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Vergabe des Netzbetriebes der Breitbandversorgung

Kreisverwaltung Altenkirchen · Altenkirchen, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen K-AK-WF-2025-0003veröffentlicht 19.01.2026Dienstleistungen

Frist im Verfahrenseit 553 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 3 Lose · in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
38 Monate20.10.2025 – 29.12.2028
Lose
3
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 75 %, Leistung und Qualität 25 %.

  • Realisierungszeitraum10 %
  • Endkundenpreise5 %
  • Alternative Verlegemethoden10 %
  • Preis75 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 12,5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,8 Punkte
25 % teurer−15 Punkte
50 % teurer−25 Punkte
100 % teurer−37,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.12.2028
    vor 13 Monaten
  2. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Landkreis Altenkirchen wird derzeit durch einen eigenwirtschaftlichen Ausbau von Netzbetreibern teilweise mit Breitbandnetzen und Bandbreiten bis zu 1 Gbit/s ausgebaut. Der eigenwirtschaftliche Ausbau ist nicht flächendeckend und es verbleiben im Anschluss Versorgungslücken. Der Landkreis Altenkirchen nimmt die Aufgabe der Breitbandversorgung für den gesamten Kreis mit Ausnahme der Alt-Verbandsgemeinde Betzdorf wahr und beabsichtigt, Teile dieser Lücken zu schließen und den Bau und Betrieb eines FTTH-Netzes innerhalb des verfahrensgegenständlichen Versorgungsgebietes einschließlich der Erbringung von Endkundendienstleistungen auf der Basis einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziff. 3.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. Der Ausbau soll in Anknüpfung an die jeweiligen Zuwendungsbescheide in insgesamt 3 Losen mit Hilfe von Fördermitteln des Bundes, des Landes Rheinland-Pfalz und der Kommunen realisiert werden. Grundlage dafür ist insbesondere die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-Richtlinie 2.0) - vom 31.03.2023 in der Fassung vom 13.01.2025 sowie die Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024. Die Förderbescheide des Bundes und des Landes liegen dem Auftraggeber bereits vor. Der Bieter ist verpflichtet, den Inhalt sämtlicher Zuwendungsbescheide anzuerkennen und die sich aus den Zuwendungsbescheiden ergebenden Anforderungen zu beachten sowie diese an seine Nachunternehmer weiterzugeben. Die Nachunternehmer sind verpflichtet, ihre Nachunternehmer entsprechend weiter zu verpflichten. Die Zuwendungsbescheide sind den Vergabeunterlagen beigefügt.

Die Ausführung der Leistungen soll gekoppelt an den in dem Gebiet etwaig bereits aufgenommenen eigenwirtschaftlichen Ausbau erfolgen, um Synergien zu nutzen. Der vorgesehene Fertigstellungstermin liegt im Dezember 2028, der von den Bietern bei der Angebotskalkulation zugrunde zu legen ist. Ausgehend davon, kann der Bieter auch einen nach seiner Einschätzung abweichenden Termin in den Vergabeunterlagen angeben, der nur verbindlich ist, wenn eine Verlängerung gegenüber dem Fördermittelgeber erzielt werden kann. Es wird ein einheitlicher Zeitpunkt in allen Losen angestrebt. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollen marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im entsprechenden Projektgebiet zur Verfügung stehen. Eigene Netze sollen, soweit vorhanden, von dem späteren Konzessionsnehmer ebenso für die Planung und Errichtung des Netzes eingebracht und genutzt werden, wie bereits vorhandene öffentliche Infrastruktur oder von Dritten anzumieten Netzteile (soweit wirtschaftlich sinnvoll). Der Konzessionsnehmer übernimmt folgende Rechte und Verpflichtungen:

(1) Errichtung der entsprechenden Breitbandinfrastruktur (2) Installation der aktiven Komponenten (3) Inbetriebnahme des Gigabit-Netzes (4) Betrieb des Gigabit-Netzes über die Dauer der Zweckbindung (5) Bereitstellung entsprechender Dienstleistung und Angebote (Telefonie, Internet, Mehr-wertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) gegenüber den Endkunden sowie interessierten Drittanbietern zu marktüblichen und/oder normativ vorgegebenen Konditionen.

Die Leistungen sind in jedem Los spätestens sechs Monate vor dem Ende des in dem jeweiligen Zuwendungsbescheid/Änderungsbescheid angegebenen Bewilligungszeitraums abzuschließen.

Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Nord

Los Nord umfasst die unterversorgten Adressen der Ortsgemeinden Friesenhagen, Mittelhof, Hövels und Mauden.

38 Monate–
2
Mitte

Los Mitte umfasst die unterversorgten Adressen der Ortsgemeinden Bachenberg, Birkenbeul, Birnbach, Busenhausen, Ersfeld, Fiersbach, Forstmehren, Helmenzen, Helmeroth, Hemmelzen, Hilgenroth, Hirz-Maulsbach, Isert, Kircheib, Kraam, Mehren, Niederirsen, Oberirsen, Ölsen, Racksen, Seelbach bei Hamm, Volkerzen und Werkhausen.

38 Monate–
3
Süd

Los Nord umfasst die unterversorgten Adressen der Ortsgemeinden Friesenhagen, Hövels, Mauden und Mittelhof.

38 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag4 von 4 angegeben

Realisierungszeitraum10 %
Endkundenpreise5 %
Alternative Verlegemethoden10 %
Preis75 %
Qualität
RealisierungszeitraumGüte und Qualität des Konzepts zum Realisierungszeitplan
Qualität
Endkundenpreise
Qualität
Alternative Verlegemethoden
Preis
Wirtschaftlichkeit (Höhe der möglichen Wirtschaftlichkeitslücke)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
20.10.2025
Vertragsende
29.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen wird vorsorglich auf die vergaberechtliche Regelung nach § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die voraussetzt, dass • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei- chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessio … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen wird vorsorglich auf die vergaberechtliche Regelung nach § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, die voraussetzt, dass • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einrei- chen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Konzessionsgeber nicht in- nerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Ab- satz 2 bleibt unberührt, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewer- bung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Konzessionsgeber gerügt werden, • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge- genüber dem Konzessionsgeber gerügt werden und • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Konzessionsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Ab- satz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1GlasfaserPlus GmbH, Köln2
2GlasfaserPlus GmbH, Köln3
3GlasfaserPlus GmbH, Köln2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 642 (Fernmeldedienste) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

13vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (26 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (70 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.05.2025
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 02.05.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 02.05.2025
  5. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 02.05.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 23363a82-9ac9-4e1a-a39f-66a6c8a12748.