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Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für die Generalsanierung der Gemeindehalle Calw-Stammheim an einen Generalübernehmer

Stadt Calw · Calw, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 424_2024_STAveröffentlicht 11.06.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 849 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Baden-Württemberg (71 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
20 Monate11.02.2025 – 30.09.2026
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Calw75365, Landkreis Calw, Baden-Württemberg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Ermittlung der Preispunkte60 %
  • Gestalterischer Anspruch und Funktiona-lität der Architektur in Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien12 %
  • TGA- und bauphysikalisches Konzept in Übereinstimmung mit den Förderrichtli-nien12 %
  • Bautechnische Qualität und Lebenszykluskosten12 %
  • Terminplan und Prozessqualität4 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 29 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Stadt Calw
    vor 28 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhr
    vor 28 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2026
    vor 21 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand des Vergabeverfahrens sind alle Planungs- und Baumaßnahmen zur Generalsanierung der Gemeindehalle Calw-Stammheim zur Nutzung als Mehrzweckhalle (als Sport- und Begegnungsstätte) auf der Basis einer Funktionalen Leistungsbeschreibung.

Beschreibung des Loses

Der Bieter hat dem Auftraggeber anzubieten, die Generalsanierung der Gemeindehalle Calw-Stammheim nach den Vorgaben der funktionalen Leistungsbeschreibung zu planen sowie schlüsselfertig und betriebsbereit zu sanieren. Die Leistungen müssen bis zum 30.09.2026 abgeschlossen sein. Das Projekt ist zur Förderung aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" eingereicht. Alle daraus resultierenden Vorgaben an das Projekt sind daher einzuhalten. Die jeweiligen Leistungen der Planung und des Baus können von verschiedenen Unternehmen durchgeführt werden. Gegenüber dem Auftraggeber ist jedoch ein Gesamtangebot abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt Calw beabsichtigt, für die zu erbringenden planerischen und baulichen Leistungen höchstens 8,5 Mio. EUR brutto (KG 200 bis 700) bereitzustellen. Der Betrag sollte unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Nebenkosten. Der Auftraggeber behält sich vor diesem Hintergrund vor, das Vergabeverfahren bei Überschreiten dieser Summe ggf. aufzuheben.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Preis
Ermittlung der PreispunkteGewichtung (Punkte, genau) 60Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Leistungsverzeichnis angebotenen Brutto-Gesamtangebotssumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme erhält 60 Punkte, ein An-gebot mit einer Brutto-Gesamtangebotssumme, die beim (mindestens) 1,5-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamtangebotssumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 1,5-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamtangebotssumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
Qualität
