Vergabe von Fachplanungsleistungen Elektroinstallationsplanung der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 in den Leistungsphasen 5 bis 8 für die Generalsanierung Schorndorf
Rems-Murr-Kliniken gGmbH · Winnenden, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 1104_2025_RMK_ELTveröffentlicht 27.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 29 Monate
- 01.10.2025 – 28.02.2028
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
- CPV 71240000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 16 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 29 Monate01.10.2025 – 28.02.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Winnenden71364, Rems-Murr-Kreis, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 124 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (19 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Vertragsbeginnvor 13 MonatenLaufzeit bis 28.02.2028
- Veröffentlichungvor 9 Monaten
- Heute
Beschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Elektroinstallation der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 nach §§ 53, 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15.1 in den Leistungsphasen 5 bis 8 für die "Generalsanierung Rems-Murr-Klinikum Schorndorf". Das Projekt teilt sich in Vorabmaßnahmen (Station 1, ZPA, Labor) und die Hauptmaßnahme (Funktionsneubau), sowie die zusätzlichen Leistungen "Kapelle" und BOS-Funkausstattung.
Beschreibung des Loses
Gegenstand des Verfahrens ist Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Leistungen der Fachplanung Elektroinstallation der Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 nach §§ 53, 55 HOAI 2021 i.V.m. Anlage 15.1 in den Leistungsphasen 5 bis 8 für die "Generalsanierung Rems-Murr-Klinikum Schorndorf". Das Projekt teilt sich in Vorabmaßnahmen (Station 1, ZPA, Labor) und die Hauptmaßnah-me (Funktionsneubau), sowie die zusätzlichen Leistungen "Kapelle" und BOS-Funkausstattung. Vorabmaßnahmen: Die Vorabmaßnahmen ZPA, Station 1 und Labor befinden sich derzeit noch in der baulichen Umsetzung. Mit der Fertigstellung der Station 1 können die Vorabmaßnahmen demnach voraussichtlich bis Juli 2026 abgeschlossen werden. Zum aktuellen Stand sind ca. 95 % der Bauleistungen der Vorabmaßnahmen ausgeschrieben und vergeben. Lediglich Kleingewerke (bspw. Schreiner, Textilien) und Eigenbeschaffungen (bspw. Handfeuerlöscher, Beschilderung, Schließanlage) sind noch offen. Die bereits erfolgten Vergaben und noch ausständigen Ausschreibungen können der Anlage entnommen werden. Der Anlage (Leistungsstand) kann der aktuelle Planstand entnommen werden. Hauptmaßnahme: Parallel zu den Vorabmaßnahmen wird seit Anfang 2024 die Hauptmaßnahme durchgeführt. Die Erdarbeiten nebst Betonage der Bodenplatte sind bereits fertiggestellt. Derzeit werden die Rohbauarbeiten im UG, OG, und 1. OG sind bereits ausgeführt, das 2. OG befindet sich derzeit in Ausführung. Der Rohbau wird nach aktuellem Stand Ende des Jahres 2025 fertig gestellt sein. Die bauliche Fertigstellung ist gemäß aktuellem Terminplan für September 2027 vorgesehen. Zur Hauptmaßnahme sind bislang ca. 24 % vergeben, unter anderem die bauvorbereitenden Maßnahmen (Rodung, Abbruch) sowie der Erd- und Rohbau nebst Gerüstbauarbeiten, Aufzugsanlagen und Fassade. Die Gewerke Fenster sowie der Technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Kälte), Medizintechnik und Innenausbau (Trockenbau, Estrich, etc.) sind noch nicht vergeben. Die bereits erfolgten Vergaben und noch ausständigen Ausschreibungen können der Anlage entnommen werden. "Kapelle": Da sich aufgrund der aktuellen Baumaßnahmen (Vorabmaßnahmen + Hauptmaßnahmen) ein zusätzlicher Raumbedarf ergibt und das Personal der Seelsorge untergebracht werden muss müssen im Bereich der Kapelle zusätzliche Räumlichkeiten geschaffen werden. Es ist demnach ein Besprechungsraum für 6-8 Personen und ein Büro mit 2 Arbeitsplätzen, welche in die Kapelle integriert werden sollen zu planen und umzusetzen. Hierfür wird eine Tektur zu den Bauantragsunterlagen erforderlich werden. Gegenstand der Beauftragung sollen die Leistungsphasen 1 bis 8 sein, optional Lph. 9. BOS-Funkausstattung: Mit der Baugenehmigung (siehe Anlage) wird im Punkt 3.0.01.25 gefordert, dass für den Neubau und das Bestandsgebäude im fertigen Ausbauzustand eine ausreichende Funkversorgung für tragbare BOS-Funkgeräte (Trageweise am Körper mit Wendelantenne) im digitalen BOS-Funksystem vorhanden sein muss. Es ist davon auszugehen, dass im Bestand keine ausreichende Funkversorgung gegeben ist und daher eine Feuerwehr-Gebäudefunkanlage zu installieren ist. Falls notwendig, kann diese Maßnahme auch erst nach Fertigstellung des Neubaus nachträglich umgesetzt werden. Gegenstand der Beauftragung sollen die Leistungsphasen 1 bis 8 sein, optional Lph. 9. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der konkrete Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den Vergabeunterlagen, die den ausgewählten Bewerbern in der zweiten Stufe zur Verfügung gestellt werden.