Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los für die Erbringung von Aus- und Weiterbildungen im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich in 2 Losen
BwFuhrparkService GmbH · Siegburg, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 24/Aus- und Weiterbildungen im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich/02veröffentlicht 13.03.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 480 Tsd. €
- Summe der Lose
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.03.2025 – 28.02.2029
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Weiterbildungsmaßnahme "Zertifizierte Fallmanagerin / Zertifizierter Fallmanager (Case Managerin/ Case Manager)" nach den Richtlinien der DGCC für das Jobcenter Kreis HeinsbergKreis Heinsberg · 52525 HeinsbergFrist 19.11.2026
- REZ NRW bbA AA SiegenBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRW · DüsseldorfFrist 25.11.2026
- REZ NRW bbA AA KölnBundesagentur für Arbeit, Regionales Einkaufszentrum NRW · DüsseldorfFrist 25.11.2026
- RV Inhouse-WeiterbildungenZukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH · 53175 BonnFrist 10.11.2026
Alle Ausschreibungen: Schulungen und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (7 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 28 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 480 Tsd. € Summe der Lose
- Laufzeit
- 4 Jahre01.03.2025 – 28.02.2029
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Siegburg53721, Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (40 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 80 %, Leistung und Qualität 20 %.
- Tagespauschale Ausbildung in Ladungssicherung für Fahrpersonal Transporter (1 Tag)5 %
- Tagespauschale Ausbildung in Ladungssicherung für Fahrpersonal LKW (1 Tag)5 %
- Tagespauschale Ausbildung in Ladungssicherung für Fahrpersonal nach VDI 2700a Transporter (2 Tage)5 %
- Tagespauschale Ausbildung in Ladungssicherung für Fahrpersonal nach VDI 2700a LKW (2 Tage)5 %
- TagespauschaleAusbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage)10 %
- Tagespauschale Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag Präsenz)10 %
- Tagespauschale Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag Remote)10 %
- Tagespauschale Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer (1 Tag)10 %
- Tagespauschale Grundausbildung zum betrieblichen Ersthelfer (1 Tag)5 %
- Tagespauschale Auffrischung/Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer (1 Tag)5 %
- Einmaliger Pauschalbetrag für eine Schulungskonzeption2,5 %
- Pauschalbetrag für Schulungsunterlagen pro Teilnehmer und Schulung in Digitaler- oder Papier-Form2,5 %
- Pauschalisierter Nachlass in Prozent auf jede offene Schulung5 %
- Anzahl der im offenen Schulungskatalog enthaltenen Schulungen im Bereich Arbeitsschutz und Fahrzeuge20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 13,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −7,3 Punkte |
| 25 % teurer | −16 Punkte |
| 50 % teurer | −26,7 Punkte |
| 100 % teurer | −40 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 20 MonatenLaufzeit bis 28.02.2029
- Veröffentlichungvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Je Los wird nach einem Schulungsanbieter gesucht, der ein breites Spektrum an Schulungen im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich für die berufliche Weiterentwicklung abdecken kann. Die Schulungsteilnehmer sollen in diesen Schulungen Ihre Kompetenz und Fähigkeiten im Arbeitsalltag auf Grundlagenniveau, Aufbauniveau und Expertenniveau aufbauen, aktualisieren und verbessern. Der Schwerpunkt liegt auf den Themen Ladungssicherung, Erst- und Brandschutzhelfer und Schulungen aus dem Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Umfeld sowie Fahrsicherheitstrainings. Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehört: - Die Vorbereitung von Inhouse-Schulungen, wie beispielsweise die Bereitstellung von Seminarablaufplänen inklusive darin enthaltener Zeitfenster (Agenda). - Die organisatorische Unterstützung des Auftraggebers, wie beispielsweise Terminabstimmungen für Inhouse-Schulungen. - Die Durchführung von Inhouse-Schulungen. - Die Durchführung von offenen Schulungen. - Die Nachbereitung von Schulungen, wie beispielsweise die Übermittlung von Schulungsunterlagen, Teilnahmebescheinigungen und Feedbackbögen.
