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Vergabe Objekt- u. Fachplanungsleistungen Umbau u. Sanierung Kindergarten Rappelkiste Nordheim

Gemeinde Nordheim · Nordheim, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 203/24-KSveröffentlicht 27.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 460 Tagen abgelaufen

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium15 %
  • Qualitätskriterium30 %
  • Qualitätskriterium10 %
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Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für die Sanierung und den Umbau des Bestandsgebäudes des Kindergartens Rappelkiste Nordheim-Nordhausen

Lose4 Lose

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Objektplanung Gebäude

Die Gemeinde Nordheim beabsichtigt für den Kindergarten „Rappelkiste“ in der Heuchelbergstr. 22 in 74226 Nordheim-Nordhausen die Durchführung der Sanierung und den sanierungsbedingten Umbau des Bestandsgebäudes am Standort. Die Realisierung von Erweiterungsbauten ist nicht vorgesehen. Der Kindergarten umfasst 3 Kindergruppen im Alter von 3-6 Jahren bzw. in einer Kindergruppe von 1-3 Jahren. Um Fördermittel beantragen zu können, wurden bereits erste Planungsleistungen der Objektplanung als auch der einzelnen Fachplanungsleistungen beauftragt, soweit die geschätzten Honorarkosten unterhalb der europaweiten EU-Schwellenwerte liegen. Beabsichtigt ist eine umfassende - auch energetische - Sanierung des Bestandsgebäudes ohne zusätzlichen Anbau. Die bereits erbrachten Planungsleistungen werden den geeigneten Bietern nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes überlassen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 221.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 4 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst für die LPH 4. Zwischen der Gemeinde Nordheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Fördermittel beim Land Baden-Württemberg beantragt. Die entsprechenden Fördervorgaben sind vom jeweiligen Auftragnehmer zwingend zu beachten. Die Planungsleistungen vorab sind mit dem bestehenden Förderprogramm „Lebendige Zentren“ des Landes Baden-Württemberg abgedeckt. Für die Bauleistungen wurde das Projekt zum neu ausgeschriebenen Programm „Soziale Integration im Quartier“ angemeldet. Ein Förderbescheid liegt noch nicht vor. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung stehen dem Auftraggeber maximal 1.980.000 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

––
2
Los 2 - Fachplanung Tragwerk

Die Gemeinde Nordheim beabsichtigt für den Kindergarten „Rappelkiste“ in der Heuchelbergstr. 22 in 74226 Nordheim-Nordhausen die Durchführung der Sanierung und den sanierungsbedingten Umbau des Bestandsgebäudes am Standort. Die Realisierung von Erweiterungsbauten ist nicht vorgesehen. Der Kindergarten umfasst 3 Kindergruppen im Alter von 3-6 Jahren bzw. in einer Kindergruppe von 1-3 Jahren. Um Fördermittel beantragen zu können, wurden bereits erste Planungsleistungen der Objektplanung als auch der einzelnen Fachplanungsleistungen beauftragt, soweit die geschätzten Honorarkosten unterhalb der europaweiten EU-Schwellenwerte liegen. Beabsichtigt ist eine umfassende - auch energetische - Sanierung des Bestandsgebäudes ohne zusätzlichen Anbau. Die bereits erbrachten Planungsleistungen werden den geeigneten Bietern nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes überlassen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 221.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Tragwerk ab LPh 4 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst für die LPH 4. Zwischen der Gemeinde Nordheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Fördermittel beim Land Baden-Württemberg beantragt. Die entsprechenden Fördervorgaben sind vom jeweiligen Auftragnehmer zwingend zu beachten. Die Planungsleistungen vorab sind mit dem bestehenden Förderprogramm „Lebendige Zentren“ des Landes Baden-Württemberg abgedeckt. Für die Bauleistungen wurde das Projekt zum neu ausgeschriebenen Programm „Soziale Integration im Quartier“ angemeldet. Ein Förderbescheid liegt noch nicht vor. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung stehen dem Auftraggeber maximal 1.980.000 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

