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Vergabe von Organisationsberatung/ -untersuchung

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Fachbereich "Controlling/Organisation" · Ingelheim, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 16/2024veröffentlicht 20.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 687 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

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Alle Ausschreibungen: Beratung in Rheinland-Pfalz (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Zulässigsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 154 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Fragen bis 23:59 Uhr
    vor 24 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 23:59 Uhr
    vor 23 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrags über Projektdienstleistungen und Wissenstransferleistungen in dem Themenfeld „Organisationsuntersuchung/ -beratung“. Das zu erstellende Gutachten soll im Rahmen eines möglichst umfassenden Untersuchungsansatzes eine Aufgabenkritik beschreiben, Vorschläge zur Festlegung von Referenzwerten unterbreiten und daraus resultierend Möglichkeiten der Effizienzsteigerung der Verwaltung inklusive der Optimierung der Verwaltungsorganisation schaffen. Hierzu sollten standardisierte und in der öffentlichen Verwaltung normierte Prozessanalyseverfahren unter Beachtung interkommunaler Vergleichswerte und auch die umfangreichen Projekterfahrungen des Bieters einfließen.

Beschreibung des Loses

Der Landkreis Mainz-Bingen beauftragt ein Organisationsgutachten. Das zu erstellende Organisationsgutachten soll im Rahmen eines möglichst umfassenden Untersuchungsansatzes eine Aufgabenkritik beschreiben, Vorschläge zur Festlegung von Referenzwerten unterbreiten und daraus resultierend Möglichkeiten der Effizienzsteigerung der Verwaltung inklusive der Optimierung der Verwaltungsorganisation schaffen. Im Einzelnen: • Durchführung einer umfassenden Haushaltsstrukturanalyse der beiden Teilhaushalte im Verhältnis zum Gesamthaushalt (Einnahme- und Ausgabesituation, Investitionen bezogen auf die einzelnen Leistungsbereiche der Produkte) • Prüfung freiwilliger und pflichtiger Aufgaben • Aufgabenanalyse zur Zweck- (bereinigten Aufgabenkatalog) und Vollzugskritik (Optimierung der Aufgabenwahrnehmung) • Prozessoptimierungen (Arbeitsabläufe, Digitalisierung, Einsatz der Fachsoftware oder ähnliches) • Prüfung der Aufbau- und Ablauforganisation • Stellenanalyse für die einzelnen Aufgabenbereiche (ohne Ermittlung von Bearbeitungszeiten zur Personalbedarfsberechnung!) • Analyse ggf. vorliegender Projekte oder Gutachten • Interviews mit Politik und Verwaltung Dabei sind Empfehlungen für eine optimierte Aufbau- und Ablauforganisation (insb. Geschäftsprozessoptimierung) sowie einer sachgerechten Leitungsspanne und Stellenausstattung abzugeben. Es soll darüber hinaus dargestellt werden, inwieweit die Strukturen, Prozesse und personelle Ausstattung für die Wahrnehmung der Aufgaben- und Leistungserbringung, in den Organisationseinheiten, verbessert werden kann. Bei der Untersuchung hat sich der Bieter am landeseinheitlichen Produktrahmenplan sowie den individuell festgelegten Produkten und Leistungen des Landkreises Mainz-Bingen zu orientieren. Des Weiteren fordert die aktuelle Gesetzgebung gem. § 79 III SGB XIII, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe für eine ausreichende Ausstattung der Jugendämter und der Landesjugendämter, einschließlich der Möglichkeit der Nutzung digitaler Geräte zu sorgen hat; hierzu gehört auch eine dem Bedarf entsprechende Zahl von Fachkräften. Zur Planung und Bereitstellung einer bedarfsgerechten Personalausstattung ist ein Verfahren zur Personalbemessung zu nutzen. Bei den Empfehlungen zum sachgerechten Stellenbedarf sollen aufgabenkritische Hinweise zu den Auswirkungen einer zentralen bzw. dezentralen Leistungserbringung und zu Vereinbarungen bzw. Festlegungen des Auftraggebers, die Auswirkungen auf den Stellenbedarf haben, gegeben werden.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
40 Prozent
Qualität
60 Prozent

