen: 0 Ich / Wir erklären, dass wir die Regelungen der §§ 23 – 29 VAG in Verbindung mit Artikel 9 der Richtlinie 2002/87/EG in unserem Unternehmen beachten. (zutreffendes bitte ankreuzen) Abschnitt für Unternehmen, die NICHT der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen: Mein / Unser Unternehmen unterliegt der Versicherungsaufsicht folgenden Staates: Für mein / unser Unternehmen zuständige Aufsichtsbehörde: Name: Anschrift: PLZ / Ort: Für mein / unser Unternehmen zuständiger Sachbearbeiter / Sachgebiet Name: Telefon: Telefax: E-Mail: 0 Ich / Wir erklären, dass ich / wir die nationalen Regelungen des o. g. Aufsichtslandes in Verbindung mit Artikel 9 der Richtlinie 2002/87/EG in meinem / unserem Unternehmen beachten. Die einschlägigen nationalen Regelungen liegen als Anhang dieser Erklärung bei. Eigenerklärung zu Ratings Erforderlich für jeden Versicherer (auch beteiligte Versicherer in einer Bietergemeinschaft/einem Konsortium) ist ein Mindest-Rating einer unabhängigen Ratingagentur mit folgender Bewertung: Standard & Poor's A- Fitch A- Moody´s A3 Assekurata A- 0 Für mein / unser Unternehmen liegen die beigefügten aktuellen Ratings vor (Anlage). 0 Eine Verschlechterung der Ratingsituation ist für mein / unser Unternehmen in den letzten sechs Monaten nicht eingetreten. 0 In den letzten sechs Monaten ist eine Herabstufung des Ratings meines / unseres Unternehmens von ………………. auf neu ……………………. erfolgt.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Angaben zu Referenzen (nur vom führenden Versicherer) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest … ganz lesenAngaben zu Referenzen (nur vom führenden Versicherer) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Es gelten hierbei folgende Mindestanforderungen: 1) Teilnahmeantrag für Los 1: Die Projektsumme pro Referenz muss mindestens EUR 300 Mio. betragen. 2) Teilnahmeantrag für Los 2: Mindestanforderung aus 1) oder es liegt pro Referenz eine vergleichbare Excedenten-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens EUR 10 Mio. vor. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter hat sicherzustellen, dass alle gemachten Angaben korrekt sind. Referenz-Nr. 1: - Name des Auftraggebers - Art des Referenzobjektes - Beschreibung des Referenzauftrages - Ausführungsort - Projektsumme - Bauzeit Referenz-Nr. 2: - Name des Auftraggebers - Art des Referenzobjektes - Beschreibung des Referenzauftrages - Ausführungsort - Projektsumme - Bauzeit Referenz-Nr. 3: - Name des Auftraggebers - Art des Referenzobjektes - Beschreibung des Referenzauftrages - Ausführungsort - Projektsumme - Bauzeit
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind de … ganz lesenZusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 4 der Anlage B-03 „Bewerberauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 14.10.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. 2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 228 99 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv

Los 2

Zuschlag1 von 1 angegeben

Höhe der Prämie100 %
Preis
Höhe der PrämieFür das nachfolgende Verhandlungsverfahren sind folgende Zuschlagskriterien vorgesehen: Los 2: 1. Höhe der Prämie 100 % (keine inhaltlichen Unterschiede der Angebote) Den Unterlagen zum Verhandlungsverfahren wird ein Vertragstext zum ausgeschriebenen Versicherungsschutz beigefügt. Dieser Vertragstext gilt als Richtlinie für die Indikationsangebote. Bietern ist es jedoch gestattet, im Indikationsangebot sowohl einschränkend als auch erweiternd von diesem Vertragstext abzuweichen. Die Abweichungen sind im Indikationsangebot zu erläutern. Die Vergabestelle behält sich vor, für die folgende Runde des Verfahrens Änderungen des Vertragstextes vorzunehmen. Es können z. B. Erweiterungsvorschläge von Bietern aufgegriffen und diese können zum Gegenstand des Versicherungsschutzes gemacht werden. Negative Abweichungen, also Einschränkungen des Versicherungsschutzes, können zugelassen werden. In diesem Falle werden diese dann in die inhaltliche Bewertung weiterhin einbezogen, oder den Bietern wird für die Verhandlungsrunde mitgeteilt, dass diese Einschränkungen nicht zulässig sind. Ein Angebot, das in der zweiten Runde diese Einschränkungen dann immer noch enthält, ist auszuschließen. Ziel ist es, für das letztverbindliche Angebot (dieses wird nach der mündlichen Verhandlungsrunde abgegeben) möglichst inhaltlich weitestgehend übereinstimmende Angebote von sämtlichen Bietern zu erhalten. Die Prämienhöhe ist alleiniges Zuschlagskriterium. Das Angebot mit der niedrigsten Prämie erhält 100 Punkte. Ein Angebot mit einer Prämienüberschreitung, dieses Bestangebotes von z. B. 10 % erhält 90 Punkte (pro Prozentpunkt Überschreitung erfolgt ein Abzug von einem Punkt). Bei Los 2 fließt die Prämienpunktzahl zu 100 % in die Endpunktzahl ein. Das Angebot mit der höchsten Endpunktzahl (niedrigste Prämie) ist zu bezuschlagen.

