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Vergabe Objekt-u.Fachplanungsleistungen Umbau/Sanierung ehem. Grundschule für Ganztagesbetreuung

Stadt Niederstotzingen · Niederstotzingen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 435/24-KSveröffentlicht 06.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
5
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.

  • Qualitätskriterium20 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Qualitätskriterium25 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Qualitätskriterium15 %
  • Kostenkriterium20 %

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Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−1,8 Punkte
25 % teurer−4 Punkte
50 % teurer−6,7 Punkte
100 % teurer−10 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Umbau und Sanierung der ehemaligen Grundschule für eine Ganztagesbetreuung in Niederstotzingen

Lose5 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Objektplanung Gebäude

Die Stadt Niederstotzingen mit ihren rund 4.850 Einwohnern liegt rund 20 Kilometer südöstlich von Heidenheim und 25 Kilometer nordöstlich von Ulm am Rande der Schwäbischen Alb zwischen Donau- und Lonetal. Die Stadt Niederstotzingen gehört zum Landkreis Heidenheim in der Region Ostwürttemberg und gliedert sich in die Stadtteile Niederstotzingen, Oberstotzingen, Stetten mit Lontal und Reuendorf. Die Stadt Niederstotzingen beabsichtigt im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder das ehemalige Grundschuldgebäude unter der Adresse Bergstraße 26 zu sanieren und in ein umfassendes Kinderbetreuungszentrum umzuwandeln. Künftig sollen dort zwischen 120 und 140 Grundschulkinder im Rahmen der Ganztagsbetreuung untergebracht werden. Das ehemalige Schulgebäude ist baulich in einem guten Zustand und wird derzeit für die Unterbringung des Horts und der Kernzeitbetreuung genutzt. Bisher fehlen Toilettenanlagen für Kinder und Personal sowie Küchenräumlichkeiten mit entsprechenden Nebenräumen. Das Bestandsgebäude ist nicht barrierefrei. Der Flächenmehrbedarf soll durch einen Anbau an das Bestandsgebäude in Holz-Ständer-Bauweise auf einer Stahlbetonbodenplatte realisiert werden. Die Außenwände sollen vorgefertigt aus Holz mit dem im Querschnitt 8 × 16 cm inklusive Dämmung realisiert werden. Die konkrete und ausführliche Projektbeschreibung ist Gegenstand der in der Anlage beigefügten Planungsunterlagen. Die ehemaligen Klassenräume im Bestandsgebäude sollen künftig für die Ganztagsbetreuung genutzt werden. Der zusätzliche Raumbedarf für die Küche mit Ausgabe, Lager und Spielküche, Technik und Elektroraum sowie der Nassmüllraum mit Konfiskatkühler, der Personalraum für die Küche mit Toilette und Umkleidemöglichkeiten sowie die Toilettenanlagen für die Schülerinnen und Schüler einschließlich des Behinderten-WC, einem Aufzug sowie einem Büroraum mit 2 Arbeitsplätzen Besprechungsraum wird über den Anbau gedeckt werden. Der Stadt liegen bereits die Planungsleistungen der LPH 1 und 2 der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI 2021 vollständig vor. Im nächsten Schritt soll nun die Entwurfsplanung sowie die fortgesetzten Planungsleistungen in stufenweiser Beauftragung beschafft werden. Die Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS und Elektro werden mit dieser Ausschreibung ab der LPH 2 HOAI 2021 beschafft. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architektenleistungen in Gestalt der Grundleistungen nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 3 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst für die LPH 3. Zwischen der Stadt Niederstotzingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Sanierung der Grundschule erfolgt aufgrund der Förderung des Landes Baden-Württemberg, Zuwendung des Landes Baden-Württemberg gemäß Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau) vom 18.12.2024 sowie gegebenfalls aus Investitionshilfen aus dem Ausgleichsstock 2025 des Landes Baden-Württemberg. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung der Grundschule stehen dem Auftraggeber maximal 2.381.650 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

