Veranstaltungstechnik
AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen · Erfurt, Sachsen
Aktenzeichen 25/2025veröffentlicht 11.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.09.2025 – 31.08.2029
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 4 Jahre01.09.2025 – 31.08.2029
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 110 Tage (16 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (57 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 18 Monatennur elektronisch über dtvp.de
- Bindefrist endetvor 16 Monaten49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 14 MonatenLaufzeit bis 31.08.2029
- Heute
Beschreibung
Ausschreibung Veranstaltungstechnik
Beschreibung des Loses
Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über personelle und technische Dienstleistungen zur Durchführung von Veranstaltungen der AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen (nachfolgend: Auftraggeberin). Der Umfang der Leistungen variiert und kann von stundenweisen bis zur vollständigen personellen Betreuung von Veranstaltungen, der Bereitstellung einzelner Komponenten bis zur kompletten technischen Ausstattung einer Veranstaltung sowie zur allumfassenden technischen Planung, Disposition und Durchführung einer Veranstaltung reichen. Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist den Bewerbungsbedingungen als Anlage 1 beigefügt.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB (Anlage 6-1 der Bewerbungsbedingungen)
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung zu den Russlandsanktionen (Anlage 6-2 der Bewerbungsbedingungen)
- Allgemeiner Jahresumsatz
- Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 6-3 der Bewerbungsbedingungen)
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Eigenerklärung des Bieters, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 3 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden und 1 Mio. EUR für Vermögensschäden bereits besteht oder im Falle der Zuschlagserteilung abgeschlossen wird (Anlage 6-4 der Bewerbungsbedingungen); das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung ist der Auftraggeberin auf Verlangen nachzuweisen.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Detaillierte Darstellung von mindestens vier Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer (Angabe des Ansprechpartners ist zunächst freiwillig, ist aber auf Nachfrage der Auftraggeberin mitz … ganz lesenkürzer
Detaillierte Darstellung von mindestens vier Referenzprojekten von vergleichbarer Art und Größe der letzten drei Jahre unter Angabe: - des Kunden unter Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer (Angabe des Ansprechpartners ist zunächst freiwillig, ist aber auf Nachfrage der Auftraggeberin mitzuteilen), - der Beschreibung der Leistung, - des Leistungszeitraums und - des Rechnungswertes unter Verwendung der Anlage 6-5 der Bewerbungsbedingungen, die ggf. zu vervielfältigen ist. In der Art als vergleichbar erachtet die Auftraggeberin lediglich solche Referenzprojekte, welche Erfahrungen mit personellen und technischen Leistungen zur Durchführung von Dialog-, Diskussions- oder vergleichbaren Veranstaltungsformaten in Präsenz nachweisen. In seiner Größe ist ein Referenzprojekt vergleichbar, wenn es einen Rechnungswert von mindestens 20.000 EUR netto aufweist.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.09.2025
- Vertragsende
- 31.08.2029
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 49 Tage
- Angebotsöffnung
- Erfurt. Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Etwaige Ausführungsbedingungen sind den Bewerbungsbedingungen nebst Anlagen zu entnehmen.
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Noch nicht bekannt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Die Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): "§ 134 Informations- und Wartepflicht. (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an; (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist... § 135 Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat... § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt); 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind... § 168 Entscheidung der Vergabekammer. (1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken; (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5F43 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunt … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRY5F43 1) Die Kommunikation zwischen der Auftraggeberin und den Bewerbern bzw. Bietern ist ausschließlich über den Projektraum des Vergabeverfahrens auf der Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals (https://www.dtvp.de) möglich. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen sind über den Projektraum des Verfahrens auf der o.g. Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Die Antworten werden ausschließlich und einheitlich auf der o.g. Vergabeplattform für alle Bewerber bzw. Bieter auch ohne Registrierung sichtbar eingestellt und sind regelmäßig selbst einzuholen. 2) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Rechtsform mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 3 der Bewerbungsbedingungen) abzugeben. Darin haben alle Mitglieder zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Bevollmächtigten zu benennen, welcher alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin vertritt. Die unter Punkt 5.1.9 dieser Bekanntmachung aufgeführten Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zu den Russlandsanktionen sowie zum Umsatz sind bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen. Die unter Punkt 5.1.9 dieser Bekanntmachung genannten Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung und zu den Referenzprojekten sind für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich zu erbringen. 3) Die Auftraggeberin kann nach § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den gleichen Auftragnehmer im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Vergabebekanntmachung vergeben. Dies gilt insbesondere für im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen stehende Leistungen bis zu einem Auftragsvolumen von maximal 500.000 EUR netto. Soweit die Auftraggeberin von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, soll der Auftrag zu den Bedingungen des hier ausgeschriebenen Auftrages mit Ausnahme des Preises vergeben werden. 4) Neben der Auftraggeberin ist auch die AOK PLUS service GmbH berechtigt, Leistungen, die Gegenstand des Vergabeverfahrens sind, ab Zuschlagserteilung beim Auftragnehmer abrufen zu können. 5) Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 30.06.2025, 23:59 Uhr.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Augustinerstraße 38, 99084 Erfurt
- Kontakt
- vergabestelle@
plus.aok.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Sachsen (70 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- JAPO Konzert- und Veranstaltungs GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 41887b4b-e708-4291-9eb6-ccda77ed9dcb.