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Rahmenliefervertrag für preisgebundene Lernmittel (Schulbücher) für die städtischen Schulen für das Schuljahr 2025/2026 mit Optionen bis 2028/2029

Stadt Werdohl · Werdohl, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen EU 055veröffentlicht 09.04.2025erstmals 09.04.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 544 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Märkischer Kreis.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.07.2025 – 30.06.2026, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 67 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (4 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

  • Kostenlose Hotline10 %
  • Ständige Erreichbarkeit15 %
  • Bücherbestellungen per E-Mail20 %
  • Rückmeldung nicht lieferbare Bücher15 %
  • Bearbeitung von Nachbestellungen15 %
  • Rechnungen leicht prüfbar25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 19 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Werdohl
    vor 18 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe-westfalen.de
    vor 18 Monaten
  5. Bindefrist endet
    31 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2026
    vor 16 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Stadt Werdohl beabsichtigt, die Lieferung von preisgebundenen Lernmitteln (Schulbücher und andere Medien für den Schulunterricht) für die städtischen Schulen in Werdohl zu vergeben. Grundlage der Lieferungen werden jeweils eine Hauptbestellung (Hauptauftrag) und Nachbestellungen sein.

Beschreibung des Loses

Der Rahmenliefervertrag betrifft das Schuljahr 2025/2026 und beinhaltet jeweils eine Verlängerungsoption für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029. Der Vertrag hat zunächst eine Gültigkeit ausschließlich für das Schuljahr 2025/2026. Er verlängert sich im Anschluss an diese Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr, insgesamt bis zu dreimal, sofern der Auftraggeber dies nicht schriftlich bis spätestens drei Monate vor Beginn der jeweiligen Sommerferien widerruft (Option). Im Rahmen der Hauptbestellung, die an die Schulen auszuliefern ist, sind sämtliche Bücher klassenweise sortiert in einem in der jeweiligen Schule dafür vorgesehenen Raum einzulagern. Die Bücher sind nach Titeln zu ordnen, so dass sofort eine eindeutige Kontrolle möglich ist. Die genauen Liefertermine werden im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer und der jeweiligen Schule festgelegt. Die Rechnungen sind pro Schule, nach Klassengemeinschaften aufgeschlüsselt und jeweils in zweifacher Ausfertigung an die jeweilige Schule zu senden. Von dort werden sie dann an den Schulträger weitergeleitet. Rechnungen sind nur über tatsächlich gelieferte Bücher zu erstellen. Für nachgelieferte Lernmittel wird der gleiche Rabattsatz wie im Ursprungsauftrag gewährt und es fallen keine Lieferkosten an. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auch Nachbestellungen, die im Laufe des Schuljahres erforderlich werden, auszuführen. Nachbestellungen sind zügig durchzuführen, auch wenn es sich um die Bestellung eines einzelnen Buches handelt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Kostenlose Hotline10 %
Ständige Erreichbarkeit15 %
Bücherbestellungen per E-Mail20 %
Rückmeldung nicht lieferbare Bücher15 %
Bearbeitung von Nachbestellungen15 %
Rechnungen leicht prüfbar25 %
Qualität
Kostenlose HotlineBereitstellung einer kostenlosen Telefon-Hotline.
Qualität
Ständige ErreichbarkeitStändige Erreichbarkeit von Montag bis Freitag.
Qualität
Bücherbestellungen per E-MailMöglichkeit der Bücherbestellung per E-Mail.
Qualität
Rückmeldung nicht lieferbare BücherÜbermittlungsweg und Umfang der Rückmeldung zu nicht lieferbaren Büchern.
Qualität
Bearbeitung von NachbestellungenDauer bis zur Übergabe von Nachbestellungen an den Versanddienstleister.
Qualität
Rechnungen leicht prüfbarRechnungsstellung und Lieferscheine werden leicht prüfbar zur Verfügung gestellt.