Gestalterischer Anspruch und Funktiona-lität der Architektur in Übereinstimmung mit den FörderrichtlinienGewichtung (Punkte, genau) 12In diesem Kriterium werden u.a. folgende Punkte berücksichtigt: - Einfügung des Gebäudes in die Umgebung - ansprechender Gesamteindruck, darunter ein Konzept zu Farbigkeit, Materialität und Oberflächen der Fassadenmaterialien. - ein Nutzungskonzept und Raumprogramm in Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien. - eine sinnvolle äußere Erschließung und Ein-gangssituation für alle Nutzungen. - sinnvolle Strukturierung der Zonen (Halle, Bühne, Umkleiden, Eingang, Foyer, Sani-tärtrakt etc.) für alle Nutzungen. - Einhaltung der Vorgaben an die Barrierefrei-heit (Vorgabe Förderrichtlinien)
Qualität
TGA- und bauphysikalisches Konzept in Übereinstimmung mit den Förderrichtli-nienGewichtung (Punkte, genau) 12In diesem Kriterium werden u.a. folgende Punkte berücksichtigt: - Abgabe eines nachvollziehbaren TGA-Konzept (EG 70, Mehrzweckhallennutzung etc.) - darin sollen enthalten sein : ? Angaben zur Auslegung der HLS-Anlagen entsprechend Nutzungskonzept, ?Qualität der verwendeten Komponenten bei Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro hinsichtlich Nutzerfreundlichkeit, Steuerung, Dauerhaftigkeit, Wartungsfreundlichkeit und Energieeffizienz, - Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien - Abgabe eines Maßnahmenkatalogs zur Einhaltung der bauphysikalischen Vorgaben (insb. GEG 70 - Anforderung der Förderricht-linie) - Auslegung der Bühnentechnik entsprechend festgelegten Nutzungsarten - Auslegung der Küchentechnik entsprechend festgelegten Nutzungsarten inkl. Einbindung in Gesamt-TGA-Konzept
Qualität
Bautechnische Qualität und LebenszykluskostenGewichtung (Punkte, genau) 12In diesem Kriterium werden u.a. folgende Punkte berücksichtigt: - Vorschläge für einen möglichst umweltscho-nenden Betrieb des Gebäudes. - Konzept zur Nachhaltigkeit der verwendeten Materialien, zum Umgang mit Ressourcen, Energieverbrauch und Energiemanagement sowie etwaigen Zertifizierungen z.B. von Komponenten. - mögliche Wiederverwendung vorhandener Bauelemente / Bausubstanz - Angaben zu den Lebenszykluskosten (zu-künftige Betriebskosten, Wartungskosten, Vorteile des Entwurfs des Bieters) - Qualität der gewählten Fassadenmaterialien / Robustheit - Qualität der Dächer - Qualität der Ausstattungselemente, Oberflä-chen und Bodenbeläge - Lösung zur Einhaltung der Schallproblematik in der Halle - Effiziente Variante der Wärmeverteilung und Warmwasseraufbereitung - Optimale Ausnutzung der Dachflächen für PV-Anlagen
Qualität
Terminplan und ProzessqualitätGewichtung (Punkte, genau) 4In diesem Kriterium werden u.a. folgende Punkte berücksichtigt: - es ist ein Terminplan vorzulegen, der min-destens folgendes enthält/erläutert: - konzeptionelle Darlegung, wie die Komplexi-tät der Bauaufgabe in der Planung, Arbeits-vorbereitung, Vorfertigung und Ausführung umgesetzt wird. - schlüssige Darstellung Planungs-, und Bau-ablauf sowie die Bauabfolge (Gliederung in übersichtliche Pakete) - Konzept zur Qualitätssicherung in der Bau-phase (Überwachung der Qualität der Ausfüh-rung, Qualitätsbegehungen mit dem AG zur Prüfung der Qualität an Schlüsselstellen etc.) - Darstellung zusammenhängender Risiken im Konzept dargestellt werden

