Beschaffung von Bordrechnern sowie einem dazugehörigen Funk- und Audiomanagementsystem als Teilleistungen des Gesamtprojekts MIKT (Modernisierung der Informations- und Kommunikationstechnologien)
Dresdner Verkehrsbetriebe AG · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen DVB_2025_01_060veröffentlicht 31.10.2026LieferleistungenWettbewerblicher Dialog
- Laufzeit
- 200 Monate
- 02.02.2026 – 30.09.2042
- Leistungsart
- Lieferleistungen
- Verfahren
- Wettbewerblicher Dialog
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 191 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 200 Monate02.02.2026 – 30.09.2042, bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Wettbewerblicher DialogSektVO, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Ausgewählte Bewerber entwickeln im Dialog mit der Vergabestelle Lösungen und geben danach Angebote ab.
Im Dialog werden Lösungen erarbeitet, nicht der Preis verhandelt.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.
- Preis60 %
- Qualität40 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −5,5 Punkte |
| 25 % teurer | −12 Punkte |
| 50 % teurer | −20 Punkte |
| 100 % teurer | −30 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 9 MonatenLaufzeit bis 30.09.2042
- Veröffentlichungvor 8 Tagen
- Heute
Beschreibung
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) verfügt bereits seit mehreren Jahrzehnten über ein modular aufgebautes ITCS, dessen Komponenten von verschiedenen Herstellern bereitgestellt werden. Sie beabsichtigt mit diesem Teilprojekt die Modernisierung mehrerer Komponenten innerhalb des ITCS, um über neue, leistungsfähige Kommunikationstechnologien innerhalb der Fahrzeuge und über die Luftschnittstellen zur Leitstelle sowie zum Fahrzeugumfeld zukünftige Anforderungen im Verkehrsmanagement bewältigen zu können.
Im Rahmen der Ausrüstung und Implementierung sind alle Busse und Niederflurstraßenbahnen der DVB mit einem entsprechenden Fahrzeugbordrechner auszustatten. Darüber hinaus ist das Audiomanagementsystem der DVB-Leitstelle zu ersetzen sowie die Funkkommunikation zur Sprach- und Datenkommunikation zw. Fahrzeugen, Dispatchern und der Landseite zu modernisieren.
Das Aufgabenspektrum dieser Aufgabenstellung reicht hierbei von der Entwicklung gänzlich neuartiger Funktionalitäten auf Grundlage neuer Hard- und Software bis hin zum Erhalt bewährter Bestandsfunktionalitäten und -schnittstellen zu angeschlossenen Systemen und Komponenten, welche im Zuge der Bearbeitung erhalten bleiben. Nach Realisierung der Leistungen sind in einem Zeitraum von 10 Jahren Serviceleistungen, z.B. Wartungen zu erbringen.
Die DVB weist ausdrücklich darauf hin, dass das Gesamtprojekt unter Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2021-2027) realisiert wird. Die Finanzierung des hier ausgeschriebenen Teilprojekts ist mit der entsprechenden Abhängigkeit der Fördermittel in der Wirtschaftsplanung des Auftraggebers berücksichtigt. Der Auftraggeber erwartet den finalen Förderbescheid in Q3 oder Q4/2025. Die DVB weist weiter darauf hin, dass sie im Sektor Transport und Verkehr KRITIS-Betreiber im Sinne der BSI Kritisverordnung ist.
Beschreibung des Loses
1. Fahrzeugseitige Komponenten und Funktionen Im Rahmen des Teilprojekts sind die Bordrechner von 416 Bahnen und Busse, welche im Linienverkehr eingesetzt werden sowie die Bordrechner von 16 Wirtschafts-, Sonder- und historischen Fahrzeugen zu ersetzen. Neben den Fahrzeugausrüstungen ist die Lieferung von 15 fahrzeugtypspezifischen Fahrzeugnachbildungen für Tests in den ITCS-Laboren der DVB und durch den Leitsystemhersteller sowie von 26 Geräten als Betriebsreserve gefordert. Darüber hinaus behält es sich die DVB im Zuge von Fuhrparkveränderungen optional vor, zusätzlich bis zu 50 Fahrzeuge ausrüsten zu lassen sowie die Betriebsreserve mit weiteren 26 Geräten zu verdoppeln.
