Vergabeverfahren von Rahmenvereinbarungen für die Wiedervermarktung von gebrauchten Fahrzeugen in zwei Losen
BwFuhrparkService GmbH · Siegburg, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 25/Wiedervermarktung/02veröffentlicht 16.12.2025erstmals 16.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 4,44 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.05.2026 – 30.04.2030
- Lose
- 2
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 4,44 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.05.2026 – 30.04.2030
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Siegburg53721, Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (40 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 11 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 11 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 9 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Vertragsbeginnvor 6 MonatenLaufzeit bis 30.04.2030
- Bindefrist endetvor 6 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die BwFuhrparkService GmbH führt ein Vergabeverfahren zur Wiedervermarktung gebrauchter Fahrzeuge durch. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Vertragspartner pro Los. Das Verfahren umfasst die Vermarktung unterschiedlicher Fahrzeugarten und nutzt sowohl klassische Verkaufswege als auch digitale Vermarktungsplattformen. Zusätzlich übernimmt der Auftragnehmer verkaufsvorbereitende und falls erforderlich, technische Aufbereitungsmaßnahmen, um Erlöse zu optimieren und Risiken zu reduzieren.
Gegenstand nach CPV
- 50111110Unterstützungsdienste für FahrzeugparksHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Vermarktung von Fahrzeugen über die Verkaufsorganisation des Auftragnehmers mittels Konsignationslager Die Vermarktung über die Verkaufsorganisation des Auftragnehmers mittels Konsignationslager im Los 1 umfasst die Wiedervermarktung über Niederlassungen oder Direktkauf von ausgesteuerten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, SUV (sofern diese vergleichbar den PKW-Klassen) sowie Transporter und PICKUP im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber behält sich vor, Fahrzeuggruppen mit jeweiligen Fahrzeugklassen während der Laufzeit abzuändern oder hinzuzufügen. Alle Fahrzeuge sind zum Zeitpunkt der Aussteuerung maximal 60 Monate alt sind und haben eine maximale Laufleistung von 100.000 km. Erforderliche optische und technische verkaufsvorbereitenden Maßnahmen werden durch den Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt. Die dem Auftragnehmer übergegebenen Fahrzeuge sind Konsignationsfahrzeuge des Auftraggebers. Diese bleiben bis zum Verkauf im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer stellt seine Standorte als Konsignationslager zur Verfügung. | 4 Jahre | 5.537.565 € |
| 2 | Vermarktung von gebrauchten Fahrzeugen über Plattformen mittels Auktionen und Online-Marktplätzen Die Vermarktung von gebrauchten Fahrzeugen über Plattformen mittels Auktionen und Online-Marktplätzen im Los 2 umfasst die Wiedervermarktung von ausgesteuerten Nutzfahrzeugen wie LKW inklusive Anhänger und Busse jeglicher Größe sowie Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung (hümS-Fahrzeuge). Ebenfalls eingeschlossen sind Schadensfahrzeuge (technische und/oder wirtschaftliche Totalschäden), sofern eine Wiedervermarktung über Restwertgebote aus Schadengutachten nicht möglich ist. Zusätzlich ist es zwingend erforderlich, dass Sonderfahrzeuge und Fahrzeuge wie Flurförderzeuge, Kehrmaschinen oder Schlepper vermarktet werden können. Der Auftragnehmer plant die übergebenen Fahrzeuge in geeignete Auktionen ein. Unter Auktionsformaten versteht der Auftraggeber Online-Auktionen ohne oder mit Auktionator, Sofortkauf/Festpreise und verdeckte Auktionen. Der Kaufvertrag mit dem Käufer, bei Annahme des Angebots, kommt immer zwischen dem Auftragnehmer und dem Käufer zustande. . | 42 Monate | 1.121.850 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Preis