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Die Befähigung zur Berufsausübung ist nicht mit der Interessenbekundung aufgrund der vorliegenden Vorinformation mit Aufruf zum Wettbewerb (Verfahrensstufe 1), sondern erst mit der Interessenbestätigung im Teilnahmeantrag (Verfahrensstufe 2) nachzuweisen. Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch … ganz lesenDie Befähigung zur Berufsausübung ist nicht mit der Interessenbekundung aufgrund der vorliegenden Vorinformation mit Aufruf zum Wettbewerb (Verfahrensstufe 1), sondern erst mit der Interessenbestätigung im Teilnahmeantrag (Verfahrensstufe 2) nachzuweisen. Die Befähigung zur Berufsausübung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden. Nicht präqualifizierte Bewerber oder Bewerber, deren Präqualifikation nicht den Nachweis der gestellten Eignungsanforderungen erfüllt, müssen die nachstehend ge-nannten Unterlagen mit ihrem Teilnahmeantrag (auf Basis des zur Verfahrensstufe 2 be-reitgestellten Formularsatzes) einreichen: Geforderte Mindeststandards zur Berufsausübung: 1) Aktueller (zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate) Nachweis über eine gültige Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in An-hang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtli-nie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. 2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB bzw. § 6e EU VOB/A vorliegen. Etwaige Maßnahmen des Bewerbers zu einer Selbstreinigung nach § 125 GWB bzw. § 6f EU VOB/A sind als gesonderte Erklärung einzureichen und Eigen-erklärungen zu Artikel 5k der Verordnung EU) Nr. 833/2014 vom 08.04.2022 (EU-Sanktionspaket gegen Russland) Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Kriterium
1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und eine Planungshaftpflichtversicherung (inklusive Schäden an der geplanten Sache) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je … ganz lesen1) Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden, Sach- und Vermögensschäden und eine Planungshaftpflichtversicherung (inklusive Schäden an der geplanten Sache) mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personen- und sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) Versicherungsunternehmens einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nach-weis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium
Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto) aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils aufgeschlüsselt nach "Planungsleistungen Gebäude und Innenräume" und "schlüsselfertiger Bau"; Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Kriterium
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jah-ren ersichtlich ist. Gezählt werden die sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Mit-arbeiter "nach Köpfen". Bei einer Bewerbergemei … ganz lesenEigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 Jah-ren ersichtlich ist. Gezählt werden die sozialversicherungsrechtlich beschäftigten Mit-arbeiter "nach Köpfen". Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftig-ten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu ad-dieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Be-schäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindes-tens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Kriterium
Angabe mindestens eines Referenzobjekts über abgeschlossene schlüsselfertige Bau-leistungen einer Generalsanierung im Bereich Hochbau mit Projektvolumen (KG 200-700 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. 4 Mio. EUR netto, 3) Angabe mindestens eines Referenzobjekts über Planungsleistungen Obje … ganz lesenAngabe mindestens eines Referenzobjekts über abgeschlossene schlüsselfertige Bau-leistungen einer Generalsanierung im Bereich Hochbau mit Projektvolumen (KG 200-700 nach DIN 276 in aktueller Fassung) von mind. 4 Mio. EUR netto, 3) Angabe mindestens eines Referenzobjekts über Planungsleistungen Objektplanung Gebäude einer Generalsanierung im Bereich Hochbau mit einer Komplexität mindes-tens Honorarzone III und anrechenbaren Kosten (KG 200-500, ohne KG 600 nach DIN 276 in aktueller Fassung) mind. 4,0 Mio. EUR netto, vollständig erbrachte Leistung (bis einschließlich LPH 5. Es müssen dabei mindestens folgende Leistungen nach § 34 Abs. 4 HOAI erbracht worden sein: LPH 3: - Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge an-derer an der Planung fachlich Beteiligter. - Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und De-taillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen. LPH 5: - Erarbeiten der Ausführungsplanung mit allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben (zeichnerisch und textlich) auf der Grundlage der Entwurfs- und Genehmigungsplanung bis zur ausführungsreifen Lösung, als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen. - Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen. 4) Angabe mindestens eines Referenzobjekts über Planungsleistungen Technische Ge-bäudeausrüstung einer Generalsanierung im Bereich Hochbau mit einer Komplexität mindestens Honorarzone II und anrechenbaren Kosten (KG 400 nach DIN 276 in aktu-eller Fassung) mind. 2 Mio. EUR netto, vollständig erbrachte Leistung (bis einschließ-lich LPH 5). Es müssen dabei mindestens folgende Leistungen erbracht worden sein: LPH 3: - Durcharbeiten des Planungskonzepts (stufenweise