Eignung15 von 15 angegeben

Kriterium
Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Kriterium
Einzureichen, soweit einschlägig. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Kriterium
Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Kriterium
Es wird der Nachweis eines jährlichen Mindestumsatzes für die letzten drei Jahre gefordert. Bieter müssen einen jährlichen Mindestgesamtumsatz in Höhe von 750.000 EUR für jedes einzelne der letzten drei Kalenderjahre aufweisen. Wird dieser nicht je Jahr erreicht, erfolgt ein Ausschluss wegen fehlend … ganz lesenEs wird der Nachweis eines jährlichen Mindestumsatzes für die letzten drei Jahre gefordert. Bieter müssen einen jährlichen Mindestgesamtumsatz in Höhe von 750.000 EUR für jedes einzelne der letzten drei Kalenderjahre aufweisen. Wird dieser nicht je Jahr erreicht, erfolgt ein Ausschluss wegen fehlender Eignung. Bitte beachten Sie, dass, falls die Zahlen für die letzten drei Geschäftsjahre (2021-2023) noch nicht vorliegen, die Geschäftszahlen von 2020-2022 bewertet werden und anzugeben sind. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der Umsatz der einzelnen Mitglieder für das jeweilige Geschäftsjahr addiert. Die Auswahl nach § 51 VgV erfolgt anhand der Bewertung der Umsatzzahlen wie folgt: Beim Nachweis eines jährlichen Gesamtumsatzes in Höhe von 750.000 Euro erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 1. Beim Nachweis eines jährlichen Gesamtumsatzes in Höhe von 3 Mio. Euro oder mehr erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 3. Die Zwischenwerte werden lineare interpoliert zwischen den Erfüllungsgraden 1 und 3. (Rundung auf die zweite Nachkommastelle).
Kriterium
Erforderlich ist, dass der Bieter einen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 2 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 1 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung de … ganz lesenErforderlich ist, dass der Bieter einen Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Spezifikationen nachweist: - mindestens 2 Mio. EUR je Verstoß für Personenschäden - mindestens 1 Mio. EUR je Verstoß für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden). Weitere Anforderung: Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen. Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne erfolgen kann (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) und unverzüglich zu erfolgen hat. Das vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit den vorstehenden Spezifikationen gilt als Mindestanforderung.
Kriterium
Der Bewerber/Bewerbergemeinschaft hat die Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben. Es sind mindestens 5 technische Fachkräfte anzugeben (Mindestanforderung an die Eignung). Nachweisform: Eig … ganz lesenDer Bewerber/Bewerbergemeinschaft hat die Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, anzugeben. Es sind mindestens 5 technische Fachkräfte anzugeben (Mindestanforderung an die Eignung). Nachweisform: Eigenerklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft Nachweiszeitpunkt: Mit Abgabe des Teilnahmeantrags. Die Auswahl nach § 51 VgV erfolgt anhand einer quantitativen Bewertung der technischen Fachkräfte: Beim Nachweis von 5 technischen Fachkräften erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 1. Beim Nachweis von mehr als 8 technischen Fachkräften erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 3. Werden zwischen 2 und 4 Referenzen vorgelegt, erfolgt eine lineare Interpolation zwischen den Erfüllungsgraden 1 und 3. Unter technische Fachkräfte ist vorliegend insbesondere das Fachpersonal zu fassen. Es kommt also nicht auf einen rein technischen Bezug der Tätigkeit des Fachpersonals an.
Kriterium
Mit der Leistungsbeschreibung Vergleichbare Referenzprojekte der letzten 3 Jahre. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fä … ganz lesenMit der Leistungsbeschreibung Vergleichbare Referenzprojekte der letzten 3 Jahre. Ausgangspunkt für die Berechnung des entsprechenden Jahres-Korridors ist der Tag des Ablaufs der Teilnahmefrist. Maßgeblich ist, dass bei der Referenz der Abschluss der beauftragten Leistungen in diesen Zeitkorridor fällt. Ob der Beginn der Leistung in den Zeitkorridor fällt, ist hingegen nicht ausschlaggebend. Taugliche Referenzleistungen sind grds. nur solche Leistungen, die nicht nur beauftragt, sondern auch bereits erbracht wurden. Als erbracht gilt eine Referenz, wenn die Leistung am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen ist. Noch nicht abgeschlossene Leistungen sind daher grds. keine tauglichen Referenzen. Um dieses Kriterium zu konkretisieren, werden verschiedene Unterkriterien festgelegt. Die Mindestanforderung an die Eignung besteht darin, dass für jedes Unterkriterium mindestens