Vergabe einer Dienstleistungskonzession für den Betrieb des Fahrradvermietsystems „MOBIbike 2“
Dresdner Verkehrsbetriebe AG · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen LOT-0001 2026-00010veröffentlicht 01.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.
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- Konzeption, Realisierung und Betreuung einer barrierefreien, geräteübergreifenden Web-Plattform mit nativer App-User-ExperienceDresdner Verkehrsbetriebe AG · DresdenFrist 09.11.2026
- Aufbau einer Lichtsignalsteuerungszentrale (LStZ) für Bundesstraßen in SachsenLandesamt für Straßenbau und Verkehr, Zentrale · DresdenFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbKonzVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 4 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 3 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Konzessionsgeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb für die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für ein öffentlich zugängliches regionales Fahrradvermietsystem unter der etablierten Marke MOBIbike für Dresden und perspektivisch weiteren Kommunen des Verbandsgebiets des Zweckverband Verkehrsverbund Ostsachsen (ZVVO) nach den Regelungen der Verordnung über die Vergabe von Konzessionen (Konzessionsvergabeverordnung – KonzVgV) durch.
Mit der Ausschreibung soll die Einrichtung, der Betrieb sowie die Weiterentwicklung eines integrierten Bikesharing-Systems in Dresden und perspektivisch in weiteren Kommunen des Verbandsgebiets des ZVVO erreicht werden. MOBIbike soll als verlässliches, wirtschaftliches und skalierbares Angebot insbesondere die Nutzung öffentlicher Verkehrsangebote ergänzen sowie nachhaltiges multimodales Mobilitätsverhalten stärken.
Beschreibung des Loses
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG als Konzessionsgeber beabsichtigt, die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für ein öffentlich zugängliches regionales Fahrradvermietsystem unter der etablierten Marke MOBIbike. Gegenstand der Konzessionsvergabe ist die Einrichtung, der Betrieb sowie die Weiterentwicklung eines integrierten Bikesharing-Systems in Dresden und perspektivisch in weiteren Kommunen des Verbandsgebiets des ZVVO. MOBIbike soll als verlässliches, wirtschaftliches und skalierbares Angebot insbesondere die Nutzung öffentlicher Verkehrsangebote ergänzen sowie nachhaltiges multimodales Mobilitätsverhalten stärken.
Gegenstand der Dienstleistungskonzession ist die vollständige Bereitstellung und der Betrieb eines öffentlichen Fahrradvermietsystems, insbesondere einschließlich:
- Bereitstellung und Betrieb der Fahrradflotte, - Errichtung und Betrieb von physischen Stationen und virtuellen Zonen, - Betrieb der erforderlichen IT-Systeme inklusive Datenbereitstellung, - Durchführung des laufenden Betriebs, Services und Kundenmanagements, - sowie der Integration in das bestehende Mobilitätsangebot der Dresdner Verkehrsbetriebe AG.
Der Konzessionsnehmer tritt dabei gegenüber den Endkunden als Anbieter der Vermietleistung auf und trägt das wirtschaftliche Risiko des Betriebs im Rahmen des vereinbarten Vertragsmodells.
Das System ist so konzipiert, dass neben dem Grundangebot im Stadtgebiet Dresden auch eine Einbindung weiterer Kommunen im Rahmen optionaler Erweiterungen gemäß der Leistungsbeschreibung und des Konzessionsvertrages ermöglicht wird. Eine Einbindung weiterer Kommunen erfolgt auf Grundlage eigenständiger Vereinbarungen zwischen dem Konzessionsnehmer und der jeweiligen Kommune. Die in der Leistungsbeschreibung und dem Konzessionsvertrag definierten Anforderungen und Konditionen bilden hierfür den Rahmen.
