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vergebenEU-weitHochbauBau

Vergabe von Bauleistungen für den Neubau des Schulcampus Jahnstraße an einen Generalunternehmer

Stadtverwaltung Weil der Stadt · Weil der Stadt, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 01-25veröffentlicht 22.10.2025BauleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 600 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 138 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Bauzeitverkürzung11,1 %
  • Grad der Vorfertigung, serielle Fertigung22,2 %
  • Mittelstandskonzept16,7 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Stadt Weil der Stadt beabsichtigt auf dem Schulcampus Jahnstraße einen Ersatz-Neubau auf dem bestehenden Schulgelände mit dem BA 1 zu errichten.

Beschreibung des Loses

In Weil der Stadt entsteht der erste Bauabschnitt des Ersatz-Neubaus Schulcampus Jahnstraße. Dazu wird der Bestand der Heinrich-Steinhöwel-Grundschule HSS in Teilen zurückgebaut. Der nördliche, zweigeschossige Flügel der Grundschule soll erhalten bleiben und nur der südliche, eingeschossige Teil teilweise abgetragen werden. Als Interimslösung werden Schulcontainer auf dem Grundstück neben dem Baufeld errichtet. Für die später zu errichtenden Bauabschnitte 2 und 3 (SBBZ und Gemeinschaftsschule) wird der Rest des Grundschulgebäudes rückgebaut. Im Bauabschnitt 4 (Realschule) sollen dann Aula und der Altbestand der Realschule rückgebaut werden. Der erste Bauabschnitt ist Teil eines Gebäudes mit vier Flügeln, dreigeschossig zur Jahnstraße, viergeschossig in den übrigen Gebäudeteilen. Zentral werden künftig Grundschule, Förderschule SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungs-Zentrum), Gemeinschaftsschule und Real-schule über eine Treppenanlage beginnend in einer gemeinsamen Aula erschlossen. Der erste Bauabschnitt wird hinsichtlich Erschließung und technischer Versorgung als ein in sich autark ausgestattetes Gebäude geplant. Es stellt den südlichen Flügel der vier Flügel dar, der von dem Festplatz aus parallel zur Jahnstraße errichtet wird. Die Planung wurde in Abhängigkeit zu den später folgenden Bauabschnitten konzipiert. Die Außenanlagen werden im gleichen Maße auf die Gesamtentwicklung geplant. Der entstehende Schulhof liegt zwangsläufig in einem Bereich, der später rückgebaut werden muss. Die Eingangsfassade zum Schulhof kann später als Innenwand zum gemeinsamen Treppenhaus/ Foyer belassen werden. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist nun die europaweite Vergabe von Generalunternehmerleistungen für den Neubau des BA 1.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 45
Qualität
BauzeitverkürzungGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Grad der Vorfertigung, serielle FertigungGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
MittelstandskonzeptGewichtung (Punkte, genau) 15

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ei … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen … ganz lesen1) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten; (2) Die Teilnahmeformulare sind unter der für den Abruf der Unterlagen angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Bewerbermemorandum. In diesen Teilnahmeunterlagen sind wesentliche Teile der ausgeschriebenen Leistung sowie der Verfahrensvorgaben bereits dargestellt. Unter dieser Internetadresse werden auch Antworten auf Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags sowie vor Ablauf der Teilnahmefrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. 3) Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Sie ist berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben. Siehe dazu auch das Bewerbermemorandum Ziffer 1.1 Absatz 6. Der Auftraggeber hat für die Realisierung der vergabegegenständlichen Bauleistungen Ganztagesfördermittel und Schulbaufördermittel des Bundes bzw. des Landes Baden-Württemberg beantragt. Diese sind noch nicht bewilligt. Der Auftraggeber ist nach eigenem Ermessen zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, falls eine Bewilligung der beantragten Ganztagesfördermittel und/oder Schulbaufördermittel nicht oder nicht im beantragten Umfang erfolgen wird. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die beantragten Fördermittel bis September 2025 bewilligt werden, sodass der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt im Oktober 2025 den Zuschlag erteilen könnte. Mit den Bauleistungen könnte demnach im Dezember 2025 begonnen werden. Die Bauzeit sollte nicht länger als 22 Monate betragen bis zum September 2027. Ein Bezug der Schule im Schuljahr 2027/2028 muss gewährleistet werden.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXRAYDYYH8Q# Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Sie ist berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben. Siehe dazu auch das Bewerbermemorandum Ziffer 1.1 Absatz 6. Der Auftraggeber hat für die Realisierung der vergabegegenständlichen Bauleistunge … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXRAYDYYH8Q# Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, den Zuschlag zu erteilen. Sie ist berechtigt, das Vergabeverfahren aufzuheben. Siehe dazu auch das Bewerbermemorandum Ziffer 1.1 Absatz 6. Der Auftraggeber hat für die Realisierung der vergabegegenständlichen Bauleistungen Ganztagesfördermittel und Schulbaufördermittel des Bundes bzw. des Landes Baden-Württemberg beantragt. Diese sind noch nicht bewilligt. Der Auftraggeber ist nach eigenem Ermessen zur Aufhebung des Vergabeverfahrens berechtigt, falls eine Bewilligung der beantragten Ganztagesfördermittel und/oder Schulbaufördermittel nicht oder nicht im beantragten Umfang erfolgen wird. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die beantragten Fördermittel bis September 2025 bewilligt werden, sodass der Gemeinderat der Stadt Weil der Stadt im Oktober 2025 den Zuschlag erteilen könnte. Mit den Bauleistungen könnte demnach im Dezember 2025 begonnen werden. Die Bauzeit sollte nicht länger als 22 Monate betragen bis zum September 2027. Ein Bezug der Schule im Schuljahr 2027/2028 muss gewährleistet werden.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Geiger Schlüsselfertigbau GmbH Co. KG, NL Herrenberg, Herrenberg3

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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2.880vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (1.981 Lose mit Angabe)
352.450 €Zuschlagswert im Median
132.405 € – 1,06 Mio. €mittlere Hälfte, 1.456 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 17.03.2025

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