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ohne Zuschlag beendetEU-weitDienstleistungen

Vergabe von Prüfleistungen für Blitzschutzsysteme in Baden-Württemberg (Vergabenummer VOEK 524-24)

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen VOEK 524-24veröffentlicht 20.11.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 671 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.

Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.04.2025 – 31.03.2029, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 22 Monaten
  4. Bindefrist endet
    57 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2029
    vor 19 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Die Leistungen beinhalten die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß DIN EN 6 2305-3 (VDE 0185-305-3 / VDE 0185-305-3 Beiblatt 3), der in den Bestandslisten je Los, in Anlage C-02, aufgeführten Wirtschaftseinheiten (WE) und deren dazugehörigen Gebäuden in der Direktion Freiburg im Bundesland Baden- Württemberg.

Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Vergabe von Prüfleistungen für Blitzschutzsysteme in Baden-Württemberg

Gegenstand des Vertrages sind die Prüfung sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen für den Blitzschutz, die in der Bestandsliste für Los 1 aufgeführt sind. Die Prüfarbeiten sind an 163 Anlagen verschiedener Liegenschaften vorzunehmen. Es sind umfassende Prüfungen der Ableitungen (äußerer Blitzschutz) und des Potentialausgleiches (innerer Blitzschutz) sowie Sichtprüfungen des äußeren und inneren Blitzschutzes in unterschiedlichem Umfang pro Vertragsjahr durchzuführen. Die übertragenen Leistungen erfolgen termin- und fachgerecht sowie mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. -- Die kleinen Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind im Zusammenhang mit den Prüfarbeiten auszuführen, soweit diese zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen, und sind mit den angebotenen Einheitspreisen für die Prüfung abgegolten. Der Auftragnehmer (AN) führt alle Instandsetzungsmaßnahmen bis 3.000,- € (netto) nach vorgegebenem Ablauf durch. Über diesen Wert hinaus ist vom AN ein Angebot abzugeben. -- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Prüftermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr auszuführen. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. -- Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, entsprechend fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Dieses besitzt einen „Zertifizierungsnachweis zur Blitzschutzfachkraft gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)“, hierfür gültige Nachweise hat der AN auf Verlangen der AG unverzüglich vorzulegen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. -- Der AN hat die Ausführung der übertragenen Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (nachfolgend Prüfplan genannt) für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens einen Prüfplan. -- Die Vergütung gemäß LV ist für 24 Monate ein Festpreis. Nach Ablauf dieser Frist kann, auf schriftliches Verlangen des AN, die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). Die Anpassung der Vergütung erfolgt nach den Vergabeunterlagen beiliegender Preisgleitklausel (Anlage C-04). Bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg, ist das Formular "Grundlagen der Angebotskalulation" (Anlage B-04) einzureichen. -- Die AG stellt die erforderlichen Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe. Die AG stellt keine Arbeitskräfte.

4 Jahre–
2
Vergabe von Prüfleistungen für Blitzschutzsysteme in Baden-Württemberg

Gegenstand des Vertrages sind die Prüfung sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen für den Blitzschutz, die in der Bestandsliste für Los 2 aufgeführt sind. Die Prüfarbeiten sind an 20 Anlagen verschiedener Liegenschaften vorzunehmen. Es sind umfassende Prüfungen der Ableitungen (äußerer Blitzschutz) und des Potentialausgleiches (innerer Blitzschutz) sowie Sichtprüfungen des äußeren und inneren Blitzschutzes in unterschiedlichem Umfang pro Vertragsjahr durchzuführen. Die übertragenen Leistungen erfolgen termin- und fachgerecht sowie mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. -- Die kleinen Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind im Zusammenhang mit den Prüfarbeiten auszuführen, soweit diese zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen, und sind mit den angebotenen Einheitspreisen für die Prüfung abgegolten. Der Auftragnehmer (AN) führt alle Instandsetzungsmaßnahmen bis 3.000,- € (netto) nach vorgegebenem Ablauf durch. Über diesen Wert hinaus ist vom AN ein Angebot abzugeben. -- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Prüftermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr auszuführen. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. -- Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, entsprechend fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Dieses besitzt einen „Zertifizierungsnachweis zur Blitzschutzfachkraft gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)“, hierfür gültige Nachweise hat der AN auf Verlangen der AG unverzüglich vorzulegen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. -- Der AN hat die Ausführung der übertragenen Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (nachfolgend Prüfplan genannt) für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens einen Prüfplan. -- Die Vergütung gemäß LV ist für 24 Monate ein Festpreis. Nach Ablauf dieser Frist kann, auf schriftliches Verlangen des AN, die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). Die Anpassung der Vergütung erfolgt nach den Vergabeunterlagen beiliegender Preisgleitklausel (Anlage C-04). Bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg, ist das Formular "Grundlagen der Angebotskalulation" (Anlage B-04) einzureichen. -- Die AG stellt die erforderlichen Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe. Die AG stellt keine Arbeitskräfte.

