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vergebenEU-weitCatering und SchulverpflegungDienstleistungenRahmenvereinbarung

V 3_Herstellung, Lieferung und Ausgabe von Schulmittagessen einschließlich eine täglichen Rohkostanteils und eines Getränks - Bevorzugte Vergabe nach Par. 224 SGB IX i.V.m. Par. 118 GWB

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 003SuSEU24veröffentlicht 24.01.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 982 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Berlin.

Alle Ausschreibungen: Catering und Schulverpflegung in Berlin (3 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.08.2024 – 31.07.2028
Lose
7Angebot auf bis zu 7, Zuschlag höchstens 7 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin14163, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)ja
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0 %, Leistung und Qualität 100 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. Fragen bis 11:00 Uhr
    an Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
    vor 33 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über meinauftrag.rib.de
    vor 32 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:00 Uhr
    vor 32 Monaten
  5. Bindefrist endet
    105 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 29 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2028
    vor 27 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Bevorzugte Vergabe nach § 224 SGB IX i.V.m. § 118 GWB - Wettbewerb unter Inklusionsbetrieben und Behindertenwerkstätten Die Anerkennung als Behindertenwerkstatt bzw. Inklusionsbetrieb nach § 224 SGB IX ist vom Bieter nachzuweisen.

Zwischen dem Land Berlin und dem Caterer wird ein Vertrag über die Herstellung, Lieferung und Ausgabe des Schulmittagessens einschließlich eines täglichen Rohkostanteils und eines Getränks für die Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 an der in der jeweiligen Losbeschreibung ausgewiesenen Schule, inkl. der Reinigung der von ihm hierzu zu nutzenden schulischen Räume sowie der Entsorgung der hierbei anfallenden Speisereste und Abfälle, geschlossen. Das Schulmittagessen wird für die Kinder dieser Jahrgangsstufen der Berliner Schulen kostenbeteiligungsfrei zur Verfügung gestellt. Das Schulmittagessen ist auf den Bedarf und die Bedürfnisse von Kindern zugeschnitten. Es orientiert sich an den Empfehlungen des aktuellen „DGE-Qualitätsstandards für die Schulverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung. Ärztlich festgestellte Nahrungsmittelallergien/-unverträglichkeiten im Rahmen des Schulmittagessens sind zu berücksichtigen. Das Anbieten von Schweinefleisch ist im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von allen Schulen nicht gewünscht. Das Anbieten von Schweinefleisch ist ausgeschlossen. Diese Ausschreibung umfasst 7 Lose (6 Grundschulen und 1 Förderzentrum). Im Vergabezeitraum (01.08.2024 - 31.07.2028) wird es voraussichtlich ca. 1.012 Verpflegungstage (inkl. Ferientage) geben. Hierbei handelt es sich um 743 Schultage und 269 Ferientage. Die zu erwartenden geschätzten Essensteilnehmerzahlen sind der jeweiligen losbezogenen Unterlage, Tabellenblatt Losbeschreibung zu entnehmen. Es gilt ein Brutto-Festpreis. Der festgelegte Preis pro Portion beträgt: 5,16 EUR (inkl. 19% USt) 4,64 EUR (inkl. 7% USt). Für den gesonderten Fall des Verpflegungssystems „Mischküche (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve)“ gilt folgender Festpreis: 5,69 € (inkl. 7% USt) 6,33 € (inkl. 19% USt). Der vereinbarte Preis ist ein Festpreis im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung. Festpreis: Sollte der USt Satz auf 7% bundesweit gesenkt werden, dann gilt der Festpreis i.H.v. 4,64 €. Der Vertrag kann vom Auftraggeber und Auftragnehmer ordentlich mit einer Frist von 6 Monaten jeweils zum 31.01. oder 31.07. eines Jahres in Textform gekündigt werden. Für die Fristwahrung kommt es auf den Zugang der Kündigung an.

