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vergebenEU-weitCatering und SchulverpflegungLieferleistungenRahmenvereinbarung

Vergabe von Lieferleistungen zur Verpflegung der Schüler der Marie-Pettenbeck-Schule

Mittelschulverband Wartenberg · Wartenberg, Bayern

Aktenzeichen 244022veröffentlicht 19.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 901 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Bayern (2 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Wartenberg85456, Landkreis Erding, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Biologische/Ökologische Produkte20 %
  • Konzept zum Qualitäts- und Beschwerdemanagement15 %
  • Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Mittelschulverband Wartenberg
    vor 30 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 30 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 30 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die Lieferung von Mittagsmahlzeiten für die Grund- und Mittelschüler der "Marie-Pettenbeck-Schule" an den Verpflegungstagen. Aufgrund der technischen und räumlichen Gegebenheiten in der Schule sowie dem langen Verpflegungszeitraum von über 2 Stunden ist ausschließlich eine Verpflegung im Rahmen des "Cook & Chill"-Verfahrens möglich. Der Auftragnehmer hat daher Mahlzeiten in einer schulexternen Küche zuzubereiten, auf unter drei Grad Celsius abzukühlen und in diesem gekühlten Zustand die Mahlzeiten an die Schule zu liefern. Die Mitarbeiter der Schule werden die Gerichte mithilfe von Kon-vektomaten zur Ausgabe aufbereiten. Der Leistungsumfang, die Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Mittagsmahlzeiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung sowie den übrigen Vertragsunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis60 %
Biologische/Ökologische Produkte20 %
Konzept zum Qualitäts- und Beschwerdemanagement15 %
Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen5 %
Preis
Bewertet wird im Zuschlagskriterium "Preis" der vom Bieter im Formblatt "Angaben zu den qualitativen Zuschlagskriterien und dem Preis" im Register "Preis" (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) jeweils angegebene "Einzelpreis (brutto in EUR)" für - die Mittagsmahlzeiten der omnivoren und vegetarischen Menülinie (Unterkriterium 1, welchem im Verhältnis zu den anderen Zuschlagskriterien 50% zukommt) sowie - die Lunchpakete (Unterkriterium 2, welchem im Verhältnis zu den anderen Zuschlagskriterien 10% zukommt). "
Qualität
Biologische/Ökologische ProdukteEs wird bewertet, ob und in welchem Umfang der Bieter ausweislich seiner Angaben im Register "Zuschlagskriterium Nr. 1" im Formblatt "Angaben zu den qualitativen Zuschlagskriterien und dem Preis" (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) im Falle der Zuschlagserteilung über die Mindestanforderung hinausgehen wird, nach der mindestens 30 % des pro Jahr einzusetzenden auftragsgegenständlichen monetären Gesamtwareneinsatzes (Brutto) aus Produkten aus biologischer/ökologischer Produktion bestehen müssen. Um den Anteil des pro Jahr einzusetzenden auftragsgegenständlichen monetären Gesamtwareneinsatzes (Brutto) an biologischen/ökologischen Produkten zu ermitteln, werden die vom Bieter im Register "Zuschlagskriterium Nr. 1" im Formblatt "Angaben zu den qualitativen Zuschlagskriterien und dem Preis" (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) angegebenen Prozentzahlen für den Anteil des pro Jahr einzusetzenden auftragsgegenständlichen monetären Gesamtwareneinsatzes (Brutto) für Produkte, die - die Qualitätsanforderungen des Bio-Siegels des Freistaates Bayern und/oder - die in der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 beschriebenen Anforderungen erfüllen, addiert.
Qualität
Konzept zum Qualitäts- und BeschwerdemanagementNach Abschnitt K. der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) hat der Auftragnehmer über ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement zu verfügen. Ein solches Qualitäts- und Beschwerdemanagement erfordert, dass der Verpflegungsbeauftragte über dieses Fragen, Anregungen und Kritik für bzw. an den Leistungen des Auftragnehmer an diesen übermitteln kann. Zielvorstellungen des Auftraggebers: Dem Auftraggeber ist es wichtig, dass der Auftragnehmer - die gestellten Fragen spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang beantwortet und dem Verpflegungsbeauftragten eine Antwort innerhalb dieses Zeitraums übersendet, - prüft, ob und wie Anregungen umgesetzt werden können - und seine Leistungen im Falle von Kritik verbessert. Der Bieter hat im Register "Zuschlagskriterium Nr. 2" im Formblatt "Angaben zu den qualitativen Zuschlagskriterien und dem Preis" (Anlage 4) zu beschreiben, wie er diese Zielvorstellungen im Falle der Zuschlagserteilung erfüllen wird. Das Konzept zum Qualitäts- und Beschwerdemanagement darf einen Umfang von 5000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten.
Qualität
Konzept zur Vermeidung von LebensmittelabfällenZielvorstellungen des Auftraggebers: Dem Auftraggeber ist es wichtig, dass Lebensmittelabfälle und -verluste soweit wie möglich vermieden werden und auf diesem Wege Lebensmittel so wenig wie möglich verschwendet werden. Der Bieter hat im Register "Zuschlagskriterium Nr. 3" im Formblatt "Angaben zu den qualitativen Zuschlagskriterien und dem Preis" (Anlage 4) zu beschreiben, wie er diese Zielvorstellungen im Falle der Zuschlagserteilung erfüllen wird. Das Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen darf einen Umfang von Umfang von 5000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten.

