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Beschaffung von Bordrechnern sowie einem dazugehörigen Funk- und Audiomanagementsystem als Teilleistungen des Gesamtprojekts MIKT (Modernisierung der Informations- und Kommunikationstechnologien)

Dresdner Verkehrsbetriebe AG · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen DVB_2025_01_060veröffentlicht 31.10.2026LieferleistungenWettbewerblicher Dialog

Frist im Verfahrenseit 425 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 191 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
200 Monate02.02.2026 – 30.09.2042, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Wettbewerblicher DialogSektVO, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Dresden01129, Sachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Ausgewählte Bewerber entwickeln im Dialog mit der Vergabestelle Lösungen und geben danach Angebote ab.

Wird verhandelt?

Im Dialog werden Lösungen erarbeitet, nicht der Preis verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 101 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1,5 Angebote je Los (16 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Preis60 %
  • Qualität40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2042
    vor 9 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 8 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB) verfügt bereits seit mehreren Jahrzehnten über ein modular aufgebautes ITCS, dessen Komponenten von verschiedenen Herstellern bereitgestellt werden. Sie beabsichtigt mit diesem Teilprojekt die Modernisierung mehrerer Komponenten innerhalb des ITCS, um über neue, leistungsfähige Kommunikationstechnologien innerhalb der Fahrzeuge und über die Luftschnittstellen zur Leitstelle sowie zum Fahrzeugumfeld zukünftige Anforderungen im Verkehrsmanagement bewältigen zu können.

Im Rahmen der Ausrüstung und Implementierung sind alle Busse und Niederflurstraßenbahnen der DVB mit einem entsprechenden Fahrzeugbordrechner auszustatten. Darüber hinaus ist das Audiomanagementsystem der DVB-Leitstelle zu ersetzen sowie die Funkkommunikation zur Sprach- und Datenkommunikation zw. Fahrzeugen, Dispatchern und der Landseite zu modernisieren.

Das Aufgabenspektrum dieser Aufgabenstellung reicht hierbei von der Entwicklung gänzlich neuartiger Funktionalitäten auf Grundlage neuer Hard- und Software bis hin zum Erhalt bewährter Bestandsfunktionalitäten und -schnittstellen zu angeschlossenen Systemen und Komponenten, welche im Zuge der Bearbeitung erhalten bleiben. Nach Realisierung der Leistungen sind in einem Zeitraum von 10 Jahren Serviceleistungen, z.B. Wartungen zu erbringen.

Die DVB weist ausdrücklich darauf hin, dass das Gesamtprojekt unter Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung 2021-2027) realisiert wird. Die Finanzierung des hier ausgeschriebenen Teilprojekts ist mit der entsprechenden Abhängigkeit der Fördermittel in der Wirtschaftsplanung des Auftraggebers berücksichtigt. Der Auftraggeber erwartet den finalen Förderbescheid in Q3 oder Q4/2025. Die DVB weist weiter darauf hin, dass sie im Sektor Transport und Verkehr KRITIS-Betreiber im Sinne der BSI Kritisverordnung ist.

Beschreibung des Loses

1. Fahrzeugseitige Komponenten und Funktionen Im Rahmen des Teilprojekts sind die Bordrechner von 416 Bahnen und Busse, welche im Linienverkehr eingesetzt werden sowie die Bordrechner von 16 Wirtschafts-, Sonder- und historischen Fahrzeugen zu ersetzen. Neben den Fahrzeugausrüstungen ist die Lieferung von 15 fahrzeugtypspezifischen Fahrzeugnachbildungen für Tests in den ITCS-Laboren der DVB und durch den Leitsystemhersteller sowie von 26 Geräten als Betriebsreserve gefordert. Darüber hinaus behält es sich die DVB im Zuge von Fuhrparkveränderungen optional vor, zusätzlich bis zu 50 Fahrzeuge ausrüsten zu lassen sowie die Betriebsreserve mit weiteren 26 Geräten zu verdoppeln.

