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Vergabe Objektplanung Gebäude Neubau Feuerwehrhaus, Bauabschnitt 1, Gemeinde Gundelfingen

Gemeinde Gundelfingen · Gundelfingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen FR05-260veröffentlicht 15.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Architektonische / Städtebauliche Qualität5 %
  • Umsetzung / Funktionalität des Raumprogramms20 %
  • Verfügbarkeit vor Ort10 %
  • Vorstellung und Darstellung des Projektteams5 %
  • Darstellung des vorgesehenen Projektablaufs10 %
  • Eindruck im Verhandlungstermin20 %
  • Preiskriterium30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Gundelfingen beabsichtigt das in den 1980er Jahren erbaute Feuerwehrgerätehaus in zwei Bauabschnitten neu zu errichten. Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanung für den Bauabschnitt 1 im Rahmen dessen ein Abbruch des Nebengebäudes, der Garage, des Schlauchturms und der Treppe erforderlich ist. Der Leistungsumfang umfasst neben dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses auch die Integrationsplanung des Altbaus. Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Gebäude in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Zudem soll die sog. Leistungsphase 0, oder Zielfindungsphase, im Zuge dieser Vergabe beauftragt werden.

Beschreibung des Loses

Die Gemeinde Gundelfingen beabsichtigt das in den 1980er Jahren erbaute Feuerwehrgerätehaus in zwei Bauabschnitten neu zu errichten. Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanung für den Bauabschnitt 1 im Rahmen dessen ein Abbruch des Nebengebäudes, der Garage, des Schlauchturms und der Treppe erforderlich ist. Der Leistungsumfang umfasst neben dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses auch die Integrationsplanung des Altbaus.

In einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Bauplätze geprüft. Der Neubau soll an Bauplatz 1, dem bisherigen Feuerwehrstandort, realisiert werden. Der zweite Bauabschnitt, verbunden mit dem Abbruch des bestehenden Feuerwehrhauses, soll zeitlich deutlich versetzt zur Umsetzung des ersten Bauabschnitts erfolgen. Entsprechend sind die Planungsleistungen hierfür nicht Teil des in diesem Verfahren vergebenen Leistungsumfangs. Ziel des Vergabeverfahrens ist es, ein Büro, oder eine Bürogemeinschaft, zu beauftragen, welches eine hochwertige Planungs- und Bauqualität verspricht.

Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Gebäude in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Zudem soll die sog. Leistungsphase 0, oder Zielfindungsphase, im Zuge dieser Vergabe beauftragt werden. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Stufe 1 (Zielfindungshase, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4, etwaige Besondere Leistungen) beauftragt. Anschließend ist die Beauftragung der Stufe 2 (Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 und etwaige Besondere Leistungen) beabsichtigt. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht.

Die Adresse des derzeitigen und zukünftigen Standorts für das Feuerwehrhaus: Industriestraße 25 in 79194 Gundelfingen. Planunterlagen sowie ein Luftbild sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Eine Besichtigung des Standorts und Bestandsgebäudes ist für die Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, auf Anfrage bei der Gemeindeverwaltung möglich.

Bauabschnitte: Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanung für den ersten Bauabschnitt im Rahmen dessen ein Abbruch der nachträglich (2014) angebauten Fahrzeughalle, der Garagen, des Schlauchturms und der Treppe erforderlich ist. Der Leistungsumfang umfasst neben dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses auch die Integrationsplanung des Altbaus und die Berücksichtigung von Schnittstellen, die sich aus den Fachplanungen ergeben. Der zweite Bauabschnitt, verbunden mit dem Abbruch des bestehenden Feuerwehrhauses, soll zeitlich deutlich versetzt zur Umsetzung des ersten Bauabschnitts erfolgen. Entsprechend sind die Planungsleistungen hierfür nicht Teil des in diesem Verfahren vergebenen Leistungsumfangs.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag7 von 7 angegeben

Qualität
Architektonische / Städtebauliche QualitätGewichtung (Punkte, genau) 5
Qualität
Umsetzung / Funktionalität des RaumprogrammsGewichtung (Punkte, genau) 20
Qualität
Verfügbarkeit vor OrtGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Vorstellung und Darstellung des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 5
Qualität
Darstellung des vorgesehenen ProjektablaufsGewichtung (Punkte, genau) 10
Qualität
Eindruck im VerhandlungsterminGewichtung (Punkte, genau) 20
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Vogt Architekten BDA, Grenzach-Wyhlen2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Alte Bundesstr. 31, 79194 Gundelfingen
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
KommunalKonzept BW GmbH

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 79ed00a7-932b-4abf-afaf-4e9d4c99ebad.