eine bewertbare Referenz vorgelegt wird. Die Nachweise können dabei sowohl durch verschiedene als auch durch dieselbe Referenz erbracht werden. Es gelten folgende Unterkriterien: -vergleichbare Referenzobjekte für kommunale Auftraggeber, -vergleichbare Referenzobjekte, welche im Aufgabenbereich des SGB VIII oder SGB IX oder XII erbracht wurden, -vergleichbare Referenzobjekte mit einer Auftragshöhe von mindestens 250.000 Euro. Bezugnahme für die Vergleichbarkeitsprüfung ist - neben vorbenannten Aspekten je Unterkriterium - die vorliegende Leistungsbeschreibung/ der Leistungsinhalt. Wird keine wertbare Referenz je Unterkriterium vorgelegt, erfolgt der Ausschluss aus dem Verfahren. Der Bieter/die Bietergemeinschaft ist bezüglich der Anzahl der beigebrachten Referenzen nicht beschränkt. Die Auswahl nach § 51 VgV erfolgt anhand einer quantitativen Bewertung je vorbenanntem Unterkriterium. Hierbei gilt je Unterkriterium folgender Bewertungsansatz. Wird eine wertbare Referenz vorgelegt, erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 1. Werden 5 oder mehr wertbare Referenzen vorgelegt, erfolgt die Einordnung in den Erfüllungsgrad 3. Werden zwischen 2 und 4 Referenzen vorgelegt, erfolgt eine lineare Interpolation zwischen den Erfüllungsgraden 1 und 3.
Kriterium
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber sind die dazugehörige Verpflichtungserklärung und die Eignungsnachweise des Nachunternehmers einzureichen: - Nachunternehmerverpflichtungserklärung - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 – 125 GWB
Kriterium
Bewerber/Bewerbergemeinschaften können Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben. Hierzu müssen diese mit dem Teilnahmeantrag einreichen: - Nachunternehmerverzeichnis unter Angabe der Teilleistung. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Teilnahmefrist sind zusätzlich e … ganz lesenBewerber/Bewerbergemeinschaften können Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben. Hierzu müssen diese mit dem Teilnahmeantrag einreichen: - Nachunternehmerverzeichnis unter Angabe der Teilleistung. Spätestens auf gesonderte Anforderung durch den Auftraggeber nach Teilnahmefrist sind zusätzlich einzureichen: - Verpflichtungserklärung des/der Nachunternehmer - Eignungsnachweise als Eigenerklärung der Nachunternehmer: + Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB + Eigenerklärung zur Selbstreinigung (falls Ausschlussgründe vorliegen) + Eigenerklärung über das Bestehen bzw. den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung + Eigenerklärung zur Angabe der technischen Fachkräfte + Eigenerklärung zu Referenzen im relevanten Bereich, in dem die Nachunternehmerleistung erbracht werden soll
Kriterium
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem anerkannten Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, für den Fall, dass nicht alle geforderten Erklärungen enthalten sind. Bei Einsatz von Nachunternehme … ganz lesenPräqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in einem anerkannten Präqualifikationsverzeichnis und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, für den Fall, dass nicht alle geforderten Erklärungen enthalten sind. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Teilnahmeantrag - entweder die ausgefüllte Anlage 6 oder - oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 1.5 sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen / die Eigenerklärung bzw. die EEE auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Kriterium
Als vorläufiger Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung kann mit dem Angebot eine Einheitlich Europäische Eigenerklärung (EEE) abgegeben werden; dann gilt § 50 VgV.
Kriterium
Der Auftraggeber wird bereits vor Aufforderung zur Abgabe eins Erstangebots von den hierzu aufzufordernden Bewerbern die Wettbewerbsregistereinträge prüfen. Hierzu haben die Bewerber mit Abgabe des Teilnahmeantrags die notwendigen Erklärungen zur juristischen Person zu tätigen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, 5516 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend mach … ganz lesen(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Angabe des Auftragswerts ist nur technisch bedingt erfolgt. Der Auftragswert in Höhe von 1 Euro ist nicht korrekt.
Hinweis
Es gilt das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz- LTTG-) Vom 01. Dezember 2010. Dies ist zu berücksichtigen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

29vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (12 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Beratung in Rheinland-Pfalz (3 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 19.12.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b879d34d-6cff-4eb7-845f-862d9b933510.