Zum Inhalt
Menü
Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Vergabeverfahren von Rahmenvereinbarungen für die Wiedervermarktung von gebrauchten Fahrzeugen in zwei Losen

BwFuhrparkService GmbH · Siegburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 25/Wiedervermarktung/02veröffentlicht 16.12.2025erstmals 16.12.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 279 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 16.12.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
4,44 Mio. €
Laufzeit
4 Jahre01.05.2026 – 30.04.2030
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (40 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 11 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 11 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 9 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.04.2030
    vor 6 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 6 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die BwFuhrparkService GmbH führt ein Vergabeverfahren zur Wiedervermarktung gebrauchter Fahrzeuge durch. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit jeweils einem Vertragspartner pro Los. Das Verfahren umfasst die Vermarktung unterschiedlicher Fahrzeugarten und nutzt sowohl klassische Verkaufswege als auch digitale Vermarktungsplattformen. Zusätzlich übernimmt der Auftragnehmer verkaufsvorbereitende und falls erforderlich, technische Aufbereitungsmaßnahmen, um Erlöse zu optimieren und Risiken zu reduzieren.

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Vermarktung von Fahrzeugen über die Verkaufsorganisation des Auftragnehmers mittels Konsignationslager

Die Vermarktung über die Verkaufsorganisation des Auftragnehmers mittels Konsignationslager im Los 1 umfasst die Wiedervermarktung über Niederlassungen oder Direktkauf von ausgesteuerten Fahrzeugen der Fahrzeuggruppen PKW, VAN, SUV (sofern diese vergleichbar den PKW-Klassen) sowie Transporter und PICKUP im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers. Der Auftraggeber behält sich vor, Fahrzeuggruppen mit jeweiligen Fahrzeugklassen während der Laufzeit abzuändern oder hinzuzufügen. Alle Fahrzeuge sind zum Zeitpunkt der Aussteuerung maximal 60 Monate alt sind und haben eine maximale Laufleistung von 100.000 km. Erforderliche optische und technische verkaufsvorbereitenden Maßnahmen werden durch den Auftragnehmer auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt. Die dem Auftragnehmer übergegebenen Fahrzeuge sind Konsignationsfahrzeuge des Auftraggebers. Diese bleiben bis zum Verkauf im Eigentum des Auftraggebers. Der Auftragnehmer stellt seine Standorte als Konsignationslager zur Verfügung.

4 Jahre5.537.565 €
2
Vermarktung von gebrauchten Fahrzeugen über Plattformen mittels Auktionen und Online-Marktplätzen

Die Vermarktung von gebrauchten Fahrzeugen über Plattformen mittels Auktionen und Online-Marktplätzen im Los 2 umfasst die Wiedervermarktung von ausgesteuerten Nutzfahrzeugen wie LKW inklusive Anhänger und Busse jeglicher Größe sowie Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung (hümS-Fahrzeuge). Ebenfalls eingeschlossen sind Schadensfahrzeuge (technische und/oder wirtschaftliche Totalschäden), sofern eine Wiedervermarktung über Restwertgebote aus Schadengutachten nicht möglich ist. Zusätzlich ist es zwingend erforderlich, dass Sonderfahrzeuge und Fahrzeuge wie Flurförderzeuge, Kehrmaschinen oder Schlepper vermarktet werden können. Der Auftragnehmer plant die übergebenen Fahrzeuge in geeignete Auktionen ein. Unter Auktionsformaten versteht der Auftraggeber Online-Auktionen ohne oder mit Auktionator, Sofortkauf/Festpreise und verdeckte Auktionen. Der Kaufvertrag mit dem Käufer, bei Annahme des Angebots, kommt immer zwischen dem Auftragnehmer und dem Käufer zustande. .

42 Monate1.121.850 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag7 von 7 angegeben

Preis
Mittelwerte Prozentwerte Verkaufspauschale und VerkaufsprovisionZur Ermittlung des Mittelwerts für die Verkaufspauschale und erfolgsabhängige Provision wird jeweils das Verkaufsergebnis anhand von drei Beispiel-Fahrzeugen (120 %, 110 %, 100 % NEP) gemäß den Angaben in "Anlage Bewertungsmatrix Los 1 Seite 2" berechnet. Aus den drei Verkaufsergebnissen der Beispiel-Fahrzeuge wird ein Mittelwert gebildet, der wie folgt bepunktet wird: bis 5%: 100 Punkte// >5% bis 10%: 50 Punkte // >10%: 25 Punkte
Preis
Mittelwert Handlingskosten, Verkaufsaufbereitung, Garantie-/Versicherungskosten (in % vom VerkaufspreisZur Ermittlung des Mittelwerts für das Fahrzeughandling, die Verkaufsaufbereitung und Garantie-/Versicherungskosten wird jeweils das Verkaufsergebnis anhand von drei Beispiel-Fahrzeugen (120 %, 110 %, 100 % NEP) gemäß den Angaben in "Anlage Bewertungsmatrix Los 1 Seite 2" berechnet. Aus den drei Verkaufsergebnissen der Beispiel-Fahrzeuge wird ein Mittelwert gebildet, der wie folgt bepunktet wird: bis 5%: 50 Punkte// >5% bis 7,5%: 25 Punkte // >7,5%: 10 Punkte
Qualität
AnlieferorteDie Bieter erhalten Punkte gemäß der Anzahl der vorhandenen Anlieferorte: ein Anlieferort: 25 Punkte // >2 Anlieferorte: 50 Punkte
Qualität
Bundesweiter Vertrieb der Fahrzeuge an EndkundenDie Bieter erhalten Punkte gemäß der Angabe zur Sicherstellung des bundesweiten Vertriebs der Fahrzeuge an den Endkunden: kann sichergestellt werden: 60 Punkte // bedingt sichergestellt werden (<= 5 PLZ-Regionen): 25 Punkte // nicht sichergestellt werden: 5 Punkte
Qualität
Sicherstellung von KapazitätenDie Bieter erhalten Punkte gemäß der Angabe zur flexiblen Breitstellung von Kapazitäten bei höheren Volumen: kann sichergestellt werden: 40 Punkte // bedingt sichergestellt werden (Aufbau von Kapazitäten ist nur mit Vorlauf von >3 Monaten möglich): 25 Punkte // nicht sichergestellt werden: 5 Punkte
Qualität
Lagerung und Präsentation der Fahrzeuge wie Eigenware des AuftragnehmersDie Bieter erhalten Punkte gemäß der Angabe zur Erfüllung der Lagerung und Präsentation der Fahrzeuge wie Eigenware des Bieters: wird zugesagt: 30 Punkte // kann nicht zugesagt werden: 0 Punkte
Qualität
Reporting durch den BieterDie Bieter erhalten Punkte gemäß der Angabe zur Durchführung eines regelmäßigen Reportings über die Aus- und Bewertung der Verkaufsergebnisse: kann sichergestellt werden: 30 Punkte kann nicht sichergestellt werden: 0 Punkte

