Vergabe von Bauleistungen für den Neubau des Schulcampus Jahnstraße an einen Generalunternehmer
Stadtverwaltung Weil der Stadt · Weil der Stadt, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 01-25veröffentlicht 10.02.2025BauleistungenNichtoffenes Verfahren
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Nichtoffenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Nichtoffenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Weil der Stadt71263, Landkreis Böblingen, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabeportal-bw.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassenja
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.
Es wird nicht verhandelt.
Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 138 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 45 %, Leistung und Qualität 55 %.
- Preis45 %
- Bauzeitverkürzung10 %
- Qualität Personal10 %
- Grad der Vorfertigung, serielle Fertigung20 %
- Mittelstandskonzept15 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 7,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,1 Punkte |
| 25 % teurer | −9 Punkte |
| 50 % teurer | −15 Punkte |
| 100 % teurer | −22,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 21 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 20 Monatenan Stadtverwaltung Weil der Stadt
- Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhrvor 20 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Stadt Weil der Stadt beabsichtigt auf dem Schulcampus Jahnstraße einen Ersatz-Neubau auf dem bestehenden Schulgelände mit dem BA 1 zu errichten.
Beschreibung des Loses
In Weil der Stadt entsteht der erste Bauabschnitt des Ersatz-Neubaus Schulcampus Jahnstraße. Dazu wird der Bestand der Heinrich-Steinhöwel-Grundschule HSS in Teilen zurückgebaut. Der nördliche, zweigeschossige Flügel der Grundschule soll erhalten bleiben und nur der südliche, eingeschossige Teil teilweise abgetragen werden. Als Interimslösung werden Schulcontainer auf dem Grundstück neben dem Baufeld errichtet. Für die später zu errichtenden Bauabschnitte 2 und 3 (SBBZ und Gemeinschaftsschule) wird der Rest des Grundschulgebäudes rückgebaut. Im Bauabschnitt 4 (Realschule) sollen dann Aula und der Altbestand der Realschule rückgebaut werden. Der erste Bauabschnitt ist Teil eines Gebäudes mit vier Flügeln, dreigeschossig zur Jahnstraße, viergeschossig in den übrigen Gebäudeteilen. Zentral werden künftig Grundschule, Förderschule SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungs-Zentrum), Gemeinschaftsschule und Real-schule über eine Treppenanlage beginnend in einer gemeinsamen Aula erschlossen. Der erste Bauabschnitt wird hinsichtlich Erschließung und technischer Versorgung als ein in sich autark ausgestattetes Gebäude geplant. Es stellt den südlichen Flügel der vier Flügel dar, der von dem Festplatz aus parallel zur Jahnstraße errichtet wird. Die Planung wurde in Abhängigkeit zu den später folgenden Bauabschnitten konzipiert. Die Außenanlagen werden im gleichen Maße auf die Gesamtentwicklung geplant. Der entstehende Schulhof liegt zwangsläufig in einem Bereich, der später rückgebaut werden muss. Die Eingangsfassade zum Schulhof kann später als Innenwand zum gemeinsamen Treppenhaus/ Foyer belassen werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist nun die europaweite Vergabe von Generalunternehmerleistungen für den Neubau des BA 1.
Gegenstand nach CPV
- 45214000Bauarbeiten für Schulen oder ForschungsanstaltenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 45
- Qualität
- BauzeitverkürzungGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Qualität PersonalGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Grad der Vorfertigung, serielle FertigungGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- MittelstandskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 15
Eignung11 von 11 angegeben
- Kriterium
Eigenerklärung über das Vorliegen von zwei Referenzprojekten "Neubau eines Hochbaus in Holz-Hybridbauweise" mit der Erbringung der Leistungen Rohbau mit fertiger Gebäudehülle (Holzbau, Dachabdichtung, Holzfassade, Fenster, Sonnenschutz) sowie technischer Ausrüstung mit einem Bauvolumen von mind. 6 … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über das Vorliegen von zwei Referenzprojekten "Neubau eines Hochbaus in Holz-Hybridbauweise" mit der Erbringung der Leistungen Rohbau mit fertiger Gebäudehülle (Holzbau, Dachabdichtung, Holzfassade, Fenster, Sonnenschutz) sowie technischer Ausrüstung mit einem Bauvolumen von mind. 6,00 Mio. EUR netto. Die Fertigstellung/Abnahme der Bauleistungen muss erfolgt sein und darf frühestens am 01.01.2020 erfolgt sein.- Kriterium
- Die durchschnittliche Mitarbeiteranzahl in den letzten drei Geschäftsjahren.