4 Jahre–
3
Vergabe von Prüfleistungen für Blitzschutzsysteme in Baden-Württemberg

Gegenstand des Vertrages sind die Prüfung sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen für den Blitzschutz, die in der Bestandsliste für Los 3 aufgeführt sind. Die Prüfarbeiten sind an 24 Anlagen verschiedener Liegenschaften vorzunehmen. Es sind umfassende Prüfungen der Ableitungen (äußerer Blitzschutz) und des Potentialausgleiches (innerer Blitzschutz) sowie Sichtprüfungen des äußeren und inneren Blitzschutzes in unterschiedlichem Umfang pro Vertragsjahr durchzuführen. Die übertragenen Leistungen erfolgen termin- und fachgerecht sowie mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. -- Die kleinen Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind im Zusammenhang mit den Prüfarbeiten auszuführen, soweit diese zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen, und sind mit den angebotenen Einheitspreisen für die Prüfung abgegolten. Der Auftragnehmer (AN) führt alle Instandsetzungsmaßnahmen bis 3.000,- € (netto) nach vorgegebenem Ablauf durch. Über diesen Wert hinaus ist vom AN ein Angebot abzugeben. -- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Prüftermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr auszuführen. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. -- Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, entsprechend fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Dieses besitzt einen „Zertifizierungsnachweis zur Blitzschutzfachkraft gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)“, hierfür gültige Nachweise hat der AN auf Verlangen der AG unverzüglich vorzulegen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. -- Der AN hat die Ausführung der übertragenen Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (nachfolgend Prüfplan genannt) für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens einen Prüfplan. -- Die Vergütung gemäß LV ist für 24 Monate ein Festpreis. Nach Ablauf dieser Frist kann, auf schriftliches Verlangen des AN, die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). Die Anpassung der Vergütung erfolgt nach den Vergabeunterlagen beiliegender Preisgleitklausel (Anlage C-04). Bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg, ist das Formular "Grundlagen der Angebotskalulation" (Anlage B-04) einzureichen. -- Die AG stellt die erforderlichen Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe. Die AG stellt keine Arbeitskräfte.

4 Jahre–
4
Vergabe von Prüfleistungen für Blitzschutzsysteme in Baden-Württemberg

Gegenstand des Vertrages sind die Prüfung sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen für den Blitzschutz, die in der Bestandsliste für Los 4 aufgeführt sind. Die Prüfarbeiten sind an 58 Anlagen verschiedener Liegenschaften vorzunehmen. Es sind umfassende Prüfungen der Ableitungen (äußerer Blitzschutz) und des Potentialausgleiches (innerer Blitzschutz) sowie Sichtprüfungen des äußeren und inneren Blitzschutzes in unterschiedlichem Umfang pro Vertragsjahr durchzuführen. Die übertragenen Leistungen erfolgen termin- und fachgerecht sowie mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. -- Die kleinen Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind im Zusammenhang mit den Prüfarbeiten auszuführen, soweit diese zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen, und sind mit den angebotenen Einheitspreisen für die Prüfung abgegolten. Der Auftragnehmer (AN) führt alle Instandsetzungsmaßnahmen bis 3.000,- € (netto) nach vorgegebenem Ablauf durch. Über diesen Wert hinaus ist vom AN ein Angebot abzugeben. -- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Prüftermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr auszuführen. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. -- Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, entsprechend fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Dieses besitzt einen „Zertifizierungsnachweis zur Blitzschutzfachkraft gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)“, hierfür gültige Nachweise hat der AN auf Verlangen der AG unverzüglich vorzulegen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. -- Der AN hat die Ausführung der übertragenen Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (nachfolgend Prüfplan genannt) für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens einen Prüfplan. -- Die Vergütung gemäß LV ist für 24 Monate ein Festpreis. Nach Ablauf dieser Frist kann, auf schriftliches Verlangen des AN, die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). Die Anpassung der Vergütung erfolgt nach den Vergabeunterlagen beiliegender Preisgleitklausel (Anlage C-04). Bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg, ist das Formular "Grundlagen der Angebotskalulation" (Anlage B-04) einzureichen. -- Die AG stellt die erforderlichen Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe. Die AG stellt keine Arbeitskräfte.