Erarbeitung einer Lösung) unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen sowie unter Beach-tung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen, bis zum vollstän-digen Entwurf - Festlegen aller Systeme und Anlagenteile - Berechnen und Bemessen der technischen Anlagen und Anlagenteile, Abschät-zen von jährlichen Bedarfswerten (z.B. Nutz-, End- und Primärenergiebedarf) und Betriebskosten; Abstimmen des Platzbedarfs für technische Anlagen und Anlagenteile; Zeichnerische Darstellung des Entwurfs in einem mit dem Objekt-planer abgestimmten Ausgabemaßstab mit Angabe maßbestimmender Dimensio-nen Fortschreiben und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anla-gen Auflisten aller Anlagen mit technischen Daten und Angaben zum Beispiel für Energiebilanzierungen Anlagenbeschreibungen mit Angabe der Nutzungsbedin-gungen LPH 5: - Erarbeiten der Ausführungsplanung auf Grundlage der Ergebnisse der Leis-tungsphasen 3 und 4 (stufenweise Erarbeitung und Darstellung der Lösung) un-ter Beachtung der durch die Objektplanung integrierten Fachplanungen bis zur ausführungsreifen Lösung. - Fortschreiben der Berechnungen und Bemessungen zur Auslegung der techni-schen Anlagen und Anlagenteile Zeichnerische Darstellung der Anlagen in einem mit dem Objektplaner abgestimmten Ausgabemaßstab und Detaillierungsgrad einschließlich Dimensionen (keine Montage- oder Werkstattpläne) Anpassen und Detaillieren der Funktions- und Strangschemata der Anlagen bzw. der GA-Funktionslisten Abstimmen der Ausführungszeichnungen mit dem Objektplaner und den übrigen Fachplanern. Der vorstehende Leistungsumfang der Referenzen 2) bis 4) kann auch durch ein Referenzprojekt nachgewiesen werden.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
11.02.2025
Vertragsende
30.09.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Bieter sichert zu, dass im Auftragsfall die gesamte Kommunikation mit dem Auftraggeber in Deutsch erfolgt und die benannten Ansprechpartner des Auftragnehmers die deutsche Sprache verhandlungssicher beherrschen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHS76 Anhand der o.g. Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 bis 5 auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A). Objektive Kriterien für die … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHS76 Anhand der o.g. Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 bis 5 auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 3 VOB/A). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien: Die Bewertung der Referenzen im Teilnahmewettbewerb erfolgt folgendermaßen: 1) Kriterien zur schlüsselfertigen Bauleistung Kriterium "Zeitpunkt Inbetriebnahme" a) Inbetriebnahme ab 01.01.2017 bis 31.12.2020 1 Punkt b) Inbetriebnahme zwischen dem 01.01.2021 bis 31.12.2022 2 Punkte c) Inbetriebnahme ab 01.01.2023 3 Punkte Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium er-reicht werden. Kriterium "Bauvolumen" a) Ab 4 bis < 6 Mio. EUR netto (KG 200 ? 700, ohne KG 600 nach DIN 276) Bauvolumen 1 Punkt b) zwischen 6 bis < 8,5 Mio. EUR netto Bauvolumen (KG 200? 700, ohne KG 600 nach DIN 276) Bauvolumen 2 Punkte c) ab 8,5 Mio. EUR netto Bauvolumen (KG 200 ? 700, ohne KG 600 nach DIN 276) Bauvolumen 3 Punkte Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium er-reicht werden. Kriterium Gebäudeart der Referenz a) anderer Gebäudetypus als b) oder c) 1 Punkt b) Sporthalle oder Bau für Kulturveranstaltungen 2 Punkte c) Mehrzweckhalle 3 Punkte Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium er-reicht werden. 2) Kriterien zur Planungsleistung Objektplanung Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten (KG 200 bis 500, nach DIN 276)" a) ab 3 bis <5 Mio. EUR netto (KG 200 bis 500, ohne KG 400 nach DIN 276) 1 Punkt b) 5 bis 8 Mio. EUR netto (KG 200 bis 500, ohne KG 400 nach DIN 276) 2 Punkte c) ab 8 Mio. EUR netto (KG 200 bis 500, ohne KG 400 nach DIN 276) 3 Punkte Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium erreicht werden. Kriterium Gebäudeart der Referenz a) Sporthalle oder Bau für Kulturveranstaltungen 1 Punkt b) Sporthalle oder Bau für Kulturveranstaltungen 2 Punkte c) Mehrzweckhalle 3 Punkte Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium er-reicht werden. 3) Kriterien zur Planungsleistung technische Gebäudeausrüstung KG 400 Kriterium "Anrechenbare Herstellkosten (KG 400 nach DIN 276)" a) ab 1 bis < 2,5 Mio. EUR netto (KG 400 nach DIN 276) 1 Punkt b) ab 2,5 bis 3,5 Mio. EUR netto (KG 400 nach DIN 276) 2 Punkte c) ab 3,5 Mio. EUR netto (KG 400 nach DIN 276) 3 Punkte Gewertet wird die beste Referenz. Es können maximal 3 Punkte bei diesem Kriterium er-reicht werden. Insgesamt können max. 18 Punkte erzielt werden. Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punktegleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, die eine aktuellere Referenz vorlegen kann.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Calw
Anschrift
Marktplatz 9, 75365 Calw
Kontakt
info@calw.de

Bei uns erfasst

7Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

2.880vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.981 Lose mit Angabe)
352.450 €Zuschlagswert im Median
132.405 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 1.456 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 11.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4eb44204-3743-4919-a870-a34f876639a4.