Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitLieferleistungenmögliche Doppelmeldung

Vergabe von 28 Niederflur-(oder Low-Entry)-Solo-Diesel-Omnibussen und 4 Niederflur-Solo-eBussen (Los 1) sowie 11 Niederflur-Diesel-Gelenkomnibussen und 1 Low-Entry-15m-Diesel-Omnibus (Los 2)

Kreisbahn Aurich GmbH · Aurich, Niedersachsen

Aktenzeichen LOT-0001 E75254871veröffentlicht 04.10.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 368 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 04.10.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Aurich26603, Landkreis Aurich, Niedersachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 12 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Auftraggeberin erbringt als kommunales Verkehrsunternehmen ÖPNV-Leistungen im Landkreis Aurich und benötigt hierfür neue Busfahrzeuge. Dieses Vergabeverfahren dient der Beschaffung von 28 Niederflur- (oder Low-Entry)-Solo-Diesel-Omnibusse mit Mild-Hybrid Modul sowie vier Niederflur-Solo-eBusse (Los 1) sowie von 11 Niederflur-Diesel-Gelenkomnibussen und 1 Low-Entry-15m-Diesel-Omnsbus (Los 2) für den Öffentlichen Personennahverkehr gemäß der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft).

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Vergabe eines Lieferauftrags über Busfahrzeuge (Los 1)

Gegenstand des zu vergebenden Loses 1 ist die Lieferung von 28 Niederflur-(oder Low-Entry)-Solo-Diesel-Omnibussen und 4 Niederflur-Solo-eBussen

––
2
Vergabe eines Lieferauftrags über Busfahrzeuge (Los 2)

Gegenstand des zu vergebenen Loses 2 ist die Lieferung von 11 Niederflur-Diesel-Gelenkomnibusse und 1 Low-Entry-15m-Diesel-Omnibus.

––

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gesamtpreis (27 %)
Qualität
Erfüllungsgrad des Lastenhefts (47 %)
Qualität
Liefertermine (26 %)