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Aktueller Auszug aus dem Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 6 Monate sein. Es müssen sich daraus u.a. die Ve … ganz lesenAktueller Auszug aus dem Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung nicht älter als 6 Monate sein. Es müssen sich daraus u.a. die Veränderungen ergeben, die in den letzten zwei Jahren hinsichtlich der Eigentümer und Geschäftsführer der Firma stattgefunden haben. Für nicht eingetragene Unternehmen: Gewerberegisterauszug des Gewerbeamtes/Auskunft aus der Betriebekartei (nicht älter als 6 Monate, gegebenenfalls zusätzlich Auszüge u.a. bei Veränderung der Eigentümer in den letzten zwei Jahren).
Spezifischer Jahresumsatz
Angaben über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit der Umsatz Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; außerdem Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Mindestens 3 Referenzen vergleichbarer Aufträge öffentlicher oder privater Auftraggeber unter Angabe des Umfangs des Auftrags, des Auftragswertes, des Ausführungszeitraums sowie des Namens des Auftraggebers, mittels Formular Eigenerklärung Referenzen. Die Ausführung der Referenzprojekte muss innerhalb der letzten fünf Jahre liegen. - Eigenerklärung Liefersperren
Anteil der Unterauftragsvergabe
Bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU - bei Unteraufträgen: Erklärung Unteraufträge (Formular 533a EU oder 533b EU) - bei Eignungsleihe: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a EU oder 534b EU) - Eigenerklärung zu Verbindungen mit anderen Unternehmen - Eigenerklärung Russland-Embargo (Formular 523 EU)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2025
Vertragsende
30.06.2026
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Rahmenliefervertrag betrifft das Schuljahr 2025/2026 und beinhaltet jeweils eine Verlängerungsoption für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029. Der Vertrag hat zunächst eine Gültigkeit ausschließlich für das Schuljahr 2025/2026. Er verlängert sich im Anschluss an diese Lau … ganz lesenbis zu 3-mal: Der Rahmenliefervertrag betrifft das Schuljahr 2025/2026 und beinhaltet jeweils eine Verlängerungsoption für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029. Der Vertrag hat zunächst eine Gültigkeit ausschließlich für das Schuljahr 2025/2026. Er verlängert sich im Anschluss an diese Laufzeit um jeweils ein weiteres Jahr, insgesamt bis zu dreimal, sofern der Auftraggeber dies nicht schriftlich bis spätestens drei Monate vor Beginn der jeweiligen Sommerferien widerruft (Option).
Optionen
Zusätzlich zum Liefervertrag für das Schuljahr 2025/2026 wird jeweils eine Verlängerungsoption für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 vereinbart.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
31 Tage
Angebotsöffnung
Es findet kein öffentlicher Eröffnungstermin statt.. Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Fristen für Nachprüfungsanträge: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Zuschlagserteilung und Zuschlagsverbot: - Ein Nachprüfungsantra … ganz lesenFristen für Nachprüfungsanträge: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Zuschlagserteilung und Zuschlagsverbot: - Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Ein nach Information der Vergabekammer erteilter Zuschlag ist unwirksam. - Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Bei elektronischer Übermittlung oder Faxversand verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). - Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. - Das Zuschlagsverbot gilt bis zur Entscheidung der Vergabekammer und dem Ablauf der Beschwerdefrist. Rügeobliegenheiten: - Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Die Rügefrist umfasst auch Sonn- und Feiertage. - Die Rüge muss das konkret beanstandete Verhalten bezeichnen und die Beseitigung des Verstoßes verlangen. - Die Rüge muss dem Auftraggeber innerhalb der Frist so zugehen, dass er sie zur Kenntnis nehmen kann. - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- oder Angebotsfrist gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). - Bei positiver Kenntnis eines Verstoßes muss dieser auch vor Ablauf der Angebotsfrist innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt werden. Ausnahmen: - Die Rügepräklusion gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. - Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYR8L0CB Die Vergabestelle macht keinen Gebrauch von der Nachforderungsmöglichkeit gem. § 56 Abs. 2 VgV. Es werden keine Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen waren, nachgefordert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 221 (Gedruckte Bücher, Broschüren und Faltblätter) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

112vergebene Aufträge
80Angebote je Los im Median (221 Lose mit Angabe)
257.340 €Zuschlagswert im Median
206.135 € – 486.658 €mittlere Hälfte, 26 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 12.05.2025
  3. BekanntmachungFrist 12.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c282f708-c8e5-4fa5-ab46-b7eec064bafa.