Gegenstand nach CPV

Lose7 Lose · Angebot auf bis zu 7 · Zuschlag höchstens 7 je Bieter

Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Conrad GS 06G05

Bevorzugte Vergabe nach § 224 SGB IX i.V.m. § 118 GWB - Wettbewerb unter Inklusionsbetrieben und Behindertenwerkstätten Die Anerkennung als Behindertenwerkstatt bzw. Inklusionsbetrieb nach § 224 SGB IX ist vom Bieter nachzuweisen. Mögliche Verpflegungssysteme: - Warmverpflegung (Cook & Hold) Anzahl der SchülerInnen: 456 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 410 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 329.109 Von der insgesamt geschätzten Anzahl der zu liefernden Essensportionen - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - schätzungsweise zu liefernde Anzahl an Kaltverpflegungsportionen: 13.120 Geschätzte Anzahl an Essensportionen in Sonderkost: 0 Größe der Küche: 34,21 m² und 17,7 m² Größe der Mensa: 52,9 m² Besichtigungstermine: nach telefonischer Vereinbarung Ausgabesystem: - Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) - Rohkost bzw. Frischebuffet - Tischgemeinschaften (Schüsseln) Zeiträume der Mittagspause: beim Besichtigungstermin erfragen. Diese ändern sich während der Vertragslaufzeit zum Schuljahresbeginn i. d. R. pro Schuljahr, da diese laufend den Bedürfnissen der Schule und den aktuellen Schülerzahlen angepasst werden müssen.

4 Jahre–
2
Kronach GS 06G23

Bevorzugte Vergabe nach § 224 SGB IX i.V.m. § 118 GWB - Wettbewerb unter Inklusionsbetrieben und Behindertenwerkstätten Die Anerkennung als Behindertenwerkstatt bzw. Inklusionsbetrieb nach § 224 SGB IX ist vom Bieter nachzuweisen. Mögliche Verpflegungssysteme: - Mischküche (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve) Anzahl der SchülerInnen: 447 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 402 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 322.627 Von der insgesamt geschätzten Anzahl der zu liefernden Essensportionen - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - schätzungsweise zu liefernde Anzahl an Kaltverpflegungsportionen: 12.864 Geschätzte Anzahl an Essensportionen in Sonderkost: 21 Größe der Küche: 112,42 m² Größe der Mensa: 189,31 m² Besichtigungstermine: nach telefonischer Vereinbarung Ausgabesystem: - Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) - Rohkost bzw. Frischebuffet - Tischgemeinschaften (Schüsseln) Zeiträume der Mittagspause: beim Besichtigungstermin erfragen. Diese ändern sich während der Vertragslaufzeit zum Schuljahresbeginn i. d. R. pro Schuljahr, da diese laufend den Bedürfnissen der Schule und den aktuellen Schülerzahlen angepasst werden müssen.

4 Jahre–
3
GS unter den Kastanien 06G24

Bevorzugte Vergabe nach § 224 SGB IX i.V.m. § 118 GWB - Wettbewerb unter Inklusionsbetrieben und Behindertenwerkstätten Die Anerkennung als Behindertenwerkstatt bzw. Inklusionsbetrieb nach § 224 SGB IX ist vom Bieter nachzuweisen. Mögliche Verpflegungssysteme: - Warmverpflegung (Cook & Hold) Anzahl der SchülerInnen: 463 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 417 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 334.848 Von der insgesamt geschätzten Anzahl der zu liefernden Essensportionen - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - schätzungsweise zu liefernde Anzahl an Kaltverpflegungsportionen: 13.344 Geschätzte Anzahl an Essensportionen in Sonderkost: 4 Größe der Küche: 22,95 m² Größe der Mensa: 81,81 m² Besichtigungstermine: nach telefonischer Vereinbarung Ausgabesystem: - Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) - Rohkost bzw. Frischebuffet - Tischgemeinschaften (Schüsseln) Zeiträume der Mittagspause: beim Besichtigungstermin erfragen. Diese ändern sich während der Vertragslaufzeit zum Schuljahresbeginn i. d. R. pro Schuljahr, da diese laufend den Bedürfnissen der Schule und den aktuellen Schülerzahlen angepasst werden müssen.

