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Vergabe Objekt-u.Fachplanungsleistungen Neubau Räume Grundschule für Ganztagesbetreuung Dornhan

Stadt Dornhan · Dornhan, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 78/25-KSveröffentlicht 28.07.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 541 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
4
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

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Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (8 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Qualitätskriterium15 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Qualitätskriterium25 %
  • Qualitätskriterium10 %
  • Qualitätskriterium15 %
  • Kostenkriterium25 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Vergabe von Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Neubau von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule in Dornhan

Lose4 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Objektplanung Gebäude

Die Stadt Dornhan beabsichtigt die Räumlichkeiten der Grundschule Dornhan zu erweitern, um künftig die Ganztagsbetreuung sicherstellen zu können. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Planung für die Errichtung zusätzlicher (neuer) Räumlichkeiten im Bereich des Schulzentrums der Grundschule Dornhan, Schulstraße 2 Dornhan. Das Baugelände befindet sich zwischen der Schulstraße 2 und 17. Die Grundschule wird von 8 Klassen mit ca. 160 Schülern besucht. Aufgrund der Schaffung des Rechtsanspruches auf ganztägige Betreuung und Bildung durch den Bundesgesetzgeber ist die Erweiterung erforderlich. Die Räumlichkeiten sind für die Betreuung von voraussichtlich 80 Kindern ausgelegt. Der Gemeinde liegt bereits ein Bauprogramm in Gestalt der Entwurfsplanung der Objektplanung und der Fachplanungsleistungen vor. Das bisher beauftragte Architekturbüro ist noch mit der Erstellung der Baugenehmigungsplanung beauftragt. Errichtet werden soll ein zweigeschossiges Gebäude auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 89/4, welches bisher als Parkplatz genutzt wurde. Das zu errichtende und planungsgegenständliche Gebäude ist in Hanglage platziert. Erforderlich ist ein barrierefreier Eingang auf zwei Ebenen. Einerseits auf Ebene des Erdgeschosses seitens der Grundschule und des Weiteren auf Ebene des hangseits begründeten Obergeschosses als weiterer Eingang im Bereich der alten Grundschule. Umgesetzt werden soll das erweiterte Gebäude als Massivbauweise mit Flachdach. Es besteht die Überlegung den Neubau künftig um ein 2. Obergeschoss aufzustocken. Dies soll aber aus Kosten- und Bedarfsgründen vorerst nicht realisiert werden. Die Wärmeversorgung erfolgt über ein im Eigentum und im Betrieb der Stadt Dornhan stehendes Wärmeversorgungsnetz. Das Baugrundstück wird über die Brühlstraße und die Schulstraße (Gemeindestraßen) verkehrlich erschlossen. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Objektplanung Gebäude ab LPh 5 bis LPh 9 (Los 1) gem. §§ 34 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Objektplanung zunächst für die LPH 5. Zwischen der Stadt Dornhan als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule für die Stadt Dornhan erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen des Neubaus von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule in Dornhan stehen dem Auftraggeber maximal 3,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