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Auftragsbezogenes Konzept zur Herangehensweise; Bauen im BestandKonzeptionelle Darstellung der beabsichtigten Vorgehensweise zur Sicherstellung des Pro-jektziels in Bezug auf eine qualitativ hochwer-tige, wirtschaftliche, nachhaltige und funktio-nale Elektroinstallation sowie eine kosten- und termingerechte bauliche Umsetzung. Zudem soll dargestellt werden, wie die Kommunikati-on zu den übrigen Projektbeteiligten erfolgen soll. Dabei soll insbesondere die Projektstartphase mit einer Darstellung des Planungsablaufs bis zum Abschluss der Vorplanung mit Terminkonzept unter Berücksichtigung der internen und externen Planungsleistungen dargestellt werden. Der Auftraggeber legt in diesem Zusammenhang Wert auf die Methodik zur Berücksichtigung des Bestands. Das Konzept darf den Umfang von 5 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
- Qualität
- Auftragsbezogenes Personalkonzept inkl. Qualifikation und Erfahrung der Mitglieder des ProjektteamsKonzept im Hinblick auf Projektleitung, Personalorganisation / Personalkonzept im Projektverlauf sowie Methodik zur Kommunikation. Die vorzulegende Konzeptdarstellung hat da-bei folgende Aspekte zu berücksichtigen: Bewertet wird, inwieweit die fachlichen Qualifikationen und Erfahrungen des Projektleiters sowie der Mitarbeiter des Projektteams, die Organisation und Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams sowie die Kommunikation (innerhalb des Teams, mit anderen Projektbeteiligten sowie mit dem Auftraggeber) eine hohe Qualität der Leistungserbringung erwarten lassen. Dabei wird insbesondere die Kompetenz der Projektleitung sowie die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Personalkonzepts im Projektverlauf sowie die Methodik zur Kommunikation bewertet. Das Konzept darf den Umfang von 4 Seiten/Powerpoint-Folien nicht übersteigen.
- Preis
- AngebotspreisDie Ermittlung der Preispunkte (P) des Angebots erfolgt auf Basis des vom Bieter/der Bietergemeinschaft im Honorarformblatt (Anlage Honorarformblatt) angebotenen Brutto-Gesamthonorarsumme nach den folgenden Rechenschritten: Das Angebot mit der niedrigsten Brutto-Gesamthonorarsumme erhält 400 Punkte, ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die beim (mindestens) 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält 0 Punkte. Ein Angebot mit einer Brutto-Gesamthonorarsumme, die zwischen dem 1,0-fachen und 2,0-fachen der niedrigsten Brutto-Gesamthonorarsumme liegt, erhält die Punktzahl, die sich aus der linearen Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma ergibt. Die sich daraus ergebende Summe sind die Preispunkte (P).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.10.2025
- Vertragsende
- 28.02.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB, 70174 Stuttgart
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wer-den, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Ange-bot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter d … ganz lesenkürzer
Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 Bewerber auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert (vgl. § 51 VgV). Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien: Gewertet wird die nach den nachfolgenden Kriterien beste Referenz des jeweiligen Bewerbers. Insgesamt können maximal 9 Punkte erzielt werden. Mehr als eine Referenz zu den genannten Kriterien führt nicht zu einer höheren Punktzahl. 1) Bewertet werden bei der Referenzleistung a) die Herstellkosten der Kostengruppen 200-600 nach DIN 276-1:(2018-12) nach folgender Maßgabe (max. 3 Punkte): bis 35 Mio. EUR brutto 1 Punkt > 35 Mio. EUR bis 45 Mio. EUR brutto 2 Punkte über 45 Mio. EUR brutto 3 Punkte 2) Bewertet wird bei der besten Referenzleistung für dieses Kriterium die Anzahl der Funktionsbereiche nach folgender Maßgabe (max. 3 Punkte): bis 3 Funktionsbereiche 1 Punkt 4 oder 5 Funktionsbereiche 2 Punkte 6 oder mehr Funktionsbereiche 3 Punkte 3) Bewertet wird bei der besten Referenzleistung für dieses Kriterium, ob es sich bei dem Projekt um einen Einstieg in ein laufendes Projekt handelt, wobei der Einstieg entweder in die laufende Lph. 3 oder Lph. 5 erfolgt sein muss. 3 Punkte Für den Fall, dass nach der vorstehend beschriebenen Vorgehensweise durch Punkte-gleichstand die vorgesehene Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter überschritten wird, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgewählt, der die höheren Herstellkosten in den Kostengruppen 200 bis 600 gemäß den Mindestanforderungen Ziffer 1) vorlegen kann. Sollte dennoch Gleichstand bestehen, erhält der Bieter den Vorzug, der eine aktuellere Referenz vorlegt.- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9PMM3G#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Zeeb + Frisch GmbH, Kirchentellinsfurt | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- 71364 Winnenden
- Kontakt
- info@
rems-murr-kliniken.de
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
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- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 13.10.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b480d4b0-8b49-4eab-a689-3f69e02e27df.