Vergabe von Prüfleistungen für Blitzschutzsysteme in Baden-Württemberg (Vergabenummer VOEK 524-24)
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen VOEK 524-24veröffentlicht 16.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.04.2025 – 31.03.2029
- Lose
- 7
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Laut Vergabemeldung wurde dieses Verfahren ohne Zuschlag beendet, zum Beispiel aufgehoben. Oft schreibt die Vergabestelle die Leistung neu aus.
Ohne Zuschlag beendet. Das läuft gerade
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (361 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 7 Lose · in 29 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.04.2025 – 31.03.2029, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 7
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 132 Tage (416 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (171 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 19 MonatenLaufzeit bis 31.03.2029
- Veröffentlichungvor 16 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Leistungen beinhalten die wiederkehrende Prüfung der Blitzschutzsysteme gemäß DIN EN 6 2305-3 (VDE 0185-305-3 / VDE 0185-305-3 Beiblatt 3), der in den Bestandslisten je Los, in Anlage C-02, aufgeführten Wirtschaftseinheiten (WE) und deren dazugehörigen Gebäuden in der Direktion Freiburg im Bundesland Baden- Württemberg.
Gegenstand nach CPV
Lose7 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Vergabe von Prüfleistungen für Blitzschutzsysteme in Baden-Württemberg Gegenstand des Vertrages sind die Prüfung sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen für den Blitzschutz, die in der Bestandsliste für Los 1 aufgeführt sind. Die Prüfarbeiten sind an 163 Anlagen verschiedener Liegenschaften vorzunehmen. Es sind umfassende Prüfungen der Ableitungen (äußerer Blitzschutz) und des Potentialausgleiches (innerer Blitzschutz) sowie Sichtprüfungen des äußeren und inneren Blitzschutzes in unterschiedlichem Umfang pro Vertragsjahr durchzuführen. Die übertragenen Leistungen erfolgen termin- und fachgerecht sowie mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. -- Die kleinen Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind im Zusammenhang mit den Prüfarbeiten auszuführen, soweit diese zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen, und sind mit den angebotenen Einheitspreisen für die Prüfung abgegolten. Der Auftragnehmer (AN) führt alle Instandsetzungsmaßnahmen bis 3.000,- € (netto) nach vorgegebenem Ablauf durch. Über diesen Wert hinaus ist vom AN ein Angebot abzugeben. -- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Prüftermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr auszuführen. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. -- Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, entsprechend fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Dieses besitzt einen „Zertifizierungsnachweis zur Blitzschutzfachkraft gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)“, hierfür gültige Nachweise hat der AN auf Verlangen der AG unverzüglich vorzulegen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. -- Der AN hat die Ausführung der übertragenen Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (nachfolgend Prüfplan genannt) für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens einen Prüfplan. -- Die Vergütung gemäß LV ist für 24 Monate ein Festpreis. Nach Ablauf dieser Frist kann, auf schriftliches Verlangen des AN, die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). Die Anpassung der Vergütung erfolgt nach den Vergabeunterlagen beiliegender Preisgleitklausel (Anlage C-04). Bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg, ist das Formular "Grundlagen der Angebotskalulation" (Anlage B-04) einzureichen. -- Die AG stellt die erforderlichen Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe. Die AG stellt keine Arbeitskräfte. | 4 Jahre | – |
| 2 | Vergabe von Prüfleistungen für Blitzschutzsysteme in Baden-Württemberg Gegenstand des Vertrages sind die Prüfung sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen für den Blitzschutz, die in der Bestandsliste für Los 2 aufgeführt sind. Die Prüfarbeiten sind an 20 Anlagen verschiedener Liegenschaften vorzunehmen. Es sind umfassende Prüfungen der Ableitungen (äußerer Blitzschutz) und des Potentialausgleiches (innerer Blitzschutz) sowie Sichtprüfungen des äußeren und inneren Blitzschutzes in unterschiedlichem Umfang pro Vertragsjahr durchzuführen. Die übertragenen Leistungen erfolgen termin- und fachgerecht sowie mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. -- Die kleinen Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind im Zusammenhang mit den Prüfarbeiten auszuführen, soweit diese zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen, und sind mit den angebotenen Einheitspreisen für die Prüfung abgegolten. Der Auftragnehmer (AN) führt alle Instandsetzungsmaßnahmen bis 3.000,- € (netto) nach vorgegebenem Ablauf durch. Über diesen Wert hinaus ist vom AN ein Angebot abzugeben. -- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Prüftermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr auszuführen. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. -- Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, entsprechend fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Dieses besitzt einen „Zertifizierungsnachweis zur Blitzschutzfachkraft gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)“, hierfür gültige Nachweise hat der AN auf Verlangen der AG unverzüglich vorzulegen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. -- Der AN hat die Ausführung der übertragenen Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (nachfolgend Prüfplan genannt) für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens einen Prüfplan. -- Die Vergütung gemäß LV ist für 24 Monate ein Festpreis. Nach Ablauf dieser Frist kann, auf schriftliches Verlangen des AN, die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). Die Anpassung der Vergütung erfolgt nach den Vergabeunterlagen beiliegender Preisgleitklausel (Anlage C-04). Bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg, ist das Formular "Grundlagen der Angebotskalulation" (Anlage B-04) einzureichen. -- Die AG stellt die erforderlichen Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe. Die AG stellt keine Arbeitskräfte. | 4 Jahre | – |
| 3 | Vergabe von Prüfleistungen für Blitzschutzsysteme in Baden-Württemberg Gegenstand des Vertrages sind die Prüfung sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen für den Blitzschutz, die in der Bestandsliste für Los 3 aufgeführt sind. Die Prüfarbeiten sind an 24 Anlagen verschiedener Liegenschaften vorzunehmen. Es sind umfassende Prüfungen der Ableitungen (äußerer Blitzschutz) und des Potentialausgleiches (innerer Blitzschutz) sowie Sichtprüfungen des äußeren und inneren Blitzschutzes in unterschiedlichem Umfang pro Vertragsjahr durchzuführen. Die übertragenen Leistungen erfolgen termin- und fachgerecht sowie mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. -- Die kleinen Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind im Zusammenhang mit den Prüfarbeiten auszuführen, soweit diese zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen, und sind mit den angebotenen Einheitspreisen für die Prüfung abgegolten. Der Auftragnehmer (AN) führt alle Instandsetzungsmaßnahmen bis 3.000,- € (netto) nach vorgegebenem Ablauf durch. Über diesen Wert hinaus ist vom AN ein Angebot abzugeben. -- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Prüftermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr auszuführen. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. -- Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, entsprechend fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Dieses besitzt einen „Zertifizierungsnachweis zur Blitzschutzfachkraft gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)“, hierfür gültige Nachweise hat der AN auf Verlangen der AG unverzüglich vorzulegen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. -- Der AN hat die Ausführung der übertragenen Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (nachfolgend Prüfplan genannt) für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens einen Prüfplan. -- Die Vergütung gemäß LV ist für 24 Monate ein Festpreis. Nach Ablauf dieser Frist kann, auf schriftliches Verlangen des AN, die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). Die Anpassung der Vergütung erfolgt nach den Vergabeunterlagen beiliegender Preisgleitklausel (Anlage C-04). Bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg, ist das Formular "Grundlagen der Angebotskalulation" (Anlage B-04) einzureichen. -- Die AG stellt die erforderlichen Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe. Die AG stellt keine Arbeitskräfte. | 4 Jahre | – |
