Vergabe Objekt-u.Fachplanungsleistungen Umbau/Sanierung ehem. Grundschule für Ganztagesbetreuung
Stadt Niederstotzingen · Niederstotzingen, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 435/24-KSveröffentlicht 06.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 5
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.
- Sanierung Mühlbachhalle in Schemmerhofen, TragwerksplanungGemeinde Schemmerhofen · SchemmerhofenFrist 07.12.2026
- Sanierung Mühlbachhalle in Schemmerhofen, Fachplanung ElektroGemeinde Schemmerhofen · SchemmerhofenFrist 07.12.2026
- Sanierung Mühlbachhalle in Schemmerhofen, Fachplanung HLSGemeinde Schemmerhofen · SchemmerhofenFrist 07.12.2026
- PLAN - VgV Gebäudeplanung - Schule LFG - SporthalleBBS Bau- und Betriebsservice GmbH · MannheimFrist 08.12.2026
Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 5
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Niederstotzingen89168, Landkreis Heidenheim, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Qualitätskriterium20 %
- Qualitätskriterium10 %
- Qualitätskriterium25 %
- Qualitätskriterium10 %
- Qualitätskriterium15 %
- Kostenkriterium20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Umbau und Sanierung der ehemaligen Grundschule für eine Ganztagesbetreuung in Niederstotzingen
Gegenstand nach CPV
Lose5 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Objektplanung Gebäude Die Stadt Niederstotzingen mit ihren rund 4.850 Einwohnern liegt rund 20 Kilometer südöstlich von Heidenheim und 25 Kilometer nordöstlich von Ulm am Rande der Schwäbischen Alb zwischen Donau- und Lonetal. Die Stadt Niederstotzingen gehört zum Landkreis Heidenheim in der Region Ostwürttemberg und gliedert sich in die Stadtteile Niederstotzingen, Oberstotzingen, Stetten mit Lontal und Reuendorf. Die Stadt Niederstotzingen beabsichtigt im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder das ehemalige Grundschuldgebäude unter der Adresse Bergstraße 26 zu sanieren und in ein umfassendes Kinderbetreuungszentrum umzuwandeln. Künftig sollen dort zwischen 120 und 140 Grundschulkinder im Rahmen der Ganztagsbetreuung untergebracht werden. Das ehemalige Schulgebäude ist baulich in einem guten Zustand und wird derzeit für die Unterbringung des Horts und der Kernzeitbetreuung genutzt. Bisher fehlen Toilettenanlagen für Kinder und Personal sowie Küchenräumlichkeiten mit entsprechenden Nebenräumen. Das Bestandsgebäude ist nicht barrierefrei. Der Flächenmehrbedarf soll durch einen Anbau an das Bestandsgebäude in Holz-Ständer-Bauweise auf einer Stahlbetonbodenplatte realisiert werden. Die Außenwände sollen vorgefertigt aus Holz mit dem im Querschnitt 8 × 16 cm inklusive Dämmung realisiert werden. Die konkrete und ausführliche Projektbeschreibung ist Gegenstand der in der Anlage beigefügten Planungsunterlagen. Die ehemaligen Klassenräume im Bestandsgebäude sollen künftig für die Ganztagsbetreuung genutzt werden. Der zusätzliche Raumbedarf für die Küche mit Ausgabe, Lager und Spielküche, Technik und Elektroraum sowie der Nassmüllraum mit Konfiskatkühler, der Personalraum für die Küche mit Toilette und Umkleidemöglichkeiten sowie die Toilettenanlagen für die Schülerinnen und Schüler einschließlich des Behinderten-WC, einem Aufzug sowie einem Büroraum mit 2 Arbeitsplätzen Besprechungsraum wird über den Anbau gedeckt werden. Der Stadt liegen bereits die Planungsleistungen der LPH 1 und 2 der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI 2021 vollständig vor. Im nächsten Schritt soll nun die Entwurfsplanung sowie die fortgesetzten Planungsleistungen in stufenweiser Beauftragung beschafft werden. Die Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS und Elektro werden mit dieser Ausschreibung ab der LPH 2 HOAI 2021 beschafft. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architektenleistungen in Gestalt der Grundleistungen nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst für die LPH 3. Zwischen der Stadt Niederstotzingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Sanierung der Grundschule erfolgt aufgrund der Förderung des Landes Baden-Württemberg, Zuwendung des Landes Baden-Württemberg gemäß Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau) vom 18.12.2024 sowie gegebenfalls aus Investitionshilfen aus dem Ausgleichsstock 2025 des Landes Baden-Württemberg. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung der Grundschule stehen dem Auftraggeber maximal 2.381.650 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. | – | – |
