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Vergabe von Objektplanungsleistungen Architektur (Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI)

Rems-Murr-Kliniken gGmbH · Winnenden, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 640_2025_RMK_ARCveröffentlicht 15.05.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 509 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
15 Monate01.04.2027 – 30.06.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 124 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (19 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 47,1 %, Leistung und Qualität 52,9 %.

  • Ermittlung der Preispunkte (P)47,1 %
  • Auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise17,6 %
  • Auftragsbezogenes Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des Projektteams17,6 %
  • Konzept zur Termin- und Kostensicherheit17,6 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 7,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,3 Punkte
25 % teurer−9,4 Punkte
50 % teurer−15,7 Punkte
100 % teurer−23,6 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
    vor 17 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 17 Monaten
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2028
    in 5 Monaten

Beschreibung

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Objektplanung Architektur, Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 10, Leistungsphasen 1 bis 9 das Rems-Murr-Klinikum in Winnenden. Die Erbringung der vergabegegenständlichen Planungsleistungen beginnt Ende September 2025. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bewerbern in der zweiten Stufe zur Verfügung gestellt werden.

Beschreibung des Loses

Die zentrale Aufbereitungseinheit für Medizinprodukte (AEMP) am Standort Winnenden verursacht altersbedingt zunehmend Geräteausfälle, welche auch vom Umfang immer größer werden. Dadurch wird der OP-Betrieb beider Klinikstandorte wesentlich gefährdet und in Folge die Patientenversorgung. Darüber hinaus stößt die AEMP immer weiter an ihre Kapazitätsgrenzen. Daher ist eine Ersatzbeschaffung und Erweiterung der AEMP zwingend erforderlich. Die bauliche Umsetzung der neuen AEMP sieht eine Fertigstellung bis Mitte des Jahres 2028 im Idealfall vor. Um in diesem Zeitraum den Betrieb der AEMP weiter sicherzustellen, wurde eine Interimslösung erarbeitet. Diese sieht die Anschaffung von neuen Reinigungs- und Desinfektionsgeräten vor, welche anschließend in die neue AEMP übernommen werden können. Da diese Gerätebeschaffung ebenfalls einer europaweiten Ausschreibung unter-liegt und erst ab Januar 2026 einsatzbereit wären, muss bis dahin eine Containerlösung für den Übergang mögliche kurzfristige Ausfälle der Bestands-AEMP kompensieren.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Ermittlung der Preispunkte (P)Gewichtung (Punkte, genau) 40Die Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bie-tergemeinschaft im Honorarformblatt (Anlage Honorarformblatt) angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamthonorarsumme erhält 40 Punkte, ein An-gebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
Qualität
Auftragsbezogenes Konzept zur HerangehensweiseGewichtung (Punkte, genau) 15Konzeptionelle Darstellung der beabsichtigten Vorgehensweise zur Sicherstellung des Projektziels in Bezug auf eine qualitativ hochwertige, wirtschaftliche, nachhaltige und funktionale Architektur sowie eine kosten- und terminge-rechte bauliche Umsetzung. Zudem soll darge-stellt werden, wie die Kommunikation zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgen soll. Dabei soll insbesondere die Projektstartphase mit einer Darstellung des Planungsablaufs bis zum Abschluss der Vorplanung mit Terminkon-zept unter Berücksichtigung der internen und externen Planungsleistungen dargestellt werden. Der Auftraggeber legt in diesem Zusammenhang Wert auf die Methodik zur Sicherstellung einer wirtschaftlichen und funktionalen Architektur. Das Konzept darf den Umfang von 5 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen
Qualität
Auftragsbezogenes Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 15Konzept im Hinblick auf Projektleitung, Perso-nalorganisation / Personalkonzept im Projekt-verlauf sowie Methodik zur Kommunikation. Die vorzulegende Konzeptdarstellung hat da-bei folgende Aspekte zu berücksichtigen: Bewertet wird, inwieweit die fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen des Projektleiters sowie der Mitarbeiter des Projektteams, die Organisation und Aufgabenverteilung inner-halb des Projektteams sowie die Kommunikation (innerhalb des Teams, mit anderen Projekt-beteiligten sowie mit dem Auftraggeber) eine hohe Qualität der Leistungserbringung erwarten lassen. Dabei wird insbesondere die Kompetenz der Projektleitung sowie die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Personalkonzepts im Projektverlauf sowie die Methodik zur Kommunikation bewertet. Das Konzept darf den Umfang von 4 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
Qualität
Konzept zur Termin- und KostensicherheitGewichtung (Punkte, genau) 15Darstellung des Planungszeitplans und des bauablaufbezogenen Bauzeitplans (Grobplanung), welcher plausibel darlegt, warum in welcher Zeitdauer welche Schritte vorgenommen werden. Darstellung, wie auf Kostensicherheit geachtet wird. Mechanismen der Kostenkontrolle und Kostenberechnung sind darzulegen. Kommunikation zwischen den Projektbeteiligten erläutern und Aufzeigen von Möglichkeiten zur effektiven Kostenbegrenzung. Darstellung der Zusammenarbeit mit beteiligten Fachplanungen und Schnittstellenorganisation.