––
2
Los 2 - Fachplanung Tragwerk

Die Stadt Dornhan beabsichtigt die Räumlichkeiten der Grundschule Dornhan zu erweitern, um künftig die Ganztagsbetreuung sicherstellen zu können. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Planung für die Errichtung zusätzlicher (neuer) Räumlichkeiten im Bereich des Schulzentrums der Grundschule Dornhan, Schulstraße 2 Dornhan. Das Baugelände befindet sich zwischen der Schulstraße 2 und 17. Die Grundschule wird von 8 Klassen mit ca. 160 Schülern besucht. Aufgrund der Schaffung des Rechtsanspruches auf ganztägige Betreuung und Bildung durch den Bundesgesetzgeber ist die Erweiterung erforderlich. Die Räumlichkeiten sind für die Betreuung von voraussichtlich 80 Kindern ausgelegt. Der Gemeinde liegt bereits ein Bauprogramm in Gestalt der Entwurfsplanung der Objektplanung und der Fachplanungsleistungen vor. Das bisher beauftragte Architekturbüro ist noch mit der Erstellung der Baugenehmigungsplanung beauftragt. Errichtet werden soll ein zweigeschossiges Gebäude auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 89/4, welches bisher als Parkplatz genutzt wurde. Das zu errichtende und planungsgegenständliche Gebäude ist in Hanglage platziert. Erforderlich ist ein barrierefreier Eingang auf zwei Ebenen. Einerseits auf Ebene des Erdgeschosses seitens der Grundschule und des Weiteren auf Ebene des hangseits begründeten Obergeschosses als weiterer Eingang im Bereich der alten Grundschule. Umgesetzt werden soll das erweiterte Gebäude als Massivbauweise mit Flachdach. Es besteht die Überlegung den Neubau künftig um ein 2. Obergeschoss aufzustocken. Dies soll aber aus Kosten- und Bedarfsgründen vorerst nicht realisiert werden. Die Wärmeversorgung erfolgt über ein im Eigentum und im Betrieb der Stadt Dornhan stehendes Wärmeversorgungsnetz. Das Baugrundstück wird über die Brühlstraße und die Schulstraße (Gemeindestraßen) verkehrlich erschlossen. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Tragwerk ab LPh 5 bis LPh 6 (Los 2) gem. §§ 51 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Tragwerksplanung zunächst für die LPH 5. Zwischen der Stadt Dornhan als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule für die Stadt Dornhan erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen des Neubaus von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule in Dornhan stehen dem Auftraggeber maximal 3,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

––
3
Los 3 - Fachplanung TGA HLS

Die Stadt Dornhan beabsichtigt die Räumlichkeiten der Grundschule Dornhan zu erweitern, um künftig die Ganztagsbetreuung sicherstellen zu können. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Planung für die Errichtung zusätzlicher (neuer) Räumlichkeiten im Bereich des Schulzentrums der Grundschule Dornhan, Schulstraße 2 Dornhan. Das Baugelände befindet sich zwischen der Schulstraße 2 und 17. Die Grundschule wird von 8 Klassen mit ca. 160 Schülern besucht. Aufgrund der Schaffung des Rechtsanspruches auf ganztägige Betreuung und Bildung durch den Bundesgesetzgeber ist die Erweiterung erforderlich. Die Räumlichkeiten sind für die Betreuung von voraussichtlich 80 Kindern ausgelegt. Der Gemeinde liegt bereits ein Bauprogramm in Gestalt der Entwurfsplanung der Objektplanung und der Fachplanungsleistungen vor. Das bisher beauftragte Architekturbüro ist noch mit der Erstellung der Baugenehmigungsplanung beauftragt. Errichtet werden soll ein zweigeschossiges Gebäude auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 89/4, welches bisher als Parkplatz genutzt wurde. Das zu errichtende und planungsgegenständliche Gebäude ist in Hanglage platziert. Erforderlich ist ein barrierefreier Eingang auf zwei Ebenen. Einerseits auf Ebene des Erdgeschosses seitens der Grundschule und des Weiteren auf Ebene des hangseits begründeten Obergeschosses als weiterer Eingang im Bereich der alten Grundschule. Umgesetzt werden soll das erweiterte Gebäude als Massivbauweise mit Flachdach. Es besteht die Überlegung den Neubau künftig um ein 2. Obergeschoss aufzustocken. Dies soll aber aus Kosten- und Bedarfsgründen vorerst nicht realisiert werden. Die Wärmeversorgung erfolgt über ein im Eigentum und im Betrieb der Stadt Dornhan stehendes Wärmeversorgungsnetz. Das Baugrundstück wird über die Brühlstraße und die Schulstraße (Gemeindestraßen) verkehrlich erschlossen. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung HLS ab LPh 5 bis LPh 9 (Los 3) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Fachplanung technische Ausrüstung HLS zunächst für die LPH 5. Zwischen der Stadt Dornhan als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule für die Stadt Dornhan erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen des Neubaus von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule in Dornhan stehen dem Auftraggeber maximal 3,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

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4
Los 4 - Fachplanung TGA Elektro

