Vergabeverfahren von einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Ladungssicherungsausstattung und Prüfplaketten in zwei Losen
BwFuhrparkService GmbH · Siegburg, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 25/Ladungssicherung/05veröffentlicht 22.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 2,76 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.08.2025 – 31.07.2029
- Lose
- 2
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 2,76 Mio. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.08.2025 – 31.07.2029
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Siegburg53721, Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (40 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 90 %, Leistung und Qualität 10 %.
- Durchschnittspreis60 %
- Umsatzbonus in %10 %
- Aufpreis für die Serialisierung mit einem QR-Code10 %
- Rücknahmeerstattung unbenutzter original verpackter Ware in %10 %
- Lieferzeit in Arbeitstagen10 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 15 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −8,2 Punkte |
| 25 % teurer | −18 Punkte |
| 50 % teurer | −30 Punkte |
| 100 % teurer | −45 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 16 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Öffnung der Angebote 10:05 Uhrvor 16 Monaten
- Vertragsbeginnvor 15 MonatenLaufzeit bis 31.07.2029
- Bindefrist endetvor 13 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit einem Vertragspartner zur Lieferung von Ladungssicherungsausstattung für handelsübliche (hü) Fahrzeuge mit und ohne militärische Sonderausstattung (hümS), wie PKW, TRAPO, LKW, KOM, Anhänger und Sonderfahrzeuge (Los 1) sowie entsprechende Prüfplaketten für Ladungssicherungsausstattung (Los 2).
Gegenstand nach CPV
- 34900000Verschiedene Transportmittel und ErsatzteileHauptgegenstand
- 34000000Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke
- 19212510Gurtbänder
- 39540000Diverse Seile, Taue, Schnüre und Netze
- 39532000Matten
- 30192800Selbstklebende Etiketten
- 30199760Etiketten
- 34300000Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Ladungssicherungsausstattung Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit einem Vertragspartner zur Lieferung von Ladungssicherungsausstattung für handelsübliche (hü) Fahrzeuge mit und ohne militärische Sonderausstattung (hümS), wie PKW, TRAPO, LKW, KOM, Anhänger und Sonderfahrzeuge. Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören die Lieferung von Ladungssicherungsausstattung und deren Ersatzteile, Bereitstellung von technischen Unterlagen, Rücknahme von unbenutzter und original verpackter Ware, technische Betreuung sowie ein Informationsdienst mit Bezug auf Neuerungen oder Änderungen. | 4 Jahre | 3.250.000 € |
| 2 | Prüfplaketten Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los mit einem Vertragspartner zur Lieferung von entsprechenden Prüfplaketten für die Ladungssicherungsausstattung. | 4 Jahre | 75.000 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- DurchschnittspreisGewichtung (Punkte, genau) 60Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittspreis, der sich aus der Addition aller Stückpreise (handelsüblich und oliv) im Verhältnis zu der Anzahl der Stückpreise ergibt, erhält die maximale Punktzahl (60 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten anteilige Punkte nach der Formel gemäß Anlage Bewertungsmatrix Los 1.
- Preis
- Umsatzbonus in %Gewichtung (Punkte, genau) 10Das Angebot mit dem höchsten Durchschnittswert, der sich aus der Addition aller gewichteter Umsatzboni im Verhältnis zu der Anzahl der Umsatzboni ergibt, erhält die maximale Punktzahl (10 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten anteilige Punkte nach der Formel gemäß Anlage Bewertungsmatrix Los 1.
- Preis
- Aufpreis für die Serialisierung mit einem QR-CodeGewichtung (Punkte, genau) 10Das Angebot mit dem niedrigsten Durchschnittspreis, der sich aus der Addition aller Aufpreise im Verhältnis zu der Anzahl der Aufpreise ergibt, erhält die maximale Punktzahl (10 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten anteilige Punkte nach der Formel gemäß Anlage Bewertungsmatrix Los 1.
- Preis
- Rücknahmeerstattung unbenutzter original verpackter Ware in %Gewichtung (Punkte, genau) 10Das Angebot mit der höchsten Rücknahmeerstattung für alle vorgegebenen Artikelspezifikationen erhält die maximale Punktzahl (10 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten anteilige Punkte nach der Formel gemäß Anlage Bewertungsmatrix Los 1.
- Qualität
- Lieferzeit in ArbeitstagenGewichtung (Punkte, genau) 10Das Angebot mit der niedrigsten durchschnittlichen Lieferzeit, die sich aus der Addition aller Lieferzeiten (handelsüblich und oliv) im Verhältnis zu der Anzahl der Lieferzeiten ergibt, erhält die maximale Punktzahl (10 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten anteilige Punkte nach der Formel gemäß Anlage Bewertungsmatrix Los 1.
Eignung6 von 6 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
- Spezifischer Jahresumsatz
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird ein Mindestjahresumsatz von 500.000 EUR netto pro Geschäftsjahr im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Lieferung von Ladungssicherungsausstattung) in den vergangenen abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) gefordert.
- Referenzen zu bestimmten Lieferungen
- Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird eine Referenz über erbrachte Leistungen im Bereich der Lieferung von Ladungssicherungsausstattung mit einem Auftragsvolumen von mindestens 100.000 EUR netto aus den letzten drei Jahren gefordert.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wird die Fertigung der angebotenen Ladungssicherungsausstattung nach den aktuell gültigen DIN/EN-Normen 12195 in allen zutreffenden Teilen sowie VDI 2700 ff. bzw. eine Fertigung in Anlehnung an diesen Normen gefordert.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 24.06.2025, 10:05 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der unter Ziffer 5.1.5 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU5KMJ Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU5KMJ Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. ----- Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. ----- Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. ----- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- StückpreisGewichtung (Punkte, genau) 80Das Angebot mit dem niedrigsten Preis in EUR netto pro Stück erhält die maximale Punktzahl (80 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten anteilige Punkte nach der Formel gemäß Anlage Bewertungsmatrix Los 2.
- Qualität
- Lieferzeit in ArbeitstagenGewichtung (Punkte, genau) 20Das Angebot mit der niedrigsten Lieferzeit in Arbeitstagen erhält die maximale Punktzahl (20 Punkte). Die weiteren Angebote erhalten anteilige Punkte nach der Formel gemäß Anlage Bewertungsmatrix Los 2.
Eignung3 von 3 angegeben
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 1 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 100.000 EUR
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.08.2025
- Vertragsende
- 31.07.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 24.06.2025, 10:05 Uhr
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme# Der unter Ziffer 5.1.5 aufgeführte Wert stellt die maximale Auftragssumme (Abrufobergrenze) dieses Loses dar. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist auf diesen Wert über die gesamte Vertragslaufzeit begrenzt.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU5KMJ Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU5KMJ Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. ----- Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. ----- Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. ----- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Turm 42, 53721 Siegburg
- Website
- bwfuhrpark.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bwfps.de
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Alle 3 offenen Ausschreibungen von BwFuhrparkService GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 349 (Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Holz-Fehlings Gleistechnik und Entsorgung GmbH11 Zuschläge
- Frissen GmbH5 Zuschläge
- Jenoptik Robot GmbH5 Zuschläge
- VETRO Verkehrselektronik GmbH5 Zuschläge
- HAKO GmbH4 Zuschläge
- JENOPTIK Robot GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.06.2025
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.06.2025 auf 01.07.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f2a9082b-b3a9-4af3-98c1-e4137bd5c78f.