| 4 | Vergabe von Prüfleistungen für Blitzschutzsysteme in Baden-Württemberg Gegenstand des Vertrages sind die Prüfung sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen für den Blitzschutz, die in der Bestandsliste für Los 4 aufgeführt sind. Die Prüfarbeiten sind an 58 Anlagen verschiedener Liegenschaften vorzunehmen. Es sind umfassende Prüfungen der Ableitungen (äußerer Blitzschutz) und des Potentialausgleiches (innerer Blitzschutz) sowie Sichtprüfungen des äußeren und inneren Blitzschutzes in unterschiedlichem Umfang pro Vertragsjahr durchzuführen. Die übertragenen Leistungen erfolgen termin- und fachgerecht sowie mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. -- Die kleinen Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind im Zusammenhang mit den Prüfarbeiten auszuführen, soweit diese zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen, und sind mit den angebotenen Einheitspreisen für die Prüfung abgegolten. Der Auftragnehmer (AN) führt alle Instandsetzungsmaßnahmen bis 3.000,- € (netto) nach vorgegebenem Ablauf durch. Über diesen Wert hinaus ist vom AN ein Angebot abzugeben. -- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Prüftermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr auszuführen. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. -- Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, entsprechend fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Dieses besitzt einen „Zertifizierungsnachweis zur Blitzschutzfachkraft gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)“, hierfür gültige Nachweise hat der AN auf Verlangen der AG unverzüglich vorzulegen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. -- Der AN hat die Ausführung der übertragenen Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (nachfolgend Prüfplan genannt) für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens einen Prüfplan. -- Die Vergütung gemäß LV ist für 24 Monate ein Festpreis. Nach Ablauf dieser Frist kann, auf schriftliches Verlangen des AN, die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). Die Anpassung der Vergütung erfolgt nach den Vergabeunterlagen beiliegender Preisgleitklausel (Anlage C-04). Bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg, ist das Formular "Grundlagen der Angebotskalulation" (Anlage B-04) einzureichen. -- Die AG stellt die erforderlichen Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe. Die AG stellt keine Arbeitskräfte. | 4 Jahre | – |
| 5 | Vergabe von Prüfleistungen für Blitzschutzsysteme in Baden-Württemberg Gegenstand des Vertrages sind die Prüfung sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen für den Blitzschutz, die in der Bestandsliste für Los 5 aufgeführt sind. Die Prüfarbeiten sind an 23 Anlagen verschiedener Liegenschaften vorzunehmen. Es sind umfassende Prüfungen der Ableitungen (äußerer Blitzschutz) und des Potentialausgleiches (innerer Blitzschutz) sowie Sichtprüfungen des äußeren und inneren Blitzschutzes in unterschiedlichem Umfang pro Vertragsjahr durchzuführen. Die übertragenen Leistungen erfolgen termin- und fachgerecht sowie mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. -- Die kleinen Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind im Zusammenhang mit den Prüfarbeiten auszuführen, soweit diese zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen, und sind mit den angebotenen Einheitspreisen für die Prüfung abgegolten. Der Auftragnehmer (AN) führt alle Instandsetzungsmaßnahmen bis 3.000,- € (netto) nach vorgegebenem Ablauf durch. Über diesen Wert hinaus ist vom AN ein Angebot abzugeben. -- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Prüftermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr auszuführen. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. -- Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, entsprechend fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Dieses besitzt einen „Zertifizierungsnachweis zur Blitzschutzfachkraft gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)“, hierfür gültige Nachweise hat der AN auf Verlangen der AG unverzüglich vorzulegen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. -- Der AN hat die Ausführung der übertragenen Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (nachfolgend Prüfplan genannt) für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens einen Prüfplan. -- Die Vergütung gemäß LV ist für 24 Monate ein Festpreis. Nach Ablauf dieser Frist kann, auf schriftliches Verlangen des AN, die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). Die Anpassung der Vergütung erfolgt nach den Vergabeunterlagen beiliegender Preisgleitklausel (Anlage C-04). Bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg, ist das Formular "Grundlagen der Angebotskalulation" (Anlage B-04) einzureichen. -- Die AG stellt die erforderlichen Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe. Die AG stellt keine Arbeitskräfte. | 4 Jahre | – |
