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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Dienstleistungen im Bereich Identity- und Access-Management

Universität Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen Uni-HD.2025.1591_RV_Dienstleistungen_Identity_ und_Access_Management_URZveröffentlicht 04.12.2025erstmals 04.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 267 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Heidelberg69117, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichausschreibungen.landbw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 62 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (90 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 11 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Universität Heidelberg
    vor 9 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über ausschreibungen.landbw.de
    vor 9 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:05 Uhr
    Es findet keine öffentliche Submission statt.
    vor 9 Monaten
  6. Bindefrist endet
    36 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 8 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Universität Heidelberg beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich Identity- und Access-Management (IAM) abzuschließen. Ziel dieser Vereinbarung ist die Beauftragung eines qualifizierten Dienstleisters mit der Konzeption, Implementierung, Anpassung und Weiterentwicklung einer einheitlichen, standortübergreifenden und IT-gestützten Lösung zur Verwaltung digitaler Identitäten und deren Berechtigungen. Das Aufgabengebiet gliedert sich in folgende Bereiche: - Teil A: Rahmenvereinbarung zur Anpassung der Open-Source-Software - Teil B: Rahmenvereinbarung über Entwicklungsleistungen - Teil C: Rahmenvereinbarung über Pflegeleistungen Die Umsetzung muss auf Basis der Open-Source-Software MidPoint des Herstellers Evolveum s.r.o. erfolgen und soll die automatisierte Pflege, Verteilung und Verwaltung von Benutzerkonten, Gruppen, Rollen und Berechtigungen innerhalb der universitären IT-Systemlandschaft ermöglichen. Die Open-Source-Software Midpoint wird auf Hardware und den virtualisierten Servern des Universitätsrechenzentrum betrieben. Es werden dazu mindestens drei Umgebungen (für Entwicklung, Test- und Produktivsystem) zur Verfügung gestellt. Es ist nicht zulässig die Software auf einer Cloud Umgebung des Auftragnehmers dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Durch die Einführung einer zentralen IAM-Lösung sollen Effizienz, Transparenz und Sicherheit in der Benutzerverwaltung deutlich erhöht sowie die Anforderungen aus IT-Governance, Datenschutz und Compliance nachhaltig erfüllt werden. Innerhalb der Rahmenvereinbarung sind insbesondere folgende Leistungen vorgesehen: - Implementierung, Konfiguration und Anpassung der IAM-Software MidPoint - Anbindung relevanter Quell- und Zielsysteme - Modellierung von Geschäftsregeln und -prozessen - Migration von Bestandsdaten und Ablösung bestehender Systeme - Bereitstellung eines Self-Service-Portals für dezentrale IT-Beauftragte und Administratoren Teil A - Rahmenvereinbarung zur Anpassung der Open-Source-Software Teil A der Rahmenvereinbarung umfasst die Initialimplementierung und Anpassung der Open-Source-Software MidPoint an die technischen und organisatorischen Anforderungen der Universität Heidelberg. Hierzu zählen insbesondere die Einrichtung der Systemumgebung, die Anpassung grundlegender Module und Schnittstellen, die Einbindung relevanter Quell- und Zielsysteme sowie die Erstellung der erforderlichen technischen und betrieblichen Dokumentation. Ziel ist die Bereitstellung einer funktionsfähigen IAM-Grundplattform als Basis für den weiteren Ausbau im Rahmen der Entwicklungs- und Pflegeleistungen. Teil B - Rahmenvereinbarung über Entwicklungsleistungen Der weitere Ausbau bezieht sich auf den Ausbau und die Weiterentwicklung des Identity- und Access-Managements der Universität Heidelberg auf Basis der Open-Source-Software MidPoint (Evolveum s.r.o.). Dieser Leistungsbereich bildet Teil B der Rahmenvereinbarung und umfasst die Bereitstellung von Entwicklungs- und Implementierungsleistungen, insbesondere zur Einführung neuer Funktionen, Anpassung