4 Jahre–
4
Clemens-Brentano GS 06G25

Bevorzugte Vergabe nach § 224 SGB IX i.V.m. § 118 GWB - Wettbewerb unter Inklusionsbetrieben und Behindertenwerkstätten Die Anerkennung als Behindertenwerkstatt bzw. Inklusionsbetrieb nach § 224 SGB IX ist vom Bieter nachzuweisen. Mögliche Verpflegungssysteme: - Warmverpflegung (Cook & Hold) Anzahl der SchülerInnen: 485 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 437 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 350.784 Von der insgesamt geschätzten Anzahl der zu liefernden Essensportionen - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - schätzungsweise zu liefernde Anzahl an Kaltverpflegungsportionen: 13.984 Geschätzte Anzahl an Essensportionen in Sonderkost: 8 Größe der Küche: 23 m² Größe der Mensa: 108 m² Besichtigungstermine: nach telefonischer Vereinbarung Ausgabesystem: - Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) - Rohkost bzw. Frischebuffet - Tischgemeinschaften (Schüsseln) Zeiträume der Mittagspause: beim Besichtigungstermin erfragen. Diese ändern sich während der Vertragslaufzeit zum Schuljahresbeginn i. d. R. pro Schuljahr, da diese laufend den Bedürfnissen der Schule und den aktuellen Schülerzahlen angepasst werden müssen.

4 Jahre–
5
GS am Königsgraben 06G27

Bevorzugte Vergabe nach § 224 SGB IX i.V.m. § 118 GWB - Wettbewerb unter Inklusionsbetrieben und Behindertenwerkstätten Die Anerkennung als Behindertenwerkstatt bzw. Inklusionsbetrieb nach § 224 SGB IX ist vom Bieter nachzuweisen. Mögliche Verpflegungssysteme: - Warmverpflegung (Cook & Hold) Anzahl der SchülerInnen: 589 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 530 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 425.532 Von der insgesamt geschätzten Anzahl der zu liefernden Essensportionen - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - schätzungsweise zu liefernde Anzahl an Kaltverpflegungsportionen: 16.960 Geschätzte Anzahl an Essensportionen in Sonderkost: 3 Größe der Küche: 42 m² Größe der Mensa: 175 m² Besichtigungstermine: nach telefonischer Vereinbarung Ausgabesystem: - Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) - Rohkost bzw. Frischebuffet - Tischgemeinschaften (Schüsseln) Zeiträume der Mittagspause: beim Besichtigungstermin erfragen. Diese ändern sich während der Vertragslaufzeit zum Schuljahresbeginn i. d. R. pro Schuljahr, da diese laufend den Bedürfnissen der Schule und den aktuellen Schülerzahlen angepasst werden müssen.

4 Jahre–
6
GS an der Bäke 06G31

Bevorzugte Vergabe nach § 224 SGB IX i.V.m. § 118 GWB - Wettbewerb unter Inklusionsbetrieben und Behindertenwerkstätten Die Anerkennung als Behindertenwerkstatt bzw. Inklusionsbetrieb nach § 224 SGB IX ist vom Bieter nachzuweisen. Mögliche Verpflegungssysteme: - Warmverpflegung (Cook & Hold) Anzahl der SchülerInnen: 419 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 377 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 302.707 Von der insgesamt geschätzten Anzahl der zu liefernden Essensportionen - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - schätzungsweise zu liefernde Anzahl an Kaltverpflegungsportionen: 12.064 Geschätzte Anzahl an Essensportionen in Sonderkost: 5 Größe der Küche: 42 m² Größe der Mensa: 177 m² Besichtigungstermine: nach telefonischer Vereinbarung Ausgabesystem: - Cafeteria-Line (Tellergerichte, Ausgabetheke) - Rohkost bzw. Frischebuffet - Tischgemeinschaften (Schüsseln) Zeiträume der Mittagspause: beim Besichtigungstermin erfragen. Diese ändern sich während der Vertragslaufzeit zum Schuljahresbeginn i. d. R. pro Schuljahr, da diese laufend den Bedürfnissen der Schule und den aktuellen Schülerzahlen angepasst werden müssen.

