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Vergabeverfahren Betreiberdienstleistungen für den Munich Action Park (MAP)

Olympiapark München GmbH · München, Bayern

Aktenzeichen OASZ-2-1veröffentlicht 05.09.2025erstmals 05.09.2025DienstleistungenVerhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 397 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
3 Mio. €
Laufzeit
57 Monate01.04.2026 – 31.12.2030, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsvergabe mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München80809, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichplattform.aumass.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 194 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 14 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 13 Monaten
  4. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 13 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2030
    vor 7 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Olympiapark München GmbH (OMG) sucht einen Auftragnehmer als Dienstleister für den „Munich Action Park“ (MAP) im Olympia-Actionsportzentrum (OASZ). Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung mit der Leistungserbringung zu beginnen. Die OMG ist mit Geschäftsbesorgungsvertrag von der LHM damit betraut, das MAP in eigener Verantwortung sowie in eigenem Namen aber auf Rechnung der LHM zu führen. Es handelt sich um eine durch die LHM gewidmete öffentliche Einrichtung im Sinne von Art. 21 Bayerische Gemeindeordnung (BayGO). Der Actionsport zieht als Zwischennutzung für voraussichtlich mindestens fünf Jahre in die Hallen des ehemaligen Olympia-Eissportzentrums. Diese bilden den MAP. Der Innenausbau für den Actionsport wird durch die OMG im Auftrag der Landeshauptstadt München (LHM) finanziert und umgesetzt. Die OMG ist für den Gesamtbetrieb verantwortlich. Der Auftragnehmer untestützt die OMG in beiden Hallen des MAP beim Betrieb nach Maßgabe der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 11) enthaltenen Leistungsinhalte und Vorgaben mit personellen Ressourechen organisatorisch, pädagogisch und sportfachlich.

Beschreibung des Loses

Die Olympiapark München GmbH (OMG) sucht einen Auftragnehmer als Dienstleister für den „Munich Action Park“ (MAP) im Olympia-Actionsportzentrum (OASZ). Der Auftragnehmer hat unmittelbar nach Auftragserteilung mit der Leistungserbringung zu beginnen. Die OMG ist mit Geschäftsbesorgungsvertrag von der LHM damit betraut, das MAP in eigener Verantwortung sowie in eigenem Namen aber auf Rechnung der LHM zu führen. Es handelt sich um eine durch die LHM gewidmete öffentliche Einrichtung im Sinne von Art. 21 Bayerische Gemeindeordnung (BayGO). Der Actionsport zieht als Zwischennutzung für voraussichtlich mindestens fünf Jahre in die Hallen des ehemaligen Olympia-Eissportzentrums. Diese bilden den MAP. Der Innenausbau für den Actionsport wird durch die OMG im Auftrag der Landeshauptstadt München (LHM) finanziert und umgesetzt. Die OMG ist für den Gesamtbetrieb verantwortlich. Der Auftragnehmer unterstützt die OMG in beiden Hallen des MAP beim Betrieb nach Maßgabe der in der Leistungsbeschreibung (Anlage 11) enthaltenen Leistungsinhalte und Vorgaben mit personellen Ressourcen organisatorisch, padagogisch und sportfachlich.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
genannt
Qualität
genannt