Das Bikesharing-System ist durch den Konzessionsnehmer, insbesondere als
- öffentliches, mit dem Öffentlichen Personennahverkehr verzahntes Fahrradvermietsystem, - Mischflotte mit muskelbetriebenen Standardfahrrädern und Pedelecs, - hybrides System mit festen Stationen und virtuellen Zonen sowie - ganzjährig, 24/7 nutzbar und digital gesteuertes Mobilitätsangebot,
auszugestalten. Hinsichtlich der weiteren Beschreibung des Konzessionsgegenstandes wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung10 von 10 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregis-ter gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014
- Supply-Chain-Management
1. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Eignungsverleihers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 Mi-LoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSG vor … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Eignungsverleihers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen; 2. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, 98c AufenthG, § 19 Mi-LoG, § 21 SchwarzarbG und § 22 LkSG vorliegen; 3. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung vom 16. Januar 2026 betreffend Sanktionen gegen Russland; 4. Eigenerklärung zum Lieferantenkodex- Durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärungen über den Netto-Gesamtumsatz des Bewerbers/ Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
- Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
- Eigenerklärungen über den spezifischen Netto-Umsatz Bewerbers/ Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ Eignungsverleihers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Leistungen, die mit dem Konzessionsgegenstand vergleichbar sind
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis des Versicherungsschutzes: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von 5.000.000,- € für Personen-, Sach- und ggf. sonstige Schäden und 500.000 für Vermögensschäden sowie die Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fa … ganz lesenkürzer
Nachweis des Versicherungsschutzes: Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen in Höhe von 5.000.000,- € für Personen-, Sach- und ggf. sonstige Schäden und 500.000 für Vermögensschäden sowie die Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fache der vorbenannten Deckungssummen. Hinweis: Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden, die zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein darf, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Versicherung sind mit dem Bewerberbogen eine Eigenerklärung des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft und eine Erklärung des Versicherers einzureichen, dass im Fall der Konzessionsvergabe der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen besteht.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Tabellarische Aufstellung von Referenzen der letzten drei Jahre (Zeitraum: Juni 2023 bis Mai 2026) im Hinblick auf den Aufbau und Betrieb eines öffentlich beauftragten Bikesharing-Systems in Europa, inklusive On-Street-Operation/ Kundenservice/ App/ Backend/ technische Lösung zur Bereitstellung von … ganz lesenkürzer
Tabellarische Aufstellung von Referenzen der letzten drei Jahre (Zeitraum: Juni 2023 bis Mai 2026) im Hinblick auf den Aufbau und Betrieb eines öffentlich beauftragten Bikesharing-Systems in Europa, inklusive On-Street-Operation/ Kundenservice/ App/ Backend/ technische Lösung zur Bereitstellung von Vergünstigungen für spezielle Kundengruppen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst ggf. Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes und der Laufzeit. Hinweis zu Mindestanforderungen: Die Bewerber haben folgende Mindestanforderungen (Mindeststandards) zu erfüllen, um in die Auswahl der Bewerber zu gelangen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden können: 1. Mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei Jahren (Zeitraum: Juni 2023 bis Mai 2026) im Hinblick auf den Aufbau und Betrieb eines öffentlich beauftragten Bikesharing-Systems in Europa, inklusive On-Street-Operation/ Kundenservice/ App/ Backend/ technische Lösung zur Bereitstellung von Vergünstigungen für spezielle Kundengruppen mit einem öffentlich beauftragten Bikesharing-System, das mehr als ein Gemeindegebiet bedient. Die Referenz muss dabei Leistungen hinsichtlich des Bereitstellens sowie des Betriebes, der Vermietung und des Services des entsprechenden Bikesharing-Systems umfassen.; 2. Mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei Jahren (Zeitraum: Juni 2023 bis Mai 2026) im Hinblick auf den Aufbau und Betrieb eines öffentlich beauftragten Bikesharing-Systems in Europa, inklusive On-Street-Operation/ Kundenservice/ App/ Backend/ technische Lösung zur Bereitstellung von Vergünstigungen für spezielle