Vergabeverfahren SVN NG, Los 8 (SVN-Koordination)
Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID) · Radebeul, Sachsen
Aktenzeichen SID 2024-11 DR, Los 8veröffentlicht 15.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.04.2026 – 31.03.2030
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.04.2026 – 31.03.2030
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Radebeul01445, Landkreis Meißen, Sachsen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 21 Monaten
- Vertragsbeginnvor 7 MonatenLaufzeit bis 31.03.2030
- Heute
Beschreibung
Der Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste ("SID") ist der zentrale IT-Dienstleister für die sächsische Staatverwaltung. Der SID unterstützt die Erledigung von Verwaltungsaufgaben durch den Einsatz modernster Informationstechnik und ist kompetenter und kollegialer IT-Partner für die sächsische Staatsverwaltung. Im Rahmen seiner Aufgaben ist der SID für die Fortentwicklung des Sächsischen Verwaltungsnetzes ("SVN") zuständig. Die KDN Kommunale DatenNetz GmbH ("KDN GmbH") betreibt und verwaltet das Kommunale Datennetz ("KDN") für die sächsischen Kommunen. Mit dem heutigen Sächsischen Verwaltungsnetz 2.0 ("SVN 2.0") und dem Kommunalen Datennetz III ("KDN III") besitzen die Staatsverwaltung und die Kommunen eine sehr leistungsfähige und flexible Kommunikations- und IT-Infrastruktur. Die Verträge zum SVN 2.0 und zum KDN III enden am 31. März 2028. Mit dem SVN Next Generation ("SVN NG") und dem auf dieser Plattform bereitzustellenden Kommunalen Datennetz IV ("KDN IV") werden für den Zeitraum nach Beendigung der genannten Verträge die Kommunikations- und IT-Infrastruktur für die Staatsverwaltung und die Kommunen in acht Losen neu ausgeschrieben. - Los 1: Dienste-Infrastruktur: Bereitstellung und Betrieb einer sicheren, effizienten und skalierbaren IT-Infrastruktur für SVN NG, basierend auf Virtualisierung und Kubernetes, sowie Housing. - Los 2: Dienste-Betrieb: Bereitstellung und Betrieb von zentralen Diensten im SVN sowie Betrieb bzw. Betriebsunterstützung für zentrale E-Government-Komponenten, Fachverfahren und weitere Dienste. - Los 3: Netze: Bereitstellung und Betrieb eines Kernnetzes und von Netzanbindungen der SVN-Standorte, von Übergängen in das Internet, das öffentliche Fernsprechnetz und weitere Netze. - Los 4: Unified Communications: Bereitstellung und Betrieb einer Unified Communications-Lösung für Telefonie, Video- und Webkonferenzen sowie weitere Dienste. - Los 5: Mobilfunk: Bereitstellung und Betrieb mobiler Sprach- und Datenkommunikation. - Los 6: Standort-Netzwerkmanagement: Bereitstellung und Betrieb von LAN, WLAN und DECT an SVN-Standorten inkl. Vor-Ort-Störungsbeseitigung sowie Bereitstellung und Betrieb eines einheitlichen WLAN-Dienstes für Beschäftigte und Gäste. - Los 7: SVN Service Desk: Bereitstellung und Betrieb des zentralen Service Desks im SVN NG. - Los 8: SVN-Koordination: Zeitliche, fachliche und organisatorische Koordination der auftragnehmer- und auftraggeberseitigen Leistungen sowie der Sicherheit im SVN NG.
Gegenstand des mit der vorliegenden Auftragsbekanntmachung eröffneten losweisen Vergabeverfahrens ist das Los 8. Es handelt sich dabei um das fünfte Beschaffungsvorhaben im Rahmen des Projektes SVN NG. Es wird angestrebt, die weiteren losweisen Vergabeverfahren über die Realisierung des SVN NG sukzessive wie folgt bekannt zu machen:
Los 1 (DiensteInfrastruktur): am 02.09.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 525071-2024 (ABl. EU S 170/2024) Los 2 (Dienste-Betrieb): Dezember 2024 Los 3 (Netze): am 16.09.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 560341-2024 (ABl. EU S 182/2024) Los 4 (Unified Communications): am 16.10.2024 veröffentlicht unter Bekanntmachungsnummer 624863-2024 (ABl. EU S 202/2024) Los 5 (Mobilfunk): 2025 Los 6 (Standort-Netzwerkmanagement): 2025 Los 7 (SVN Service Desk): 15.11.2024
Der genaue Inhalt der geforderten Leistungen und die vertraglichen Rahmenbedingungen werden sich im Einzelnen aus den Vergabeunterlagen des jeweiligen Loses ergeben.