2. Modernisierung des Funksystems Das Funksystem, welches die Sprach- und Datenkommunikation zwischen der Leitstelle, den ÖPNV-Fahrzeugen und den Dispatchern bewältigt, muss in diesem Teilprojekt eine grundlegende Modernisierung erfahren. Zum einen wird das Funksystem den Anforderungen der zunehmenden Verkehrsvernetzung beim Einsatz vertretbarer finanzieller Mittel nicht mehr gerecht. Zum anderen wurden die Komponenten des TETRA-Funksystems abgekündigt. Vor diesem Hintergrund soll über dieses Teilprojekt der öffentliche Mobilfunk (PLMN) sowohl für Sprech- als auch für Datenfunkverbindungen nutzbar gemacht werden und ggf. das Betriebsfunknetz modernisiert werden. Es wurden bereits zwei mögliche Realisierungsvarianten identifiziert (vgl. Kapitel 3 der Aufgabenstellung). In der Dialogphase können zudem weitere Varianten erarbeitet werden. Die Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen an das Funksystem zum Einsatz im Straßenbahnbetrieb gemäß BOStrab genießt hierbei eine besondere Aufmerksamkeit.
3. Modernisierung des Audiomanagementsystems Für die Sprachkommunikation in der Leitstelle besteht das Ziel eine VoIP-basierte Kommunikationslösung (Audiomanagementsystem) zu etablieren, die die Sprachdienste Funk, Telefonie und Sprachaufzeichnung in einem System integriert und den Leitstellendisponenten eine einheitliche Nutzeroberfläche zur Verfügung stellt. Die Nutzeroberfläche soll sowohl als Hardware als auch als Software-Client ausgeführt werden.
4. Servicephase Nach der Gesamtabnahme (voraussichtlich bis spätestens zum 30.09.2028) hat der Auftragnehmer die langfristige Betriebsfähigkeit und Verlässlichkeit des gesamten Systems über einen Zeitraum vom zehn Jahren durch regelmäßige Wartungsarbeiten, rechtzeitige Reparaturen und kontinuierliche Systemaktualisierungen sicherzustellen. Eine zweimalige Option auf Verlängerung der Servicephase um jeweils zwei Jahre ist vorgesehen.
Gegenstand nach CPV
- 48000000Softwarepaket und InformationssystemeHauptgegenstand
- 48100000Branchenspezifisches Softwarepaket
- 30210000Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
- 32441000Telemetriegeräte
- 32344250Funkanlagen
- 32441300Telematiksystem
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratung
- 72211000Programmierung von System- und Anwendersoftware
- 72212100Entwicklung von branchenspezifischer Software
- 72263000Software-Implementierung
- 72267000Software-Wartung und -Reparatur
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Wir verweisen auf Ziffer 7 der Einladung zum Dialog.
- Qualität
- Wir verweisen auf Ziffer 7 der Einladung zum Dialog.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 02.02.2026
- Vertragsende
- 30.09.2042
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Verlängerung der Servicephase zweimalig um jeweils zwei Jahre.