| 2 | Los 2 - Fachplanung Tragwerk Die Stadt Niederstotzingen mit ihren rund 4.850 Einwohnern liegt rund 20 Kilometer südöstlich von Heidenheim und 25 Kilometer nordöstlich von Ulm am Rande der Schwäbischen Alb zwischen Donau- und Lonetal. Die Stadt Niederstotzingen gehört zum Landkreis Heidenheim in der Region Ostwürttemberg und gliedert sich in die Stadtteile Niederstotzingen, Oberstotzingen, Stetten mit Lontal und Reuendorf. Die Stadt Niederstotzingen beabsichtigt im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder das ehemalige Grundschuldgebäude unter der Adresse Bergstraße 26 zu sanieren und in ein umfassendes Kinderbetreuungszentrum umzuwandeln. Künftig sollen dort zwischen 120 und 140 Grundschulkinder im Rahmen der Ganztagsbetreuung untergebracht werden. Das ehemalige Schulgebäude ist baulich in einem guten Zustand und wird derzeit für die Unterbringung des Horts und der Kernzeitbetreuung genutzt. Bisher fehlen Toilettenanlagen für Kinder und Personal sowie Küchenräumlichkeiten mit entsprechenden Nebenräumen. Das Bestandsgebäude ist nicht barrierefrei. Der Flächenmehrbedarf soll durch einen Anbau an das Bestandsgebäude in Holz-Ständer-Bauweise auf einer Stahlbetonbodenplatte realisiert werden. Die Außenwände sollen vorgefertigt aus Holz mit dem im Querschnitt 8 × 16 cm inklusive Dämmung realisiert werden. Die konkrete und ausführliche Projektbeschreibung ist Gegenstand der in der Anlage beigefügten Planungsunterlagen. Die ehemaligen Klassenräume im Bestandsgebäude sollen künftig für die Ganztagsbetreuung genutzt werden. Der zusätzliche Raumbedarf für die Küche mit Ausgabe, Lager und Spielküche, Technik und Elektroraum sowie der Nassmüllraum mit Konfiskatkühler, der Personalraum für die Küche mit Toilette und Umkleidemöglichkeiten sowie die Toilettenanlagen für die Schülerinnen und Schüler einschließlich des Behinderten-WC, einem Aufzug sowie einem Büroraum mit 2 Arbeitsplätzen Besprechungsraum wird über den Anbau gedeckt werden. Der Stadt liegen bereits die Planungsleistungen der LPH 1 und 2 der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI 2021 vollständig vor. Im nächsten Schritt soll nun die Entwurfsplanung sowie die fortgesetzten Planungsleistungen in stufenweiser Beauftragung beschafft werden. Die Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS und Elektro werden mit dieser Ausschreibung ab der LPH 2 HOAI 2021 beschafft. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen nach HOAI 2021: • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst bis zur LPH 3. Zwischen der Stadt Niederstotzingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Sanierung der Grundschule erfolgt aufgrund der Förderung des Landes Baden-Württemberg, Zuwendung des Landes Baden-Württemberg gemäß Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau) vom 18.12.2024 sowie gegebenfalls aus Investitionshilfen aus dem Ausgleichsstock 2025 des Landes Baden-Württemberg. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung der Grundschule stehen dem Auftraggeber maximal 2.381.650 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. | – | – |
| 3 | Los 3 - Fachplanung TGA HLS Die Stadt Niederstotzingen mit ihren rund 4.850 Einwohnern liegt rund 20 Kilometer südöstlich von Heidenheim und 25 Kilometer nordöstlich von Ulm am Rande der Schwäbischen Alb zwischen Donau- und Lonetal. Die Stadt Niederstotzingen gehört zum Landkreis Heidenheim in der Region Ostwürttemberg und gliedert sich in die Stadtteile Niederstotzingen, Oberstotzingen, Stetten mit Lontal und Reuendorf. Die Stadt Niederstotzingen beabsichtigt im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder das ehemalige Grundschuldgebäude unter der Adresse Bergstraße 26 zu sanieren und in ein umfassendes Kinderbetreuungszentrum umzuwandeln. Künftig sollen dort zwischen 120 und 140 Grundschulkinder im Rahmen der Ganztagsbetreuung untergebracht werden. Das ehemalige Schulgebäude ist baulich in einem guten Zustand und wird derzeit für die Unterbringung des Horts und der Kernzeitbetreuung genutzt. Bisher fehlen Toilettenanlagen für Kinder und Personal sowie Küchenräumlichkeiten mit entsprechenden Nebenräumen. Das Bestandsgebäude ist nicht barrierefrei. Der Flächenmehrbedarf soll durch einen Anbau an das Bestandsgebäude in Holz-Ständer-Bauweise auf einer Stahlbetonbodenplatte realisiert werden. Die Außenwände sollen vorgefertigt aus Holz mit dem im Querschnitt 8 × 16 cm inklusive Dämmung realisiert werden. Die konkrete und ausführliche Projektbeschreibung ist Gegenstand der in der Anlage beigefügten Planungsunterlagen. Die ehemaligen Klassenräume im Bestandsgebäude sollen künftig für die Ganztagsbetreuung genutzt werden. Der zusätzliche Raumbedarf für die Küche mit Ausgabe, Lager und Spielküche, Technik und Elektroraum