Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Generalsanierung der Gemeindehalle Calw-Stammheim an einen Generalübernehmer
Stadt Calw · Calw, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 424_2024_STAveröffentlicht 09.05.2025BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 20 Monate
- 11.02.2025 – 30.09.2026
- Leistungsart
- Bauleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 20 Monate11.02.2025 – 30.09.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Calw75365, Landkreis Calw, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Ermittlung der Preispunkte60 %
- Gestalterischer Anspruch und Funktiona-lität der Architektur in Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien12 %
- TGA- und bauphysikalisches Konzept in Übereinstimmung mit den Förderrichtli-nien12 %
- Bautechnische Qualität und Lebenszykluskosten12 %
- Terminplan und Prozessqualität4 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 21 MonatenLaufzeit bis 30.09.2026
- Veröffentlichungvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind alle Planungs- und Baumaßnahmen zur Generalsanierung der Gemeindehalle Calw-Stammheim zur Nutzung als Mehrzweckhalle (als Sport- und Begegnungsstätte) auf der Basis einer Funktionalen Leistungsbeschreibung.
Beschreibung des Loses
Der Bieter hat dem Auftraggeber anzubieten, die Generalsanierung der Gemeindehalle Calw-Stammheim nach den Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibung zu planen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit zu sanieren. Die Leistungen müssen bis zum 30.09.2026 abgeschlossen sein. Das Projekt ist zur Förderung aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" eingereicht. Alle daraus resultierenden Vorgaben an das Projekt sind daher einzuhalten. Die jeweiligen Leistungen der Planung und des Baus können von verschiedenen Unternehmen durchgeführt werden. Gegenüber dem Auftraggeber ist jedoch ein Gesamtangebot abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Calw beabsichtigt, für die zu erbringenden planerischen und baulichen Leistungen höchstens 8,5 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 700) bereitzustellen. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Nebenkosten. Der Auftraggeber behält sich vor diesem Hintergrund vor, das Vergabeverfahren bei Überschreiten dieser Summe ggf. aufzuheben.
Gegenstand nach CPV
- 45200000Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie TiefbauarbeitenHauptgegenstand
- 71320000Planungsleistungen im Bauwesen
- 71000000Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- 45000000Bauarbeiten
- 45210000Bauleistungen im Hochbau
- 45212000Bauarbeiten für Gebäude, die der Freizeitgestaltung, dem Sport, der Kultur, der Unterbringung und Verpflegung dienen
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Ermittlung der PreispunkteGewichtung (Punkte, genau) 60Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Leistungsverzeichnis angebotenen Brutto-Gesamtangebotssumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme erhält 60 Punkte, ein An-gebot mit einer Brutto-Gesamtangebotssumme, die beim (mindestens) 1,5-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtangebotssumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 1,5-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
- Qualität
- Gestalterischer Anspruch und Funktiona-lität der Architektur in Übereinstimmung mit den FörderrichtlinienGewichtung (Punkte, genau) 12In diesem Kriterium werden u.a. folgende Punkte berücksichtigt: - Einfügung des Gebäudes in die Umgebung - ansprechender Gesamteindruck, darunter ein Konzept zu Farbigkeit, Materialität und Oberflächen der Fassadenmaterialien. - ein Nutzungskonzept und Raumprogramm in Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien. - eine sinnvolle äußere Erschließung und Ein-gangssituation für alle Nutzungen. - sinnvolle Strukturierung der Zonen (Halle, Bühne, Umkleiden, Eingang, Foyer, Sani-tärtrakt etc.) für alle Nutzungen. - Einhaltung der Vorgaben an die Barrierefrei-heit (Vorgabe Förderrichtlinien)
- Qualität
- TGA- und bauphysikalisches Konzept in Übereinstimmung mit den Förderrichtli-nienGewichtung (Punkte, genau) 12In diesem Kriterium werden u.a. folgende Punkte berücksichtigt: - Abgabe eines nachvollziehbaren TGA-Konzept (EG 70, Mehrzweckhallennutzung etc.) - darin sollen enthalten sein : ? Angaben zur Auslegung der HLS-Anlagen entsprechend Nutzungskonzept, ?Qualität der verwendeten Komponenten bei Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro hinsichtlich Nutzerfreundlichkeit, Steuerung, Dauerhaftigkeit, Wartungsfreundlichkeit und Energieeffizienz, - Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien - Abgabe eines Maßnahmenkatalogs zur Einhaltung der bauphysikalischen Vorgaben (insb. GEG 70 - Anforderung der Förderricht-linie) - Auslegung der Bühnentechnik entsprechend festgelegten Nutzungsarten - Auslegung der Küchentechnik entsprechend festgelegten Nutzungsarten inkl. Einbindung in Gesamt-TGA-Konzept
- Qualität