Eignung5 von 5 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (nur bei Versicherungsvermittlern) Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 15 Mi … ganz lesenBetriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (nur bei Versicherungsvermittlern) Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall) Sachschäden: mindestens 5 Mio. € (pro Schadensfall) Vermögensschäden: mindestens 15 Mio. € (pro Schadensfall) Auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle: Nachweis der bestehenden Versicherung bzw. der Bestätigung des Versicherers über die zum Leistungsbeginn vorzunehmende Anpassung/Erhöhung Eigenerklärung zum Rückversicherungsschutz 0 Ich / Wir erklären, dass ich / wir unter Berücksichtigung der Objekte und Höchstentschädigungssummen über ausreichenden Rückversicherungsschutz verfügen. Die Versicherungsverträge sind bei bonitätsstarken deutschen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen. 0 Mein / Unser Unternehmen unterliegt der deutschen Versicherungsaufsicht. 0 Mein / Unser Unternehmen unterliegt der Versicherungsaufsicht des Staates: Die Anforderungen und Grundsätze zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Rückversicherungsunternehmen ergeben sich aus folgend benannten nationalen Regelungen, die dieser Erklärung als Anhang beigefügt worden sind: 0 Ich / Wir erklären, dass wir diese Anordnungen und Grundsätze zur Prüfung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Rückversicherungsunternehmen seit Gültigkeit dieser Regelungen beachtet haben und zukünftig beachten werden. (zutreffendes bitte ankreuzen) Eigenerklärung zum Risikomanagement Abschnitt für Unternehmen, die der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen: 0 Ich / Wir erklären, dass wir die Regelungen der §§ 23 – 29 VAG in Verbindung mit Artikel 9 der Richtlinie 2002/87/EG in unserem Unternehmen beachten. (zutreffendes bitte ankreuzen) Abschnitt für Unternehmen, die NICHT der deutschen Versicherungsaufsicht unterliegen: Mein / Unser Unternehmen unterliegt der Versicherungsaufsicht folgenden Staates: Für mein / unser Unternehmen zuständige Aufsichtsbehörde: Name: Anschrift: PLZ / Ort: Für mein / unser Unternehmen zuständiger Sachbearbeiter / Sachgebiet Name: Telefon: Telefax: E-Mail: 0 Ich / Wir erklären, dass ich / wir die nationalen Regelungen des o. g. Aufsichtslandes in Verbindung mit Artikel 9 der Richtlinie 2002/87/EG in meinem / unserem Unternehmen beachten. Die einschlägigen nationalen Regelungen liegen als Anhang dieser Erklärung bei. Eigenerklärung zu Ratings Erforderlich für jeden Versicherer (auch beteiligte Versicherer in einer Bietergemeinschaft/einem Konsortium) ist ein Mindest-Rating einer unabhängigen Ratingagentur mit folgender Bewertung: Standard & Poor's A- Fitch A- Moody´s A3 Assekurata A- 0 Für mein / unser Unternehmen liegen die beigefügten aktuellen Ratings vor (Anlage). 0 Eine Verschlechterung der Ratingsituation ist für mein / unser Unternehmen in den letzten sechs Monaten nicht eingetreten. 0 In den letzten sechs Monaten ist eine Herabstufung des Ratings meines / unseres Unternehmens von ………………. auf neu ……………………. erfolgt.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Angaben zu Referenzen (nur vom führenden Versicherer) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest … ganz lesenAngaben zu Referenzen (nur vom führenden Versicherer) Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Die Projektsumme pro Referenz muss mindestens EUR 300 Mio. betragen. Hinweise: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter hat sicherzustellen, dass alle gemachten Angaben korrekt sind. Referenz-Nr. 1: - Name des Auftraggebers - Art des Referenzobjektes - Beschreibung des Referenzauftrages - Ausführungsort - Projektsumme - Bauzeit Referenz-Nr. 2: - Name des Auftraggebers - Art des Referenzobjektes - Beschreibung des Referenzauftrages - Ausführungsort - Projektsumme - Bauzeit Referenz-Nr. 3: - Name des Auftraggebers - Art des Referenzobjektes - Beschreibung des Referenzauftrages - Ausführungsort - Projektsumme - Bauzeit
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind de … ganz lesenZusätzliche Informationen: 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer 4 der Anlage B-03 „Bewerberauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 14.10.2026 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z.B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. 2.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 228 99 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU vgv

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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