Kundengruppen, das ein öffentlich beauftragtes Bikesharing-System mit Pedelecs im Sha-ringbetrieb mit Wechselakku-Betrieb, inkl. Batterie-/ Lade-/ Wartungsprozesse zum Gegenstand hat. Die Referenz muss dabei Leistungen hinsichtlich des Bereitstellens sowie des Betriebes, der Vermietung und des Service des entsprechenden Bikesharing-Systems umfassen.; 3. Mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten drei Jahren (Zeitraum: Juni 2023 bis Mai 2026) im Hinblick auf den Aufbau und Betrieb eines öffentlich beauftragten Bikesharing-Systems inklusive On-Street-Operation/ Kundenservice/ App/ Backend/ technische Lösung zur Bereitstellung von Vergünstigungen für spezielle Kundengruppen, das ein öffentlich beauftragtes Bikesharing-System mit Service Level Agreement (SLA)-gestütztem Betrieb, inklusive messbaren Key Performance Indicators (KPI) (Verfügbarkeit und Reaktionszeit) umfasst.- Durchschnittliche jährliche Belegschaft
- Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte ; gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Kurze Unternehmensdarstellung (insbesondere Gesellschaftsstruktur, evtl. Konzernzugehörigkeit bzw. wirtschaftliche Verflechtung, Geschäftsfelder)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Die Bieter haben mit ihrem Angebot Optionen hinsichtlich der Erweiterung und Umstrukturierung der Fahrradflotte sowie auch die Erweiterung des Bikesharing-Systems auf weitere Städte und Kommunen im Verbandsgebiet des ZVVO anzubieten. 1. Durch die Ausübung der entsprechenden Option durch den Konzess … ganz lesenkürzer
Die Bieter haben mit ihrem Angebot Optionen hinsichtlich der Erweiterung und Umstrukturierung der Fahrradflotte sowie auch die Erweiterung des Bikesharing-Systems auf weitere Städte und Kommunen im Verbandsgebiet des ZVVO anzubieten. 1. Durch die Ausübung der entsprechenden Option durch den Konzessionsgeber kann die Bereitstellung zusätzlicher Fahrräder zur Integration in das System im Stadtgebiet Dresden abgerufen werden. Der maximale Umfang der optional abrufbaren Erweiterungen beträgt: - bis zu 500 zusätzliche Standardfahrräder (auf insgesamt maximal 2.000), - bis zu 2.000 zusätzliche Pedelecs (auf insgesamt maximal 2.000), - bis zu 25 zusätzliche Cargobikes (auf insgesamt maximal 25). 2. Nach frühestens zwölf Monaten des Bikesharing-Systems im Regelbetrieb ist der Konzessionsgeber berechtigt, Überprüfungen der Flottenzusammensetzung im Stadtgebiet Dresden zu verlangen; diese werden gemeinsam mit dem Konzessionsnehmer durchgeführt. Gegen-stand der Überprüfung kann die Anpassung der Verhältnisses von Standardfahrrädern und Pedelecs sein, einschließlich der teilweisen Substitution von Standardfahrrädern durch Pedelecs. Eine Anpassung der Flotte setzt voraus, dass - die durchschnittliche Nutzungsanzahl je Pedelec im Stadtgebiet Dresden über einen zusammenhängenden Zeitraum von zwölf Monaten mindestens dreimal so hoch ist wie die durchschnittliche Nutzungsanzahl je Standardfahrrad und - der Konzessionsnehmer und Konzessionsgeber der Anpassung zustimmen. Die Anpassung: - darf höchstens einmal je Vertragsjahr erfolgen, - ist auf maximal 500 Fahrräder bzw. höchstens 25 % der Flotte begrenzt und - darf den grundlegenden Charakter des Systems MOBIbike 2 nicht verändern. 3. Der Konzessionsgeber kann beim Konzessionsnehmer optional Erweiterungen im Stadtgebiet Dresden abrufen. Diese umfassen: - räumliche Verdichtung des Bediengebiets, besonders durch zusätzliche virtuelle Stationen oder Rückgabezonen zur Verbesserung der Flächenabdeckung, - zusätzliche feste Stationen, die standardmäßig mit dem Servicelevel C betrieben werden, - B2B-Standorte oder Sonderstandorte für Dritte und - Service-Level-Anpassungen (Service-Level-Upgrades) an bestehenden oder zusätzlichen Standorten. Der Abruf dieser optionalen Leistungen ist insgesamt begrenzt. Im Rahmen der Vertragslaufzeit können abgerufen werden: - bis zu 50 zusätzliche feste Stationen, - bis zu 400 virtuelle Stationen oder Rückgabezonen oder vergleichbares, - bis zu 30 B2B- oder vergleichbarer Sonderstandorte sowie - bis zu 60 Service-Level-Upgrades je Art des Service-Levels. Service-Level-Anpassungen erfolgen ausschließlich als Erhöhung des Servicelevels (beispielsweise C auf B, B auf A etc.). Der Abruf zusätzlicher fester Stationen sowie stationärer Infrastrukturleistungen ist nur bis spätestens zwei Jahre vor Vertragsende zulässig. Der Abruf virtueller Stationen, Rückgabezonen oder vergleichbarer virtueller Maßnahmen ist bis spätestens sechs Monate vor Vertragsende zulässig. Die Herstellung und Vorbereitung der jeweiligen Flächen sowie erforderliche Tiefbauleistungen erfolgen grundsätzlich durch den Konzessionsgeber, die jeweilige Kommune oder Dritte. Die Bereitstellung, Montage, technische Ausstattung sowie der Betrieb der Station obliegen dem Konzessionsnehmer. 