Beschreibung des Loses
Das Los 8 umfasst die zeitliche, fachliche und organisatorische losübergreifende Koordination der Leistungserbringung in den Losen 1 bis 7 sowie die Abstimmung mit den Auftraggebern in Bezug auf deren Mitwirkungshandlungen (z. B. AD, PKI). Damit der Auftragnehmer des Loses 8 die Leistungen der Auftragnehmer der Lose 1 bis 7 (bspw. Incident Management) effizient koordinieren kann, benötigt er Zugriff auf alle für die Koordination relevanten losspezifischen technischen Informationen der Auftragnehmer der einzelnen Lose. Bei diesen Informationen handelt es sich bspw. um losspezifische Einzelheiten zur technischen Lösung (Inhalte des Angebots) sowie die zugehörigen aktuellen Statusinformationen. Die Informationen sind dem Auftragnehmer von den Losen 1 bis 6 so detailliert zur Verfügung zu stellen, dass der Auftragnehmer beurteilen kann, ob bzw. wo in einem Los eine Störung auftritt. Die Koordination umfasst die Phasen des Aufbaus der Infrastruktur, die Migration bestehender Leistungen von den bisherigen IT-Dienstleistern zu den zukünftigen Auftragnehmern des SVN NG, die Betriebsphase sowie die Migration der Leistungen des SVN NG von den Auftragnehmern des SVN NG zu den Auftragnehmern des SVN NG-Nachfolgers. Der Auftragnehmer des Loses 8 koordiniert die Abstimmung und Implementierung von Prozessen zwischen den Auftragnehmern der verschiedenen Lose und ist verantwortlich für die Planung und Überwachung der Migration inkl. der Vorbereitung und Durchführung der Ab-nahmen in den einzelnen Losen. Er koordiniert die Implementierung und Weiterentwicklung der Schnittstellen zwischen dem im SID eingesetzten ITMS-Tool (ServiceNow) und den Tools der Auftragnehmer der einzelnen Lose. In der Betriebsphase koordiniert der Auftragnehmer des Loses 8 im Auftrag der Auftraggeber die Bearbeitung/Umsetzung von komplexen Change Requests, insbesondere wenn diese mehrere Lose betreffen. Daneben überwacht der Auftragnehmer des Loses 8 die Aktualität bzw. Aktualisierung der geforderten Dokumentation durch die betroffenen Auftragnehmer. Weiterhin unterstützt der Auftragnehmer des Loses 8 die Auftraggeber bei der Qualifizierung und Klassifizierung von komplexen Störungen und koordiniert in diesen Fällen die Störungsbearbeitung durch die betroffenen Auftragnehmer. Weiterhin ist der Auftragnehmer des Loses 8 in seiner Rolle als koordinierender SVN Security Manager verantwortlich für - die Überwachung der Erstellung und Fortschreibung sowie die inhaltliche Prüfung der Informationssicherheits-, Notfall- und Datenschutzkonzepte der Auftragnehmer der Lose 1 bis 7, - die Bereitstellung von Informationen für das übergreifende Informationssicherheitskonzept, - die Überwachung der Vorbereitung und Durchführung der voraussichtlich in den Losen 1 bis 4 geforderten BSI-Zertifizierungen, - Mitwirkung bei der Klassifizierung von Sicherheitsvorfällen, ggf. in Abstimmung mit den Auftragnehmern der Lose 1 bis 6, - die Steuerung und Überwachung der von den Auftragnehmern der Lose 1 bis 7 durchzuführenden Gegenmaßnahmen bei komplexen Sicherheitsvorfällen und - die regelmäßige Kontrolle der von den Auftragnehmern der Lose 1 bis 7 erstellten Sicherheitsberichte, - Organisation und Abhaltung von regelmäßigen Security Meetings zusammen mit den Auftragnehmern der Lose 1 bis 7 und den Auftraggebern.
