Vergabeverfahren SVN NG, Los 8 (SVN-Koordination)
Freistaat Sachsen, dieser vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste · Radebeul, Sachsen
Aktenzeichen SID 2024-11 DR, Los 8veröffentlicht 13.02.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 30.01.2026 – 29.01.2030
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 39 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre30.01.2026 – 29.01.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Radebeul01445, Landkreis Meißen, Sachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Leistungskriterien50 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 29.01.2030
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste ("SID") ist der zentrale IT-Dienstleister für die sächsische Staatverwaltung. Der SID unterstützt die Erledigung von Verwaltungsaufgaben durch den Einsatz modernster Informationstechnik und ist kompetenter und kollegialer IT-Partner für die sächsische Staatsverwaltung. Im Rahmen seiner Aufgaben ist der SID für die Fortentwicklung des Sächsischen Verwaltungsnetzes ("SVN") zuständig. Die KDN Kommunale DatenNetz GmbH ("KDN GmbH") betreibt und verwaltet das Kommunale Datennetz ("KDN") für die sächsischen Kommunen. Mit dem heutigen Sächsischen Verwaltungsnetz 2.0 ("SVN 2.0") und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Staatsverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Die Verträge zum SVN 2.0 und zum KDN III enden am 31. März 2028. Mit dem SVN Next Generation ("SVN NG") und dem auf dieser Plattform bereitzustellenden Kommunalen Datennetz IV ("KDN IV") werden für den Zeitraum nach Beendigung der genannten Verträge die Kommunikations- und IT-Infrastruktur für die Staatsverwaltung und die Kommunen in acht Losen neu ausgeschrieben. - Los 1: Dienste-Infrastruktur: Bereitstellung und Betrieb einer sicheren, effizienten und skalierbaren IT-Infrastruktur für SVN NG, basierend auf Virtualisierung und Kubernetes, sowie Housing. - Los 2: Dienste-Betrieb: Bereitstellung und Betrieb von zentralen Diensten im SVN sowie Betrieb bzw. Betriebsunterstützung für zentrale E-Government-Komponenten, Fachverfahren und weitere Dienste. - Los 3: Netze: Bereitstellung und Betrieb eines Kernnetzes und von Netzanbindungen der SVN-Standorte, von Übergängen in das Internet, das öffentliche Fernsprechnetz und weitere Netze. - Los 4: Unified Communications: Bereitstellung und Betrieb einer Unified Communications-Lösung für Telefonie, Video- und Webkonferenzen sowie weitere Dienste. - Los 5: Mobilfunk: Bereitstellung und Betrieb mobiler Sprach- und Datenkommunikation. - Los 6: Standort-Netzwerkmanagement: Bereitstellung und Betrieb von LAN, WLAN und DECT an SVN-Standorten inkl. Vor-Ort-Störungsbeseitigung sowie Bereitstellung und Betrieb eines einheitlichen WLAN-Dienstes für Beschäftigte und Gäste. - Los 7: SVN Service Desk: Bereitstellung und Betrieb des zentralen Service Desks im SVN NG. - Los 8: SVN-Koordination: Zeitliche, fachliche und organisatorische Koordination der auftragnehmer- und auftraggeberseitigen Leistungen sowie der Sicherheit im SVN NG.
Gegenstand des mit der vorliegenden Auftragsbekanntmachung eröffneten losweisen Vergabeverfahrens ist das Los 8. Es handelt sich dabei um das fünfte Beschaffungsvorhaben im Rahmen des Projektes SVN NG. Es wird angestrebt, die weiteren losweisen Vergabeverfahren über die Realisierung des SVN NG sukzessive wie folgt bekannt zu machen:
Los 1 (DiensteInfrastruktur): am 02.09.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 525071-2024 (ABl. EU S 170/2024) Los 2 (Dienste-Betrieb): Dezember 2024 Los 3 (Netze): am 16.09.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 560341-2024 (ABl. EU S 182/2024) Los 4 (Unified Communications): am 16.10.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 624863-2024 (ABl. EU S 202/2024) Los 5 (Mobilfunk): 2025 Los 6 (Standort-Netzwerkmanagement): 2025 Los 7 (SVN Service Desk): 15.11.2024
Der genaue Inhalt der geforderten Leistungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen werden sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen des jeweiligen Loses ergeben.