2. Modernisierung des Funksystems Das Funksystem, welches die Sprach- und Datenkommunikation zwischen der Leitstelle, den ÖPNV-Fahrzeugen und den Dispatchern bewältigt, muss in diesem Teilprojekt eine grundlegende Modernisierung erfahren. Zum einen wird das Funksystem den Anforderungen der zunehmenden Verkehrsvernetzung beim Einsatz vertretbarer finanzieller Mittel nicht mehr gerecht. Zum anderen wurden die Komponenten des TETRA-Funksystems abgekündigt. Vor diesem Hintergrund soll über dieses Teilprojekt der öffentliche Mobilfunk (PLMN) sowohl für Sprech- als auch für Datenfunkverbindungen nutzbar gemacht werden und ggf. das Betriebsfunknetz modernisiert werden. Es wurden bereits zwei mögliche Realisierungsvarianten identifiziert (vgl. Kapitel 3 der Aufgabenstellung). In der Dialogphase können zudem weitere Varianten erarbeitet werden. Die Sicherstellung der gesetzlichen Anforderungen an das Funksystem zum Einsatz im Straßenbahnbetrieb gemäß BOStrab genießt hierbei eine besondere Aufmerksamkeit.

3. Modernisierung des Audiomanagementsystems Für die Sprachkommunikation in der Leitstelle besteht das Ziel eine VoIP-basierte Kommunikationslösung (Audiomanagementsystem) zu etablieren, die die Sprachdienste Funk, Telefonie und Sprachaufzeichnung in einem System integriert und den Leitstellendisponenten eine einheitliche Nutzeroberfläche zur Verfügung stellt. Die Nutzeroberfläche soll sowohl als Hardware als auch als Software-Client ausgeführt werden.