- Kriterium
- Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Ingenieure in den letzten drei Geschäftsjahren.
- Kriterium
- Die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Zimmerleute in den letzten drei Geschäftsjahren.
- Kriterium
- Erfolgt die Arbeitsvorbereitung Holzbau im Unternehmen oder außerhalb.
- Kriterium
- Der durchschnittliche Gesamt-Jahresumsatz netto in den letzten drei Geschäftsjahren.
- Kriterium
- Der durchschnittliche Gesamt-Jahresumsatz netto in den letzten drei Geschäftsjahren.
- Kriterium
- Erfahrungen mit QNG-Förderung
- Kriterium
- Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens EUR 20 Mio. netto betragen. Hinweis: Der geforderte Mindestumsatz ist von Bewerbergemeinschaften in Summe nachzuweisen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabeportal-bw.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenkürzer
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen … ganz lesenkürzer
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. 3) Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Sie ist berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben. Siehe dazu auch das Bewerbermemorandum Ziffer 1.1 Absatz 6. Der Auftraggeber hat für die Realisierung der vergabegegenständlichen Bauleistungen Ganztagesfördermittel und Schulbaufördermittel des Bundes bzw. des Landes Baden-Württemberg beantragt. Diese sind noch nicht bewilligt. Der Auftraggeber ist nach eigenem Ermessen zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, falls eine Bewilligung der beantragten Ganztagesfördermittel und/oder Schulbaufördermittel nicht oder nicht im beantragten Umfang erfolgen wird. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die beantragten Fördermittel bis September 2025 bewilligt werden, sodass der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt im Oktober 2025 den Zuschlag erteilen könnte. Mit den Bauleistungen könnte demnach im Dezember 2025 begonnen werden. Die Bauzeit sollte nicht länger als 22 Monate betragen bis zum September 2027. Ein Bezug der Schule im Schuljahr 2027/2028 muss gewährleistet werden.- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDYY6QL Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Sie ist berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben. Siehe dazu auch das Bewerbermemorandum Ziffer 1.1 Absatz 6. Der Auftraggeber hat für die Realisierung der vergabegegenständlichen Bauleistungen … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXRAYDYY6QL Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Sie ist berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben. Siehe dazu auch das Bewerbermemorandum Ziffer 1.1 Absatz 6. Der Auftraggeber hat für die Realisierung der vergabegegenständlichen Bauleistungen Ganztagesfördermittel und Schulbaufördermittel des Bundes bzw. des Landes Baden-Württemberg beantragt. Diese sind noch nicht bewilligt. Der Auftraggeber ist nach eigenem Ermessen zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, falls eine Bewilligung der beantragten Ganztagesfördermittel und/oder Schulbaufördermittel nicht oder nicht im beantragten Umfang erfolgen wird. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die beantragten Fördermittel bis September 2025 bewilligt werden, sodass der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt im Oktober 2025 den Zuschlag erteilen könnte. Mit den Bauleistungen könnte demnach im Dezember 2025 begonnen werden. Die Bauzeit sollte nicht länger als 22 Monate betragen bis zum September 2027. Ein Bezug der Schule im Schuljahr 2027/2028 muss gewährleistet werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Marktplatz 4, 71263 Weil der Stadt
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Ed. Züblin AG24 Zuschläge
- LEONHARD WEISS GmbH & Co. KG24 Zuschläge
- Gebrüder Rückert GmbH & Co KG22 Zuschläge
- MOSER GmbH & Co. KG19 Zuschläge
- W.Müller Bedachungen GmbH & Co. KG17 Zuschläge
- Beck GmbH16 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 17.03.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 76346b36-0dff-4c25-819a-df5ba0d8510d.