- Mittelwerte Prozentwerte Verkaufspauschale und VerkaufsprovisionZur Ermittlung des Mittelwerts für die Verkaufspauschale und erfolgsabhängige Provision wird jeweils das Verkaufsergebnis anhand von drei Beispiel-Fahrzeugen (120 %, 110 %, 100 % NEP) gemäß den Angaben in "Anlage Bewertungsmatrix Los 1 Seite 2" berechnet. Aus den drei Verkaufsergebnissen der Beispiel-Fahrzeuge wird ein Mittelwert gebildet, der wie folgt bepunktet wird: bis 5%: 100 Punkte// >5% bis 10%: 50 Punkte // >10%: 25 Punkte
- Preis
- Mittelwert Handlingskosten, Verkaufsaufbereitung, Garantie-/Versicherungskosten (in % vom VerkaufspreisZur Ermittlung des Mittelwerts für das Fahrzeughandling, die Verkaufsaufbereitung und Garantie-/Versicherungskosten wird jeweils das Verkaufsergebnis anhand von drei Beispiel-Fahrzeugen (120 %, 110 %, 100 % NEP) gemäß den Angaben in "Anlage Bewertungsmatrix Los 1 Seite 2" berechnet. Aus den drei Verkaufsergebnissen der Beispiel-Fahrzeuge wird ein Mittelwert gebildet, der wie folgt bepunktet wird: bis 5%: 50 Punkte// >5% bis 7,5%: 25 Punkte // >7,5%: 10 Punkte
- Qualität
- AnlieferorteDie Bieter erhalten Punkte gemäß der Anzahl der vorhandenen Anlieferorte: ein Anlieferort: 25 Punkte // >2 Anlieferorte: 50 Punkte
- Qualität
- Bundesweiter Vertrieb der Fahrzeuge an EndkundenDie Bieter erhalten Punkte gemäß der Angabe zur Sicherstellung des bundesweiten Vertriebs der Fahrzeuge an den Endkunden: kann sichergestellt werden: 60 Punkte // bedingt sichergestellt werden (<= 5 PLZ-Regionen): 25 Punkte // nicht sichergestellt werden: 5 Punkte
- Qualität
- Sicherstellung von KapazitätenDie Bieter erhalten Punkte gemäß der Angabe zur flexiblen Breitstellung von Kapazitäten bei höheren Volumen: kann sichergestellt werden: 40 Punkte // bedingt sichergestellt werden (Aufbau von Kapazitäten ist nur mit Vorlauf von >3 Monaten möglich): 25 Punkte // nicht sichergestellt werden: 5 Punkte
- Qualität
- Lagerung und Präsentation der Fahrzeuge wie Eigenware des AuftragnehmersDie Bieter erhalten Punkte gemäß der Angabe zur Erfüllung der Lagerung und Präsentation der Fahrzeuge wie Eigenware des Bieters: wird zugesagt: 30 Punkte // kann nicht zugesagt werden: 0 Punkte
- Qualität
- Reporting durch den BieterDie Bieter erhalten Punkte gemäß der Angabe zur Durchführung eines regelmäßigen Reportings über die Aus- und Bewertung der Verkaufsergebnisse: kann sichergestellt werden: 30 Punkte kann nicht sichergestellt werden: 0 Punkte
Eignung3 von 3 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.05.2026
- Vertragsende
- 30.04.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUMR2D# Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie da … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUMR2D# Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. ----- Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. ----- Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. ----- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Los 2
Zuschlag10 von 10 angegeben
- Preis
- VerkaufspauschaleGewichtung (Punkte, genau) 55Der Preis für die Verkaufspauschale je verkauftem Fahrzeug fließt nach folgender Formel zu 55 % in die Summe gewichteter Preis ein: Ihr Preis*55/100
- Preis
- Eingangshandling bei Anlieferung an AbstellortenGewichtung (Punkte, genau) 15Der Preis für das Eingangshandling für die Abwicklung der Verkäufe über Abstellorte des Auftragnehmers fließt nach folgender Formel zu 15 % in die Summe gewichteter Preis ein: Ihre Ihr Preis*15/100
- Preis
- Entfernung der Beklebungen und Erstellung BilderGewichtung (Punkte, genau) 15Der Preis für die Entfernung der Beklebungen der Fahrzeuge und die Erstellung aktualisierter Verkaufsbilder fließt nach folgender Formel zu 15 % in die Summe gewichteter Preis ein: Ihr Preis*15/100
- Qualität
- Anzahl AuktionsformateGewichtung (Punkte, genau) 250Die Anzahl der vorhandenen Auktionsformate des Bieters fließt nach folgender Formel zu 250 % in die Summe gewichtetes Ergebnis qualitative Bewertung ein: Ihre Anzahl*250/100
- Qualität
- Anzahl mehrsprachiger AngeboteGewichtung (Punkte, genau) 25Die Anzahl der verfügbaren Sprachen der Webplattformen des Bieters fließt nach folgender Formel zu 25 % in die Summe gewichtetes Ergebnis qualitative Bewertung ein: Ihre Anzahl*25/100
- Qualität
