Vergabe Objekt-u.Fachplanungsleistungen Neubau Räume Grundschule für Ganztagesbetreuung Dornhan
Stadt Dornhan · Dornhan, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 78/25-KSveröffentlicht 28.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Lose
- 4
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 4
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Dornhan72175, Landkreis Rottweil, Baden-Württemberg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (8 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.
- Qualitätskriterium15 %
- Qualitätskriterium10 %
- Qualitätskriterium25 %
- Qualitätskriterium10 %
- Qualitätskriterium15 %
- Kostenkriterium25 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,3 Punkte |
| 25 % teurer | −5 Punkte |
| 50 % teurer | −8,3 Punkte |
| 100 % teurer | −12,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 15 Monaten
- Heute
Beschreibung
Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Neubau von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule in Dornhan
Gegenstand nach CPV
- 71221000Dienstleistungen von Architekturbüros bei GebäudenHauptgegenstand
Lose4 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Los 1 - Objektplanung Gebäude Die Stadt Dornhan beabsichtigt die Räumlichkeiten der Grundschule Dornhan zu erweitern, um künftig die Ganztagsbetreuung sicherstellen zu können. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Planung für die Errichtung zusätzlicher (neuer) Räumlichkeiten im Bereich des Schulzentrums der Grundschule Dornhan, Schulstraße 2 Dornhan. Das Baugelände befindet sich zwischen der Schulstraße 2 und 17. Die Grundschule wird von 8 Klassen mit ca. 160 Schülern besucht. Aufgrund der Schaffung des Rechtsanspruches auf ganztägige Betreuung und Bildung durch den Bundesgesetzgeber ist die Erweiterung erforderlich. Die Räumlichkeiten sind für die Betreuung von voraussichtlich 80 Kindern ausgelegt. Der Gemeinde liegt bereits ein Bauprogramm in Gestalt der Entwurfsplanung der Objektplanung und der Fachplanungsleistungen vor. Das bisher beauftragte Architekturbüro ist noch mit der Erstellung der Baugenehmigungsplanung beauftragt. Errichtet werden soll ein zweigeschossiges Gebäude auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 89/4, welches bisher als Parkplatz genutzt wurde. Das zu errichtende und planungsgegenständliche Gebäude ist in Hanglage platziert. Erforderlich ist ein barrierefreier Eingang auf zwei Ebenen. Einerseits auf Ebene des Erdgeschosses seitens der Grundschule und des Weiteren auf Ebene des hangseits begründeten Obergeschosses als weiterer Eingang im Bereich der alten Grundschule. Umgesetzt werden soll das erweiterte Gebäude als Massivbauweise mit Flachdach. Es besteht die Überlegung den Neubau künftig um ein 2. Obergeschoss aufzustocken. Dies soll aber aus Kosten- und Bedarfsgründen vorerst nicht realisiert werden. Die Wärmeversorgung erfolgt über ein im Eigentum und im Betrieb der Stadt Dornhan stehendes Wärmeversorgungsnetz. Das Baugrundstück wird über die Brühlstraße und die Schulstraße (Gemeindestraßen) verkehrlich erschlossen. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 5 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5. Zwischen der Stadt Dornhan als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule für die Stadt Dornhan erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen des Neubaus von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule in Dornhan stehen dem Auftraggeber maximal 3,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. | – | – |
| 2 | Los 2 - Fachplanung Tragwerk Die Stadt Dornhan beabsichtigt die Räumlichkeiten der Grundschule Dornhan zu erweitern, um künftig die Ganztagsbetreuung sicherstellen zu können. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Planung für die Errichtung zusätzlicher (neuer) Räumlichkeiten im Bereich des Schulzentrums der Grundschule Dornhan, Schulstraße 2 Dornhan. Das Baugelände befindet sich zwischen der Schulstraße 2 und 17. Die Grundschule wird von 8 Klassen mit ca. 160 Schülern besucht. Aufgrund der Schaffung des Rechtsanspruches auf ganztägige Betreuung und Bildung durch den Bundesgesetzgeber ist die Erweiterung erforderlich. Die Räumlichkeiten sind für die Betreuung von voraussichtlich 80 Kindern ausgelegt. Der Gemeinde liegt bereits ein Bauprogramm in Gestalt der Entwurfsplanung der Objektplanung und der Fachplanungsleistungen vor. Das bisher beauftragte Architekturbüro ist noch mit der Erstellung der Baugenehmigungsplanung beauftragt. Errichtet werden soll ein zweigeschossiges Gebäude auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 89/4, welches bisher als Parkplatz genutzt wurde. Das zu errichtende und planungsgegenständliche Gebäude ist in Hanglage platziert. Erforderlich ist ein barrierefreier Eingang auf zwei Ebenen. Einerseits auf Ebene des Erdgeschosses seitens der Grundschule und des Weiteren auf Ebene des hangseits begründeten Obergeschosses als weiterer Eingang im Bereich der alten Grundschule. Umgesetzt werden soll das erweiterte Gebäude als Massivbauweise mit Flachdach. Es besteht die Überlegung den Neubau künftig um ein 2. Obergeschoss aufzustocken. Dies soll aber aus Kosten- und Bedarfsgründen vorerst nicht realisiert werden. Die Wärmeversorgung erfolgt über ein im Eigentum und im Betrieb der Stadt Dornhan stehendes Wärmeversorgungsnetz. Das Baugrundstück wird über die Brühlstraße und die Schulstraße (Gemeindestraßen) verkehrlich erschlossen. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Tragwerk ab LPh 5 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Tragwerksplanung zunächst für die LPH 5. Zwischen der Stadt Dornhan als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule für die Stadt Dornhan erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen des Neubaus von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule in Dornhan stehen dem Auftraggeber maximal 3,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. | – | – |
| 3 | Los 3 - Fachplanung TGA HLS Die Stadt Dornhan beabsichtigt die Räumlichkeiten der Grundschule Dornhan zu erweitern, um künftig die Ganztagsbetreuung sicherstellen zu können. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Planung für die Errichtung zusätzlicher (neuer) Räumlichkeiten im Bereich des Schulzentrums der Grundschule Dornhan, Schulstraße 2 Dornhan. Das Baugelände befindet sich zwischen der Schulstraße 2 und 17. Die Grundschule wird von 8 Klassen mit ca. 160 Schülern besucht. Aufgrund der Schaffung des Rechtsanspruches auf ganztägige Betreuung und Bildung durch den Bundesgesetzgeber ist die Erweiterung erforderlich. Die Räumlichkeiten sind für die Betreuung von voraussichtlich 80 Kindern ausgelegt. Der Gemeinde liegt bereits ein Bauprogramm in Gestalt der Entwurfsplanung der Objektplanung und der Fachplanungsleistungen vor. Das bisher beauftragte Architekturbüro ist noch mit der Erstellung der Baugenehmigungsplanung beauftragt. Errichtet werden soll ein zweigeschossiges Gebäude auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 89/4, welches bisher als Parkplatz genutzt wurde. Das zu errichtende und planungsgegenständliche Gebäude ist in Hanglage platziert. Erforderlich ist ein barrierefreier Eingang auf zwei Ebenen. Einerseits auf Ebene des Erdgeschosses seitens der Grundschule und des Weiteren auf Ebene des hangseits begründeten Obergeschosses als weiterer Eingang im Bereich der alten Grundschule. Umgesetzt werden soll das erweiterte Gebäude als Massivbauweise mit Flachdach. Es besteht die Überlegung den Neubau künftig um ein 2. Obergeschoss aufzustocken. Dies soll aber aus Kosten- und Bedarfsgründen vorerst nicht realisiert werden. Die Wärmeversorgung erfolgt über ein im Eigentum und im Betrieb der Stadt Dornhan stehendes Wärmeversorgungsnetz. Das Baugrundstück wird über die Brühlstraße und die Schulstraße (Gemeindestraßen) verkehrlich erschlossen. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 5 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Fachplanung technische Ausrüstung HLS zunächst für die LPH 5. Zwischen der Stadt Dornhan als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule für die Stadt Dornhan erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen des Neubaus von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule in Dornhan stehen dem Auftraggeber maximal 3,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. | – | – |
