Vergabeverfahren für Reinigungsdienstleistungen der Geschäftsräume im TurmCenter Siegburg in drei Losen
BwFuhrparkService GmbH · Siegburg, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 24/Reinigungsdienstleistung TurmCenter/01veröffentlicht 20.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 748 Tsd. €
- Summe der Lose
- Laufzeit
- 2 Jahre
- 01.10.2024 – 30.09.2026
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- 2026-0348, Rahmenvertrag über Gebäudereinigungsarbeiten für die Gesamtheit aller Liegenschaften der Stadt Leverkusen in 17 Losen für den Zeitraum von maximal 4 JahrenStadt Leverkusen - Fachbereich Recht und Vergabe · LeverkusenFrist 19.11.2026
- Unterhalts- und Grundreinigung im Abfall- und Energiezentrum AsdonkshofKreis Weseler Abfallgesellschaft mbH & Co. KG · Kamp-LintfortFrist 10.12.2026
- Ausschreibung Rosmart - BRZ, Zentrallager und RettungswacheMärkischer Kreis - Der Landrat · LüdenscheidFrist 10.11.2026
- Vergabe Unterhaltsreinigung Sozial-Betriebe Köln gGmbHSBK Sozial-Betriebe Köln gemeinnützige GmbH · KölnFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
gilt für alle 3 Lose · bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 748 Tsd. € Summe der Lose
- Laufzeit
- 2 Jahre01.10.2024 – 30.09.2026
- Lose
- 3
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Siegburg53721, Rhein-Sieg-Kreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (40 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (88 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 36,3 %, Leistung und Qualität 63,7 %.
- Preis36,3 %
- Qualtiät63,7 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,3 Punkte |
| 25 % teurer | −7,3 Punkte |
| 50 % teurer | −12,1 Punkte |
| 100 % teurer | −18,2 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 26 Monaten
- Vertragsbeginnvor 25 MonatenLaufzeit bis 30.09.2026
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung je Los über die Reinigungsdienstleistung für die gemieteten Geschäftsräume der BwFPS in drei Losen: Los 1: Unterhalts- und Sonderreinigung Gegenstand der Unterhalts- und Sonderreinigung ist die regelmäßig stattfindende verrichtungsorientierte Unterhaltsreinigung in den Geschäftsräumen des Auftraggebers. Bei den Geschäftsräumen der BwFPS handelt es sich um gemietete Büroräume, die sich in einem Gebäude mit insgesamt 5.345 m² Gesamtfläche über fünf Etagen (EG bis 4. OG) erstrecken. Daneben umfasst das Los 1 eine anlassbezogene Sonderreinigung in ausgewählten Räumen. Diese Sonderreinigungen können in Küchen, Sanitärräumen, Fluren und auf der Dachterrasse stattfinden. Los 2: Glas- und Rahmenreinigung Gegenstand der Glas- und Rahmenreinigung ist eine pro Halbjahr stattfindende verrichtungsorientierte Fensterreinigung inklusive der Fensterrahmen und die Reinigung der innenliegenden Glasflächen. Die gesamte Fensterfläche beträgt ca. 761 m². Bei den Fensterrahmen handelt es sich um Metallrahmen. Die innenliegenden Glasflächen wie Büroabtrennungen, Glastüren, Glasgeländer etc. haben eine Größe von insgesamt ca. 455 m². Die Reinigung erfolgt beidseitig. Los 3: Schmutzfangmattenservice Gegenstand des Schmutzfangmattenservices ist die Miete, der Tausch und die Reinigung von textilen Schmutzfangmatten zu festgelegten Frequenzen. Die 36 Schmutzfangmatten (in zwei verschiedenen Größen) müssen aus einem strapazierfähigen High-Twist-Nylon bestehen und mit einem breiten Sicherheitsrand und einem rutschhemmenden Gummirücken ausgestattet sein. Die Matte sollen die Farbe grau haben.