4. Servicephase Nach der Gesamtabnahme (voraussichtlich bis spätestens zum 30.09.2028) hat der Auftragnehmer die langfristige Betriebsfähigkeit und Verlässlichkeit des gesamten Systems über einen Zeitraum vom zehn Jahren durch regelmäßige Wartungsarbeiten, rechtzeitige Reparaturen und kontinuierliche Systemaktualisierungen sicherzustellen. Eine zweimalige Option auf Verlängerung der Servicephase um jeweils zwei Jahre ist vorgesehen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis60 %
Qualität40 %
Preis
Wir verweisen auf Ziffer 7 der Einladung zum Dialog.
Qualität
Wir verweisen auf Ziffer 7 der Einladung zum Dialog.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
02.02.2026
Vertragsende
30.09.2042
Verlängerung
bis zu 2-mal: Verlängerung der Servicephase zweimalig um jeweils zwei Jahre.
Optionen
Verlängerung der Servicephase zweimalig um jeweils zwei Jahre. _______________________________________________________________________________ Darüber hinaus behält es sich die DVB im Zuge von Fuhrparkveränderungen optional vor, zusätzlich bis zu 50 Fahrzeuge ausrüsten zu lassen sowie die Betriebsr … ganz lesenVerlängerung der Servicephase zweimalig um jeweils zwei Jahre. _______________________________________________________________________________ Darüber hinaus behält es sich die DVB im Zuge von Fuhrparkveränderungen optional vor, zusätzlich bis zu 50 Fahrzeuge ausrüsten zu lassen sowie die Betriebsreserve mit weiteren 26 Geräten zu verdoppeln (siehe Aufgabenstellung) _______________________________________________________________________________ optional: Installation der Hardware für den Betriebszweig Bus (siehe Aufgabenstellung)
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Innovative Beschaffung
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen de … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Hinweis zu Angeboten, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen (§ 55 SektVO): (1) Der Auftraggeber eines Lieferauftrags kann Angebote zurückweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen W … ganz lesenHinweis zu Angeboten, die Erzeugnisse aus Drittländern umfassen (§ 55 SektVO): (1) Der Auftraggeber eines Lieferauftrags kann Angebote zurückweisen, bei denen der Warenanteil zu mehr als 50 Prozent des Gesamtwertes aus Ländern stammt, die nicht Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind und mit denen auch keine sonstigen Vereinbarungen über gegenseitigen Marktzugang bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gibt im Bundesanzeiger bekannt, mit welchen Ländern und auf welchen Gebieten solche Vereinbarungen bestehen. (2) Sind zwei oder mehrere Angebote nach den Zuschlagskriterien gleichwertig, so ist dasjenige Angebot zu bevorzugen, das nicht nach Absatz 1 zurückgewiesen werden kann. Die Preise sind als gleichwertig anzusehen, wenn sie nicht um mehr als 3 Prozent voneinander abweichen. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Bevorzugung zum Erwerb von Ausrüstungen führen würde, die andere technische Merkmale als die vom Auftraggeber bereits genutzten Ausrüstungen aufweisen und dadurch bei Betrieb und Wartung zu Inkompatibilität oder technischen Schwierigkeiten oder zu unverhältnismäßigen Kosten führen würde. (3) Software, die in der Ausstattung für Telekommunikationsnetze verwendet wird, gilt als Ware im Sinne des Absatzes 1. Hinweise unter Berücksichtigung der aktuellen EuGH-Rechtsprechung (EuGH, Urteil vom 22.10.2024, Rs C-652/22 – Kolin): Es wird darauf hingewiesen, dass Unternehmen aus Drittstaaten, die weder das GPA unterfertigt noch ein sonstiges einschlägiges Übereinkommen mit der Europäischen Union geschlossen haben, kein Recht auf Gleichbehandlung durch die Auftraggeberin zusteht. Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor Unternehmen aus Drittstaaten vom Vergabeverfahren auch ohne Angabe von Gründen auszuschließen oder eine Bewertungsanpassung des Angebots im Vergleich zu den Anboten anderer Bieter vorzunehmen.
Hinweis
Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorge … ganz lesenMit dem Teilnahmeantrag einzureichen sind: 1. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird. Sofern eine allgemeine Präqualifikation (PQ) die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes "Teilnahmeantrag" sowie der hierzu gehörigen Anlagen getätigt werden. 2. Bewerber-/Bietergemeinschaften (Anlage 1 zum Teilnahmeantrag) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 50 Abs. 2 SektVO. Sofern Bewerber-/Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bewerber-/Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen. Die nachträgliche Bildung von Bietergemeinschaften aus zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bietern/Bietergemeinschaften führt zum Angebotsausschluss. 3. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bieter zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt „Anlage 2 zum Teilnahmeantrag: Verpflichtungserklärung (Eignungsleihe)“ zu verwenden. 4. Eigenerklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung aktuellen Fassung (Anlage 3 zum Teilnahmeantrag). 5. Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage 4 zum Teilnahmeantrag) 6. Die Abgabe der Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag) ist Voraussetzung des Erhaltens vertraulicher Unterlagen im Rahmen der Dialogteilnahme. 7. Referenzfragebogen (Anlage 6 zum Teilnahmeantrag) 8. Der Auftraggeber empfiehlt dringend, die Teilnahmeanträge mit angemessenem zeitlichem Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen. ____________________________________________________________________________________________________________ Für die Bearbeitung des Vergabeverfahrens ist es notwendig, personen- und firmenbezogene Daten, wie z. B. Kontaktdaten und Referenzen zu erheben, elektronisch zu speichern und zu verarbeiten. Die personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt, nicht für andere Zwecke eingesetzt oder an Dritte weitergeleitet. Hierzu werden die Unterlagen inkl. der zugehörigen personenbezogenen Daten zur Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit und Nachvollziehbarkeit für 25 Jahre digital archiviert. Nach Ablauf der Archivierungsfrist werden die Daten unwiderruflich gelöscht. Sämtliche Unterlagen zu diesem Vergabeverfahren sind direkt, kostenfrei und ausschließlich per Download unter dem in dieser Auftragsbekanntmachung angegebenen Link abrufbar. Auch alle weiteren Informationen wie Änderungen der Vergabeunterlagen, Beantwortung von Fragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link zum Download zur Verfügung gestellt. Auftretende Fragen zu den Vergabeunterlagen sind unverzüglich elektronisch und in Schriftform über die Vergabeplattform zu stellen. Eine Beantwortung der Fragen erfolgt zeitnah, spätestens jedoch 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist. Der Auftraggeber behält sich vor, Fragen, die der angegebenen Kontaktstelle danach vorliegen, nicht zu berücksichtigen und nicht zu beantworten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
ebblo Switzerland GmbH, Neuhausen am Rheinfall2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

60vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (65 Lose mit Angabe)
530.340 €Zuschlagswert im Median
292.233 € – 841.880 €mittlere Hälfte, 18 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Sachsen (15 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 08.09.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f4912749-d458-478b-90f5-ce89cda25af8.