- Bautechnische Qualität und LebenszykluskostenGewichtung (Punkte, genau) 12In diesem Kriterium werden u.a. folgende Punkte berücksichtigt: - Vorschläge für einen möglichst umweltscho-nenden Betrieb des Gebäudes. - Konzept zur Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien, zum Umgang mit Ressourcen, Energieverbrauch und Energiemanagement sowie etwaigen Zertifizierungen z.B. von Komponenten. - mögliche Wiederverwendung vorhandener Bauelemente / Bausubstanz - Angaben zu den Lebenszykluskosten (zu-künftige Betriebskosten, Wartungskosten, Vorteile des Entwurfs des Bieters) - Qualität der gewählten Fassadenmaterialien / Robustheit - Qualität der Dächer - Qualität der Ausstattungselemente, Oberflä-chen und Bodenbeläge - Lösung zur Einhaltung der Schallproblematik in der Halle - Effiziente Variante der Wärmeverteilung und Warmwasseraufbereitung - Optimale Ausnutzung der Dachflächen für PV-Anlagen
- Qualität
- Terminplan und ProzessqualitätGewichtung (Punkte, genau) 4In diesem Kriterium werden u.a. folgende Punkte berücksichtigt: - es ist ein Terminplan vorzulegen, der min-destens folgendes enthält/erläutert: - konzeptionelle Darlegung, wie die Komplexi-tät der Bauaufgabe in der Planung, Arbeits-vorbereitung, Vorfertigung und Ausführung umgesetzt wird. - schlüssige Darstellung Planungs-, und Bau-ablauf sowie die Bauabfolge (Gliederung in übersichtliche Pakete) - Konzept zur Qualitätssicherung in der Bau-phase (Überwachung der Qualität der Ausfüh-rung, Qualitätsbegehungen mit dem AG zur Prüfung der Qualität an Schlüsselstellen etc.) - Darstellung zusammenhängender Risiken im Konzept dargestellt werden
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 11.02.2025
- Vertragsende
- 30.09.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P562J Anhand der o.g. Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 bis 5 auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A). Objektive Kriterien für die … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P562J Anhand der o.g. Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 bis 5 auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien: Die Bewertung der Referenzen im Teilnahmewettbewerb erfolgt folgendermaßen: 1) Kriterien zur schlüsselfertigen Bauleistung Kriterium "Zeitpunkt Inbetriebnahme" a) Inbetriebnahme ab 01.01.2017 bis 31.12.2020 1 Punkt b) Inbetriebnahme zwischen dem 01.01.2021 bis 31.12.2022 2 Punkte c) Inbetriebnahme ab 01.01.2023 3 Punkte Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium er-reicht werden. Kriterium "Bauvolumen" a) Ab 4 bis < 6 Mio. EUR netto (KG 200 ? 700, ohne KG 600 nach DIN 276) Bauvolumen 1 Punkt b) zwischen 6 bis < 8,5 Mio. EUR netto Bauvolumen (KG 200? 700, ohne KG 600 nach DIN 276) Bauvolumen 2 Punkte c) ab 8,5 Mio. EUR netto Bauvolumen (KG 200 ? 700, ohne KG 600 nach DIN 276) Bauvolumen 3 Punkte Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium er-reicht werden. Kriterium Gebäudeart der Referenz a) anderer Gebäudetypus als b) oder c) 1 Punkt b) Sporthalle oder Bau für Kulturveranstaltungen 2 Punkte c) Mehrzweckhalle 3 Punkte Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium er-reicht werden. 2) Kriterien zur Planungsleistung Objektplanung Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 bis 500, nach DIN 276)" a) ab 3 bis <5 Mio. EUR netto (KG 200 bis 500, ohne KG 400 nach DIN 276) 1 Punkt b) 5 bis 8 Mio. EUR netto (KG 200 bis 500, ohne KG 400 nach DIN 276) 2 Punkte c) ab 8 Mio. EUR netto (KG 200 bis 500, ohne KG 400 nach DIN 276) 3 Punkte Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden. Kriterium Gebäudeart der Referenz a) Sporthalle oder Bau für Kulturveranstaltungen 1 Punkt b) Sporthalle oder Bau für Kulturveranstaltungen 2 Punkte c) Mehrzweckhalle 3 Punkte Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium er-reicht werden. 3) Kriterien zur Planungsleistung technische Gebäudeausrüstung KG 400 Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten (KG 400 nach DIN 276)" a) ab 1 bis < 2,5 Mio. EUR netto (KG 400 nach DIN 276) 1 Punkt b) ab 2,5 bis 3,5 Mio. EUR netto (KG 400 nach DIN 276) 2 Punkte c) ab 3,5 Mio. EUR netto (KG 400 nach DIN 276) 3 Punkte Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium er-reicht werden. Insgesamt können max. 18 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, die eine aktuellere Referenz vorlegen kann.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| GOLDBECK Süd GmbH NL Stuttgart, Stuttgart | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Calw
- Anschrift
- Marktplatz 9, 75365 Calw
- Kontakt
- info@
calw.de
Bei uns erfasst
- Mittagsverpflegung Schulen und Kitas in Trägerschaft der Stadt Calw18.12.2023 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Ed. Züblin AG24 Zuschläge
- LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG24 Zuschläge
- Gebrüder Rückert GmbH & Co KG22 Zuschläge
- MOSER GmbH & Co. KG19 Zuschläge
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- Beck GmbH16 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 11.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f10d9029-5d45-4127-bf0c-769a1dc0f71c.