4 Jahre–
7
Peter Frankenfeld Schule 06S03

Bevorzugte Vergabe nach § 224 SGB IX i.V.m. § 118 GWB - Wettbewerb unter Inklusionsbetrieben und Behindertenwerkstätten Die Anerkennung als Behindertenwerkstatt bzw. Inklusionsbetrieb nach § 224 SGB IX ist vom Bieter nachzuweisen. Mögliche Verpflegungssysteme: - Mischküche (Produktion in der Einrichtung, Cook & Serve) Anzahl der SchülerInnen: 76 Geschätzte Anzahl der SuS, die voraussichtlich Mittagessensangebot in Anspruch nehmen werden: 56 Geschätzte Anzahl der - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - insgesamt zu liefernden Essensportionen: 45.643 Von der insgesamt geschätzten Anzahl der zu liefernden Essensportionen - bei normalem Schulbetrieb ohne pandemiebedingte Einschränkungen - schätzungsweise zu liefernde Anzahl an Kaltverpflegungsportionen: 1.792 Geschätzte Anzahl an Essensportionen in Sonderkost: 3 Größe der Küche: (Mischküche) 47,2 m² und 22,5 m² (Spülküche) Größe der Mensa: Hinweis: An dem Standort ist keine Mensa vorhanden. Die Schüler und Schülerinnen verzehren ihre Mittagsmahlzeiten in den Klassenräumen. Besichtigungstermine: nach telefonischer Vereinbarung Ausgabesystem: - Rohkost bzw. Frischebuffet Zeiträume der Mittagspause: beim Besichtigungstermin erfragen. Diese ändern sich während der Vertragslaufzeit zum Schuljahresbeginn i. d. R. pro Schuljahr, da diese laufend den Bedürfnissen der Schule und den aktuellen Schülerzahlen angepasst werden müssen.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität100 %
Qualität
Zuschlagskriterien und Bewertung Die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots erfolgt anhand von 10 Kriterien, welche jeweils einer schulspezifischen festgelegten Bepunktung (losweise) unterliegt. Die genaue Bepunktung sind aus den losbezogenen Unterlagen unter dem Register Zuschlagskriterien zu entnehmen. Ein Angebot kann maximal 3.000 Bewertungspunkte erhalten. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das Wirtschaftlichste. Da es sich hier um eine schulspezifische Bepunktung handelt, können die festgelegten Bewertungspunkte losweise voneinander abweichen. Die 10 Kriterien wurde wie folgt benannt: 1 Gemüse in BioQualität und/oder entsprechend Brandenburger Qualitätszeichen 2 Fleisch in BioQualität 3 Selbstverpflichtung zur Fortbildung mit dem Schwerpunkt „vegetarisch Kochen für Kinder“ 4 Zusatzangebot für die Sonderkost 5 Frische Zubereitung von Rohkost und Blattsalaten und Salatdressings 6 Probierportionen 7 Zufriedenheitsabfrage 8 Mitbestimmung Speisenplan 9 Wunschessen 10 Speisekarte mit vegetarischen Gerichten. Für die Kriterien 1 bis 9 sind die jeweils erreichten Bewertungspunkte für den Bieter in den losbezogenen Unterlagen direkt ersichtlich. Nähere Beschreibungen zu den