––
2
Los 2 - Fachplanung Tragwerk

Die Stadt Niederstotzingen mit ihren rund 4.850 Einwohnern liegt rund 20 Kilometer südöstlich von Heidenheim und 25 Kilometer nordöstlich von Ulm am Rande der Schwäbischen Alb zwischen Donau- und Lonetal. Die Stadt Niederstotzingen gehört zum Landkreis Heidenheim in der Region Ostwürttemberg und gliedert sich in die Stadtteile Niederstotzingen, Oberstotzingen, Stetten mit Lontal und Reuendorf. Die Stadt Niederstotzingen beabsichtigt im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder das ehemalige Grundschuldgebäude unter der Adresse Bergstraße 26 zu sanieren und in ein umfassendes Kinderbetreuungszentrum umzuwandeln. Künftig sollen dort zwischen 120 und 140 Grundschulkinder im Rahmen der Ganztagsbetreuung untergebracht werden. Das ehemalige Schulgebäude ist baulich in einem guten Zustand und wird derzeit für die Unterbringung des Horts und der Kernzeitbetreuung genutzt. Bisher fehlen Toilettenanlagen für Kinder und Personal sowie Küchenräumlichkeiten mit entsprechenden Nebenräumen. Das Bestandsgebäude ist nicht barrierefrei. Der Flächenmehrbedarf soll durch einen Anbau an das Bestandsgebäude in Holz-Ständer-Bauweise auf einer Stahlbetonbodenplatte realisiert werden. Die Außenwände sollen vorgefertigt aus Holz mit dem im Querschnitt 8 × 16 cm inklusive Dämmung realisiert werden. Die konkrete und ausführliche Projektbeschreibung ist Gegenstand der in der Anlage beigefügten Planungsunterlagen. Die ehemaligen Klassenräume im Bestandsgebäude sollen künftig für die Ganztagsbetreuung genutzt werden. Der zusätzliche Raumbedarf für die Küche mit Ausgabe, Lager und Spielküche, Technik und Elektroraum sowie der Nassmüllraum mit Konfiskatkühler, der Personalraum für die Küche mit Toilette und Umkleidemöglichkeiten sowie die Toilettenanlagen für die Schülerinnen und Schüler einschließlich des Behinderten-WC, einem Aufzug sowie einem Büroraum mit 2 Arbeitsplätzen Besprechungsraum wird über den Anbau gedeckt werden. Der Stadt liegen bereits die Planungsleistungen der LPH 1 und 2 der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI 2021 vollständig vor. Im nächsten Schritt soll nun die Entwurfsplanung sowie die fortgesetzten Planungsleistungen in stufenweiser Beauftragung beschafft werden. Die Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS und Elektro werden mit dieser Ausschreibung ab der LPH 2 HOAI 2021 beschafft. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen nach HOAI 2021: • Fachplanung Tragwerk ab LPh 1 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst bis zur LPH 3. Zwischen der Stadt Niederstotzingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Sanierung der Grundschule erfolgt aufgrund der Förderung des Landes Baden-Württemberg, Zuwendung des Landes Baden-Württemberg gemäß Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau) vom 18.12.2024 sowie gegebenfalls aus Investitionshilfen aus dem Ausgleichsstock 2025 des Landes Baden-Württemberg. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung der Grundschule stehen dem Auftraggeber maximal 2.381.650 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

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3
Los 3 - Fachplanung TGA HLS

Die Stadt Niederstotzingen mit ihren rund 4.850 Einwohnern liegt rund 20 Kilometer südöstlich von Heidenheim und 25 Kilometer nordöstlich von Ulm am Rande der Schwäbischen Alb zwischen Donau- und Lonetal. Die Stadt Niederstotzingen gehört zum Landkreis Heidenheim in der Region Ostwürttemberg und gliedert sich in die Stadtteile Niederstotzingen, Oberstotzingen, Stetten mit Lontal und Reuendorf. Die Stadt Niederstotzingen beabsichtigt im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder das ehemalige Grundschuldgebäude unter der Adresse Bergstraße 26 zu sanieren und in ein umfassendes Kinderbetreuungszentrum umzuwandeln. Künftig sollen dort zwischen 120 und 140 Grundschulkinder im Rahmen der Ganztagsbetreuung untergebracht werden. Das ehemalige Schulgebäude ist baulich in einem guten Zustand und wird derzeit für die Unterbringung des Horts und der Kernzeitbetreuung genutzt. Bisher fehlen Toilettenanlagen für Kinder und Personal sowie Küchenräumlichkeiten mit entsprechenden Nebenräumen. Das Bestandsgebäude ist nicht barrierefrei. Der Flächenmehrbedarf soll durch einen Anbau an das Bestandsgebäude in Holz-Ständer-Bauweise auf einer Stahlbetonbodenplatte realisiert werden. Die Außenwände sollen vorgefertigt aus Holz mit dem im Querschnitt 8 × 16 cm inklusive Dämmung realisiert werden. Die konkrete und ausführliche Projektbeschreibung ist Gegenstand der in der Anlage beigefügten Planungsunterlagen. Die ehemaligen Klassenräume im Bestandsgebäude sollen künftig für die Ganztagsbetreuung genutzt werden. Der zusätzliche Raumbedarf für die Küche mit Ausgabe, Lager und Spielküche, Technik und Elektroraum sowie der Nassmüllraum mit Konfiskatkühler, der Personalraum für die Küche mit Toilette und Umkleidemöglichkeiten sowie die Toilettenanlagen für die Schülerinnen und Schüler einschließlich des Behinderten-WC, einem Aufzug sowie einem Büroraum mit 2 Arbeitsplätzen Besprechungsraum wird über den Anbau gedeckt werden. Der Stadt liegen bereits die Planungsleistungen der LPH 1 und 2 der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI 2021 vollständig vor. Im nächsten Schritt soll nun die Entwurfsplanung sowie die fortgesetzten Planungsleistungen in stufenweiser Beauftragung beschafft werden. Die Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS und Elektro werden mit dieser Ausschreibung ab der LPH 2 HOAI 2021 beschafft. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 2 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst bis zur LPH 3. Zwischen der Stadt Niederstotzingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Sanierung der Grundschule erfolgt aufgrund der Förderung des Landes Baden-Württemberg, Zuwendung des Landes Baden-Württemberg gemäß Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau) vom 18.12.2024 sowie gegebenfalls aus Investitionshilfen aus dem Ausgleichsstock 2025 des Landes Baden-Württemberg. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung der Grundschule stehen dem Auftraggeber maximal 2.381.650 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

