Zum Inhalt
Menü

Vergabeverfahren über Konzeption und Umsetzung der Datenvalidierung inkl. Bildung von Indizes zur Messung der Datenqualität

BwFuhrparkService GmbH · Siegburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 25/Datenindex/01veröffentlicht 29.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 523 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahrbis zu 99999 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (40 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Phase 1: Konzeptionierung der Datenvalidierung15 %
  • Phase 2: Initiale Umsetzung25 %
  • Phase 3: Kontinuierliche Begleitung12 %
  • Phase 3: Kontinuierliche Begleitung8 %
  • Nachweis von Datenvalidierung20 %
  • Nachweis von BI Erfahrung20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an BwFuhrparkService GmbH
    vor 17 Monaten
  3. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 17 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Dienstleistungsvertrags über die Erstellung einer Konzeption und Umsetzung der Datenvalidierung inkl. Bildung und Verwendung von Indizes zur Messung der Datenqualität.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Preis
Phase 1: Konzeptionierung der DatenvalidierungGewichtung (Punkte, genau) 15Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigster Pauschalpreis / angebotener Pauschalpreis) * 15 Punkte
Preis
Phase 2: Initiale UmsetzungGewichtung (Punkte, genau) 25Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigster Pauschalpreis / angebotener Pauschalpreis) * 25 Punkte
Preis
Phase 3: Kontinuierliche BegleitungGewichtung (Punkte, genau) 12Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigster Pauschalpreis / angebotener Pauschalpreis) * 12 Punkte
Preis
Phase 3: Kontinuierliche BegleitungGewichtung (Punkte, genau) 8Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten Punkte nach folgender Formel: (Niedrigster Pauschalpreis / angebotener Pauschalpreis) * 8 Punkte
Qualität
Nachweis von DatenvalidierungGewichtung (Punkte, genau) 20Der Bieter hat eine Erfahrung im Bereich Datenvalidierung von mindestens 2 Jahren aufzuweisen. Darüber hinausgehende Erfahrungen werden wie folgt bewertet: >2 Jahre bis 4 Jahre Validierungserfahrung = 10 Punkte >4 Jahre Validierungserfahrung = 20 Punkte Die maximal mögliche Punktzahl ist bei 20 Punkten erreicht.
Qualität
Nachweis von BI ErfahrungGewichtung (Punkte, genau) 20Der Bieter hat eine Erfahrung im Bereich BI von mindestens 2 Jahren aufzuweisen. Darüber hinaus gehende Erfahrungen werden wie folgt bewertet: >2 Jahre bis 4 Jahre BI Erfahrung = 10 Punkte >4 Jahre BI Erfahrung = 20 Punkte Die maximal mögliche Punktzahl ist bei 20 Punkten erreicht.

Eignung5 von 5 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Referenzen Eigenerklärung über erbrachte Leistungen in Bezug auf Datenvalidierung und Definition eines Indexes aus den letzten drei Jahren. Es gilt folgende Anforderung: Vorlage von drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren über erbrachte Leistungen im Bereich "Konzeption und U … ganz lesen- Referenzen Eigenerklärung über erbrachte Leistungen in Bezug auf Datenvalidierung und Definition eines Indexes aus den letzten drei Jahren. Es gilt folgende Anforderung: Vorlage von drei vergleichbaren Referenzen aus den letzten drei Jahren über erbrachte Leistungen im Bereich "Konzeption und Umsetzung der Datenvalidierung". Referenzen gelten als vergleichbar, wenn die erbrachten fachlichen Leistungen diesem Vergabegegenstand in Art und Umfang so weit ähneln, dass ein tragfähiger Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters/der Bietergemeinschaft eröffnet wird.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jah … ganz lesenNachweis des Bestehens einer Betriebshaftpflichtversicherung: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den folgenden Mindestversicherungssummen gefordert. - Deckung für Personen- und Sachschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR - Deckung für Vermögensschäden pro Versicherungsfall und -jahr: 5 Mio. EUR Tätigsein im Bereich Datenvalidierung Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit im Bereich Datenvalidierung gebe ich/geben wir die nachfolgende Eigenerklärung ab. Hiermit wird erklärt, dass das Unternehmen über mindestens zwei Jahre Validierungserfahrung verfügt. Tätigsein im Bereich Business Intelligence Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit im Bereich BI gebe ich/geben wir die nachfolgende Eigenerklärung ab. Hiermit wird erklärt, dass das Unternehmen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im Bereich BI verfügt.
Informationssicherheit
-Nachweis des Bestehens eines Informationssicherheitsmanagementsystems Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind Angaben zum Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen zu machen. Mein/Unser Unternehmen ist gemäß DIN EN ISO/IEC 27001 zertifiziert. Mein/Unser Unternehmen verfügt über ein Informationsmanagementsystem, welches mit der DIN EN ISO/IEC 27001 vergleichbar ist.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
bis zu 99999-mal: Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern eine Partei ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. ------------------ … ganz lesenbis zu 99999-mal: Die Laufzeit des Vertrags beginnt mit Zuschlagserteilung und hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern eine Partei ihn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigt. ------------------ HINWEIS: Systembedingt muss eine maximale Anzahl an Verlängerungen angegeben werden. Aus diesem Grund wurde hier die Zahl 99999 eingetragen. Entsprechend der Vergabeunterlagen läuft der Vertrag so lange, bis eine Partei von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch macht.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
02.06.2025, 13:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenHinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHU5NL2 Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4YHU5NL2 Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Abteilung Vergaben vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben. ----- Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise gemäß Ziffer 2 des Angebotsformulars von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. ----- Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck muss der Bieter/die Bietergemeinschaft, die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorlegen. Diese Anlage ist dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft. ----- Ab einem Auftragswert von 30.000,00 Euro netto wird die Abteilung Vergaben beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister (gemäß § 6 Abs. 1 WRegG) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. ----- Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von BwFuhrparkService GmbH

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

527vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (303 Lose mit Angabe)
303.758 €Zuschlagswert im Median
195.400 € – 705.601 €mittlere Hälfte, 59 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0da0642a-7cc6-4bfe-be74-8927582f4024.