bestehender Module sowie zur fortlaufenden Optimierung der technischen und prozessualen Komponenten der IAM-Lösung. Dazu zählen unter anderem: - Prozessberatung, Consulting, Implementierung neuer Use Cases sowie Unterstützung im laufenden Betrieb, - Erstellung von Migrationskonzepten, Migration von LDAP-Systemen, Entwicklung von Daten- und Rollenkonzepten sowie Beratung zu Joiner-Mover-Leaver-Prozessen, - Erweiterung des Benutzerinterfaces mit zusätzlichen Funktionen und Prozessen. Die hier genannten Leistungen sind nicht abschließend; sie dienen als beispielhafte Beschreibung der innerhalb von Teil B möglichen Entwicklungs- und Anpassungsaufgaben. Diese Leistungen können nach Ablauf der ersten sechs Monate bei Bedarf im Rahmen der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Die konkreten Abrufe erfolgen abhängig vom jeweiligen Bedarf und beziehen sich auf Leistungen aus dem beschriebenen Themenbereich des Identity- und Access-Managements. Teil C - Rahmenvereinbarung über Pflegeleistungen Teil C der Rahmenvereinbarung umfasst die laufende Pflege und Wartung der auf Basis von MidPoint implementierten IAM-Lösung. Ziel ist die Sicherstellung eines stabilen und kontinuierlich funktionsfähigen Betriebs sowie die Einspielung von Updates, Fehlerkorrekturen und sicherheitsrelevanten Anpassungen. Die Beauftragung einzelner Leistungen aus den oben beschriebenen Teilen A, B und C der Rahmenvereinbarung erfolgt bedarfsbezogen und projektabhängig durch den Auftraggeber im Rahmen der jeweils geltenden Vertragsbedingungen. Die Universität Heidelberg legt besonderen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer, um eine zukunftssichere, skalierbare und wartbare Lösung zu etablieren, die den komplexen Anforderungen einer modernen Forschungs- und Bildungseinrichtung gerecht wird. Für die maximale Laufzeit von 48 Monaten wird ein geschätztes Auftragsvolumen in Höhe von ca. 1.400.000 EUR (netto) für die komplette Rahmenvereinbarung zugrunde gelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, das geschätzte Auftragsvolumen optional, um bis zu 50 % auf 2.100.000 EUR netto zu erhöhen. Dies bedeutet, dass die Rahmenvereinbarung endet, sobald das maximale Auftragsvolumen erreicht ist oder mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit von 48 Monaten - je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die angegebenen Werte dienen der Orientierung und Planung und stellen keine verbindliche Abnahmeverpflichtung dar.

Beschreibung des Loses

Die Universität Heidelberg beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen im Bereich Identity- und Access-Management (IAM) abzuschließen. Ziel dieser Vereinbarung ist die Beauftragung eines qualifizierten Dienstleisters mit der Konzeption, Implementierung, Anpassung und Weiterentwicklung einer einheitlichen, standortübergreifenden und IT-gestützten Lösung zur Verwaltung digitaler Identitäten und deren Berechtigungen. Das Aufgabengebiet gliedert sich in folgende Bereiche: - Teil A: Rahmenvereinbarung zur Anpassung der Open-Source-Software - Teil B: Rahmenvereinbarung über Entwicklungsleistungen - Teil C: Rahmenvereinbarung über Pflegeleistungen Die Umsetzung muss auf Basis der Open-Source-Software MidPoint des Herstellers Evolveum s.r.o. erfolgen und soll die automatisierte Pflege, Verteilung und Verwaltung von Benutzerkonten, Gruppen, Rollen und Berechtigungen innerhalb der universitären IT-Systemlandschaft ermöglichen. Die Open-Source-Software Midpoint wird auf Hardware und den virtualisierten Servern des Universitätsrechenzentrum betrieben. Es werden dazu mindestens drei Umgebungen (für Entwicklung, Test- und Produktivsystem) zur Verfügung gestellt. Es ist nicht zulässig die Software auf einer Cloud Umgebung des Auftragnehmers dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Durch die Einführung einer zentralen IAM-Lösung sollen Effizienz, Transparenz und Sicherheit in der Benutzerverwaltung deutlich erhöht sowie die Anforderungen aus IT-Governance, Datenschutz und Compliance nachhaltig erfüllt werden. Innerhalb der Rahmenvereinbarung sind insbesondere folgende Leistungen vorgesehen: - Implementierung, Konfiguration und Anpassung der IAM-Software MidPoint - Anbindung relevanter