Eignung11 von 11 angegeben

Kriterium
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB
Kriterium
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB
Kriterium
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 und 8 GWB
Kriterium
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
Kriterium
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehe … ganz lesenVorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bietern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben. Bei einer Bietergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Kriterium
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto) und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Verpflegungsleistungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jew … ganz lesenEigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft über den jeweiligen Gesamtumsatz der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto) und den jeweiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Verpflegungsleistungen) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils in EUR netto). Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Verpflegungsleistungen).
Kriterium
Eigenerklärung des Bieters über die durchschnittliche Zahl der Beschäftigen und die Zahl der Führungskräfte des Bieters in den jeweils letzten drei (3) Jahren (2021 bis 2023). Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren.
Kriterium
Eigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen 2. mit einer Deckungssumme je Schadensf … ganz lesenEigenerklärung des Bieters/der Bietergemeinschaft, dass er/sie eine Betriebshaftpflichtversicherung 1. bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen 2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall - von mindestens 10.000.000,00 EUR für Personenschäden, - von mindestens 1.000,00 EUR für Sachschäden 3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen De-ckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss, unterhält oder, falls die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, eine Versicherung im Auftragsfall abschließen wird, welche die vorstehend unter 1.-3. genannten Voraussetzungen erfüllt. Im Auftragsfall muss dem Auftraggeber ein Nachweis über o.g. Versicherung innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung vorgelegt werden.
Kriterium
Eigenerklärung des Unternehmens über mindestens zwei (2) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Unternehmens über früher ausgeführte Verpflegungsleistungen der in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Verpflegungsleistungen, jeweils mit - bei Bietergemeinschaften: d … ganz lesenEigenerklärung des Unternehmens über mindestens zwei (2) und höchstens fünf (5) geeignete Referenzen des Unternehmens über früher ausgeführte Verpflegungsleistungen der in den letzten höchstens drei (3) Jahren erbrachten wesentlichen Verpflegungsleistungen, jeweils mit - bei Bietergemeinschaften: dem Namen des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz durchgeführt hat, - der Rolle des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/das/die die Referenz durchgeführt hat/haben (nachfolgend als "Referenznehmer" bezeichnet), in der Referenz, - der Bezeichnung der Referenz und einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistungen, - der Angabe des Auftragswertes, - der Angabe des Erbringungszeitraums (Zeitraum der Leistungserbringung), - der Angabe des öffentlichen oder privaten Auftraggebers: Name/Anschrift des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (der öffentliche oder private Auftraggeber wird nachfolgend als "Referenzauftraggeber" bezeichnet), - des angewendeten Verpflegungssystems (Cook & Hold, Cook & Chill, Cook & Freeze) - der Anzahl der täglich ausgelieferten Essen - der Angabe, ob die referenzgegenständliche Leistung nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht wurde. Damit eine Referenz innerhalb des vorgegebenen drei (3) Jahreszeitraums als erbracht gilt, darf die Referenz nicht vor Ablauf eines Zeitraums von drei (3) Jahren vor der Frist zur Abgabe der Angebote beendet worden sein. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind: - Das Verpflegungssystem war Cook & Hold, Cook & Chill und/oder Cook & Freeze. - Die referenzgegenständliche Leistung wurde nach Ansicht des Referenzauftraggebers vertragskonform erbracht. Referenzauftraggeber kann ausschließlich der Vertragspartner des Bieters, des Mitglieds der Bietergemeinschaft, das die Referenz für die Bietergemeinschaft einreicht, oder der Vertragspartner des eignungsverleihenden Unternehmens, das die Referenz für den Bieter/die Bietergemeinschaft einreicht, sein. Die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft in der Referenz angegebenen personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers werden nur zur Überprüfung der Referenzen verarbeitet. Die entsprechenden Voraussetzungen für die Einholung und Nennung der personenbezogenen Daten des Referenzauftraggebers zu schaffen, liegt allein in der Verantwortung des Bieters. Es werden nur die vom Bieter an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzen berücksichtigt. Je Referenz ist zusätzlich max. eine (1) DIN-A-4-Seiten mit Darstellung der Referenz ("zusätzliche Referenzdarstellung") gestattet, die ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzen benannt werden (z. B. in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat alle in der Anlage 5 (b) jeweils geforderten Erklärungen abzugeben. Die Geeignetheit der Referenz muss sich aus der "Bezeichnung und Beschreibung der Referenz" und/oder der zusätzlichen Referenzdarstellung ergeben. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben des Bieters beim Referenzauftraggeber zu überprüfen. Sollte der Bieter mehr als fünf Referenzen einreichen, werden nur die ersten fünf Referenzen berücksichtigt. Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Referenz welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die die Mindestanforderungen erfüllende Referenzen der Mitglieder wer-den der Bietergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bietergemeinschaft dürfen ins-gesamt nur maximal fünf Referenzen benannt werden. Die Referenz(en) des Bieters/der Bietergemeinschaft und alle hierzu geforderten Angaben sind in Anlage 5 (b) zu diesem Formblatt genannt.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag tritt mit Erteilung des Zuschlags in Kraft. Der Auftragnehmer hat mit seinen Leistungen ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 zu beginnen ("Leistungsbeginn"). Die Vertragslaufzeit endet mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026 ("Erstvertragslaufzeit"). Für den Beginn und das Ende … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag tritt mit Erteilung des Zuschlags in Kraft. Der Auftragnehmer hat mit seinen Leistungen ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 zu beginnen ("Leistungsbeginn"). Die Vertragslaufzeit endet mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026 ("Erstvertragslaufzeit"). Für den Beginn und das Ende eines Schuljahres gelten die Regelungen im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der jeweils aktuellen Fassung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich über die Erstvertragslaufzeit hinaus automatisch um jeweils ein (1) Schuljahr, wenn keine der Parteien den Vertrag bis spätestens zum 30.04. des jeweiligen Kalenderjahres des Ablaufs der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die Gesamtvertragslaufzeit beträgt maximal vier Jahre, d.h., dass der Vertrag auch dann nach Ablauf des vier Vertragsjahres endet, wenn keine der Parteien eine Kündigung erklärt hat. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (z. B. Brief oder Telefax).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
91 DAYS
Angebotsöffnung
21.05.2024, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Zu den Vertragsleistungen gehören auch solche Leistungen (z. B. erforderliche Vorbereitungs- und Nebenarbeiten), die nicht, nicht vollständig oder nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibun … ganz lesenLeistung: (1) Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Zu den Vertragsleistungen gehören auch solche Leistungen (z. B. erforderliche Vorbereitungs- und Nebenarbeiten), die nicht, nicht vollständig oder nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung beschrieben sind, jedoch zur vollumfänglichen und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechenden gastronomischen und hygienischen Erreichung des Vertragszwecks erforderlich sind. Der Auftragnehmer ist zu einer termingerechten, ordnungsgemäßen und mangelfreien Leistung verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Leistungen nimmt der Auftragnehmer Rücksicht auf die Belange des Auftraggebers.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:startup#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHA3Z

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 158 (Diverse Nahrungsmittel) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

42vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.05.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 747ecc11-f525-4382-b30b-c728ed72f59a.