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4
Los 4 - Fachplanung TGA Elektro

Die Stadt Niederstotzingen mit ihren rund 4.850 Einwohnern liegt rund 20 Kilometer südöstlich von Heidenheim und 25 Kilometer nordöstlich von Ulm am Rande der Schwäbischen Alb zwischen Donau- und Lonetal. Die Stadt Niederstotzingen gehört zum Landkreis Heidenheim in der Region Ostwürttemberg und gliedert sich in die Stadtteile Niederstotzingen, Oberstotzingen, Stetten mit Lontal und Reuendorf. Die Stadt Niederstotzingen beabsichtigt im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder das ehemalige Grundschuldgebäude unter der Adresse Bergstraße 26 zu sanieren und in ein umfassendes Kinderbetreuungszentrum umzuwandeln. Künftig sollen dort zwischen 120 und 140 Grundschulkinder im Rahmen der Ganztagsbetreuung untergebracht werden. Das ehemalige Schulgebäude ist baulich in einem guten Zustand und wird derzeit für die Unterbringung des Horts und der Kernzeitbetreuung genutzt. Bisher fehlen Toilettenanlagen für Kinder und Personal sowie Küchenräumlichkeiten mit entsprechenden Nebenräumen. Das Bestandsgebäude ist nicht barrierefrei. Der Flächenmehrbedarf soll durch einen Anbau an das Bestandsgebäude in Holz-Ständer-Bauweise auf einer Stahlbetonbodenplatte realisiert werden. Die Außenwände sollen vorgefertigt aus Holz mit dem im Querschnitt 8 × 16 cm inklusive Dämmung realisiert werden. Die konkrete und ausführliche Projektbeschreibung ist Gegenstand der in der Anlage beigefügten Planungsunterlagen. Die ehemaligen Klassenräume im Bestandsgebäude sollen künftig für die Ganztagsbetreuung genutzt werden. Der zusätzliche Raumbedarf für die Küche mit Ausgabe, Lager und Spielküche, Technik und Elektroraum sowie der Nassmüllraum mit Konfiskatkühler, der Personalraum für die Küche mit Toilette und Umkleidemöglichkeiten sowie die Toilettenanlagen für die Schülerinnen und Schüler einschließlich des Behinderten-WC, einem Aufzug sowie einem Büroraum mit 2 Arbeitsplätzen Besprechungsraum wird über den Anbau gedeckt werden. Der Stadt liegen bereits die Planungsleistungen der LPH 1 und 2 der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI 2021 vollständig vor. Im nächsten Schritt soll nun die Entwurfsplanung sowie die fortgesetzten Planungsleistungen in stufenweiser Beauftragung beschafft werden. Die Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS und Elektro werden mit dieser Ausschreibung ab der LPH 2 HOAI 2021 beschafft. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 2 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst bis zur LPH 3. Zwischen der Stadt Niederstotzingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Sanierung der Grundschule erfolgt aufgrund der Förderung des Landes Baden-Württemberg, Zuwendung des Landes Baden-Württemberg gemäß Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau) vom 18.12.2024 sowie gegebenfalls aus Investitionshilfen aus dem Ausgleichsstock 2025 des Landes Baden-Württemberg. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung der Grundschule stehen dem Auftraggeber maximal 2.381.650 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

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5
Los 5 - Fachplanung Brandschutz