| 6 | Vergabe von Prüfleistungen für Blitzschutzsysteme in Baden-Württemberg Gegenstand des Vertrages sind die Prüfung sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen für den Blitzschutz, die in der Bestandsliste für Los 6 aufgeführt sind. Die Prüfarbeiten sind an 25 Anlagen verschiedener Liegenschaften vorzunehmen. Es sind umfassende Prüfungen der Ableitungen (äußerer Blitzschutz) und des Potentialausgleiches (innerer Blitzschutz) sowie Sichtprüfungen des äußeren und inneren Blitzschutzes in unterschiedlichem Umfang pro Vertragsjahr durchzuführen. Die übertragenen Leistungen erfolgen termin- und fachgerecht sowie mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. -- Die kleinen Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind im Zusammenhang mit den Prüfarbeiten auszuführen, soweit diese zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen, und sind mit den angebotenen Einheitspreisen für die Prüfung abgegolten. Der Auftragnehmer (AN) führt alle Instandsetzungsmaßnahmen bis 3.000,- € (netto) nach vorgegebenem Ablauf durch. Über diesen Wert hinaus ist vom AN ein Angebot abzugeben. -- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Prüftermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr auszuführen. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. -- Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, entsprechend fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Dieses besitzt einen „Zertifizierungsnachweis zur Blitzschutzfachkraft gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)“, hierfür gültige Nachweise hat der AN auf Verlangen der AG unverzüglich vorzulegen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. -- Der AN hat die Ausführung der übertragenen Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (nachfolgend Prüfplan genannt) für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens einen Prüfplan. -- Die Vergütung gemäß LV ist für 24 Monate ein Festpreis. Nach Ablauf dieser Frist kann, auf schriftliches Verlangen des AN, die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). Die Anpassung der Vergütung erfolgt nach den Vergabeunterlagen beiliegender Preisgleitklausel (Anlage C-04). Bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg, ist das Formular "Grundlagen der Angebotskalulation" (Anlage B-04) einzureichen. -- Die AG stellt die erforderlichen Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe. Die AG stellt keine Arbeitskräfte. | 4 Jahre | – |
| 7 | Vergabe von Prüfleistungen für Blitzschutzsysteme in Baden-Württemberg Gegenstand des Vertrages sind die Prüfung sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen für den Blitzschutz, die in der Bestandsliste für Los 7 aufgeführt sind. Die Prüfarbeiten sind an 26 Anlagen verschiedener Liegenschaften vorzunehmen. Es sind umfassende Prüfungen der Ableitungen (äußerer Blitzschutz) und des Potentialausgleiches (innerer Blitzschutz) sowie Sichtprüfungen des äußeren und inneren Blitzschutzes in unterschiedlichem Umfang pro Vertragsjahr durchzuführen. Die übertragenen Leistungen erfolgen termin- und fachgerecht sowie mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik. -- Die kleinen Instandsetzungsmaßnahmen bis zum Nettowert von insgesamt 30 € sind im Zusammenhang mit den Prüfarbeiten auszuführen, soweit diese zur Wiederherstellung des Sollzustandes unerlässlich, nicht ohnehin im Leistungsverzeichnis erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Prüfung nicht erhöhen, und sind mit den angebotenen Einheitspreisen für die Prüfung abgegolten. Der Auftragnehmer (AN) führt alle Instandsetzungsmaßnahmen bis 3.000,- € (netto) nach vorgegebenem Ablauf durch. Über diesen Wert hinaus ist vom AN ein Angebot abzugeben. -- Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Prüftermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr; Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr auszuführen. -- Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten Geräte, Werkzeuge und Hilfsmittel (z. B. Mess- und Prüfmittel), Materialien und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungs-, Dicht-, Schmier- und Korrosionsschutzmittel) sowie auch geeignete Zugangstechnik (z. B. Leitern) und Schutzausrüstungen etc. sowie allen sonstigen nicht explizit genannten Hilfsmittel und -stoffe, Hubarbeitsbühnen) usw. zu stellen bzw. zu liefern. -- Der AN ist verpflichtet, zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen, entsprechend fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Dieses besitzt einen „Zertifizierungsnachweis zur Blitzschutzfachkraft gemäß DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3)“, hierfür gültige Nachweise hat der AN auf Verlangen der AG unverzüglich vorzulegen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. -- Der AN hat die Ausführung der übertragenen Leistungen und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Leistungsnachweis zu dokumentieren. -- Der AN hat die Termine für die Ausführung der Leistungen gemäß Leistungsverzeichnis (nachfolgend Prüfplan genannt) für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen. Zu