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vergebenEU-weitCatering und SchulverpflegungLieferleistungenRahmenvereinbarung

Vergabe von Lieferleistungen zur Verpflegung der Schüler der Marie-Pettenbeck-Schule

Mittelschulverband Wartenberg · Wartenberg, Bayern

Aktenzeichen 244022veröffentlicht 02.08.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 901 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Wartenberg85456, Landkreis Erding, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Biologische/Ökologische Produkte20 %
  • Konzept zum Qualitäts- und Beschwerdemanagement15 %
  • Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistung ist die Lieferung von Mittagsmahlzeiten für die Grund- und Mittelschüler der "Marie-Pettenbeck-Schule" an den Verpflegungstagen. Aufgrund der technischen und räumlichen Gegebenheiten in der Schule sowie dem langen Verpflegungszeitraum von über 2 Stunden ist ausschließlich eine Verpflegung im Rahmen des "Cook & Chill"-Verfahrens möglich. Der Auftragnehmer hat daher Mahlzeiten in einer schulexternen Küche zuzubereiten, auf unter drei Grad Celsius abzukühlen und in diesem gekühlten Zustand die Mahlzeiten an die Schule zu liefern. Die Mitarbeiter der Schule werden die Gerichte mithilfe von Kon-vektomaten zur Ausgabe aufbereiten. Der Leistungsumfang, die Rahmenbedingungen und Anforderungen an die Mittagsmahlzeiten ergeben sich aus dieser Leistungsbeschreibung sowie den übrigen Vertragsunterlagen.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis60 %
Biologische/Ökologische Produkte20 %
Konzept zum Qualitäts- und Beschwerdemanagement15 %
Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen5 %
Preis
Bewertet wird im Zuschlagskriterium "Preis" der vom Bieter im Formblatt "Angaben zu den qualitativen Zuschlagskriterien und dem Preis" im Register "Preis" (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) jeweils angegebene "Einzelpreis (brutto in EUR)" für - die Mittagsmahlzeiten der omnivoren und vegetarischen Menülinie (Unterkriterium 1, welchem im Verhältnis zu den anderen Zuschlagskriterien 50% zukommt) sowie - die Lunchpakete (Unterkriterium 2, welchem im Verhältnis zu den anderen Zuschlagskriterien 10% zukommt). "
Qualität
Biologische/Ökologische ProdukteEs wird bewertet, ob und in welchem Umfang der Bieter ausweislich seiner Angaben im Register "Zuschlagskriterium Nr. 1" im Formblatt "Angaben zu den qualitativen Zuschlagskriterien und dem Preis" (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) im Falle der Zuschlagserteilung über die Mindestanforderung hinausgehen wird, nach der mindestens 30 % des pro Jahr einzusetzenden auftragsgegenständlichen monetären Gesamtwareneinsatzes (Brutto) aus Produkten aus biologischer/ökologischer Produktion bestehen müssen. Um den Anteil des pro Jahr einzusetzenden auftragsgegenständlichen monetären Gesamtwareneinsatzes (Brutto) an biologischen/ökologischen Produkten zu ermitteln, werden die vom Bieter im Register "Zuschlagskriterium Nr. 1" im Formblatt "Angaben zu den qualitativen Zuschlagskriterien und dem Preis" (Anlage 4 der Vergabeunterlagen) angegebenen Prozentzahlen für den Anteil des pro Jahr einzusetzenden auftragsgegenständlichen monetären Gesamtwareneinsatzes (Brutto) für Produkte, die - die Qualitätsanforderungen des Bio-Siegels des Freistaates Bayern und/oder - die in der Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 beschriebenen Anforderungen erfüllen, addiert.
Qualität
Konzept zum Qualitäts- und BeschwerdemanagementNach Abschnitt K. der Leistungsbeschreibung (Anlage 2 der Vergabeunterlagen) hat der Auftragnehmer über ein Qualitäts- und Beschwerdemanagement zu verfügen. Ein solches Qualitäts- und Beschwerdemanagement erfordert, dass der Verpflegungsbeauftragte über dieses Fragen, Anregungen und Kritik für bzw. an den Leistungen des Auftragnehmer an diesen übermitteln kann. Zielvorstellungen des Auftraggebers: Dem Auftraggeber ist es wichtig, dass der Auftragnehmer - die gestellten Fragen spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen ab Zugang beantwortet und dem Verpflegungsbeauftragten eine Antwort innerhalb dieses Zeitraums übersendet, - prüft, ob und wie Anregungen umgesetzt werden können - und seine Leistungen im Falle von Kritik verbessert. Der Bieter hat im Register "Zuschlagskriterium Nr. 2" im Formblatt "Angaben zu den qualitativen Zuschlagskriterien und dem Preis" (Anlage 4) zu beschreiben, wie er diese Zielvorstellungen im Falle der Zuschlagserteilung erfüllen wird. Das Konzept zum Qualitäts- und Beschwerdemanagement darf einen Umfang von 5000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten.
Qualität
Konzept zur Vermeidung von LebensmittelabfällenZielvorstellungen des Auftraggebers: Dem Auftraggeber ist es wichtig, dass Lebensmittelabfälle und -verluste soweit wie möglich vermieden werden und auf diesem Wege Lebensmittel so wenig wie möglich verschwendet werden. Der Bieter hat im Register "Zuschlagskriterium Nr. 3" im Formblatt "Angaben zu den qualitativen Zuschlagskriterien und dem Preis" (Anlage 4) zu beschreiben, wie er diese Zielvorstellungen im Falle der Zuschlagserteilung erfüllen wird. Das Konzept zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen darf einen Umfang von Umfang von 5000 Zeichen (einschließlich Leerzeichen) nicht überschreiten.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag tritt mit Erteilung des Zuschlags in Kraft. Der Auftragnehmer hat mit seinen Leistungen ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 zu beginnen ("Leistungsbeginn"). Die Vertragslaufzeit endet mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026 ("Erstvertragslaufzeit"). Für den Beginn und das Ende … ganz lesenbis zu 2-mal: Der Vertrag tritt mit Erteilung des Zuschlags in Kraft. Der Auftragnehmer hat mit seinen Leistungen ab Beginn des Schuljahres 2024/2025 zu beginnen ("Leistungsbeginn"). Die Vertragslaufzeit endet mit Ablauf des Schuljahres 2025/2026 ("Erstvertragslaufzeit"). Für den Beginn und das Ende eines Schuljahres gelten die Regelungen im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der jeweils aktuellen Fassung. Die Vertragslaufzeit verlängert sich über die Erstvertragslaufzeit hinaus automatisch um jeweils ein (1) Schuljahr, wenn keine der Parteien den Vertrag bis spätestens zum 30.04. des jeweiligen Kalenderjahres des Ablaufs der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Die Gesamtvertragslaufzeit beträgt maximal vier Jahre, d.h., dass der Vertrag auch dann nach Ablauf des vier Vertragsjahres endet, wenn keine der Parteien eine Kündigung erklärt hat. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (z. B. Brief oder Telefax).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80538 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PHQQ1

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Metzgerei Stuhlberger GmbH, Wartenberg2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 158 (Diverse Nahrungsmittel) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

42vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (54 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 21.05.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 545b7445-c505-4844-bd17-479d3084543d.