4 Jahre–
5
Vergabe von Prüfleistungen für Blitzschutzsysteme in Baden-Württemberg

Gegenstand des Vertrages sind die Prüfung sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen für den Blitzschutz, die in der Bestandsliste für Los 5 aufgeführt sind. Die Prüfarbeiten sind an 23 Anlagen verschiedener Liegenschaften vorzunehmen. Es sind umfassende Prüfungen der Ableitungen (äußerer Blitzschutz) und des Potentialausgleiches (innerer Blitzschutz) sowie Sichtprüfungen des äußeren und inneren Blitzschutzes in unterschiedlichem Umfang pro Vertragsjahr durchzuführen. Die übertragenen Leistungen erfolgen termin- und fachgerecht sowie mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. -- Die kleinen Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind im Zusammenhang mit den Prüfarbeiten auszuführen, soweit diese zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen, und sind mit den angebotenen Einheitspreisen für die Prüfung abgegolten. Der Auftragnehmer (AN) führt alle Instandsetzungsmaßnahmen bis 3.000,- € (netto) nach vorgegebenem Ablauf durch. Über diesen Wert hinaus ist vom AN ein Angebot abzugeben. -- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Prüftermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr auszuführen. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. -- Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, entsprechend fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Dieses besitzt einen „Zertifizierungsnachweis zur Blitzschutzfachkraft gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)“, hierfür gültige Nachweise hat der AN auf Verlangen der AG unverzüglich vorzulegen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. -- Der AN hat die Ausführung der übertragenen Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (nachfolgend Prüfplan genannt) für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens einen Prüfplan. -- Die Vergütung gemäß LV ist für 24 Monate ein Festpreis. Nach Ablauf dieser Frist kann, auf schriftliches Verlangen des AN, die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). Die Anpassung der Vergütung erfolgt nach den Vergabeunterlagen beiliegender Preisgleitklausel (Anlage C-04). Bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg, ist das Formular "Grundlagen der Angebotskalulation" (Anlage B-04) einzureichen. -- Die AG stellt die erforderlichen Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe. Die AG stellt keine Arbeitskräfte.

4 Jahre–
6
Vergabe von Prüfleistungen für Blitzschutzsysteme in Baden-Württemberg

Gegenstand des Vertrages sind die Prüfung sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen für den Blitzschutz, die in der Bestandsliste für Los 6 aufgeführt sind. Die Prüfarbeiten sind an 25 Anlagen verschiedener Liegenschaften vorzunehmen. Es sind umfassende Prüfungen der Ableitungen (äußerer Blitzschutz) und des Potentialausgleiches (innerer Blitzschutz) sowie Sichtprüfungen des äußeren und inneren Blitzschutzes in unterschiedlichem Umfang pro Vertragsjahr durchzuführen. Die übertragenen Leistungen erfolgen termin- und fachgerecht sowie mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. -- Die kleinen Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind im Zusammenhang mit den Prüfarbeiten auszuführen, soweit diese zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen, und sind mit den angebotenen Einheitspreisen für die Prüfung abgegolten. Der Auftragnehmer (AN) führt alle Instandsetzungsmaßnahmen bis 3.000,- € (netto) nach vorgegebenem Ablauf durch. Über diesen Wert hinaus ist vom AN ein Angebot abzugeben. -- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Prüftermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr auszuführen. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. -- Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, entsprechend fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Dieses besitzt einen „Zertifizierungsnachweis zur Blitzschutzfachkraft gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)“, hierfür gültige Nachweise hat der AN auf Verlangen der AG unverzüglich vorzulegen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. -- Der AN hat die Ausführung der übertragenen Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (nachfolgend Prüfplan genannt) für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens einen Prüfplan. -- Die Vergütung gemäß LV ist für 24 Monate ein Festpreis. Nach Ablauf dieser Frist kann, auf schriftliches Verlangen des AN, die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). Die Anpassung der Vergütung erfolgt nach den Vergabeunterlagen beiliegender Preisgleitklausel (Anlage C-04). Bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg, ist das Formular "Grundlagen der Angebotskalulation" (Anlage B-04) einzureichen. -- Die AG stellt die erforderlichen Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe. Die AG stellt keine Arbeitskräfte.