Kriterien 1 bis 9 sind aus dem Dokument „01_Erläuterung_Wertung“ zu entnehmen. Die Bewertung des Kriteriums 10 erfolgt davon abweichend von 3 vom Mittagessenausschuss bestimmten Personen, die nachfolgend und in den übrigen Vergabeunterlagen auch als Bewertende bezeichnet sind. Der Bieter stellt hier in der losbezogenen Unterlage, Register „Speisekarte vegetarische Gerichte“ seine Speisekarte dar. Die genauen Vorgaben hierfür sind aus dem Dokument „01_Erläuterung_Wertung“ zu entnehmen. Die Bewertung der Speisekarten erfolgt nach Abgabe des Angebotes durch die Bewertenden. Bewertet wird die Akzeptanz jedes einzelnen Gerichts, also ob aufgrund der Erfahrungen der Bewertenden an ihrer Schule angenommen werden kann, dass dort besonders viele Schüler*innen (volle Akzeptanz) oder durchschnittlich viele (teilweise Akzeptanz) oder eher weniger Schüler*innen (geringe Akzeptanz) das Gericht in der beschriebenen Form ohne Änderungswünsche bestellen und ohne wesentliche Überreste verzehren würden, wenn die Mittagessensaufnahme ungestört verläuft. Für den Fall, dass die Bezeichnung des Gerichts nicht den festgelegten Vorgaben entspricht oder keine Angabe gemacht wurde, wird das Gericht mit „nicht gewertet“ bewertet und erhält 0 Punkte. Zu diesem Zweck übersendet die ausschreibende Stelle, sofern und soweit pro Los mehrere Angebote abgegeben wurden, die nicht gemäß § 57 VgV ausgeschlossen wurden, den Bewertenden des betreffenden Loses die „Speisekarte vegetarische Gerichte“ aus der losbezogenen Unterlage ohne „Angaben des Bieters“, also anonymisiert. Die Bewertenden müssen der ausschreibenden Stelle vor der Übersendung der losbezogenen Unterlage/Speisekarte jeweils eine von ihnen unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorlegen. Personen, von denen vor Übersendung der Speisekarten keine unterzeichnete Erklärung gemäß § 6 VgV vorliegt, dürfen an der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten nicht teilnehmen. Die Bewertenden sind berechtigt, sich mit anderen Bewertenden ihrer Schule über die Akzeptanz der Speisekarten und ihre vorläufigen Einschätzungen hinsichtlich der Bewertung der Akzeptanz der Speisekarten auszutauschen und dazu zu diskutieren. Die ausschreibende Stelle überträgt die Bewertung in die losbezogene Unterlage; sowohl die Punkte als auch die erzielte Gesamtpunktzahl des Angebotes werden automatisch addiert bzw. ermittelt. Die Gesamtpunktzahl wird mathematisch auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet. Losvergabe Im Falle der Punktgleichheit mehrerer Angebote entscheidet das Los. Nähere Informationen finden Sie unter der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 003SuSEU24 zum Download zur Verfügung gestellt - Unterlage:01_Erläuterung_Wertung.docx