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Arbeitsschutz und Fahrzeugschulungen Allgemein Der Auftraggeber fordert Inhouse-Schulungen, welche einen hohen Standardisierungsgrad aufweisen. Hiermit muss sichergestellt werden, dass die nachfolgenden Schulungsinhalte den Schulungsteilnehmern über die gesamte Vertragslaufzeit gleichbleibend vermittelt werden, ausgeschlossen gesetzliche Änderungen. Das Schulungsprogramm des Bieters muss folgende Schulungsthemen beinhalten: - Ausbildung in Ladungssicherung für Fahrpersonal Transporter (1 Tag) - Ausbildung in Ladungssicherung für Fahrpersonal LKW (1 Tag) - Ausbildung in Ladungssicherung für Fahrpersonal nach VDI 2700a Transporter (2 Tage) - Ausbildung in Ladungssicherung für Fahrpersonal nach VDI 2700a LKW (2 Tage) - Ausbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage) - Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag) - Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer (1 Tag) - Grundausbildung zum betrieblichen Ersthelfer (1 Tag) - Auffrischung/Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer (1 Tag) Der Bieter muss über einen offenen Schulungskatalog für Schulungen im Fahrzeug- und Arbeitsschutzbereich verfügen. Der offene Schulungskatalog muss aus Präsenztrainings und Onlinetrainings bestehen und online für den Auftraggeber aufrufbar sein. Ebenfalls müssen die überwiegende Anzahl der Trainings mit Terminen und Schulungsorten versehen sein, so dass direkt über die Homepage des Auftragnehmers gebucht werden kann. | 4 Jahre | 360.000 € |
| 2 | Fahrsicherheitstrainings Der Auftraggeber fordert Inhouse-Schulungen, welche einen hohen Standardisierungsgrad aufweisen. Hiermit muss sichergestellt werden, dass die nachfolgenden Schulungsinhalte den Schulungsteilnehmern über die gesamte Vertragslaufzeit gleichbleibend vermittelt werden, ausgeschlossen gesetzliche Änderungen. Das Schulungsprogramm des Bieters muss folgende Schulungsthemen beinhalten: - Fahrsicherheitstraining auf Übungsplätzen für PKW (1 Tag) - Fahrsicherheitstraining auf Übungsplätzen für Transporter (1 Tag) Der Bieter muss über einen offenen Schulungskatalog für Fahrsicherheitsschulungen verfügen. Der offene Schulungskatalog muss online für den Auftraggeber aufrufbar sein. Ebenfalls müssen die überwiegende Anzahl der Trainings mit Terminen und Schulungsorten versehen sein, so dass direkt über die Homepage des Auftragnehmers gebucht werden kann. | 4 Jahre | 120.000 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag14 von 14 angegeben
- Preis
- Tagespauschale Ausbildung in Ladungssicherung für Fahrpersonal Transporter (1 Tag)Gewichtung (Punkte, genau) 5Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 5 Punkte
- Preis
- Tagespauschale Ausbildung in Ladungssicherung für Fahrpersonal LKW (1 Tag)Gewichtung (Punkte, genau) 5Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 5 Punkte
- Preis
- Tagespauschale Ausbildung in Ladungssicherung für Fahrpersonal nach VDI 2700a Transporter (2 Tage)Gewichtung (Punkte, genau) 5Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 5 Punkte
- Preis
- Tagespauschale Ausbildung in Ladungssicherung für Fahrpersonal nach VDI 2700a LKW (2 Tage)Gewichtung (Punkte, genau) 5Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 5 Punkte
- Preis
- TagespauschaleAusbildung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (2 Tage)Gewichtung (Punkte, genau) 10Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 10 Punkte
- Preis
- Tagespauschale Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag Präsenz)Gewichtung (Punkte, genau) 10Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 10 Punkte
- Preis
- Tagespauschale Wiederholungsschulung Sachkunde zur Prüfung von Ladungssicherungsmittel (1Tag Remote)Gewichtung (Punkte, genau) 10Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 10 Punkte
- Preis
- Tagespauschale Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer (1 Tag)Gewichtung (Punkte, genau) 10Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 10 Punkte