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Berufskammer oder vergleichbar). Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren: - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Untern … ganz lesenAktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Berufskammer oder vergleichbar). Mit dem Teilnahmeantrag sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bewerber in den vergangenen drei Jahren: - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB; - nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend; - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB; - keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB; - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB; - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt; - in das Berufs- oder Handelsregister (Register der Industrie- und Handelskammer) seines Sitzes oder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragen ist. Der Bewerber hat einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der in der Bekanntmachung benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie aus-reichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung). Bei Bewerbergemeinschaften gilt dies für sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis in Form einer Versicherungsbestätigung über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden); b) wobei die Maxim … ganz lesenNachweis in Form einer Versicherungsbestätigung über eine bestehende Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers a) mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden); b) wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahrbetragen muss, Bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunter-nehmen. Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a) - b) genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter a) - b) angepasst werden wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Spezifischer Jahresumsatz
Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Objektplanungsleistungen für Gebäude und … ganz lesenEigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar angesehen werden Umsätze für Objektplanungsleistungen für Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10 HOAI für Gesundheitseinrichtungen wie Labore und Kliniken mit einer AEMP; nicht ver-gleichbar sind (Fach-)Arztpraxen, Ärztezentren
Allgemeiner Jahresumsatz
Auflistung Gesamtjahresumsatz netto der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Referenzprojekte mit Angaben (vergleichbare Leistungen; Zeitraum; Anknüpfungspunkt für Erbringung in dem Zeitraum; sonstige Anforderungen) Zu benennen sind: - Auftragsbezeichnung; - Angabe des Unternehmens, das die Referenz erbracht hat; - … ganz lesenAuflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: 1) Referenzprojekte mit Angaben (vergleichbare Leistungen; Zeitraum; Anknüpfungspunkt für Erbringung in dem Zeitraum; sonstige Anforderungen) Zu benennen sind: - Auftragsbezeichnung; - Angabe des Unternehmens, das die Referenz erbracht hat; - öffentlicher oder privater Auftraggeber (Name/Anschrift des Referenzauftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse); - Angabe des Gegenstandes der Referenz in Bezug auf die Inhalte des Projektes (Fachplanung der Technischen Ausrüstung); - Erbringungszeitpunkt (Zeitraum der Leistungserbringung) und Aufnahme Gebäudebetrieb nach der Sanierung/Umbau des Gebäudes; - Angabe der Herstellkosten der Kostengruppen 300-500 nach DIN 276-1:(2018-12) - Angabe des Gegenstandes der Leistungen; - Projektbeschreibung. Als Anlage zum Teilnahmeantrag können ferner Projektbeschreibungen angefügt werden. Dabei sind folgende Referenzprojekte vorzulegen: a) Mindestens zwei Referenzprojekte, welche die Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI 2021 in den Leistungsphasen 1 bis 8 gemäß Anlage 10 zu HOAI bei einem Neubau oder einer Erweiterung einer AEMP, eines Labors oder eines Gebäudes mit vergleichbaren Anforderungen zum Gegenstand haben. Der Beginn der LPH 2 liegt nicht vor dem 01.01.2015; des Weiteren muss die Aufnahme des Gebäudebetriebs erfolgt sein. Die Herstellkosten der Kostengruppen 200-700 nach DIN 276-1:(2018-12) müssen mind. 4 Mio. EUR betragen haben. Die Vorlage von mehr als 5 Referenzen ist nicht erwünscht.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten … ganz lesenEigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte (w/m/d) des Bewerbers jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2027
Vertragsende
30.06.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierungspräsidium - Karlsruhe Vergabekammer Baden-Württemberg, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P5KVW

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

549vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (441 Lose mit Angabe)
189.989 €Zuschlagswert im Median
92.059 € – 460.683 €mittlere Hälfte, 223 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.06.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4a4cc66c-38a0-41c9-89b6-272bcc3d108b.