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationss … ganz lesenNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung von Bussen der Klasse M3 I oder II - unabhängig von der Antriebstechnik), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2024, 2023, 2022). Sofern der Bewerber noch keine drei … ganz lesen- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung von Bussen der Klasse M3 I oder II - unabhängig von der Antriebstechnik), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2024, 2023, 2022). Sofern der Bewerber noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, gibt er die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre ab. Für die fehlenden Jahre gibt er die Planzahlen über die zu erwartenden Umsätze für die kommenden Jahre an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf Anforderung durch die Auftraggeberin wird der Bewerber die Planzahlen durch Vorlage einer Unternehmensplanung plausibilisieren. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist Anlage B.3. (Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Formularvorlage 3) zu verwenden. - Absicherung im Schadensfall durch Abgabe einer Eigenerklärung über das Bestehen von Versicherungen im nachfolgend beschriebenen Umfang bzw. über die Bereitschaft, diese auf eigene Kosten im Auftragsfalle abzuschließen. Es ist die Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden: Betriebs-; Umwelt- und Produkt-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden sowie Sachschäden in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall sowie Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von EUR 700.000 je Schadensfall. Die Versicherungsdeckung der Betriebs-, Produkt,- und Umwelthaftpflicht muss ab Vertragsabschluss bis zum Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist der Fahrzeuge aufrechterhalten werden. Sie muss die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Der Bewerber hat schriftlich durch Abgabe der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die vorstehend genannte Versicherung im Falle seiner Beauftragung durch ihn abgeschlossen wird. Wird die Erklärung von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben, muss sich der Versicherungsschutz auch auf die Bewerbergemeinschaft bzw. die sonstige gebildete Personenmehrheit und nicht lediglich auf ihre einzelnen Mitglieder beziehen. Die Auftraggeberin behält sich vor, vom Bestbieter vor der Zuschlagserteilung die Vorlage einer entsprechenden Dritterklärung des Versicherungsgebers zu verlangen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage B.4. (Formularvorlage 4) einzureichen. Darin sind folgende Angaben zu tätigen: - Anzahl der im Zeitraum 2022 – 2024 in den Mitgliedstaaten der EU, der EFTA und dem Vereinigten Königreic … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag ist die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage B.4. (Formularvorlage 4) einzureichen. Darin sind folgende Angaben zu tätigen: - Anzahl der im Zeitraum 2022 – 2024 in den Mitgliedstaaten der EU, der EFTA und dem Vereinigten Königreich ausgelieferten Diesel- und Elektrobusse der Klasse M3 I oder II; Mindestanforderung: - Auslieferung von wenigstens 300 Dieselbussen der Klasse M3 I oder II im Zeitraum 2022 – 2024 - Auslieferung von wenigstens 200 Elektrobussen der Klasse M3 I oder II im Zeitraum 2022 – 2024
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Mit der Anlage B.4. (Formularvorlage 4) ist der Nachweis über das Bestehen von Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiger Zertifizierungen zu erbringen (Einreichen einer nicht beglaubigten Kopie ist ausreichend).
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Im Rahmen der Anlage B.4. (Formularvorlage 4) ist eine Eigenerklärung zum Vorhandensein einer Niederlassung / Vertragswerkstatt sowie eine Verpflichtungserklärung zur Beauftragung einer Vertragswerkstatt einzureichen. Der Bewerber hat darin das Vorhandensein einer fachlich geeigneten und bereits u … ganz lesenIm Rahmen der Anlage B.4. (Formularvorlage 4) ist eine Eigenerklärung zum Vorhandensein einer Niederlassung / Vertragswerkstatt sowie eine Verpflichtungserklärung zur Beauftragung einer Vertragswerkstatt einzureichen. Der Bewerber hat darin das Vorhandensein einer fachlich geeigneten und bereits unter Vertrag stehenden autorisierten Vertragswerkstatt für die Instandsetzung von Elektro- und Dieselbussen nachzuweisen. Mindestanforderungen: - Die Werkstatt muss in der Lage sein, alle Arbeiten zur Instandhaltung und Instandsetzung der gelieferten Omnibusse, hierbei insb. Garantiearbeiten und Unfallschäden-Instandsetzungen, durchzuführen. - Die Werkstatt muss in der Lage sein, alle busspezifischen Ersatzteile grundsätzlich innerhalb von 48 h zu beschaffen. Sollte der Vertrag mit o. g. Niederlassung / Werkstatt vor Ablauf der Gesamtlebensdauer der Elektro- und Dieselbusse enden, so ist eine gleichwertige Ersatzwerkstatt unter Vertrag zu nehmen. - Die Werkstatt oder Niederlassung muss vom Betriebssitz (Breiter Weg 69a in 26603 Aurich) des Auftraggebers innerhalb eines Umkreises von max. 50 km mit den ausgelieferten Fahrzeugen erreichbar sein. Für Fahrzeuge mit alternativen Antrieben (Los 1: vier E-Busse) darf eine zusätzliche Vertragswerkstatt angegeben werden, die innerhalb eines Umkreises von max. 150 km erreichbar sein muss. - Die Werkstatt muss über einen 24h Notdienst verfügen, der in der Lage ist, Omnibusse im Notfall abzuschleppen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Die Kreisbahn Aurich GmbH ist berechtigt, die Lieferung von fünf zusätzlichen Niederflur- (oder Low-Entry) -Solo-Diesel-Omnibussen nach Maßgabe des Liefervertrags zu verlangen. Die Option kann innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Liefervertrages durch schriftliche Erklärung ausgeübt werden … ganz lesenDie Kreisbahn Aurich GmbH ist berechtigt, die Lieferung von fünf zusätzlichen Niederflur- (oder Low-Entry) -Solo-Diesel-Omnibussen nach Maßgabe des Liefervertrags zu verlangen. Die Option kann innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Liefervertrages durch schriftliche Erklärung ausgeübt werden. Die Erklärung hat die von der Kreisbahn Aurich GmbH gewünschte Anzahl der zu liefernden Busfahrzeuge sowie das gewünschte Lieferdatum zu enthalten. Die Busfahrzeuge sind innerhalb von 18 Monaten nach der Erklärung der Kreisbahn Aurich GmbH an den vereinbarten Erfüllungsort gemäß des Liefervertrags zu liefern. Zu den weiteren Einzelheiten verweisen wir auf die Vergabeunterlagen (insb. Vertrag Los 1).
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung2 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird auf die Vergabeunterlagen hingewiesen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers / Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Auftraggeber auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. D … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers / Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Auftraggeber auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag in beiden Losen bereits auf das Erstangebot zu erteilen (§ 15 Abs. 4 SektVO).

Los 2

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Gesamtpreis (27 %)
Qualität
Erfüllungsgrad des Lastenhefts (47 %)
Qualität
Liefertermine (26 %)

