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Auswahl eines Kooperationspartners zur Neugründung einer Verkehrsgesellschaft für den ÖPNV

Kreisbahn Aurich GmbH · Aurich, Niedersachsen

Aktenzeichen E85917669veröffentlicht 26.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 827 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Niedersachsen (3 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 21 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
39 Monate01.05.2025 – 31.07.2028
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Aurich26603, Landkreis Aurich, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 18 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Alle Bewerber, deren Teilnahmeanträge die Eignungsanforderungen erfüllen, werden zur Abgabe eines ersten indikativen Angebots aufgefordert. Die Auftraggeberin wird Verhandlungsgespräche jedoch lediglich mit den drei besten Bietern aufnehmen, d.h. mit den Bietern, deren erste indikativen Angebote nach der Wertung die höchsten Punktzahlen erreicht haben, mithin die Ränge 1 bis 3 belegen.

Beschreibung des Loses

Das Verkehrsunternehmen Kreisbahn Aurich GmbH (im Folgenden: Auftraggeberin) ist ein kommunales Verkehrsunternehmen, das im Landkreis Aurich öffentlichen Personennahverkehrsleistungen erbringt. Die Auftraggeberin beabsichtigt, einen Teil der an sie direkt vergebenen öffentlichen Personennahverkehrsleistungen über eine noch zu gründende Tochtergesellschaft zu erbringen. Für die Gründung dieser neuen Tochtergesellschaft sucht die Auftraggeberin einen Kooperationspartner als (Mit-)Gesellschafter, der sie u.a. bei der operativen Durchführung der Verkehrsleistungen unterstützt. Die über die neu zu gründende Tochtergesellschaft zu erbringenden öffentlichen Verkehrsleistungen aus dem Linienbündel „Krummhörn“ (Linien 421, 422, 423 und 426) werden von der Auftraggeberin in die neu zu gründende Tochtergesellschaft („NewCo“) eingebracht.

Der Kooperationspartner hat als (Mit-)Gesellschafter u.a. die Aufgabe, die Tochtergesellschaft mit den für die Erbringung der Verkehrsleistungen erforderlichen Betriebsmitteln und Personal auszustatten. Darüber hinaus hat er weitere operative als auch dispositive Dienstleistungen für die neu zu gründende Tochtergesellschaft zu erbringen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die hier genannte Laufzeit des Auftrags von 39 Monaten lediglich der Harmonisierung der Liniengenehmigung mit einem weiteren Linienbündel im Landkreis Aurich dient. Es ist beabsichtigt, dass der Landkreis zum 01.08.2028 einen weiteren öDA mit einer längeren Laufzeit an die Auftraggeberin vergeben wird, so dass die neu zu gründende Tochtergesellschaft (NewCo) über den 31.07.2028 hinaus die vorgenannten Verkehrsleistungen erbringen kann.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Der Zuschlag wird nach Maßgabe der § 127 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO auf das wirtschaftlichste finale Angebot erteilt. Die Bieter werden aufgefordert, für die Angabe des Preises das Preisblatt (Anlage V2) der Vergabeunterlagen zu verwenden. In dem Preisblatt sind die Preise in EURO, Bruchteile in vollen CENT gerundet auf zwei Nachkommastellen anzugeben. Das Zuschlagskriterium Preis wird mit 70 % gewichtet.
Qualität
Der Zuschlag wird nach Maßgabe der § 127 GWB i.V.m. § 52 Abs. 1 SektVO auf das wirtschaftlichste finale Angebot erteilt. Die Bieter werden aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie sie im Falle der Zuschlagserteilung die Aufgaben als Kooperationspartner umsetzen. Das Zuschlagskriterium Umsetzungskonzept wird mit 30 % gewichtet. Das Umsetzungskonzept wird anhand der nachfolgenden Unterkriterien bewertet: - Unterkriterium: Konzept zur Bereitstellung eines Betriebshofs (10 %) - Unterkriterium: Personalkonzept (10%) - Unterkriterium: Konzept für den zukünftigen Einsatz von Wasserstofffahrzeugen (10%). Die Bieter haben für die Darstellung ihres Umsetzungskonzepts das Formblatt (Anlage V3) der Vergabeunterlagen zu verwenden

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.05.2025
Vertragsende
31.07.2028
Dauer
39 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Auftraggeberin auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach is … ganz lesenFür die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gelten u.a. die §§ 160 ff. GWB. Auf die Rügepflichten des Bewerbers nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Auftraggeberin auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. §§ 160, 161 GWB lautet wörtlich: § 160 Einleitung, Antrag „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ § 161 Form, Inhalt „(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.“
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Kreisbahn Aurich GmbH
Anschrift
Breiter Weg 69a, 26603 Aurich
Kontakt
info@kreisbahn-aurich.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (577 Lose mit Angabe)
482.763 €Zuschlagswert im Median
46.919 € – 2,73 Mio. €mittlere Hälfte, 18 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Niedersachsen (3 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 01.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 71bccf8c-5a26-45bd-8512-a21c2ae984ba.