Die Stadt Dornhan beabsichtigt die Räumlichkeiten der Grundschule Dornhan zu erweitern, um künftig die Ganztagsbetreuung sicherstellen zu können. Ausschreibungsgegenstand ist die vollständige Planung für die Errichtung zusätzlicher (neuer) Räumlichkeiten im Bereich des Schulzentrums der Grundschule Dornhan, Schulstraße 2 Dornhan. Das Baugelände befindet sich zwischen der Schulstraße 2 und 17. Die Grundschule wird von 8 Klassen mit ca. 160 Schülern besucht. Aufgrund der Schaffung des Rechtsanspruches auf ganztägige Betreuung und Bildung durch den Bundesgesetzgeber ist die Erweiterung erforderlich. Die Räumlichkeiten sind für die Betreuung von voraussichtlich 80 Kindern ausgelegt. Der Gemeinde liegt bereits ein Bauprogramm in Gestalt der Entwurfsplanung der Objektplanung und der Fachplanungsleistungen vor. Das bisher beauftragte Architekturbüro ist noch mit der Erstellung der Baugenehmigungsplanung beauftragt. Errichtet werden soll ein zweigeschossiges Gebäude auf dem Grundstück der Flst.-Nr. 89/4, welches bisher als Parkplatz genutzt wurde. Das zu errichtende und planungsgegenständliche Gebäude ist in Hanglage platziert. Erforderlich ist ein barrierefreier Eingang auf zwei Ebenen. Einerseits auf Ebene des Erdgeschosses seitens der Grundschule und des Weiteren auf Ebene des hangseits begründeten Obergeschosses als weiterer Eingang im Bereich der alten Grundschule. Umgesetzt werden soll das erweiterte Gebäude als Massivbauweise mit Flachdach. Es besteht die Überlegung den Neubau künftig um ein 2. Obergeschoss aufzustocken. Dies soll aber aus Kosten- und Bedarfsgründen vorerst nicht realisiert werden. Die Wärmeversorgung erfolgt über ein im Eigentum und im Betrieb der Stadt Dornhan stehendes Wärmeversorgungsnetz. Das Baugrundstück wird über die Brühlstraße und die Schulstraße (Gemeindestraßen) verkehrlich erschlossen. Ausschreibungsgegenstand sind die nachfolgenden Architekten- und Ingenieurplanungsleistungen in Gestalt der Grundleistungen des jeweiligen Leistungsbildes nach HOAI 2021: • Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro ab LPh 5 bis LPh 9 (Los 4) gem. §§ 55 HOAI 2021 Die Beauftragung erfolgt stufenweise bezüglich der Fachplanung technische Ausrüstung Elektro erfolgt ebenfalls eine stufenweise Beauftragung zunächst für die LPH 5. Zwischen der Stadt Dornhan als öffentlicher Auftraggeberin und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM - des Boorberg Verlages in der Fassung Stand März 2021 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 05.12.2024, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Der Bau von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule für die Stadt Dornhan erfolgt aufgrund einer Förderung des Landes Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen (VwV Zuwendungen Feuerwehrwesen – VwV-Z-Feu) vom 11.12.2017, Az.: 6-1503.0/35 sowie aus Mitteln des Ausgleichsstocks des Landes Baden-Württemberg nach dem Finanzausgleichsgesetz Baden-Württemberg (FAG). Die Vorgaben dieser Fördervorschrift haben die den Auftrag ausführenden Auftragnehmer zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen des Neubaus von Räumen für die Ganztagesbetreuung an der Grundschule in Dornhan stehen dem Auftraggeber maximal 3,5 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.

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Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag6 von 6 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Zusammensetzung des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Arbeitsweise des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Umsetzung der Planung
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Termin- und Kosteneinhaltung
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Herangehensweise an die Umsetzung der gestellten Planungsaufgabe
Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Lose 2, 3, 4

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 20Zusammensetzung des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 15Arbeitsweise des Projektteams
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 25Umsetzung der Planung
Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 10Termin- und Kosteneinhaltung
Kosten
KostenkriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Honorar

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Hamberger + Haisch AP mbB, Dornhan-Fürnsal2
2kein Zuschlag angegeben0
3Intego GmbH, Altensteig1
4GET Solutions GmbH, Tübingen1

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Dornhan
Anschrift
Obere Torstraße 2, 72175 Dornhan
Website
dornhan.de
Kontakt
vergabe@iuscomm.de
Auskünfte
iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbBvergabe@iuscomm.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

679vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (649 Lose mit Angabe)
329.613 €Zuschlagswert im Median
160.700 € – 771.108 €mittlere Hälfte, 283 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 15.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ca69f03e-549e-4fdb-af66-a3cfa1991d9d.