- Preis
- Tagespauschale Grundausbildung zum betrieblichen Ersthelfer (1 Tag)Gewichtung (Punkte, genau) 5Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 5 Punkte
- Preis
- Tagespauschale Auffrischung/Fortbildung zum betrieblichen Ersthelfer (1 Tag)Gewichtung (Punkte, genau) 5Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 5 Punkte
- Preis
- Einmaliger Pauschalbetrag für eine SchulungskonzeptionGewichtung (Punkte, genau) 2,5Das Angebot mit der niedrigsten Pauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Pauschale / Ihre Pauschale) x 2,5 Punkte
- Preis
- Pauschalbetrag für Schulungsunterlagen pro Teilnehmer und Schulung in Digitaler- oder Papier-FormGewichtung (Punkte, genau) 2,5Das Angebot mit der niedrigsten Pauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Pauschale / Ihre Pauschale) x 2,5 Punkte
- Preis
- Pauschalisierter Nachlass in Prozent auf jede offene SchulungGewichtung (Punkte, genau) 5Das Angebot mit der höchsten Nachlass erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Ihr Prozentsatz / höchster Prozentsatz) x 5 Punkte
- Qualität
- Anzahl der im offenen Schulungskatalog enthaltenen Schulungen im Bereich Arbeitsschutz und FahrzeugeGewichtung (Punkte, genau) 20Das Angebot mit der höchsten Anzahl erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Ihre Anzahl / höchste Anzahl) x 10 Punkte
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2025
- Vertragsende
- 28.02.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU59HN
Los 2
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Tagespauschale Fahrsicherheitstraining auf Übungsplätzen für PKW (1 Tag)Gewichtung (Punkte, genau) 35Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 35 Punkte
- Preis
- Tagespauschale Fahrsicherheitstraining auf Übungsplätzen für Transporter (1 Tag)Gewichtung (Punkte, genau) 35Das Angebot mit der niedrigsten Tagespauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Tagespauschale / Ihre Tagespauschale) x 35 Punkte
- Preis
- Einmaliger Pauschalbetrag für eine SchulungskonzeptionGewichtung (Punkte, genau) 5Das Angebot mit der niedrigsten Pauschale erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigste Pauschale / Ihre Pauschale) x 5 Punkte
- Preis
- Pauschalisierter Nachlass in Prozent auf jede offene SchulungGewichtung (Punkte, genau) 5Das Angebot mit der höchsten Nachlass erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Ihr Prozentsatz / höchster Prozentsatz) x 5 Punkte
- Qualität
- Anzahl der im offenen Schulungskatalog enthaltenen Schulungen im Bereich Arbeitsschutz und FahrzeugeGewichtung (Punkte, genau) 20Das Angebot mit der höchsten Anzahl erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Ihre Anzahl / höchste Anzahl) x 20 Punkte
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2025
- Vertragsende
- 28.02.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU59HN
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | SafeGround GmbH, Zehdenick | 3 |
| 2 | TÜV Rheinland Akademie GmbH, Berlin | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Turm 42, 53721 Siegburg
- Kontakt
- vergabestelle@
bwfps.de
Bei uns erfasst
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Alle 3 offenen Ausschreibungen von BwFuhrparkService GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 805 (Ausbildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schulungen und Weiterbildung in Nordrhein-Westfalen (7 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Internationaler Bund - IB West gGmbH5 Zuschläge
- SBH West GmbH3 Zuschläge
- Advisers for International Programs S.L.2 Zuschläge
- Büro Lebensmittelkunde und Qualität (BLQ) GmbH2 Zuschläge
- Christliches Jugenddorfwerk Deutschlands gemeinnütziger e. V. (CJD)2 Zuschläge
- Debla Cursos de Español2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 14.01.2025 auf 21.01.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 14.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 60389cbb-dd37-49aa-9418-f7eefe05bb11.