- Europaweites Inkasso durch BieterDie Bieter erhalten Punkte, sofern ein europaweites Inkasso angeboten werden kann: Ja: 20 Punkte // Nein: 0 Punkte
- Qualität
- Preisvorschläge durch BieterDie Bieter erhalten Punkte, sofern für die eingestellten Fahrzeuge aktuelle Preisvorschläge vor der Auswahl des Auktionsformates erfolgen: Ja: 5 Punkte // Nein: 0 Punkte
- Qualität
- Exportmanagement / Ausfuhrmanagement durch BieterDie Bieter erhalten Punkte, sofern die Abwicklung der Ausfuhr von Fahrzeugen ins Ausland sichergestellt werden kann: Ja: 5 Punkte // Nein: 0 Punkte
- Qualität
- Bereitstellung AbstellorteDie Bieter erhalten Punkte, sofern für Fahrzeuge der Fahrzeuggruppen PKW, VAN und TR mindestens ein Abstellort angeboten werden kann: Ja: 50 Punkte // Nein: 0 Punkte
- Qualität
- VerkaufsreportsDie Bieter erhalten Punkte, sofern eine regelmäßige Auswertung mit Handlungsvorschlägen zur Optimierung der Verkaufsergebnisse umgesetzt werden kann. Ja: 5 Punkte // Nein: 0 Punkte
Eignung3 von 3 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.11.2026
- Vertragsende
- 30.04.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUMR2D# Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie da … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUMR2D# Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. ----- Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. ----- Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. ----- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Turm 42, 53721 Siegburg
- Website
- bwfuhrpark.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bwfps.de
Bei uns erfasst
- Bekanntmachung verg. Aufträge - Ausrüstungsgegenständen (Armaturen und Schläuche) für Abrollbehälter Hochleistungspumpenmodule28.10.2026 · 1 Angebot
- Vergabeverfahren zum Abschluss von Rahmenvereinbarungen über die Anmietung von Ersatzfahrzeugen für den Sanitätsdienst der Bundeswehr in vier Losen21.10.2026 · 1 Angebot
- Open-House-Verträge über Karosserie- und Lackarbeiten an Fahrzeugen und Aufbauten - Bekanntmachung der Vertragsabschlüsse20.10.2026
- Open-House-Verträge über Service-, Instandhaltungs- sowie Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen und Objekten - Bekanntmachung der Vertragsabschlüsse20.10.2026
Mehr von BwFuhrparkService GmbH
- Rahmenvereinbarung für die Versorgung von Fahrzeugen mit Kraftstoffen/Betriebsstoffen/Ladestrom, Betriebshilfsstoffen, Maut und fahrzeugbezogenen Serviceleistungen mittels Tankkarten in EuropaBwFuhrparkService GmbH · SiegburgFrist 16.11.2026
- Open-House-Verträge über Service-, Instandhaltungs- sowie Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen und Objekten in LitauenBwFuhrparkService GmbH · SiegburgFrist 31.12.2099
- Open-House-Verträge über Service-, Instandhaltungs- sowie Instandsetzungsarbeiten an Kraftfahrzeugen und ObjektenBwFuhrparkService GmbH · SiegburgFrist 21.11.2028
Alle 3 offenen Ausschreibungen von BwFuhrparkService GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- MAN Truck & Bus Deutschland GmbH8 Zuschläge
- Mercedes-Benz AG8 Zuschläge
- Daimler Truck AG6 Zuschläge
- Klaus GmbH + Co KG5 Zuschläge
- Autohaus Dinnebier GmbH4 Zuschläge
- Autohaus Schmidt & Söhne GmbH & Co. KG4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- 3. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 02.02.2026 auf 05.02.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 21.01.2026
- 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 02.02.2026 auf 02.02.2026 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 21.01.2026 auf 02.02.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Abschleppleistungen und Sicherstellung von Kraftfahrzeugen und anderen Gegenständen für die Stadtgebiete Recklinghausen, Herten, Oer-Erkenschwick, Castrop-Rauxel, Waltrop und DattelnPolizeipräsidium RecklinghausenFrist 07.12.2026
- Ausschreibung: Abschleppleistungen und Sicherstellungen KFZKreispolizeibehörde Rhein-Kreis NeussFrist 01.12.2026
- RV Abschleppmaßnahmen 2027-2030Stadt Bochum, Referat Zentrale VergabestelleFrist 10.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 00f18cfe-35a8-4883-83c8-61d36d84bde0.