4. Das Bikesharing-System kann auf weitere Städte und Gemeinden im Verbandsgebiet des ZVVO auf Grundlage der Leistungsbeschreibung in Anlage B und deren Anlage LB 2 erweitert werden. Der Abruf kann zum Systemstart oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wobei der späteste Betriebsstart maximal zwei Jahre vor Vertragsende liegt. Die Erweiterung auf weitere Kommunen stellt jeweils eine optionale Systemerweiterung dar und erfolgt aus-schließlich auf Grundlage gesonderter Abrufe der jeweiligen Kommune. Für jede Kommune ist eine Mindest- und eine Maximalanzahl an abrufbaren Fahrrädern vorgesehen. Die geringstmögliche Ausweitung beginnt ab einer Mindestanzahl von 15 Fahrrädern in der kleinsten Kommune. Die Fahrräder …- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
Angebot und Einreichung5 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaat Sachsen, 04013 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Ver … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnah-me- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, der für die Erstellung und Einreichung der Bewerbung entsprechend ausgefüllt, wo notwendig und vorgesehen ergänzt und bei dem an den dafür vorgesehenen Stellen die Person des Erklärenden benannt werden soll (§ 126b BGB). Ei … ganz lesenkürzer
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag mit Teilnahmebogen, der für die Erstellung und Einreichung der Bewerbung entsprechend ausgefüllt, wo notwendig und vorgesehen ergänzt und bei dem an den dafür vorgesehenen Stellen die Person des Erklärenden benannt werden soll (§ 126b BGB). Eine elektronische Signatur ist nicht erforderlich. 2. Die Teilnahmeunterlagen sind in deutscher Sprache auszuführen. In Ausnahmefällen können internationale Fachbegriffe verwendet werden. 3. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer wenn in den Vergabeunterlagen etwas anderes bestimmt ist. Eigenerklärungen sind in Textform (§ 126b BGB) einzureichen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Bewerber werden aufgefordert, die Teile ihrer Teilnahmeanträge, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, auf jeder betreffenden Seite deutlich zu kennzeichnen. Der Konzessionsgeber erhält – unter Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Konzessionsnehmers – sämtliche Rechte an den eingereichten Unterlagen (Eigentumsrecht an den Unterlagen). Die Bewerber stimmt mit der Abgabe seines Teilnahmeantrages diesem Rechtsübergang zu. 4. Neben Einzelbewerbern sind auch Bewerbergemeinschaften zugelassen sowie der Einsatz von Nachunternehmern durch den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft. Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und im Fall der Vergabe der Konzession der Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben. Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Der Konzessionsgeber wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/ Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber dem Konzessionsgeber zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/ Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerberbüros. 5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche Erklärung (§ 126b BGB) abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Fall der Konzessionserteilung erklärt wird, alle Mitglieder aufgeführt sind, ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Konzessionsgeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter mit Geldempfangsvollmacht bezeichnet ist und die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. 6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Bedient sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/ sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe), so hat er die geforderten Nachweise und Erklärungen in entsprechender Weise auch von dem Nachunternehmer, auf dessen Eignung sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beruft, mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die näheren Einzelheiten nebst entsprechenden Hinweisen sind in dem den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Teilnahmeantrag erläutert. Sofern sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von Nachuntern …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Trachenberger Str. 40, 01129 Dresden
- Kontakt
- kontakt@
dvbag.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 600 (Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., LV Sachsen4 Zuschläge
- Hasenkamp Intern. Transporte GmbH3 Zuschläge
- Betreuungsdienste für behinderte und bedürftige Menschen e. V.2 Zuschläge
- Fahrdienst "Alte Grundschule" Anne Börner und Doreen Kempt GbR2 Zuschläge
- Köhler-Transfer GmbH & Co. KG2 Zuschläge
- Taxi-Service Halbich2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 03d8fed1-0194-4f55-ada5-1bdb26d9f196.