sowie der Nassmüllraum mit Konfiskatkühler, der Personalraum für die Küche mit Toilette und Umkleidemöglichkeiten sowie die Toilettenanlagen für die Schülerinnen und Schüler einschließlich des Behinderten-WC, einem Aufzug sowie einem Büroraum mit 2 Arbeitsplätzen Besprechungsraum wird über den Anbau gedeckt werden. Der Stadt liegen bereits die Planungsleistungen der LPH 1 und 2 der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI 2021 vollständig vor. Im nächsten Schritt soll nun die Entwurfsplanung sowie die fortgesetzten Planungsleistungen in stufenweiser Beauftragung beschafft werden. Die Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS und Elektro werden mit dieser Ausschreibung ab der LPH 2 HOAI 2021 beschafft. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 2 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst bis zur LPH 3. Zwischen der Stadt Niederstotzingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Sanierung der Grundschule erfolgt aufgrund der Förderung des Landes Baden-Württemberg, Zuwendung des Landes Baden-Württemberg gemäß Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau) vom 18.12.2024 sowie gegebenfalls aus Investitionshilfen aus dem Ausgleichsstock 2025 des Landes Baden-Württemberg. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung der Grundschule stehen dem Auftraggeber maximal 2.381.650 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. | – | – |
| 4 | Los 4 - Fachplanung TGA Elektro Die Stadt Niederstotzingen mit ihren rund 4.850 Einwohnern liegt rund 20 Kilometer südöstlich von Heidenheim und 25 Kilometer nordöstlich von Ulm am Rande der Schwäbischen Alb zwischen Donau- und Lonetal. Die Stadt Niederstotzingen gehört zum Landkreis Heidenheim in der Region Ostwürttemberg und gliedert sich in die Stadtteile Niederstotzingen, Oberstotzingen, Stetten mit Lontal und Reuendorf. Die Stadt Niederstotzingen beabsichtigt im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder das ehemalige Grundschuldgebäude unter der Adresse Bergstraße 26 zu sanieren und in ein umfassendes Kinderbetreuungszentrum umzuwandeln. Künftig sollen dort zwischen 120 und 140 Grundschulkinder im Rahmen der Ganztagsbetreuung untergebracht werden. Das ehemalige Schulgebäude ist baulich in einem guten Zustand und wird derzeit für die Unterbringung des Horts und der Kernzeitbetreuung genutzt. Bisher fehlen Toilettenanlagen für Kinder und Personal sowie Küchenräumlichkeiten mit entsprechenden Nebenräumen. Das Bestandsgebäude ist nicht barrierefrei. Der Flächenmehrbedarf soll durch einen Anbau an das Bestandsgebäude in Holz-Ständer-Bauweise auf einer Stahlbetonbodenplatte realisiert werden. Die Außenwände sollen vorgefertigt aus Holz mit dem im Querschnitt 8 × 16 cm inklusive Dämmung realisiert werden. Die konkrete und ausführliche Projektbeschreibung ist Gegenstand der in der Anlage beigefügten Planungsunterlagen. Die ehemaligen Klassenräume im Bestandsgebäude sollen künftig für die Ganztagsbetreuung genutzt werden. Der zusätzliche Raumbedarf für die Küche mit Ausgabe, Lager und Spielküche, Technik und Elektroraum sowie der Nassmüllraum mit Konfiskatkühler, der Personalraum für die Küche mit Toilette und Umkleidemöglichkeiten sowie die Toilettenanlagen für die Schülerinnen und Schüler einschließlich des Behinderten-WC, einem Aufzug sowie einem Büroraum mit 2 Arbeitsplätzen Besprechungsraum wird über den Anbau gedeckt werden. Der Stadt liegen bereits die Planungsleistungen der LPH 1 und 2 der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI 2021 vollständig vor. Im nächsten Schritt soll nun die Entwurfsplanung sowie die fortgesetzten Planungsleistungen in stufenweiser Beauftragung beschafft werden. Die Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS und Elektro werden mit dieser Ausschreibung ab der LPH 2 HOAI 2021 beschafft. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 2 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst bis zur LPH 3. Zwischen der Stadt Niederstotzingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Sanierung der Grundschule erfolgt aufgrund der Förderung des Landes Baden-Württemberg, Zuwendung des Landes Baden-Württemberg gemäß Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau) vom 18.12.2024 sowie gegebenfalls aus Investitionshilfen aus dem Ausgleichsstock 2025 des Landes Baden-Württemberg. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung der Grundschule stehen dem Auftraggeber maximal 2.381.650 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. | – | – |