4 Jahre–
7
Vergabe von Prüfleistungen für Blitzschutzsysteme in Baden-Württemberg

Gegenstand des Vertrages sind die Prüfung sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen für den Blitzschutz, die in der Bestandsliste für Los 7 aufgeführt sind. Die Prüfarbeiten sind an 26 Anlagen verschiedener Liegenschaften vorzunehmen. Es sind umfassende Prüfungen der Ableitungen (äußerer Blitzschutz) und des Potentialausgleiches (innerer Blitzschutz) sowie Sichtprüfungen des äußeren und inneren Blitzschutzes in unterschiedlichem Umfang pro Vertragsjahr durchzuführen. Die übertragenen Leistungen erfolgen termin- und fachgerecht sowie mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. -- Die kleinen Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind im Zusammenhang mit den Prüfarbeiten auszuführen, soweit diese zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen, und sind mit den angebotenen Einheitspreisen für die Prüfung abgegolten. Der Auftragnehmer (AN) führt alle Instandsetzungsmaßnahmen bis 3.000,- € (netto) nach vorgegebenem Ablauf durch. Über diesen Wert hinaus ist vom AN ein Angebot abzugeben. -- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Prüftermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr auszuführen. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. -- Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, entsprechend fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Dieses besitzt einen „Zertifizierungsnachweis zur Blitzschutzfachkraft gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)“, hierfür gültige Nachweise hat der AN auf Verlangen der AG unverzüglich vorzulegen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. -- Der AN hat die Ausführung der übertragenen Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (nachfolgend Prüfplan genannt) für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens einen Prüfplan. -- Die Vergütung gemäß LV ist für 24 Monate ein Festpreis. Nach Ablauf dieser Frist kann, auf schriftliches Verlangen des AN, die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). Die Anpassung der Vergütung erfolgt nach den Vergabeunterlagen beiliegender Preisgleitklausel (Anlage C-04). Bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg, ist das Formular "Grundlagen der Angebotskalulation" (Anlage B-04) einzureichen. -- Die AG stellt die erforderlichen Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe. Die AG stellt keine Arbeitskräfte.

4 Jahre–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Lose 1, 2, 4, 5, 6, 7

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertungspreis100 %
Preis
WertungspreisAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise in € einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € (netto) laut Leistungsverzeichnis festgelegt.

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 1,0 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 0,5 Mio €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweilige … ganz lesen- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 1,0 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 0,5 Mio €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materi … ganz lesen1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen - dass die Durchführung der Prüfungen entsprechend den Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien sowie den Vorgaben des Herstellers durch Sachkundige erfolgt, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass Bewertung und Prüfung sachgerecht durchgeführt werden - dass im Unternehmen mindestens ein/e Mitarbeiter/in beschäftigt wird, welche/r mit ihrer/seiner Qualifikation bzw. ihrem/seinem Berufsabschluss als „Blitzschutzfachkraft“ den gesetzlichen Anforderungen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. zur Durchführung der Arbeiten an Blitzschutzanlagen gem. DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) genügt, für die/den entsprechende Nachweise für die Qualifikation/den Abschluss vorgelegt werden können, und der/die entsprechend für die ausgeschriebene Prüfung eingesetzt wird - die Nachweise zu den vorgenannten Erklärungen und Qualifikationen auf Anforderung einzureichen. 2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. 3) Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zur Prüfung von Blitzschutzsystemen, von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre, mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in €/Anzahl der Anlagen, Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) mit Telefonnummer und EMail-Adresse. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.03.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
57 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswir … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 16.12.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 16.12.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.

Los 3

Zuschlag1 von 1 angegeben

Wertungspreis100 %
Preis
WertungspreisAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise in € einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € (netto) laut Leistungsverzeichnis festgelegt.