Gegenstand nach CPV
- 72510000Mit der Datenverarbeitung verbundene VerwaltungsdiensteHauptgegenstand
- 72600000Computerunterstützung und -beratung
- 72140000Beratung im Bereich der Hardwareabnahmeprüfung
- 72150000Beratung im Bereich Computerprüfung und Hardwareberatung
- 72700000Computernetze
- 75130000Unterstützende Dienste für die öffentliche Verwaltung
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: 1. Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften d … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: 1. Eigenerklärung über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.- Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei ab … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2. Eigenerklärung über den spezifischen Jahresumsatz (netto) im Bereich des Auftrags (Erbringung von Projektmanagement- und Koordinationsleistungen im Rahmen von IT-Projekten) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestanforderung: Spezifischer Jahresumsatz (netto) im Bereich des Auftrags von mind. EUR 4,0 Mio. im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. 3. Eigenerklärung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit den nachfolgend genannten Mindestdeckungssummen oder Erklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung in Höhe der genannten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird. Mindestdeckungssummen: Personen-, Sach- und Vermögensschäden: jeweils mind. EUR 1 Mio., 2-fach maximiert pro Jahr- Kriterium
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Nachweis zum Qualitätsmanagement: Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder ve … ganz lesenkürzer
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber sowie jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen vorzulegen: 1. Nachweis zum Qualitätsmanagement: Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar, insbesondere eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen anderer Mitgliedstaaten. Ein vergleichbarer Nachweis mussdie Umsetzung der in der ISO 9001 behandelten Aspekte eines QMS beschreiben. Die Vergleichbarkeit muss vom Bewerber nachgewiesen werden. 2. Angabe über die Anzahl der durchschnittlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren. Mindestanforderung: Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren muss in jedem dieser Jahre mindestens 25 betragen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt die vorstehend geforderte Mindestbeschäftigtenzahl erreichen. Entsprechendes gilt bei der Einschaltung von anderen Unternehmen, auf deren Eignung sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft. 3. Unternehmensreferenzen Allgemeine Anforderungen: Gewertet werden jeweils nur geeignete Referenzen. Wertbar ist eine Referenz, wenn folgende Punkte kumulativ erfüllt sind: a) Die Referenz darf nicht älter als drei Jahre bezogen auf den Tag der Auftragsbekanntmachung sein. Für Referenzen, die früher begonnen haben oder deren Vertragsende in der Zukunft liegt, müssen mindestens 12 Monate Leistung im Zeitraum der letzten drei Jahre bezogen auf den Tag der Bekanntmachung liegen. b) Es sind zu jeder Referenz folgende Angaben zu machen: - Name vom Referenzauftraggeber; - Name, Telefon und E-Mailadresse eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber (jeweils freiwillig). Eine Kontaktherstellung über Bewerber muss möglich sein. - Erbringungszeitpunkt/-raum der Referenz; - Wert der Liefer- /Dienstleistung. c) Referenzen, die für das eigene Unternehmen oder mit dem eigenen Unternehmen verbundene Unternehmen erbracht wurden, sind nicht gültig. Ein Kundenauftrag kann auch bei mehreren Referenzkriterien (3a bis 3d) eingereicht werden. In diesem Fall sind dennoch in jedem Referenzkriterium die jeweils erforderlichen Angaben in den jeweiligen Abschnitten des Formblatts separat darzustellen. 