Quell- und Zielsysteme - Modellierung von Geschäftsregeln und -prozessen - Migration von Bestandsdaten und Ablösung bestehender Systeme - Bereitstellung eines Self-Service-Portals für dezentrale IT-Beauftragte und Administratoren Teil A - Rahmenvereinbarung zur Anpassung der Open-Source-Software Teil A der Rahmenvereinbarung umfasst die Initialimplementierung und Anpassung der Open-Source-Software MidPoint an die technischen und organisatorischen Anforderungen der Universität Heidelberg. Hierzu zählen insbesondere die Einrichtung der Systemumgebung, die Anpassung grundlegender Module und Schnittstellen, die Einbindung relevanter Quell- und Zielsysteme sowie die Erstellung der erforderlichen technischen und betrieblichen Dokumentation. Ziel ist die Bereitstellung einer funktionsfähigen IAM-Grundplattform als Basis für den weiteren Ausbau im Rahmen der Entwicklungs- und Pflegeleistungen. Teil B - Rahmenvereinbarung über Entwicklungsleistungen Der weitere Ausbau bezieht sich auf den Ausbau und die Weiterentwicklung des Identity- und Access-Managements der Universität Heidelberg auf Basis der Open-Source-Software MidPoint (Evolveum s.r.o.). Dieser Leistungsbereich bildet Teil B der Rahmenvereinbarung und umfasst die Bereitstellung von Entwicklungs- und Implementierungsleistungen, insbesondere zur Einführung neuer Funktionen, Anpassung bestehender Module sowie zur fortlaufenden Optimierung der technischen und prozessualen Komponenten der IAM-Lösung. Dazu zählen unter anderem: - Prozessberatung, Consulting, Implementierung neuer Use Cases sowie Unterstützung im laufenden Betrieb, - Erstellung von Migrationskonzepten, Migration von LDAP-Systemen, Entwicklung von Daten- und Rollenkonzepten sowie Beratung zu Joiner-Mover-Leaver-Prozessen, - Erweiterung des Benutzerinterfaces mit zusätzlichen Funktionen und Prozessen. Die hier genannten Leistungen sind nicht abschließend; sie dienen als beispielhafte Beschreibung der innerhalb von Teil B möglichen Entwicklungs- und Anpassungsaufgaben. Diese Leistungen können nach Ablauf der ersten sechs Monate bei Bedarf im Rahmen der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Die konkreten Abrufe erfolgen abhängig vom jeweiligen Bedarf und beziehen sich auf Leistungen aus dem beschriebenen Themenbereich des Identity- und Access-Managements. Teil C - Rahmenvereinbarung über Pflegeleistungen Teil C der Rahmenvereinbarung umfasst die laufende Pflege und Wartung der auf Basis von MidPoint implementierten IAM-Lösung. Ziel ist die Sicherstellung eines stabilen und kontinuierlich funktionsfähigen Betriebs sowie die Einspielung von Updates, Fehlerkorrekturen und sicherheitsrelevanten Anpassungen. Die Beauftragung einzelner Leistungen aus den oben beschriebenen Teilen A, B und C der Rahmenvereinbarung erfolgt bedarfsbezogen und projektabhängig durch den Auftraggeber im Rahmen der jeweils geltenden Vertragsbedingungen. Die Universität Heidelberg legt besonderen Wert auf eine enge Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer, um eine zukunftssichere, skalierbare und wartbare Lösung zu etablieren, die den komplexen Anforderungen einer modernen Forschungs- und Bildungseinrichtung gerecht wird. Für die maximal Laufzeit von 48 Monaten wird ein geschätztes Auftragsvolumen in Höhe von ca. 1.400.000 EUR (netto) für die komplette Rahmenvereinbarung zugrunde gelegt. Der Auftraggeber behält sich vor, das geschätzte Auftragsvolumen optional, um bis zu 50 % auf 2.100.000 EUR netto zu erhöhen. Dies bedeutet, dass die Rahmenvereinbarung endet, sobald das maximale Auftragsvolumen erreicht ist oder mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit von 48 Monaten - je nachdem, welches Ereignis zuerst eintritt. Die angegebenen Werte dienen der Orientierung und Planung und stellen keine verbindliche Abnahmeverpflichtung dar.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Gesamtwertungspreis brutto100 %
Preis
Gesamtwertungspreis bruttoGesamtwertungspreis brutto Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtwertungspreis unter allen gültigen und wertbaren Angeboten erteilt. Im Falle eines Gleichstands entscheidet das Losverfahren. Die Ermittlung des Gesamtwertungspreises ergibt sich aus Abschnitt 4 der Vergabeunterlagen.