Die Stadt Niederstotzingen mit ihren rund 4.850 Einwohnern liegt rund 20 Kilometer südöstlich von Heidenheim und 25 Kilometer nordöstlich von Ulm am Rande der Schwäbischen Alb zwischen Donau- und Lonetal. Die Stadt Niederstotzingen gehört zum Landkreis Heidenheim in der Region Ostwürttemberg und gliedert sich in die Stadtteile Niederstotzingen, Oberstotzingen, Stetten mit Lontal und Reuendorf. Die Stadt Niederstotzingen beabsichtigt im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder das ehemalige Grundschuldgebäude unter der Adresse Bergstraße 26 zu sanieren und in ein umfassendes Kinderbetreuungszentrum umzuwandeln. Künftig sollen dort zwischen 120 und 140 Grundschulkinder im Rahmen der Ganztagsbetreuung untergebracht werden. Das ehemalige Schulgebäude ist baulich in einem guten Zustand und wird derzeit für die Unterbringung des Horts und der Kernzeitbetreuung genutzt. Bisher fehlen Toilettenanlagen für Kinder und Personal sowie Küchenräumlichkeiten mit entsprechenden Nebenräumen. Das Bestandsgebäude ist nicht barrierefrei. Der Flächenmehrbedarf soll durch einen Anbau an das Bestandsgebäude in Holz-Ständer-Bauweise auf einer Stahlbetonbodenplatte realisiert werden. Die Außenwände sollen vorgefertigt aus Holz mit dem im Querschnitt 8 × 16 cm inklusive Dämmung realisiert werden. Die konkrete und ausführliche Projektbeschreibung ist Gegenstand der in der Anlage beigefügten Planungsunterlagen. Die ehemaligen Klassenräume im Bestandsgebäude sollen künftig für die Ganztagsbetreuung genutzt werden. Der zusätzliche Raumbedarf für die Küche mit Ausgabe, Lager und Spielküche, Technik und Elektroraum sowie der Nassmüllraum mit Konfiskatkühler, der Personalraum für die Küche mit Toilette und Umkleidemöglichkeiten sowie die Toilettenanlagen für die Schülerinnen und Schüler einschließlich des Behinderten-WC, einem Aufzug sowie einem Büroraum mit 2 Arbeitsplätzen Besprechungsraum wird über den Anbau gedeckt werden. Der Stadt liegen bereits die Planungsleistungen der LPH 1 und 2 der Objektplanung Gebäude gemäß HOAI 2021 vollständig vor. Im nächsten Schritt soll nun die Entwurfsplanung sowie die fortgesetzten Planungsleistungen in stufenweiser Beauftragung beschafft werden. Die Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung HLS und Elektro werden mit dieser Ausschreibung ab der LPH 2 HOAI 2021 beschafft. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Regelleistungen nach HOAI 2021: • Fachplanung Brandschutz (Los 5), Regelleistungen der LPh 1 bis 5 und 8 sowie die Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen (Ziffer 5.10 AHO) und der Brandschutzordnung (Ziffer 5.12 AHO) als außergewöhnliche Leistungen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise zunächst bis zur LPH 3. Zwischen der Stadt Niederstotzingen als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.02.2019, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Die Sanierung der Grundschule erfolgt aufgrund der Förderung des Landes Baden-Württemberg, Zuwendung des Landes Baden-Württemberg gemäß Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über die Förderrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsprogramms zur Durchführung des Ganztagsfinanzhilfegesetzes (VwV Investitionsprogramm Ganztagsausbau) vom 18.12.2024 sowie gegebenfalls aus Investitionshilfen aus dem Ausgleichsstock 2025 des Landes Baden-Württemberg. Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung der Grundschule stehen dem Auftraggeber maximal 2.381.650 EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

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Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Zusammensetzung des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Arbeitsweise des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Umsetzung der Planung
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Termin- und Kosteneinhaltung
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Herangehensweise an die Umsetzung der gestellten Planungsaufgabe
Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Lose 2, 3, 4, 5

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Zusammensetzung des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Arbeitsweise des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Umsetzung der Planung
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Termin- und Kosteneinhaltung
Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1ACT planen und bauen GmbH, Rainau1
2kein Zuschlag angegeben1
3Conplaning GmbH, Ulm1
4Conplaning GmbH, Ulm1
5kein Zuschlag angegeben0

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Niederstotzingen
Anschrift
Im Städtle 26, 89168 Niederstotzingen
Kontakt
vergabe@iuscomm.de
Auskünfte
iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@iuscomm.de

Bei uns erfasst

3Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 7dbd8022-a828-4d8e-a2c5-525b238b18a7.