Eignung7 von 7 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Die Bewerber haben mit der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 6) zu erklären, ob Sie in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern Ihres Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen sind. Für diesen Fall ist die Registernummer der Eintragung und das zuständige Registergericht anzugeben. Diese Pfl … ganz lesenDie Bewerber haben mit der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 6) zu erklären, ob Sie in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern Ihres Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen sind. Für diesen Fall ist die Registernummer der Eintragung und das zuständige Registergericht anzugeben. Diese Pflicht trifft bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied gesondert. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt wurden. In diesen Fällen für jedes Unternehmen eine eigene Eigenerklärung anhand der Anlage 6 einzureichen. Sofern eine Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach den jeweiligen für den Bewerber einschlägigen gesetzlichen Regelungen nicht vorgeschrieben ist, ist der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Drittunternehmer verpflichtet, dies durch eine entsprechende formlose Eigenerklärung in der Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 6) zu bestätigen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Die Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass sie über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall, verfügen: • EUR 3.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, dre … ganz lesenDie Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag zu erklären, dass sie über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall, verfügen: • EUR 3.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, dreifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 300.000,00 pauschal für Mietsachschäden an Räumen und Gebäuden, dreifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 300.000,00 pauschal für erweiterte Mietsachschäden (mobile Einrichtung / kaufm. BGA), dreifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 300.000,00 pauschal für Tätigkeits-/ Bearbeitungsschäden, dreifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 300.000,00 pauschal für Obhutsschäden an beweglichen Sachen, dreifach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 3.000.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden, einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 3.000.000,00 für Umweltschäden, einfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres, • EUR 300.000,00 für Schlüssel- und Codekartenverlust, dreifachfach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Alternativ genügt für den Fall, dass der Bewerber zum Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Erklärung, über eine entsprechende Versicherbarkeit oder das Bestehen einer Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen. Der Auftraggeber wird den für den Zuschlag vorgesehenen Bieter auffordern, spätestens zur Zuschlagserteilung den entsprechenden Versicherungsnachweis vorzulegen. Der Versicherungsnachweis bzw. der Nachweis der Versicherbarkeit ist bei einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft izu erbringen. Auch für Drittunternehmen, die für eine Eignungsleihe benannt werden, ist ein gesonderter Versicherungsnachweis bzw. Nachweis der Versicherbarkeit vorzulegen. Der Nachweis über das Vorhandensein bzw. die Versicherbarkeit in Höhe der vorgenannten Mindestdeckungssummen stellt eine Mindestanforderung dar.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Die Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung über den Jahresumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahren (2022 bis 2024) vorzulegen. Außerdem ist anzugeben welche Jahresumsätze davon im Bereich der auftragsgegenständlichen Leistungen erzielt wurd … ganz lesenDie Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung über den Jahresumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) in den letzten 3 abgeschlossenen Ge-schäftsjahren (2022 bis 2024) vorzulegen. Außerdem ist anzugeben welche Jahresumsätze davon im Bereich der auftragsgegenständlichen Leistungen erzielt wurden. Hierfür ist die Anlage 6 zu verwenden. Als Mindestvoraussetzung ist in mindestens einem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren ein Jahresumsatz des Unternehmens von 300.000 EUR und insgesamt im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahre ein Jahresumsatz von 150.000 EUR mit auftragsgegenständlichen Dienstleistungen nachzuweisen. Im Fall der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft können die Umsätze für die Mitglieder insgesamt nachgewiesen werden. Jedes Mitglied hat jedoch seine Umsätze gesondert mit eigener Anlage zu erklären. Die Berücksichtigung der Umsätze von Konzernunternehmen, Muttergesellschaften oder Nachunternehmern ist nur zulässig, wenn diese im Rahmen der Eignungsleihe herangezogen werden. Der Nachweis der vorgenannten Jahresumsätze stellt eine Mindestanforderung dar.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber mindestens eine Referenz zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen in den letzten zehn Jahren vorzulegen (Wertungskriterium). Die Angaben sind anhand des als Anlage 5 beigefügten Formblattes zu machen. Die Vergleichbarkeit der … ganz lesenZum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit hat jeder Bewerber mindestens eine Referenz zu nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen in den letzten zehn Jahren vorzulegen (Wertungskriterium). Die Angaben sind anhand des als Anlage 5 beigefügten Formblattes zu machen. Die Vergleichbarkeit der Referenzen wird an-hand folgender Kriterien beurteilt: Erbringung von organisatorischen, sportfachlichen und pädagogischen Betriebsführungsdienstleistungen im Bereich Actionsport. Die Referenz muss die Vorbereitung/Planung, Umsetzung und Durchführung von Betriebsführungsleistungen für mindestens eine der leistungsgegenständlichen Actionsportarten (Dirtbike, BMX, Mountainbike, Skateboard, Bouldern, Parkour, Ninja) oder eine andere, damit unmittelbar vergleichbare Actionsportart in einer Sporthalle oder auf einer anderen vergleichbaren urbanen Fläche beinhalten. Der Bieter muss mit seiner Referenz nachweisen, dass er organisatorische, sportfachliche