3a Unternehmensreferenzen für die Begleitung und Steuerung einer komplexen Netzmigration (Daten- und/oder Sprachnetz) Gefordert wird mindestens eine (1) geeignete und vergleichbare Referenz. Die Referenz ist vergleichbar, wenn kumulativ gilt: a) Gegenstand der Referenz war (u. a.) eine Netzmigration (Daten- und/oder Sprachnetz), b) die Migrationsdauer betrug mindestens ein halbes (1/2) Jahr, c) vom Bieter wurde mindestens ein externer IT-Dienstleister gesteuert d) die Migration umfasste mindestens 50 Standorte. 3b Unternehmensreferenzen für die Koordinierung einer komplexen Dienstemigration Gefordert wird mindestens eine (1) geeignete und vergleichbare Referenz. Die Referenz ist vergleichbar, wenn kumulativ gilt: a) Gegenstand der Referenz war (u. a.) eine Dienstemigration von einem (oder mehreren) IT-Dienstleister(n) zu einem (oder mehreren) neuen IT-Dienstleister(n), b) die Migrationsdauer betrug mindestens drei (3) Monate, c) vom Bieter wurde mindestens ein externer IT-Dienstleister gesteuert. 3c Unternehmensreferenzen für die Unterstützung eines Auftraggebers bei der Koordinierung von extern erbrachten IT-Betriebsleistungen (Incident Management und Change Management) Gefordert wird mindestens eine (1) geeignete und vergleichbare Referenz. Die Referenz ist vergleichbar, wenn kumulativ gilt: a) Gegenstand der Referenz war (u. a.) die Unterstützung eines Auftraggebers bei der Koordinierung von losübergreifenden IT-Betriebsleistungen (Incident Management und Change Management) durch verschiedene IT-Dienstleister, b) die Vertragsdauer betrug mindestens ein (1) Jahr, c) vom Bieter wurden mindestens zwei IT-Dienstleister koordiniert. 3d Unternehmensref …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe- Begrenzung der Bewerberzahl
- 5 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2026
- Vertragsende
- 31.03.2030
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Zweimalige Verlängerungsoption um jeweils weitere zwei Jahre.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Vergabeunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablau … ganz lesenkürzer
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Ergänzung zu "Technische und beruflichen Leistungsfähigkeit": Die Eignungskriterien 3a, 3b, 3c, 3d, 4, 5,6 und 7 dienen auch zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV (siehe zusätzliche Informationen). Weiterführung "Zusätzlic … ganz lesenkürzer
Ergänzung zu "Technische und beruflichen Leistungsfähigkeit": Die Eignungskriterien 3a, 3b, 3c, 3d, 4, 5,6 und 7 dienen auch zur Begrenzung der Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, gemäß § 51 VgV (siehe zusätzliche Informationen). Weiterführung "Zusätzliche Informationen": Ergänzung zu (4) Zu den Auswahlkriterien: Diese B-Kriterien werden entsprechend Kapitel F 4.4 i. V. m. 4.3.3 der Unterlage für Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen (UfAB Version 2018.04 ) wie folgt bewertet: B-Kriterium 1: Unternehmensreferenzen für die Begleitung und Steuerung einer komplexen Netzmigration (Daten- und/oder Sprachnetz): Anzahl der vom Bewerber im Referenzprojekt gesteuerten externen IT-Dienstleister: Nicht wertbar: 0 Dienstleister, 0 Punkte: 1 Dienstleister, 5 Punkte: 2 Dienstleister, 10 Punkte: 3 Dienstleister, 15 Punkte: 4 Dienstleister, 20 Punkte: 5 oder mehr Dienstleister. Anzahl der migrierten Standorte: Nicht wertbar: Weniger als 50, 0 Punkte: 50 bis 100, 5 Punkte: Mehr als 100 bis zu 200, 10 Punkte: Mehr als 200 bis zu 300, 15 Punkte: Mehr als 300 bis zu 400, 20 Punkte: Mehr als 400. Pro Referenz sind maximal 40 Punkte zu erreichen. Im B-Kriterium 1 sind maximal 120 Punkte zu erreichen. Es werden maximal 3 Referenzen bei der Wertung berücksichtigt. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, wird bei der Bepunktung der 3-fache Durchschnittswert aller eingereichten Referenzen berücksichtigt. B-Kriterium 2: Unternehmensreferenzen für die Koordinierung einer komplexen Dienstemigration: Anzahl der vom Bewerber im Referenzprojekt koordinierten externen IT-Dienstleister: Nicht wertbar: 0 Dienstleister, 0 Punkte: 1 Dienstleister, 5 Punkte: 2 Dienstleister, 10 Punkte: 3 Dienstleister, 15 Punkte: 4 Dienstleister, 20 Punkte: 5 oder mehr Dienstleister. Zu migrierende Dienste (Punkte additiv): 5 Punkte: Sprachdienst/Unified Communications, 5 Punkte: Identity and Access Management (IAM), 5 Punkte: Migration von mindestens zwei Diensten in eine Virtualisierungs- bzw. Containerplattform, 5 Punkte: Datenbanken/ -dienste. Pro Referenz sind maximal 40 Punkte zu erreichen. Im B-Kriterium 2 sind maximal 120 Punkte zu erreichen. Es werden maximal 3 Referenzen bei der Wertung berücksichtigt. Werden mehr als 3 Referenzen eingereicht, wird bei der Bepunktung der 3-fache Durchschnittswert aller eingereichten Referenzen berücksichtigt. B-Kriterium 3: Unternehmensreferenzen für die Unterstützung eines Auftraggebers bei der Koordinierung von extern erbrachten IT-Betriebsleistungen (Incident Management und Change Management): Anzahl der vom Bewerber im Referenzprojekt gesteuerten IT-Dienstleister: Nicht wertbar: 0 oder 1 Dienstleister, 0 Punkte: 2 Dienstleister, 10 Punkte: 3 Dienstleister, 20 Punkte: 4 Dienstleister, 30 Punkte: 5 Dienstleister, 40 Punkte: 6 oder mehr Dienstleister. Pro Referenz sind maximal 40 Punkte zu erreichen. Im B-Kriterium 3 sind maximal 200 Punkte zu erreichen. Es werden maximal 5 Referenzen bei der Wertung berücksichtigt. Werden mehr als 5 Referenzen eingereicht, wird bei der Bepunktung der 5-fache Durchschnittswert aller eingereichten Referenzen berücksichtigt. B-Kriterium 4: Unternehmensreferenzen für die Tätigkeit im Bereich des Informationssicherheitsmanagements (Punkte additiv): 15 Punkte: Unterstützung eines Auftraggebers im Rahmen des Informationssicherheitsmanagements (ausgenommen Notfallmanagement) und/oder Prüfung eines Informationssicherheitskonzepts, 5 Punkte: Konzeptionelle Unterstützung des Auftraggebers im Rahmen des Notfallmanagements (Erstellung und/oder Prüfung eines Notfallkonzepts), 15 Punkte: Bearbeitung von Security Incidents und Kontrolle und Auswertung von Security Reports, 5 Punkte: Prüfung eines Datenschutzkonzepts. Geforderte Mindestpunktzahl: 20 (ansonsten nicht wertbar). Pro Referenz sind maximal 40 Punkte zu erreichen. Im B-Kriterium 4 sind maximal 120 Punkte zu erreichen. Es werden maximal 3 Referenzen bei der Wertung berücksichtigt. Werden mehr als 3 …- Hinweis
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Loslimitierung in Form einer Angebotslimitierung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 VgV für die Lose 7 (SVN Service Desk) und 8 (SVN-Koordination) im Verhältnis zu den übrigen Losen 1 bis 6 (Dienste-Infrastruktur, Dienste-Betrieb, Netze, Unified Communications, Mobilf … ganz lesenkürzer
(1) Es wird darauf hingewiesen, dass eine Loslimitierung in Form einer Angebotslimitierung gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 VgV für die Lose 7 (SVN Service Desk) und 8 (SVN-Koordination) im Verhältnis zu den übrigen Losen 1 bis 6 (Dienste-Infrastruktur, Dienste-Betrieb, Netze, Unified Communications, Mobilfunk und Standort-Netzwerkmanagement) vorgesehen ist. Die Aufgabe der SVN-Koordination ebenso wie der Betrieb des SVN Service Desks sollen unabhängig von der Ausführung der übrigen Lose 1 bis 6 erfolgen. Dienstleister, die sich auf die Lose 7 und/oder 8 bewerben, können daher kein Angebot für die Lose 1 bis 6 abgeben und umgekehrt. Im Übrigen ist keine Angebots- oder Zuschlagslimitierung vorgesehen. Interessierte Unternehmen können