diesem Zweck erstellt der AN innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens einen Prüfplan. -- Die Vergütung gemäß LV ist für 24 Monate ein Festpreis. Nach Ablauf dieser Frist kann, auf schriftliches Verlangen des AN, die Vergütung angepasst werden. Eine Anpassung ist zulässig, wenn sich der maßgebliche Tarifvertrag ändert, und/oder im Falle von kostenrelevanten gesetzlichen Änderungen (im Bereich Mindestlohn, Lohnnebenkosten/Sozialabgaben). Die Anpassung der Vergütung erfolgt nach den Vergabeunterlagen beiliegender Preisgleitklausel (Anlage C-04). Bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg, ist das Formular "Grundlagen der Angebotskalulation" (Anlage B-04) einzureichen. -- Die AG stellt die erforderlichen Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe. Die AG stellt keine Arbeitskräfte. | 4 Jahre | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Lose 1, 2, 4, 5, 6, 7
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise in € einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € (netto) laut Leistungsverzeichnis festgelegt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2025
- Vertragsende
- 31.03.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 16.12.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
Los 3
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- WertungspreisAls Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise in € einschließlich aller Preise für die Bedarfsleistungen in € (netto) laut Leistungsverzeichnis festgelegt.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.04.2025
- Vertragsende
- 31.03.2029
- Verlängerung
- bis zu 2-mal
- Optionen
- Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich automatisch 2-mal um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern die AG der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit widerspricht.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren … ganz lesenkürzer
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 16.12.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- Ausführungsbedingungen Los 3: 1. Sicherheitsanforderungen betreffend der vom Bundesgerichtshof genutzten Liegenschaften WE 137437 Gartenstraße 25, 76133 Karlsruhe und WE 145542 Herrenstraße 45, 76133 Karlsruhe, auf die Anlage B-03, Ziffer IV, wird verwiesen: Abgabe der Erklärung: -unverzüglich nach Zuschlagserteilung für das in diesen Liegenschaften eingesetzte Personal den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung beim Bundesgerichtshof, Verwaltung – Sachgebiet Sicherheit, Herrenstraße 45a, 76133 Karlsruhe, einzureichen. -- 2. Sicherheitsanforderungen betreffend der von der Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof genutzten Liegenschaft WE145543 Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe: Abgabe der Erklärung: - unverzüglich nach Zuschlagserteilung für das in dieser Liegenschaft eingesetzte Personal den vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung beim Generalbundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof, 2ZA-Organisation, Sicherheit, Brauerstraße 30, 76135 Karlsruhe, einzureichen. Weitere Informationen sind den Anlagen C-06 und C-07 des Loses 3 zu entnehmen und zu beachten.- Hinweis
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 s … ganz lesenkürzer
1) Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4. der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. 2) Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten 3.1) Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 16.12.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. 3.2) Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an den e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 610 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr.
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Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 5 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 6 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 7 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 53119 Bonn
- Website
- bundesimmobilien.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Alle 48 offenen Ausschreibungen von Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 500 (Reparatur- und Wartungsdienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (361 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- CWS Fire Safety2 Zuschläge
- K&S Gesellschaft für Gebäudetechnik mbH2 Zuschläge
- Rolls-Royce Solutions Willich GmbH2 Zuschläge
- Techcon GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
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- BekanntmachungFrist 06.01.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7d2675a3-8cb6-429c-8480-b95488536b48.