Eignung4 von 4 angegeben

Kriterium
- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 1,0 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 0,5 Mio €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweilige … ganz lesen- Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung Geforderte Deckungssummen (pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert): Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. €; Sachschäden mindestens 1,0 Mio. €; Vermögensschäden mindestens 0,5 Mio €. Sofern die Höhe der Deckungssummen für die jeweiligen Schadensereignisse derzeit nicht ausreicht, muss der Bieter unmittelbar nach Zuschlagserteilung die entsprechende Anpassung der Versicherungsdeckungssummen der Betriebs- /Berufshaftpflichtversicherung für die Dauer der Verträge vornehmen. - Eigenerklärung zum Umsatz Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium
1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materi … ganz lesen1) Eigenerklärung über die Leistungserbringung, - dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt - dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen - dass die Durchführung der Prüfungen entsprechend den Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien sowie den Vorgaben des Herstellers durch Sachkundige erfolgt, die aufgrund ihrer Ausbildung, ihrer Kenntnisse und ihrer durch praktische Tätigkeit gewonnenen Erfahrungen sicherstellen, dass Bewertung und Prüfung sachgerecht durchgeführt werden - dass im Unternehmen mindestens ein/e Mitarbeiter/in beschäftigt wird, welche/r mit ihrer/seiner Qualifikation bzw. ihrem/seinem Berufsabschluss als „Blitzschutzfachkraft“ den gesetzlichen Anforderungen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. zur Durchführung der Arbeiten an Blitzschutzanlagen gem. DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) genügt, für die/den entsprechende Nachweise für die Qualifikation/den Abschluss vorgelegt werden können, und der/die entsprechend für die ausgeschriebene Prüfung eingesetzt wird - die Nachweise zu den vorgenannten Erklärungen und Qualifikationen auf Anforderung einzureichen. 2) Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen - Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig? - Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens - Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart - Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. 3) Referenzen Benennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzen zur Prüfung von Blitzschutzsystemen, von mindestens zwei verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten fünf Jahre, mit Angabe von: Name des Auftraggebers, Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang (in €/Anzahl der Anlagen, Leistungszeitraum, Leistungsart, Ansprechperson beim tatsächlichen Leistungsempfänger (nicht Auftraggeber im Unterauftragnehmerverhältnis) mit Telefonnummer und EMail-Adresse. Vergleichbar sind Referenzen, deren Gegenstand dem Ausschreibungsgegenstand zumindest nahekommt. Die Referenzen müssen im technischen oder organisatorischen Bereich einen gleich hohen oder höheren Schwierigkeitsgrad aufweisen und einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung ermöglichen. Eine der Referenzen sollte mindestens 75 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Die beiden anderen Referenzen sollten jeweils mindestens 50 % des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreiten dieser Werte wird der Bieter aufgefordert, die Vergleichbarkeit der Referenzen zu erläutern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.03.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
57 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenEs gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswir … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:selbst#,#Besonders auch geeignet für:other-sme# 1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 16.12.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- Ausführungsbedingungen Los 3: 1. Sicherheitsanforderungen betreffend der vom Bundesgerichtshof genutzten Liegenschaften WE 137437 Gartenstraße 25, 76133 Karlsruhe und WE 145542 Herrenstraße 45, 76133 Karlsruhe, auf die Anlage B-03, Ziffer IV, wird verwiesen: Abgabe der Erklärung: -unverzüglich nach Zuschlagserteilung für das in diesen Liegenschaften eingesetzte Personal den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung beim Bundesgerichtshof, Verwaltung – Sachgebiet Sicherheit, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, einzureichen. -- 2. Sicherheitsanforderungen betreffend der von der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof genutzten Liegenschaft WE145543 Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe: Abgabe der Erklärung: - unverzüglich nach Zuschlagserteilung für das in dieser Liegenschaft eingesetzte Personal den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung beim Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, 2ZA-Organisation, Sicherheit, Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe, einzureichen. Weitere Informationen sind den Anlagen C-06 und C-07 des Loses 3 zu entnehmen und zu beachten.
Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesen1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 16.12.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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150vergebene Aufträge
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40.534 € – 537.000 €mittlere Hälfte, 29 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 06.01.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9b7f945d-9924-450e-a822-9652c861d784.