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
[1.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47 VgV). [2.] Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VgV). [3.] Es sind Angaben zu machen, ob … ganz lesen[1.] Es sind Angaben zu machen, ob und in welcher Weise rechtliche/wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen (§47 VgV). [2.] Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei (§44 Abs. 1 VgV). [3.] Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist - bezogen auf den Auftrag - mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung (§47 VgV). [4.] Der Bieter bzw. die Bieterin hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß §123 und §124 GWB vorliegen. (siehe hierzu Formblatt Wirt 124 EU) [5.] Die Auftraggeberin behält sich vor, vor Zuschlagserteilung eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durchzuführen. Die Bietenden erklären sich mit der Angebotsabgabe bereit, auf Anforderung innerhalb von 3 Tagen die hierfür benötigten Angaben zu liefern (§6 Abs. 1 WRegG) [6.] Angabe, ob handwerksbezogene Eintragungen vorliegen (z. B. IHK, Handwerksrolle) [7.] Nachweis der Gewerbeanmeldung Die genannten Erklärungen sind auch für alle Nachunternehmer sowie Firmen im Rahmen der Eignungsleihe vorzulegen. Auf Aufforderung sind die entsprechenden Nachweise vorzulegen. Darüber hinaus ist zu erklären, ob es sich bei dem Bieter um ein KMU (Klein- und Mittelunternehmen) handelt. Dem Angebot beizulegen ist außerdem ein amtlicher Nachweis, aus dem hervorgeht, dass der Bieter eine Behindertenwerkstatt bzw. ein Inklusionsbetrieb nach § 224 SGB IX ist. Die Nichtvorlage oder die Unrichtigkeit der Erklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Kriterium
[1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leist … ganz lesen[1.] Umsätze: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter den Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. [2.] Betriebshaftpflicht: Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages über eine Betriebshaftpflichtversicherung, deren Deckungssummen für Personenschäden mindestens 5.000.000,00 €, für Sachschäden mindestens 2.000.000,00 € beträgt, verfügen. Er hat bei Vertragsbeginn den Abschluss einer entsprechenden Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Zu diesem Zweck übersendet er unaufgefordert einen entsprechenden Nachweis an den Auftraggeber. [3.] Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung: Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialversicherungsbeiträge, soweit die Pflicht zur Beitragszahlung besteht, ordnungsgemäß erfüllt worden. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) sind eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen. [4.] Berufsgenossenschaft: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft. Auf Nachfrage (Angebot der engeren Wahl) ist eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Angaben zur Größe des Unternehmens (siehe hierzu unter der Adresse https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 003SuSEU24 - Unterlage: Wirt 124 EU (Erklärungen zu Ausschlussgründen/Angaben zum Unternehmen – EU) Nachunternehmer, Firmen, die im Rahmen der Eignungsleihe beauftragt werden und, falls zutreffend, alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen ebenfalls alle entsprechenden Angaben machen bzw. Nachweise vorlegen. Die Angaben sind in der Unterlage „Eigenerklärung zur Eignung“ mitzuteilen. Siehe hierzu https://www.berlin.de/vergabeplattform/ unter Rubrik Veröffentlichungen bei der Vergabenummer 003SuSEU24 - Unterlage: Eigenerklärung zur Eignung.
Kriterium
[1.] Referenzen: Angabe von einer oder mehrere geeignete Referenzen. Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Na … ganz lesen[1.] Referenzen: Angabe von einer oder mehrere geeignete Referenzen. Verfügt der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft über mehrere Niederlassungen, so müssen sich die Referenzen auf die Niederlassung beziehen, die den Auftrag ausführen soll. Bezieht sich die Referenz auf einen vorgesehenen Nachunternehmer, so ist dies ergänzend anzugeben. Hat der Bieter eine Leistung nicht vollständig selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Nachunternehmer oder einen ARGE-Partner erbracht, so ist dies anzugeben, ggf. auf einem Beiblatt. Der Bieter erklärt sich durch Angabe der Referenzen mit einer Nachfrage des Auftraggebers bei den jeweiligen Referenzauftraggebern ohne seine gesonderte Zustimmung einverstanden. Die Referenzen sind auf Anforderung durch eine Bescheinigung des Referenzauftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Bescheinigung anstelle des vollständig ausgefüllten Formulars genügt jedoch nicht. Wenn nicht alle geforderten Felder zu einer Referenz ausgefüllt werden, kann die