Eignung10 von 10 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Eintragung in einem Handelsregister Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet;
Spezifischer Jahresumsatz
Spezifischer Jahresumsatz Der spezifische Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich betrug in der verlangten Anzahl von Geschäftsjahren: Jeweils pro Jahr: 350.000 EUR (Anzugebende Jahre: 2022, 2023, 2024) Gründung des Wirtschaftsteilnehmers Sind die In … ganz lesenSpezifischer Jahresumsatz Der spezifische Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich betrug in der verlangten Anzahl von Geschäftsjahren: Jeweils pro Jahr: 350.000 EUR (Anzugebende Jahre: 2022, 2023, 2024) Gründung des Wirtschaftsteilnehmers Sind die Informationen zum spezifischen Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit einer Deckungssumme von: - 2.500.000 EUR für Personenschäden - 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall abgeschlossen. Di … ganz lesenAndere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen Der Wirtschaftsteilnehmer hat eine Haftpflichtversicherung in angemessener Höhe, mindestens aber mit einer Deckungssumme von: - 2.500.000 EUR für Personenschäden - 1.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden pro Schadensfall abgeschlossen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache der vereinbarten Versicherungssumme.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Ausführung von Dienstleistungen der genannten Art Im Bezugszeitraum hat der Wirtschaftsteilnehmer mind. die folgenden wesentlichen Dienstleistungen der genannten Art ausgeführt. Die nachfolgenden Referenzanforderungen sind nicht kumulativ im Sinne voneinander unabhängiger Referenzprojekte zu verst … ganz lesenAusführung von Dienstleistungen der genannten Art Im Bezugszeitraum hat der Wirtschaftsteilnehmer mind. die folgenden wesentlichen Dienstleistungen der genannten Art ausgeführt. Die nachfolgenden Referenzanforderungen sind nicht kumulativ im Sinne voneinander unabhängiger Referenzprojekte zu verstehen. Referenzprojekte, die die Anforderungen mehrerer Abschnitte erfüllen, können mehrfach berücksichtigt werden. o Der Bieter hat mindestens drei in den letzten drei Jahren (2022-2024) durchgeführte Identity- und Access-Management-(IAM)-Projekte (User-Management) mit einem Auftragsvolumen von jeweils mindestens 200.000 EUR für Implementierungsdienstleistungen nachzuweisen. Davon müssen mindestens zwei Referenzprojekte jeweils mehr als 10.000 verwaltete Benutzerkonten umfassen. o Der Bieter hat mindestens zwei in den letzten drei Jahren erfolgreich abgeschlossene Referenzprojekte nachzuweisen, die in Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit setzt voraus, dass die Projekte unter Einsatz der Evolveum-MidPoint-Technologie umgesetzt wurden und mindestens drei der nachfolgend genannten Leistungsbestandteile Gegenstand der Leistungserbringung waren: o Lifecycle Management der Identitäten o Ablösung Altsystem o Konzept, Umsetzung LDAP-Anbindungen und Personenstammdaten o Anbindung Microsoft Active Directory o Unterstützung Role-Based Access Control (RBAC) o Statistik & Reporting
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren beliefen sich auf: o Der Wirtschaftsteilnehmer muss über ausreichende personelle Kapazitäten im IAM-Umfeld verfüge … ganz lesenDurchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Wirtschaftsteilnehmers und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren beliefen sich auf: o Der Wirtschaftsteilnehmer muss über ausreichende personelle Kapazitäten im IAM-Umfeld verfügen, um die ausgeschriebenen Leistungen ordnungsgemäß und parallel zu weiteren Projekten erbringen zu können. Der Bieter hat hierzu die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl im IAM-Umfeld der letzten drei Geschäftsjahre anzugeben.
Anteil der Unterauftragsvergabe
Als Unterauftrag vergebener Anteil Der Wirtschaftsteilnehmer beabsichtigt, unter Umständen folgenden Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben.
Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Technische Fachkräfte oder technische Stellen für die Qualitätssicherung Der Wirtschaftsteilnehmer kann - insbesondere für die Qualitätssicherung - auf folgende technische Fachkräfte oder technische Stellen zurückgreifen. Der Bieter muss über mindestens drei erfahrene Midpoint-Consultants verfügen, … ganz lesenTechnische Fachkräfte oder technische Stellen für die Qualitätssicherung Der Wirtschaftsteilnehmer kann - insbesondere für die Qualitätssicherung - auf folgende technische Fachkräfte oder technische Stellen zurückgreifen. Der Bieter muss über mindestens drei erfahrene Midpoint-Consultants verfügen, die über nachweislichen Kenntnisse und praktische Erfahrung in der Implementierung, Konfiguration und Betreuung von Midpoint-Systemen verfügen. Der Nachweis ist durch eine anonymisierte Qualifikationsübersicht oder eine Eigenerklärung zu erbringen, aus der hervorgeht: - Funktion und Qualifikation der vorgesehenen Fachkräfte, - Art und Umfang der ausgeübten Tätigkeiten im Rahmen früherer Projekte, - Beschreibung von mindestens drei relevanten Projekten, an denen die genannten Fachkräfte maßgeblich mitgewirkt haben (je Projekt: Kurzbeschreibung, Zeitraum, Aufgaben, ggf. Auftraggeber Branche, ohne personenbezogene oder vertrauliche Angaben). Die Darstellung kann anonymisiert erfolgen; Namen einzelner Mitarbeiter sind nicht erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Bedarf ergänzende Nachweise anzufordern.
Techniker oder technische Stellen für die Qualitätskontrolle
Technische Ausrüstungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung Der Wirtschaftsteilnehmer wendet folgende technische Ausrüstungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung an und verfügt über entsprechende Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten. Im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigk … ganz lesenTechnische Ausrüstungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung Der Wirtschaftsteilnehmer wendet folgende technische Ausrüstungen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung an und verfügt über entsprechende Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten. Im Rahmen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist anzugeben, ob der Bieter über eine aktuell gültige Zertifizierung im Bereich Informationssicherheit verfügt. Als geeignete Zertifizierungen gelten insbesondere: - ISO/IEC 27001, - BSI IT-Grundschutz, - TISAX - oder eine gleichwertige Zertifizierung, die ein vergleichbares Niveau an Informationssicherheit nachweist. Diese Anforderung dient dem Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV. Der entsprechende Nachweis (z. B. Kopie des Zertifikats oder gleichwertige Unterlagen) ist dem Angebot beizufügen. Eine Zertifizierung gilt als gleichwertig, wenn sie den Aufbau und den laufenden Betrieb eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) zum Gegenstand hat, insbesondere unter Berücksichtigung des Plan-Do-Check-Act-Zyklus, eines systematischen Risikomanagements, des Schutzes vertraulicher Informationen sowie der Umsetzung technischer, physischer und administrativer Sicherheitskontrollen. Ein Gütezeichen kann nur anerkannt werden, wenn es - die relevanten Merkmale der Leistung objektiv bewertet, - nach öffentlich zugänglichen, nichtdiskriminierenden Kriterien vergeben wird, - von einer unabhängigen Stelle entwickelt und kontrolliert wird, - allen interessierten Unternehmen offensteht, - sich auf die ausgeschriebene Produktkategorie bezieht und - auf Anforderungen beruht, die von einem Dritten festgelegt wurden, auf den das Unternehmen, das die Zertifizierung erwirbt, keinen maßgeblichen Einfluss ausüben konnte. Sofern keine formale Zertifizierung vorliegt, können gleichwertige Nachweise berücksichtigt werden, sofern diese - durch objektive und prüffähige Unterlagen belegt sind und - zusätzlich durch eine fachliche Stellungnahme oder geeignete Prüfzeugnisse einer unabhängigen, entsprechend qualifizierten sachverständigen Stelle abgesichert werden, die - soweit für den jeweiligen Prüfgegenstand verfügbar - akkreditiert ist oder nachweislich eine gleichwertige Qualifikation aufweist. Die sachverständige Stelle hat in ihrer Stellungnahme zu bestätigen, dass sie über die erforderliche Fachkunde zur Beurteilung der Vergleichbarkeit von Informationssicherheitsmanagementsystemen verfügt. Die Fachkunde ist in der Stellungnahme kurz darzulegen (z. B. durch Angabe einer bestehenden Akkreditierung, einer Tätigkeit als ISO/IEC-27001- oder IT-Grundschutz-Auditor oder durch vergleichbare Qualifikation und Erfahrung in der Auditierung einschlägiger Informationssicherheitsstandards). Die Stellungnahme muss bestätigen, dass die vorgelegten Unterlagen hinsichtlich Struktur und