Beschreibung des Loses
Auftragsgegenstand in Los 8 ist die zeitliche, fachliche und organisatorische losübergreifende Koordination der Leistungserbringung in den Losen 1 bis 7 sowie die Abstimmung mit den Auftraggebern in Bezug auf deren Mitwirkungshandlungen.
Die Koordination umfasst die Phasen der Konzepterstellung und des Aufbaus der Infrastruktur, die Migration bestehender Leistungen von den Bestandsdienstleistern zu den zukünftigen Auftragnehmern des SVN NG, die Betriebsphase sowie die Migration der Leistungen des SVN NG von den Auftragnehmern des SVN NG zu den Nachfolgern der jeweiligen Auftragnehmer der betreffenden Lose.
Der Auftragnehmer des Loses 8 koordiniert die Abstimmung und Implementierung von Prozessen zwischen den Auftragnehmern der verschiedenen Lose und ist verantwortlich für die Planung und Überwachung der Migration inkl. der Vorbereitung und Durchführung der Abnahmen in den einzelnen Losen. Er koordiniert die Implementierung und Weiterentwicklung der Schnittstellen zwischen dem im SID eingesetzten ITSM-Tool (ServiceNow) und den Tools der Auftragnehmer der einzelnen Lose.
In der Betriebsphase koordiniert der Auftragnehmer des Loses 8 im Auftrag der Auftraggeber die Bearbeitung / Umsetzung von komplexen Change Requests, insbesondere wenn diese mehrere Lose betreffen und unterstützt die Auftraggeber beim Service Catalogue Management, dem Service Request Fulfillment und bei der Prüfung und Freigabe von Wartungsterminen. Daneben überwacht der Auftragnehmer des Loses 8 die Aktualität bzw. Aktualisierung der geforderten Dokumentation durch die betroffenen Auftragnehmer.
Weiterhin unterstützt der Auftragnehmer des Loses 8 die Auftraggeber bei der Qualifizierung und Klassifizierung von komplexen Störungen und koordiniert in diesen Fällen die Störungsbearbeitung durch die betroffenen Auftragnehmer.
Weiterhin ist der Auftragnehmer des Loses 8 in seiner Rolle als koordinierender SVN Security Manager u. a. verantwortlich für - Erstellung und Fortschreibung eines übergreifenden Sicherheitskonzepte nach IT-Grundschutz des BSI, IT Service Continuity-Pläne und Datenschutzkonzepte für das SVN NG, - Überwachung der Erstellung und Fortschreibung sowie inhaltliche Prüfung der Sicherheitskonzepte nach IT-Grundschutz des BSI, IT Service Continuity-Pläne und Datenschutzkonzepte der Auftragnehmer der Lose 1 bis 7, - Mitwirkung bei der Klassifizierung von Sicherheitsvorfällen, ggf. in Abstimmung mit den Auftragnehmern der Lose 1 bis 6, - bei Sicherheitsvorfällen: Steuerung und Überwachung der von den Auftragnehmern der betroffenen Lose durchgeführten Gegenmaßnahmen, - Organisation und Durchführung von regelmäßigen Security Meetings zusammen mit den Auftragnehmern der Lose 1 bis 7 und den Auftraggebern, - regelmäßige Kontrolle der von den Auftragnehmern der Lose 1 bis 7 erstellten Security Reports und - Unterstützung der Zertifizierungen auf Basis IT-Grundschutz für das SVN NG
Gegenstand nach CPV
- 72510000Mit der Datenverarbeitung verbundene VerwaltungsdiensteHauptgegenstand
- 72600000Computerunterstützung und -beratung
- 72140000Beratung im Bereich der Hardwareabnahmeprüfung
- 72150000Beratung im Bereich Computerprüfung und Hardwareberatung
- 72700000Computernetze
- 75130000Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Leistungskriteriengemäß Bewerbungsbedingungen
- Preis
- wertungsrelevanter Bruttogesamtpreis
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 30.01.2026
- Vertragsende
- 29.01.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere zwei Jahre.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| BearingPoint GmbH, Frankfurt am Main | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Freistaat Sachsen, dieser vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
- Anschrift
- Dresdner Straße 78 A, 01445 Radebeul
- Kontakt
- vergabestelle@
sid.sachsen.de - Auskünfte
- Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)Dienstevergabestelle@
sid.sachsen.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 31.01.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7a0e954b-3a7c-40a2-ac80-149d34cc101a.