| 4 | Los 4 - Fachplanung TGA Elektro Die Stadt Dornhan beabsichtigt die Räumlichkeiten der Grundschule Dornhan zu erweitern, um künftig die Ganztagsbetreuung sicherstellen zu können. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Planung für die Errichtung zusätzlicher (neuer) Räumlichkeiten im Bereich des Schulzentrums der Grundschule Dornhan, Schulstraße 2 Dornhan. Das Baugelände befindet sich zwischen der Schulstraße 2 und 17. Die Grundschule wird von 8 Klassen mit ca. 160 Schülern besucht. Aufgrund der Schaffung des Rechtsanspruches auf ganztägige Betreuung und Bildung durch den Bundesgesetzgeber ist die Erweiterung erforderlich. Die Räumlichkeiten sind für die Betreuung von voraussichtlich 80 Kindern ausgelegt. Der Gemeinde liegt bereits ein Bauprogramm in Gestalt der Entwurfsplanung der Objektplanung und der Fachplanungsleistungen vor. Das bisher beauftragte Architekturbüro ist noch mit der Erstellung der Baugenehmigungsplanung beauftragt. Errichtet werden soll ein zweigeschossiges Gebäude auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 89/4, welches bisher als Parkplatz genutzt wurde. Das zu errichtende und planungsgegenständliche Gebäude ist in Hanglage platziert. Erforderlich ist ein barrierefreier Eingang auf zwei Ebenen. Einerseits auf Ebene des Erdgeschosses seitens der Grundschule und des Weiteren auf Ebene des hangseits begründeten Obergeschosses als weiterer Eingang im Bereich der alten Grundschule. Umgesetzt werden soll das erweiterte Gebäude als Massivbauweise mit Flachdach. Es besteht die Überlegung den Neubau künftig um ein 2. Obergeschoss aufzustocken. Dies soll aber aus Kosten- und Bedarfsgründen vorerst nicht realisiert werden. Die Wärmeversorgung erfolgt über ein im Eigentum und im Betrieb der Stadt Dornhan stehendes Wärmeversorgungsnetz. Das Baugrundstück wird über die Brühlstraße und die Schulstraße (Gemeindestraßen) verkehrlich erschlossen. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 5 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Fachplanung technische Ausrüstung Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPH 5. Zwischen der Stadt Dornhan als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule für die Stadt Dornhan erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen des Neubaus von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule in Dornhan stehen dem Auftraggeber maximal 3,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen. | – | – |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag6 von 6 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Zusammensetzung des Projektteams
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Arbeitsweise des Projektteams
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Umsetzung der Planung
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Termin- und Kosteneinhaltung
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Herangehensweise an die Umsetzung der gestellten Planungsaufgabe
- Kosten
- KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Lose 2, 3, 4
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Zusammensetzung des Projektteams
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Arbeitsweise des Projektteams
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Umsetzung der Planung
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Termin- und Kosteneinhaltung
- Kosten
- KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Hamberger + Haisch AP mbB, Dornhan-Fürnsal | 2 |
| 2 | kein Zuschlag angegeben | 0 |
| 3 | Intego GmbH, Altensteig | 1 |
| 4 | GET Solutions GmbH, Tübingen | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Stadt Dornhan
- Anschrift
- Obere Torstraße 2, 72175 Dornhan
- Website
- dornhan.de
- Kontakt
- vergabe@
iuscomm.de - Auskünfte
- iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@
iuscomm.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Baden-Württemberg (39 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Arcass Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- BHM Planungsgesellschaft mbH9 Zuschläge
- Schaudt Architekten GmbH7 Zuschläge
- a+r Architekten GmbH7 Zuschläge
- faktorgruen Landschaftsarchitekten bdla Beratende Ingenieure Partnerschaftsgesellschaft mbB7 Zuschläge
- HELBER+RUFF Beratende Ingenieure PartG mbB6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 15.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Neubau eines Entsorgungszentrums in Nattheim, GeneralplanungKreisabfallwirtschaftsbetrieb HeidenheimFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ca69f03e-549e-4fdb-af66-a3cfa1991d9d.