sich entweder auf ein einzelnes Los oder auch auf mehrere Lose bewerben sowie auf mehrere Lose den Zuschlag erhalten. (2) Eignungsleihe: Entsprechend § 47 Abs. 1 S. 3 VgV kann ein Bewerber im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit für die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese Unternehmen die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Wenn der Bewerber ein Unternehmen als Eignungsverleiher benennt, welches das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllt oder bei dem ein zwingender oder fakultativer Ausschlussgrund vorliegt, muss der Bewerber den Eignungsverleiher ersetzen. Für den Fall, dass sich ein Bewerber für den geforderten Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung auf ein anderes Unternehmen beruft, haften der Bewerber und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinschaftlich (§ 47 Abs. 3 VgV). (3) Zur Bewertung der Teilnahmeanträge: Die Anforderungen an den Bewerber bzw. seinen Teilnahmeantrag sind als Kriterien festgelegt worden und in zwei Typen unterteilt: - Ausschlusskriterien (A-Kriterien) und - Bewertungskriterien (B-Kriterien). Als Ausschlusskriterien werden Kriterien bezeichnet, die unbedingt durch die Bewerber zu erfüllen sind, d.h. die dahinterstehenden Anforderungen sind für den Bedarfsträger unverzichtbar. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "A" gekennzeichnet. Ein Nichterfüllen auch nur eines A-Kriteriums führt automatisch zur Nichtberücksichtigung des Teilnahmeantrags im weiteren Verfahren. Als Bewertungskriterien werden Kriterien bezeichnet, deren Anforderungen differenzierte Beantwortungen durch die Bewerber zulassen. Diese Kriterien sind in Kapitel 9 des Informationsmemorandums mit dem Buchstaben "B" gekennzeichnet. Jedes B-Kriterium innerhalb der Eignungsprüfung wird einzeln mit Punkten bewertet, die den Erfüllungsgrad des Kriteriums widerspiegeln. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums führt zu einer Bewertung dieses Kriteriums mit 0 Punkten. Die fehlende Beantwortung eines B-Kriteriums, für das Mindestanforderungen definiert sind, führt automatisch zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrags. (4) Zu den Auswahlkriterien: Die Auftraggeber wählen die Bewerber, die sie zur Angebotsabgabe in Los 8 auffordern, aufgrund der folgenden in Kapitel 9 des Informationsmemorandum genannten B-Kriterien aus: 1. Unternehmensreferenzen für die Begleitung und Steuerung einer komplexen Netzmigration (Daten- und/oder Sprachnetz) 2. Unternehmensreferenzen für die Koordinierung einer komplexen Dienstemigration 3. Unternehmensreferenzen für die Unterstützung eines Auftraggebers bei der Koordinierung von extern erbrachten IT-Betriebsleistungen (Incident Management und Change Management) 4. Unternehmensreferenzen für die Tätigkeit im Bereich des Informationssicherheitsmanagements 5. Anzahl der Fachkräfte, die über ein gültiges Projektmanagementzertifikat verfügen 6. Anzahl der Fachkräfte, die über ein gültiges ITIL-Zertifikat verfügen 7. Anzahl der Fachkräfte, die über ein gültiges Zertifikat für Informationssicherheit verfügen 8. Anzahl der Fachkräfte die übe …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)
- Anschrift
- Dresdner Straße 78 A, 01445 Radebeul
- Kontakt
- vergabestelle@
sid.sachsen.de - Auskünfte
- Freistaat Sachsen, vertreten durch die Sächsische Staatskanzlei, diese vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste (SID)Dienstevergabestelle@
sid.sachsen.de
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- Vergabeverfahren SVN NG, Los 3 (Netze)17.09.2026 · 3 Angebote
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- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.01.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 09d56361-7f27-4139-9f40-5faedf428648.