Vergabe Objektplanung Gebäude Neubau Feuerwehrhaus, Bauabschnitt 1, Gemeinde Gundelfingen
Gemeinde Gundelfingen · Gundelfingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen FR05-260veröffentlicht 15.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Gundelfingen79194, Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 83 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Architektonische / Städtebauliche Qualität5 %
- Umsetzung / Funktionalität des Raumprogramms20 %
- Verfügbarkeit vor Ort10 %
- Vorstellung und Darstellung des Projektteams5 %
- Darstellung des vorgesehenen Projektablaufs10 %
- Eindruck im Verhandlungstermin20 %
- Preiskriterium30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 13 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Gemeinde Gundelfingen beabsichtigt das in den 1980er Jahren erbaute Feuerwehrgerätehaus in zwei Bauabschnitten neu zu errichten. Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanung für den Bauabschnitt 1 im Rahmen dessen ein Abbruch des Nebengebäudes, der Garage, des Schlauchturms und der Treppe erforderlich ist. Der Leistungsumfang umfasst neben dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses auch die Integrationsplanung des Altbaus. Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Gebäude in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Zudem soll die sog. Leistungsphase 0, oder Zielfindungsphase, im Zuge dieser Vergabe beauftragt werden.
Beschreibung des Loses
Die Gemeinde Gundelfingen beabsichtigt das in den 1980er Jahren erbaute Feuerwehrgerätehaus in zwei Bauabschnitten neu zu errichten. Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanung für den Bauabschnitt 1 im Rahmen dessen ein Abbruch des Nebengebäudes, der Garage, des Schlauchturms und der Treppe erforderlich ist. Der Leistungsumfang umfasst neben dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses auch die Integrationsplanung des Altbaus.
In einer Machbarkeitsstudie wurden mehrere Bauplätze geprüft. Der Neubau soll an Bauplatz 1, dem bisherigen Feuerwehrstandort, realisiert werden. Der zweite Bauabschnitt, verbunden mit dem Abbruch des bestehenden Feuerwehrhauses, soll zeitlich deutlich versetzt zur Umsetzung des ersten Bauabschnitts erfolgen. Entsprechend sind die Planungsleistungen hierfür nicht Teil des in diesem Verfahren vergebenen Leistungsumfangs. Ziel des Vergabeverfahrens ist es, ein Büro, oder eine Bürogemeinschaft, zu beauftragen, welches eine hochwertige Planungs- und Bauqualität verspricht.
Zu erbringen sind die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9 für das Leistungsbild Gebäude in vollem Umfang gemäß Anlage 10.1 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI. Zudem soll die sog. Leistungsphase 0, oder Zielfindungsphase, im Zuge dieser Vergabe beauftragt werden. Da die Realisierung des Projekts mit verschiedenen Faktoren in Zusammenhang steht, wird eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Stufe 1 (Zielfindungshase, Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4, etwaige Besondere Leistungen) beauftragt. Anschließend ist die Beauftragung der Stufe 2 (Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 und etwaige Besondere Leistungen) beabsichtigt. Ein Anspruch auf Beauftragung der zweiten Stufe besteht jedoch nicht.
Die Adresse des derzeitigen und zukünftigen Standorts für das Feuerwehrhaus: Industriestraße 25 in 79194 Gundelfingen. Planunterlagen sowie ein Luftbild sind den Vergabeunterlagen beigefügt. Eine Besichtigung des Standorts und Bestandsgebäudes ist für die Bieter, die zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden, auf Anfrage bei der Gemeindeverwaltung möglich.
Bauabschnitte: Inhalt dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe der Objektplanung für den ersten Bauabschnitt im Rahmen dessen ein Abbruch der nachträglich (2014) angebauten Fahrzeughalle, der Garagen, des Schlauchturms und der Treppe erforderlich ist. Der Leistungsumfang umfasst neben dem Neubau des Feuerwehrgerätehauses auch die Integrationsplanung des Altbaus und die Berücksichtigung von Schnittstellen, die sich aus den Fachplanungen ergeben. Der zweite Bauabschnitt, verbunden mit dem Abbruch des bestehenden Feuerwehrhauses, soll zeitlich deutlich versetzt zur Umsetzung des ersten Bauabschnitts erfolgen. Entsprechend sind die Planungsleistungen hierfür nicht Teil des in diesem Verfahren vergebenen Leistungsumfangs.
Gegenstand nach CPV
- 71200000Dienstleistungen von ArchitekturbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Qualität
- Architektonische / Städtebauliche QualitätGewichtung (Punkte, genau) 5
- Qualität
- Umsetzung / Funktionalität des RaumprogrammsGewichtung (Punkte, genau) 20
- Qualität
- Verfügbarkeit vor OrtGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Vorstellung und Darstellung des ProjektteamsGewichtung (Punkte, genau) 5
- Qualität
- Darstellung des vorgesehenen ProjektablaufsGewichtung (Punkte, genau) 10
- Qualität
- Eindruck im VerhandlungsterminGewichtung (Punkte, genau) 20
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. Es wird auf § 160 GWB und insbesondere auf das grundsätzliche Erfordernis einer Rüge verwiesen: § 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Vogt Architekten BDA, Grenzach-Wyhlen | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Alte Bundesstr. 31, 79194 Gundelfingen
- Website
- gundelfingen.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- KommunalKonzept BW GmbH
Bei uns erfasst
- Bereitstellung und Lieferung von Mittagessen Johann- Peter- Hebel- Grundschule20.09.2026 · 2 Angebote
- Neubau Johann-Peter-Hebel Grundschule: Rückbauarbeiten26.08.2026 · 7 Angebote
- Landschaftsbauarbeiten11.05.2026 · 6 Angebote
- HGGI - Johann-Peter-Hebel Grundschule Interimsgebäude: Laubengang30.04.2026
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 79ed00a7-932b-4abf-afaf-4e9d4c99ebad.