Referenz mangels Überprüfbarkeit nicht berücksichtigt werden. [2.] Angaben zu Arbeitskräften: Es sind die jahresdurchschnittliche Anzahl beschäftigter Arbeitskräfte des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre zu benennen. [3.] Eingesetztes Personal: Für alle in der Schule zur Leistungserbringung eingesetzten Personen müssen dem Auftragnehmer erweiterte Führungszeugnisse vorliegen, die jeweils nicht älter als drei Jahre sind, d.h. der Auftragnehmer muss im Rahmen regelmäßiger Überprüfungen dafür sorgen, dass die erweiterten Führungszeugnisse rechtzeitig erneuert werden. [3.1] Leitung des Verpflegungsbereichs: Unabhängig vom Verpflegungssystem muss es eine verantwortliche Person und somit einen festen Ansprechpartner geben. Diese Person muss über eine einschlägige berufsfachliche Qualifikation wie z.B. Koch, Küchenmeister, Hauswirtschaftsmeister, Hauswirtschaftlicher (Betriebs-)Leiter, Diätassistent oder Oecotrophologe verfügen. Sie muss regelmäßig an beruflichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen mit ernährungswissenschaftlichem Schwerpunkt teilnehmen. [3.2] Weiteres Küchen- und Ausgabepersonal: Sofern Personal ohne einschlägige Berufsausbildung beschäftigt wird, sind entsprechende Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen, insbesondere eine Schulung zum Thema Lebensmittelhygiene und eine Belehrung nach Infektionsschutzgesetz. Bei der Auswahl des Personals ist auf Aspekte wie freundliches Auftreten, kommunikative Fähigkeiten und pädagogisches Geschick zu achten. Ferner muss eine Unterweisung für den Umgang mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen durchgeführt werden. Sofern Personal für das Aufbereiten der Speisen verantwortlich ist, muss es für die betreffenden Prozessabläufe geschult werden. Zur Erweiterung der Kompetenzen des Ausgabepersonals darf nur noch Ausgabepersonal eingesetzt werden, dass eine vom Land Berlin kostenlos angebotene Schulung zum Umgang mit den Kindern bei der Ausgabesituation im Umfang von 12 Stunden, verteilt über 2 Tage, absolviert hat. Die Teilnahme an der Schulung muss spätestens 2 Jahre nach Zuschlagserteilung erfolgt sein, sofern keine besonderen Gründe vorliegen, die außerhalb des Einflussbereichs des Bieters liegen, wie z.B. wiederholte Absage der Fortbildung durch den Veranstalter. Wird neues, noch nicht geschultes Ausgabepersonal im Unternehmen nach den ersten 18 Monaten des Vertragszeitraumes eingestellt, muss der Bieter innerhalb von 6 Monaten nachweisen, dass die betreffende(n) Person(en) geschult wurde(n). Die Teilnahmebescheinigung ist direkt nach Erhalt dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Über die Angebote der Schulung informiert der Auftraggeber. Der Bieter muss eine Bio-Zertifizierung nachweisen. Einen Nachweis über die Beantragung der erforderlichen Bescheinigung(en) (Zertifizierung(en)) hat der Auftragnehmer bis spätestens nach Ablauf eines Monats ab Zuschlagserteilung den Nachweis unaufgefordert herzureichen. Der Nachweis über die Ausstellung der Bescheinigu …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2024
Vertragsende
31.07.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung10 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
meinauftrag.rib.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
105 Tage
Angebotsöffnung
29.02.2024, 11:00 Uhr. Befugte Personen: nur Vertreter der Vergabestelle
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Ja
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fr … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst# Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/177341 Eine Änderung der Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss von der Vergabe.
Hinweis
Die Vergabe von Aufträgen an Bieter mit Russlandbezug ist verboten (vgl. Wirt-124.1 (Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland). Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin (https://www. … ganz lesenDie Vergabe von Aufträgen an Bieter mit Russlandbezug ist verboten (vgl. Wirt-124.1 (Einhaltung restriktiver Maßnahmen ggü. Russland). Dies gilt auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Angebote können ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Berlin (https://www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. über iTWOtender) elektronisch in Textform eingereicht werden. Sämtliche Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Eine Änderung der Vergabeunterlagen führt zum Ausschluss von der Vergabe. Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/177341

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 555 (Kantinen- und Verpflegungsdienste) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.02.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 137d4f8e-6edc-45e4-9039-091a8d9e9245.