Eignung6 von 6 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationss … ganz lesenNachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist, sofern der Bewerber in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Ausreichend ist ein Ausdruck aus dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem, über das die Daten aus den Handelsregistern abrufbar sind. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 3 Monate sein. Für den Fall der Nichteintragung erfolgt der Nachweis durch die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bewerber: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung von Bussen der Klasse M3 I oder II - unabhängig von der Antriebstechnik), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2024, 2023, 2022). Sofern der Bewerber noch keine drei … ganz lesen- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens sowie den Umsatz mit vergleichbaren Leistungen (Lieferung von Bussen der Klasse M3 I oder II - unabhängig von der Antriebstechnik), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2024, 2023, 2022). Sofern der Bewerber noch keine drei Jahre am Markt tätig ist, gibt er die Erklärung jeweils nur bezogen auf die bislang abgeschlossenen Geschäftsjahre ab. Für die fehlenden Jahre gibt er die Planzahlen über die zu erwartenden Umsätze für die kommenden Jahre an. Insgesamt sind drei Geschäftsjahre anzugeben. Auf Anforderung durch die Auftraggeberin wird der Bewerber die Planzahlen durch Vorlage einer Unternehmensplanung plausibilisieren. Für die Eigenerklärung über den Gesamtumsatz ist Anlage B.3. (Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit – Formularvorlage 3) zu verwenden. - Absicherung im Schadensfall durch Abgabe einer Eigenerklärung über das Bestehen von Versicherungen im nachfolgend beschriebenen Umfang bzw. über die Bereitschaft, diese auf eigene Kosten im Auftragsfalle abzuschließen. Es ist die Eigenerklärung über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gemäß Anlage B.3. (Formularvorlage 3) zu verwenden: Betriebs-; Umwelt- und Produkt-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden sowie Sachschäden in Höhe von EUR 10.000.000 je Schadensfall sowie Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden in Höhe von EUR 700.000 je Schadensfall. Die Versicherungsdeckung der Betriebs-, Produkt,- und Umwelthaftpflicht muss ab Vertragsabschluss bis zum Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist der Fahrzeuge aufrechterhalten werden. Sie muss die Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken. Der Bewerber hat schriftlich durch Abgabe der Eigenerklärung zu bestätigen, dass die vorstehend genannte Versicherung im Falle seiner Beauftragung durch ihn abgeschlossen wird. Wird die Erklärung von einer Bewerbergemeinschaft abgegeben, muss sich der Versicherungsschutz auch auf die Bewerbergemeinschaft bzw. die sonstige gebildete Personenmehrheit und nicht lediglich auf ihre einzelnen Mitglieder beziehen. Die Auftraggeberin behält sich vor, vom Bestbieter vor der Zuschlagserteilung die Vorlage einer entsprechenden Dritterklärung des Versicherungsgebers zu verlangen.
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Mit dem Teilnahmeantrag ist die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage B.4. (Formularvorlage 4) einzureichen. Darin sind folgende Angaben zu tätigen: - Anzahl der im Zeitraum 2022 – 2024 in den Mitgliedstaaten der EU, der EFTA und dem Vereinigten Königreic … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag ist die Eigenerklärung über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit gemäß Anlage B.4. (Formularvorlage 4) einzureichen. Darin sind folgende Angaben zu tätigen: - Anzahl der im Zeitraum 2022 – 2024 in den Mitgliedstaaten der EU, der EFTA und dem Vereinigten Königreich ausgelieferten Dieselbusse der Klasse M3 I oder II; Mindestanforderung: - Auslieferung von wenigstens 300 Dieselbussen der Klasse M3 I oder II im Zeitraum 2022 – 2024
Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Mit der Anlage B.4. (Formularvorlage 4) ist der Nachweis über das Bestehen von Zertifizierungen nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertiger Zertifizierungen zu erbringen (Einreichen einer nicht beglaubigten Kopie ist ausreichend).
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Im Rahmen der Anlage B.4. (Formularvorlage 4) ist eine Eigenerklärung zum Vorhandensein einer Niederlassung / Vertragswerkstatt sowie eine Verpflichtungserklärung zur Beauftragung einer Vertragswerkstatt einzureichen. Der Bewerber hat darin das Vorhandensein einer fachlich geeigneten und bereits u … ganz lesenIm Rahmen der Anlage B.4. (Formularvorlage 4) ist eine Eigenerklärung zum Vorhandensein einer Niederlassung / Vertragswerkstatt sowie eine Verpflichtungserklärung zur Beauftragung einer Vertragswerkstatt einzureichen. Der Bewerber hat darin das Vorhandensein einer fachlich geeigneten und bereits unter Vertrag stehenden autorisierten Vertragswerkstatt für die Instandsetzung von Dieselbussen nachzuweisen. Mindestanforderungen: - Die Werkstatt muss in der Lage sein, alle Arbeiten zur Instandhaltung und Instandsetzung der gelieferten Omnibusse, hierbei insb. Garantiearbeiten und Unfallschäden-Instandsetzungen, durchzuführen. - Die Werkstatt muss in der Lage sein, alle busspezifischen Ersatzteile grundsätzlich innerhalb von 48 h zu beschaffen. Sollte der Vertrag mit o. g. Niederlassung / Werkstatt vor Ablauf der Gesamtlebensdauer der Dieselbusse enden, so ist eine gleichwertige Ersatzwerkstatt unter Vertrag zu nehmen. - Die Werkstatt oder Niederlassung muss vom Betriebssitz (Breiter Weg 69a in 26603 Aurich) des Auftraggebers innerhalb eines Umkreises von max. 50 km mit den ausgelieferten Fahrzeugen erreichbar sein. - Die Werkstatt muss über einen 24h Notdienst verfügen, der in der Lage ist, Omnibusse im Notfall abzuschleppen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung2 von 5 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es wird auf die Vergabeunterlagen hingewiesen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers / Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Auftraggeber auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. D … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers / Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist der Auftraggeber auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag in beiden Losen bereits auf das Erstangebot zu erteilen (§ 15 Abs. 4 SektVO).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

517vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (447 Lose mit Angabe)
286.049 €Zuschlagswert im Median
55.150 € – 504.920 €mittlere Hälfte, 170 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Niedersachsen (200 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 03.11.2025
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.11.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung bfeff282-7b97-49be-b84e-0d09b41f3f89.