| 5 | Los 5 - Fachplanung Brandschutz Die Stadt Niederstotzingen mit ihren rund 4.850 Einwohnern liegt rund 20 Kilometer südöstlich von Heidenheim und 25 Kilometer nordöstlich von Ulm am Rande der Schwäbischen Alb zwischen Donau- und Lonetal. Die Stadt Niederstotzingen gehört zum Landkreis Heidenheim in der Region Ostwürttemberg und gliedert sich in die Stadtteile Niederstotzingen, Oberstotzingen, Stetten mit Lontal und Reuendorf. Die Stadt Niederstotzingen beabsichtigt im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder das ehemalige Grundschuldgebäude unter der Adresse Bergstraße 26 zu sanieren und in ein umfassendes Kinderbetreuungszentrum umzuwandeln. Künftig sollen dort zwischen 120 und 140 Grundschulkinder im Rahmen der Ganztagsbetreuung untergebracht werden. Das ehemalige Schulgebäude ist baulich in einem guten Zustand und wird derzeit für die Unterbringung des Horts und der Kernzeitbetreuung genutzt. Bisher fehlen Toilettenanlagen für Kinder und Personal sowie Küchenräumlichkeiten mit entsprechenden Nebenräumen. Das Bestandsgebäude ist nicht barrierefrei. Der Flächenmehrbedarf soll durch einen Anbau an das Bestandsgebäude in Holz-Ständer-Bauweise auf einer Stahlbetonbodenplatte realisiert werden. Die Außenwände sollen vorgefertigt aus Holz mit dem im Querschnitt 8 × 16 cm inklusive Dämmung realisiert werden. Die konkrete und ausführliche Projektbeschreibung ist Gegenstand der in der Anlage beigefügten Planungsunterlagen. Die ehemaligen Klassenräume im Bestandsgebäude sollen künftig für die Ganztagsbetreuung genutzt werden. Der zusätzliche Raumbedarf für die Küche mit Ausgabe, Lager und Spielküche, Technik und Elektroraum sowie der Nassmüllraum mit Konfiskatkühler, der Personalraum für die Küche mit Toilette und Umkleidemöglichkeiten sowie die Toilettenanlagen für die Schülerinnen und Schüler einschließlich des Behinderten-WC, einem Aufzug sowie einem Büroraum mit 2 Arbeitsplätzen Besprechungsraum wird über den Anbau gedeckt werden. Der Stadt liegen bereits die Planungsleistungen der LPH 1 und 2 der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI 2021 vollständig vor. Im nächsten Schritt soll nun die Entwurfsplanung sowie die fortgesetzten Planungsleistungen in stufenweiser Beauftragung beschafft werden. Die Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS und Elektro werden mit dieser Ausschreibung ab der LPH 2 HOAI 2021 beschafft. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Regelleistungen nach HOAI 2021: • Fachplanung Brandschutz (Los 5), Regelleistungen der LPh 1 bis 5 und 8 sowie die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen (Ziffer 5.10 AHO) und der Brandschutzordnung (Ziffer 5.12 AHO) als außergewöhnliche Leistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst bis zur LPH 3. Zwischen der Stadt Niederstotzingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Sanierung der Grundschule erfolgt aufgrund der Förderung des Landes Baden-Württemberg, Zuwendung des Landes Baden-Württemberg gemäß Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau) vom 18.12.2024 sowie gegebenfalls aus Investitionshilfen aus dem Ausgleichsstock 2025 des Landes Baden-Württemberg. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung der Grundschule stehen dem Auftraggeber maximal 2.381.650 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Zusammensetzung des Projektteams
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Arbeitsweise des Projektteams
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Umsetzung der Planung
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Termin- und Kosteneinhaltung
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Herangehensweise an die Umsetzung der gestellten Planungsaufgabe
- Kosten
- KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Lose 2, 3, 4, 5
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Zusammensetzung des Projektteams
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Arbeitsweise des Projektteams
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Umsetzung der Planung
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Termin- und Kosteneinhaltung
- Kosten
- KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | ACT planen und bauen GmbH, Rainau | 1 |
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 1 |
| 3 | Conplaning GmbH, Ulm | 1 |
| 4 | Conplaning GmbH, Ulm | 1 |
| 5 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Niederstotzingen
- Anschrift
- Im Städtle 26, 89168 Niederstotzingen
- Website
- stadt-niederstotzingen.de
- Kontakt
- vergabe@
iuscomm.de - Auskünfte
- iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@
iuscomm.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7dbd8022-a828-4d8e-a2c5-525b238b18a7.