Eignung3 von 3 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2026
Vertragsende
30.04.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUMR2D# Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie da … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUMR2D# Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. ----- Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. ----- Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. ----- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.

Los 2

Zuschlag10 von 10 angegeben

Preis
VerkaufspauschaleGewichtung (Punkte, genau) 55Der Preis für die Verkaufspauschale je verkauftem Fahrzeug fließt nach folgender Formel zu 55 % in die Summe gewichteter Preis ein: Ihr Preis*55/100
Preis
Eingangshandling bei Anlieferung an AbstellortenGewichtung (Punkte, genau) 15Der Preis für das Eingangshandling für die Abwicklung der Verkäufe über Abstellorte des Auftragnehmers fließt nach folgender Formel zu 15 % in die Summe gewichteter Preis ein: Ihre Ihr Preis*15/100
Preis
Entfernung der Beklebungen und Erstellung BilderGewichtung (Punkte, genau) 15Der Preis für die Entfernung der Beklebungen der Fahrzeuge und die Erstellung aktualisierter Verkaufsbilder fließt nach folgender Formel zu 15 % in die Summe gewichteter Preis ein: Ihr Preis*15/100
Qualität
Anzahl AuktionsformateGewichtung (Punkte, genau) 250Die Anzahl der vorhandenen Auktionsformate des Bieters fließt nach folgender Formel zu 250 % in die Summe gewichtetes Ergebnis qualitative Bewertung ein: Ihre Anzahl*250/100
Qualität
Anzahl mehrsprachiger AngeboteGewichtung (Punkte, genau) 25Die Anzahl der verfügbaren Sprachen der Webplattformen des Bieters fließt nach folgender Formel zu 25 % in die Summe gewichtetes Ergebnis qualitative Bewertung ein: Ihre Anzahl*25/100
Qualität
Europaweites Inkasso durch BieterDie Bieter erhalten Punkte, sofern ein europaweites Inkasso angeboten werden kann: Ja: 20 Punkte // Nein: 0 Punkte
Qualität
Preisvorschläge durch BieterDie Bieter erhalten Punkte, sofern für die eingestellten Fahrzeuge aktuelle Preisvorschläge vor der Auswahl des Auktionsformates erfolgen: Ja: 5 Punkte // Nein: 0 Punkte
Qualität
Exportmanagement / Ausfuhrmanagement durch BieterDie Bieter erhalten Punkte, sofern die Abwicklung der Ausfuhr von Fahrzeugen ins Ausland sichergestellt werden kann: Ja: 5 Punkte // Nein: 0 Punkte
Qualität
Bereitstellung AbstellorteDie Bieter erhalten Punkte, sofern für Fahrzeuge der Fahrzeuggruppen PKW, VAN und TR mindestens ein Abstellort angeboten werden kann: Ja: 50 Punkte // Nein: 0 Punkte
Qualität
VerkaufsreportsDie Bieter erhalten Punkte, sofern eine regelmäßige Auswertung mit Handlungsvorschlägen zur Optimierung der Verkaufsergebnisse umgesetzt werden kann. Ja: 5 Punkte // Nein: 0 Punkte

Eignung3 von 3 angegeben

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.11.2026
Vertragsende
30.04.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUMR2D# Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie da … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUMR2D# Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. ----- Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. ----- Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. ----- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von BwFuhrparkService GmbH

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 501 (Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste für Fahrzeuge und zugehörige Ausrüstungen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

93vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (263 Lose mit Angabe)
680.336 €Zuschlagswert im Median
272.477 € – 2,1 Mio. €mittlere Hälfte, 15 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. 3. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 02.02.2026 auf 05.02.2026 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 21.01.2026
  3. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 02.02.2026 auf 02.02.2026 verschoben
  4. 1. Berichtigung (diese Seite) · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 21.01.2026 auf 02.02.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 00f18cfe-35a8-4883-83c8-61d36d84bde0.