Sicherheitsniveau mit den genannten Zertifizierungen vergleichbar sind. Bloße Eigenerklärungen des Bieters, rein interne Konzepte oder ausschließlich vertragliche Regelungen (z. B. technische und organisatorische Maßnahmen - TOMs) ohne entsprechende externe Absicherung gelten nicht als ausreichender Nachweis der Eignung. Ein laufender Zertifizierungsprozess oder eine bloße Absicht zur Erlangung einer Zertifizierung stellt für sich genommen keinen gleichwertigen Nachweis im Sinne dieser Anforderung dar. Die Eignungsleihe gemäß § 47 VgV ist grundsätzlich zulässig. Hinsichtlich der Anforderungen an die Informationssicherheit gilt jedoch, dass der Nachweis (Zertifizierung oder gleichwertiger Nachweis) bei dem Unternehmen vorliegen muss, das die sicherheitskritischen Leistungen tatsächlich ausführt, insbesondere Tätigkeiten mit - administrativem Zugriff auf die IAM-Produktivumgebung, - sicherheitsrelevanten Konfigurationen, - Migrationen mit produktiven Identitätsdaten oder - Entwicklung und Wartung von Software. Ein allgemeiner Ausschluss der Eignungsleihe ist nicht vorgesehen; eine Einschränkung erfolgt ausschließlich tätig …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für eine Dauer von einem Jahr geschlossen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Vereinbarung automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Die Kündigung hat jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode schriftlich zu e … ganz lesenbis zu 3-mal: Die Rahmenvereinbarung wird zunächst für eine Dauer von einem Jahr geschlossen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Vereinbarung automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Die Kündigung hat jeweils spätestens drei Monate vor Ablauf der laufenden Vertragsperiode schriftlich zu erfolgen. Die Verlängerung erfolgt höchstens dreimal. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit vier Jahre. Bitte beachten Sie, dass die Laufzeit der Rahmenvereinbarung maßgeblich für alle auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge ist. Dies bedeutet insbesondere, dass gegebenenfalls abgeschlossene Softwarepflegeverträge parallel zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung laufen und spätestens mit deren Ende ebenfalls auslaufen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
ausschreibungen.landbw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
36 Tage
Angebotsöffnung
13.02.2026, 10:05 Uhr. Es findet keine öffentliche Submission statt.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es gelten die Bedingungen der Vergabe- und Vertragsunterlagen sowie des Leistungsverzeichnisses.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinweise für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verlet … ganz lesenHinweise für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Bieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens … ganz lesenBieterfragen innerhalb der Angebotsfrist (Informationspflicht) Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen allen Interessenten noch rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können, müssen Bieterfragen spätestens innerhalb der oben unter Abschnitt "Fristen des Vergabeverfahrens" angegebenen Frist über den Projektraum des "Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg" (VMP) in der Rubrik: Kommunikation eingereicht werden. Für die komplette Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle wird auf den Bereich "Kommunikation" im Projektraum des Vergabemarktplatzes Baden-Württemberg verwiesen; insbesondere werden an dieser Stelle Bieterfragen und deren Beantwortung durch die Vergabestelle veröffentlicht. Die Beantwortung der eingegangenen Bieterfragen und Informationen der Vergabestelle erfolgen über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg; siehe hierzu Abschnitt "Kommunikation". Die Bieter sind verpflichtet, sich regemäßig bis zum Ende der Angebotsfrist selbst über etwaige zusätzliche Informationen oder Änderungen zu informieren (Holschuld des Bieters). Die für dieses Vergabeverfahren freigeschalteten und somit registrierten Bieter werden automatisch über neue Informationen oder Änderungen durch die Vergabestelle informiert.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXR6YYVYMQB#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Alle 1 offenen Ausschreibungen von Universität Heidelberg, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

215vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
754.222 €Zuschlagswert im Median
278.696 € – 1,51 Mio. €mittlere Hälfte, 42 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 27.01.2026 auf 13.02.2026 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 27.01.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e264479b-9540-4b8c-9ea0-e91953935498.