- Optionen
Verlängerung der Servicephase zweimalig um jeweils zwei Jahre. _______________________________________________________________________________ Darüber hinaus behält es sich die DVB im Zuge von Fuhrparkveränderungen optional vor, zusätzlich bis zu 50 Fahrzeuge ausrüsten zu lassen sowie die Betriebsr … ganz lesenkürzer
Verlängerung der Servicephase zweimalig um jeweils zwei Jahre. _______________________________________________________________________________ Darüber hinaus behält es sich die DVB im Zuge von Fuhrparkveränderungen optional vor, zusätzlich bis zu 50 Fahrzeuge ausrüsten zu lassen sowie die Betriebsreserve mit weiteren 26 Geräten zu verdoppeln (siehe Aufgabenstellung) _______________________________________________________________________________ optional: Installation der Hardware für den Betriebszweig Bus (siehe Aufgabenstellung)- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Innovative Beschaffung
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen de … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Hinweis zu Angeboten, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen (§ 55 SektVO): (1) Der Auftraggeber eines Lieferauftrags kann Angebote zurückweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen W … ganz lesenkürzer
Hinweis zu Angeboten, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen (§ 55 SektVO): (1) Der Auftraggeber eines Lieferauftrags kann Angebote zurückweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt im Bundesanzeiger bekannt, mit welchen Ländern und auf welchen Gebieten solche Vereinbarungen bestehen. (2) Sind zwei oder mehrere Angebote nach den Zuschlagskriterien gleichwertig, so ist dasjenige Angebot zu bevorzugen, das nicht nach Absatz 1 zurückgewiesen werden kann. Die Preise sind als gleichwertig anzusehen, wenn sie nicht um mehr als 3 Prozent voneinander abweichen. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Bevorzugung zum Erwerb von Ausrüstungen führen würde, die andere technische Merkmale als die vom Auftraggeber bereits genutzten Ausrüstungen aufweisen und dadurch bei Betrieb und Wartung zu Inkompatibilität oder technischen Schwierigkeiten oder zu unverhältnismäßigen Kosten führen würde. (3) Software, die in der Ausstattung für Telekommunikationsnetze verwendet wird, gilt als Ware im Sinne des Absatzes 1. Hinweise unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung (EuGH, Urteil vom 22.10.2024, Rs C-652/22 – Kolin): Es wird darauf hingewiesen, dass Unternehmen aus Drittstaaten, die weder das GPA unterfertigt noch ein sonstiges einschlägiges Übereinkommen mit der Europäischen Union geschlossen haben, kein Recht auf Gleichbehandlung durch die Auftraggeberin zusteht. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor Unternehmen aus Drittstaaten vom Vergabeverfahren auch ohne Angabe von Gründen auszuschließen oder eine Bewertungsanpassung des Angebots im Vergleich zu den Anboten anderer Bieter vorzunehmen.- Hinweis
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorge … ganz lesenkürzer
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird. Sofern eine allgemeine Präqualifikation (PQ) die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes "Teilnahmeantrag" sowie der hierzu gehörigen Anlagen getätigt werden. 2. Bewerber-/Bietergemeinschaften (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 50 Abs. 2 SektVO. Sofern Bewerber-/Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bewerber-/Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt zum Angebotsausschluss. 3. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt „Anlage 2 zum Teilnahmeantrag: Verpflichtungserklärung (Eignungsleihe)“ zu verwenden. 4. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung aktuellen Fassung (Anlage 3 zum Teilnahmeantrag). 5. Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 4 zum Teilnahmeantrag) 6. Die Abgabe der Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag) ist Voraussetzung des Erhaltens vertraulicher Unterlagen im Rahmen der Dialogteilnahme. 7. Referenzfragebogen (Anlage 6 zum Teilnahmeantrag) 8. Der Auftraggeber empfiehlt dringend, die Teilnahmeanträge mit angemessenem zeitlichem Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen. ____________________________________________________________________________________________________________ Für die Bearbeitung des Vergabeverfahrens ist es notwendig, personen- und firmenbezogene Daten, wie z. B. Kontaktdaten und Referenzen zu erheben, elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt, nicht für andere Zwecke eingesetzt oder an Dritte weitergeleitet. Hierzu werden die Unterlagen inkl. der zugehörigen personenbezogenen Daten zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit für 25 Jahre digital archiviert. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Fragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Auftretende Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich elektronisch und in Schriftform über die Vergabeplattform zu stellen. Eine Beantwortung der Fragen erfolgt zeitnah, spätestens jedoch 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die der angegebenen Kontaktstelle danach vorliegen, nicht zu berücksichtigen und nicht zu beantworten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| ebblo Switzerland GmbH, Neuhausen am Rheinfall | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Trachenberger Straße 40, 01129 Dresden
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SoftwareONE Deutschland GmbH6 Zuschläge
- Bechtle GmbH & Co. KG5 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH3 Zuschläge
- SoftwareOne Deutschland GmbH3 Zuschläge
- Wiresoft AG3 Zuschläge
- CANCOM GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 08.09.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f4912749-d458-478b-90f5-ce89cda25af8.