Lose3 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1: Unterhalts- und Sonderreinigung Dieses Los umfasst die regelmäßig stattfindende verrichtungsorientierte Unterhaltsreinigung in den Geschäftsräumen des Auftraggebers. Daneben umfasst das Los 1 eine anlassbezogene Sonderreinigung in ausgewählten Räumen. Diese Sonderreinigungen können in Küchen, Sanitärräumen, Fluren und auf der Dachterrasse stattfinden. In der Anlage Leistungsverzeichnis Los 1 sind alle zu reinigende Räume mit der m²-Zahl, deren Raumgruppenzuordnung sowie die Tätigkeiten aufgeführt. | 2 Jahre | 667.200 € |
| 2 | Los 2: Glas- und Rahmenreinigung Dieses Los umfasst eine pro Halbjahr stattfindende verrichtungsorientierte Fensterreinigung inklusive der Fensterrahmen und die Reinigung der innenliegenden Glasflächen. Die gesamte Fensterfläche beträgt ca. 761 m². Bei den Fensterrahmen handelt es sich um Metallrahmen. Die innenliegenden Glasflächen wie Büroabtrennungen, Glastüren, Glasgeländer etc. haben eine Größe von insgesamt ca. 455 m². Die Reinigung erfolgt beidseitig. | 2 Jahre | 46.800 € |
| 3 | Los 3: Schmutzfangmattenservice Dieses Los umfasst die Miete, den Tausch und die Reinigung von textilen Schmutzfangmatten zu festgelegten Frequenzen. | 2 Jahre | 33.600 € |
Bedingungen3 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 124Preis pro Stunde für Unterhaltsreinigung - max. 100 Punkte Das Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Stunde erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten anteilige Punkte gemäß Anlage Bewertung Los 1. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Preis pro Stunde für zusätzliche Tätigkeiten im Rahmen der Unterhaltsreinigung - max. 10 Punkte Das Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Stunde erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten anteilige Punkte gemäß Anlage Bewertung Los 1. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Preis pro Modul für die Sonderreinigung (insgesamt 7 Module) - max. 14 Punkte Das Angebot mit dem niedrigsten Preis pro Modul erhält die maximale Punktzahl je Modul. Die weiteren Angebote erhalten anteilige Punkte gemäß Anlage Bewertung Los 1.
- Qualität
- QualtiätGewichtung (Punkte, genau) 218Leistungsmaß je Raumgruppe für die Raumgruppen A bis F - max. 160 Punkte Das Angebot mit dem höchsten Leistungsmaß qm/Stunde je Raumgruppe erhält die jeweilige maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten anteilige Punkte gemäß Anlage Bewertung Los 1. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anzahl Produktivstunden pro Jahr - max. 30 Punkte Das Angebot mit der niedrigsten Anzahl an Produktivstunden pro Jahr erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten anteilige Punkte gemäß Anlage Bewertung Los 1. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Qualitäts- und Implementierungskonzept - max. 28 Punkte Die Konzepte werden nach den in der Anlage Bewertung Los 1 genannten Merkmalen bewertet. In der Bewertung ist es vorgesehen, dass es pro berücksichtigtes Merkmal die festgelegten Punkte gibt. Anteilige Punkte werden nicht vergeben.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- 30.09.2026
- Verlängerung
- Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 30.09.2028 endet.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUH25J
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Pauschalpreis für insgesamt ca. 1.216 qm - max. 80 PunkteGewichtung (Punkte, genau) 80Das Angebot mit dem niedrigsten Pauschalpreis erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten anteilige Punkte gemäß Anlage Bewertung Los 2.
- Qualität
- Dauer für Glas und Rahmenreinigung pro Jahr - max. 20 PunkteGewichtung (Punkte, genau) 20Das Angebot mit der niedrigsten Dauer in Stunden pro Jahr erhält die maximale Punktzahl. Die weiteren Angebote erhalten anteilige Punkte gemäß Anlage Bewertung Los 2.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- 30.09.2026
- Verlängerung
- Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 30.09.2028 endet.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUH25J
Los 3
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Gesamtpreis pro JahrRangfolge 1Die Bewertung erfolgt anhand der Anlage Preisblatt Los 3. Das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Gesamtpreis pro Jahr stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
- Beschreibung
- Das einzige Zuschlagskriterium ist der Gesamtpreis pro Jahr.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2024
- Vertragsende
- 30.09.2026
- Verlängerung
- Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 30.09.2028 endet.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt Vergabekammer des Bundes, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Intere … ganz lesenkürzer
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUH25J
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Wackler Service Group GmbH & Co. KG, Chemnitz | 10 |
| 2 | WSR Services GmbH, Bonn | 4 |
| 3 | WSR Services GmbH, Bonn | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Am Turm 42, 53721 Siegburg
- Kontakt
- vergabestelle@
bwfps.de
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Alle 3 offenen Ausschreibungen von BwFuhrparkService GmbH, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Rudolf Weber Gebäudereingung und Gebäudedienste GmbH + Co. KG35 Zuschläge
- Wackler Service Group GmbH & Co. KG31 Zuschläge
- Gies Dienstleistungen GmbH23 Zuschläge
- CLEAN Excellence GmbH22 Zuschläge
- Winkels Servicegesellschaft mbH22 Zuschläge
- SB Professional Cleaning GmbH20 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 05.08.2024
- BekanntmachungFrist 05.08.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 05.08.2024 auf 08.08.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fad1f40c-6e05-4f8b-88b0-745cba3f32f6.