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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

Vergebener Auftrag: Rahmenliefervertrag für preisgebundene Lernmittel (Schulbücher) für die städtischen Schulen für das Schuljahr 2025/2026 mit Optionen bis 2028/2029

Stadt Werdohl · Werdohl, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen EU 055veröffentlicht 05.06.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 544 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endete voraussichtlich am

bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.07.2025 – 30.06.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 67 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Kostenlose Hotline10 %
  • Ständige Erreichbarkeit15 %
  • Bücherbestellungen per E-Mail20 %
  • Rückmeldung nicht lieferbare Bücher15 %
  • Bearbeitung von Nachbestellungen15 %
  • Rechnungen leicht prüfbar25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 16 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Stadt Werdohl beabsichtigt, die Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln (Schulbücher und andere Medien für den Schulunterricht) für die städtischen Schulen in Werdohl zu vergeben. Grundlage der Lieferungen werden jeweils eine Hauptbestellung (Hauptauftrag) und Nachbestellungen sein.

Beschreibung des Loses

Der Rahmenliefervertrag betrifft das Schuljahr 2025/2026 und beinhaltet jeweils eine Verlängerungsoption für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029. Der Vertrag hat zunächst eine Gültigkeit ausschließlich für das Schuljahr 2025/2026. Er verlängert sich im Anschluss an diese Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr, insgesamt bis zu dreimal, sofern der Auftraggeber dies nicht schriftlich bis spätestens drei Monate vor Beginn der jeweiligen Sommerferien widerruft (Option). Im Rahmen der Hauptbestellung, die an die Schulen auszuliefern ist, sind sämtliche Bücher klassenweise sortiert in einem in der jeweiligen Schule dafür vorgesehenen Raum einzulagern. Die Bücher sind nach Titeln zu ordnen, so dass sofort eine eindeutige Kontrolle möglich ist. Die genauen Liefertermine werden im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer und der jeweiligen Schule festgelegt. Die Rechnungen sind pro Schule, nach Klassengemeinschaften aufgeschlüsselt und jeweils in zweifacher Ausfertigung an die jeweilige Schule zu senden. Von dort werden sie dann an den Schulträger weitergeleitet. Rechnungen sind nur über tatsächlich gelieferte Bücher zu erstellen. Für nachgelieferte Lernmittel wird der gleiche Rabattsatz wie im Ursprungsauftrag gewährt und es fallen keine Lieferkosten an. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch Nachbestellungen, die im Laufe des Schuljahres erforderlich werden, auszuführen. Nachbestellungen sind zügig durchzuführen, auch wenn es sich um die Bestellung eines einzelnen Buches handelt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Kostenlose Hotline10 %
Ständige Erreichbarkeit15 %
Bücherbestellungen per E-Mail20 %
Rückmeldung nicht lieferbare Bücher15 %
Bearbeitung von Nachbestellungen15 %
Rechnungen leicht prüfbar25 %
Qualität
Kostenlose HotlineBereitstellung einer kostenlosen Telefon-Hotline.
Qualität
Ständige ErreichbarkeitStändige Erreichbarkeit von Montag bis Freitag.
Qualität
Bücherbestellungen per E-MailMöglichkeit der Bücherbestellung per E-Mail.
Qualität
Rückmeldung nicht lieferbare BücherÜbermittlungsweg und Umfang der Rückmeldung zu nicht lieferbaren Büchern.
Qualität
Bearbeitung von NachbestellungenDauer bis zur Übergabe von Nachbestellungen an den Versanddienstleister.
Qualität
Rechnungen leicht prüfbarRechnungsstellung und Lieferscheine werden leicht prüfbar zur Verfügung gestellt.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Rahmenliefervertrag betrifft das Schuljahr 2025/2026 und beinhaltet jeweils eine Verlängerungsoption für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029. Der Vertrag hat zunächst eine Gültigkeit ausschließlich für das Schuljahr 2025/2026. Er verlängert sich im Anschluss an diese Lau … ganz lesenbis zu 3-mal: Der Rahmenliefervertrag betrifft das Schuljahr 2025/2026 und beinhaltet jeweils eine Verlängerungsoption für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029. Der Vertrag hat zunächst eine Gültigkeit ausschließlich für das Schuljahr 2025/2026. Er verlängert sich im Anschluss an diese Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr, insgesamt bis zu dreimal, sofern der Auftraggeber dies nicht schriftlich bis spätestens drei Monate vor Beginn der jeweiligen Sommerferien widerruft (Option).
Optionen
Zusätzlich zum Liefervertrag für das Schuljahr 2025/2026 wird jeweils eine Verlängerungsoption für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 vereinbart.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Fristen für Nachprüfungsanträge: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Zuschlagserteilung und Zuschlagsverbot: - Ein Nachprüfungsantra … ganz lesenFristen für Nachprüfungsanträge: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Zuschlagserteilung und Zuschlagsverbot: - Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Ein nach Information der Vergabekammer erteilter Zuschlag ist unwirksam. - Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Bei elektronischer Übermittlung oder Faxversand verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). - Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Zuschlagsverbot gilt bis zur Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist. Rügeobliegenheiten: - Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Die Rügefrist umfasst auch Sonn- und Feiertage. - Die Rüge muss das konkret beanstandete Verhalten bezeichnen und die Beseitigung des Verstoßes verlangen. - Die Rüge muss dem Auftraggeber innerhalb der Frist so zugehen, dass er sie zur Kenntnis nehmen kann. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). - Bei positiver Kenntnis eines Verstoßes muss dieser auch vor Ablauf der Angebotsfrist innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt werden. Ausnahmen: - Die Rügepräklusion gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYR8L95G Die Vergabestelle macht keinen Gebrauch von der Nachforderungsmöglichkeit gem. § 56 Abs. 2 VgV. Es werden keine Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen waren, nachgefordert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Braumann + Schmidt GmbH Fachbuchhandel für Schule u. Beruf, Berlin69

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 221 (Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

112vergebene Aufträge
80Angebote je Los im Median (221 Lose mit Angabe)
257.340 €Zuschlagswert im Median
206.135 € – 486.658 €mittlere Hälfte, 26 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 12.05.2025
  3. BekanntmachungFrist 12.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 855f2b00-2049-46b4-93ce-831ad531e43e.