und pädagogische Verantwortung für den Sportbetrieb übernommen hat. Die Leistung muss für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr durchgehend erbracht worden sein. Die vorgelegten Referenzen müssen das Leistungsspektrum vollständig abdecken. Sofern eine Referenz nicht alle Anforderungen oder Leistungsinhalte abdeckt, sind diese fehlenden Anforderungen/Leistungsinhalte durch weitere Referenzen nachzuweisen, um die Mindestanforderung von einer vergleichbaren Referenz erfüllen zu können. Wenn z.B. die vorgelegte Referenz nur die organisatorische Verantwortung bei der Betriebsführung betrifft, sind mindestens eine weitere vergleichbare Referenz vorzulegen, welche die sportfachliche und pädagogische Verantwortung betrifft bzw. zwei Referenzen, von der eine die sportfachliche Verantwortung und die andere die pädagogische Verantwortung betrifft. Gewertet werden nur Referenzen, deren Leistungserbringung nicht mehr als zehn Jahre zurückliegt (Stichtag: Ablauf der Teilnahmeantragsfrist). Dies gilt im Falle des Nachweises durch mehrere Referenzen für jede einzelne Referenz gesondert. Folgende Mindestvoraussetzungen gelten: - Vorlage von mindestens einer vergleichbaren Referenz über die Vorbereitung/Planung, Umsetzung und Durchführung von Betriebsführungsleistungen in mindestens einer der leistungsgegenständlichen Actionsportarten Dirtbike, BMX, Mountainbike, Skateboard, Bouldern, Parkour oder Ninja oder eine andere, damit unmittelbar vergleichbare Actionsportart. - Leistungszeitraum mindestens für ein Jahr durchgehend und nicht älter als zehn Jahre - vollständige Abdeckung des Leistungsspektrum: organisatorische, sportfachliche und pädagogische Verantwortung.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 3 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2026
Vertragsende
31.12.2030
Verlängerung
bis zu 3-mal: Sofern die Zwischennutzung des OESZ nach dem Betriebskonzept als MAP durch die LHM nach dem Ende der Optionslaufzeit verlängert wird, verlängert sich dieser Betreibervertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer der Parteien spätestens sechs (6) Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. Die Verlängerung kann höchstens dreimal erfolgen.
Optionen
Die Laufzeit dieses Betreibervertrages beträgt zunächst fünf (5) Jahre und endet am 31.12.2030 („Mindestlaufzeit“). Die OMG ist berechtigt, die Vertrags-laufzeit durch einseitige Erklärung mindestens in Textform gegenüber dem Auftragnehmer um weitere zwei (2) Jahre zu verlängern („Optionslaufzeit“). Die Erklärung muss dem Auftragnehmer bis spätestens sechs (6) Monate vor dem Ende der Mindestlaufzeit zugehen.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
plattform.aumass.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anruf … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht inner-halb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt, • der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat, • mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bewerber, deren Teilnahmeanträge nach dem Ergebnis der Wertung für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt werden können, werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung informiert.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das Verhandlungsverfahren beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb, in dem die Eignung (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der Bewerber geprüft wird. Grundle … ganz lesenDas Verhandlungsverfahren beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb, in dem die Eignung (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit) der Bewerber geprüft wird. Grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsprüfung ist, dass der Bewerber einen vollständigen Teilnahmeantrag einschließlich aller erforderlichen Anlagen und Informationen spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist abgibt. Die Teilnahmeanträge werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist ausgewertet und im Hinblick auf die Eignung der Bewerber geprüft. Diejenigen Bewerber (maximal drei), die nach dem Ergebnis der Eignungsprüfung als am besten geeignet beurteilt werden, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und erhalten die weiteren Vergabeunterlagen. Sie haben dann Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein erstes, indikatives Angebot gemäß den Vorgaben in den Verga-beunterlagen abzugeben. Nach Auswertung der ersten Angebote ist derzeit beabsichtigt, entsprechend den in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Regeln einmalig Verhandlungen durchzuführen. Für die Führung der Verhandlungsgespräche wird in den weiteren Vergabeunterlagen für alle Bieter eine gleiche Zeitdauer bestimmt. Im Rahmen der Verhandlungen kann über den gesamten Inhalt der Leistungsbeschreibung und alle Vertragsinhalte verhandelt werden; ausgenommen hiervon sind allein die Zuschlagskriterien. Grundlage der Verhandlung sind die indikativen Angebote. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, im Rahmen der ersten Verhandlungsrunde auch über Erstangebote, die in der Leistungsbeschreibung benannte Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllen, mit dem Ziel der Überarbeitung der Angebote zu verhandeln. Mindestanforderungen können daher im Rahmen der Verhandlungen fortentwickelt, konkretisiert oder verbessert werden. Verbindliche Mindestanforderungen gelten daher erst für die finalen Angebote. Ein Anspruch auf die Durchführung von Verhandlungen besteht jedoch nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf das erste Angebot zu erteilen, ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen. Außerdem behält sich der Auftraggeber vor, falls notwendig mehr als eine Verhandlungsrunde durchzuführen. Entscheidet sich der Auftraggeber, weitere Verhandlungsrunden durchzuführen, so fordert er die Bieter erneut zur Abgabe eines Folgeangebots auf – ggf. unter Übermittlung angepasster Vergabeunterlagen. Der Auftraggeber behält sich dabei vor, das Verhandlungsverfahren in verschiedenen aufeinander folgenden Phasen abzuwickeln. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert. Mit dem nach den Zuschlagskriterien besten Bieter wird ein Vertrag geschlossen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 06.10.2025
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 06.10.2025

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