––
3
Los 3 - Fachplanung TGA HLS

Die Gemeinde Nordheim beabsichtigt für den Kindergarten „Rappelkiste“ in der Heuchelbergstr. 22 in 74226 Nordheim-Nordhausen die Durchführung der Sanierung und den sanierungsbedingten Umbau des Bestandsgebäudes am Standort. Die Realisierung von Erweiterungsbauten ist nicht vorgesehen. Der Kindergarten umfasst 3 Kindergruppen im Alter von 3-6 Jahren bzw. in einer Kindergruppe von 1-3 Jahren. Um Fördermittel beantragen zu können, wurden bereits erste Planungsleistungen der Objektplanung als auch der einzelnen Fachplanungsleistungen beauftragt, soweit die geschätzten Honorarkosten unterhalb der europaweiten EU-Schwellenwerte liegen. Beabsichtigt ist eine umfassende - auch energetische - Sanierung des Bestandsgebäudes ohne zusätzlichen Anbau. Die bereits erbrachten Planungsleistungen werden den geeigneten Bietern nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes überlassen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 221.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 2 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst für die LPH 2-4. Zwischen der Gemeinde Nordheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Fördermittel beim Land Baden-Württemberg beantragt. Die entsprechenden Fördervorgaben sind vom jeweiligen Auftragnehmer zwingend zu beachten. Die Planungsleistungen vorab sind mit dem bestehenden Förderprogramm „Lebendige Zentren“ des Landes Baden-Württemberg abgedeckt. Für die Bauleistungen wurde das Projekt zum neu ausgeschriebenen Programm „Soziale Integration im Quartier“ angemeldet. Ein Förderbescheid liegt noch nicht vor. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung stehen dem Auftraggeber maximal 1.980.000 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

––
4
Los 4 - Fachplanung TGA Elektro

Die Gemeinde Nordheim beabsichtigt für den Kindergarten „Rappelkiste“ in der Heuchelbergstr. 22 in 74226 Nordheim-Nordhausen die Durchführung der Sanierung und den sanierungsbedingten Umbau des Bestandsgebäudes am Standort. Die Realisierung von Erweiterungsbauten ist nicht vorgesehen. Der Kindergarten umfasst 3 Kindergruppen im Alter von 3-6 Jahren bzw. in einer Kindergruppe von 1-3 Jahren. Um Fördermittel beantragen zu können, wurden bereits erste Planungsleistungen der Objektplanung als auch der einzelnen Fachplanungsleistungen beauftragt, soweit die geschätzten Honorarkosten unterhalb der europaweiten EU-Schwellenwerte liegen. Beabsichtigt ist eine umfassende - auch energetische - Sanierung des Bestandsgebäudes ohne zusätzlichen Anbau. Die bereits erbrachten Planungsleistungen werden den geeigneten Bietern nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes überlassen. Da der maßgebliche EU-Schwellenwert von 221.000 Euro netto der zu erwartenden Planerhonorare (Nettohonorarwert) gemäß HOAI 2021 überschritten wird, erfolgt die Vergabe der fortgesetzten Planungsleistungen im Wege dieser europaweiten Ausschreibung im Verhandlungsverfahren nach §§ 73 ff. Vergabeverordnung (VgV). Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 2 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst für die LPH 2-4. Zwischen der Gemeinde Nordheim als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Fördermittel beim Land Baden-Württemberg beantragt. Die entsprechenden Fördervorgaben sind vom jeweiligen Auftragnehmer zwingend zu beachten. Die Planungsleistungen vorab sind mit dem bestehenden Förderprogramm „Lebendige Zentren“ des Landes Baden-Württemberg abgedeckt. Für die Bauleistungen wurde das Projekt zum neu ausgeschriebenen Programm „Soziale Integration im Quartier“ angemeldet. Ein Förderbescheid liegt noch nicht vor. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung stehen dem Auftraggeber maximal 1.980.000 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Zusammensetzung des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Arbeitsweise des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Umsetzung der Planung
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Termin- und Kosteneinhaltung
Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Riemer Planung GmbH, Heilbronn1
2Wulle Laig Ingenieure GmbH, Heilbronn1
3kein Zuschlag angegeben0
4NIP Planungsgesellschaft mbH, Heilbronn1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Gemeinde Nordheim
Anschrift
Hauptstraße 26, 74226 Nordheim
Kontakt
vergabe@iuscomm.de
Auskünfte
iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@iuscomm.de

Bei uns erfasst

4Bekanntmachungen
2Zuschlagsmeldungen

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 04.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e920186f-222f-42c3-bfe8-d20033382701.